27 O 249/09 - 18.06.2009 - Rechtsanwältin Günther vs. SAT.1

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Rechtsanwältin Günther vs. SAT.1 Satelliten-Fersehen GmbH

18.06.09: LG Berlin 27 O 249/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es darum, wie weit in einer Reportage für kritische Verbraucher das private Umfeld einer beteiligten Anwaltskanzlei identifizierbar dargestellt werden darf.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Romatka & Collegen; RA Skrabal
Beklagtenseite: Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz; RA Dr. Vollrath

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um das Geschäftsgebahren von Anbietern im Internet. - Ein Anklicken und plötzlich kostet das Geld. Wenn die Besteller nicht bezahlen, dann wird anwaltlich gemahnt. Der Antragsteller erscheint gelinde gesagt dubios. Kein Mensch kommt auf die Idee, bis nach ganz unten zu scrollen und das Kleingedruckte zu lesen. Hier geht´s allein darum, das … losgezogen wurde, mit Bild im Viertel gezeigt wurde, „kennt ihr diese Frau?“ Die Email-Anschrift des Senders wird eingeblendet, um [als Zuschauer] an den Sender zu melden. Eine ganz andere Sache ist es aber, die private Anschrift des Antragstellers bekanntzugeben.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Die ganze Masche ist so aufgebaut, das man einfach niemanden greifen kann.

Klägeranwalt Skrabal: Das ist Effekthascherei und Menschenhatz. Die Rechtsanwältin tritt nur für den Mandanten auf, aber das geht ins Privatleben.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Es wird nur die Frage gestellt: „ist es ein Phantom oder gibt es diese Frau?“

Klägeranwalt Skrabal: Das ist abwegig. Ein Anwaltssuchdienst hätte dabei geholfen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ein ganz großer Unterschied – das Private. Es wäre doch gut gewesen, dass Kanzleischild zu zeigen und die geschlossenen Tür.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Der Wohnort war unklar. Nie wäre ihre Privatadresse veröffentlicht worden. Daher besteht hier auch keine Wiederholungsgefahr.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich nehme an, wir sollen´s entscheiden.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Eine Einstweilige Verfügung sollte wenigstens auf ein bestimmtes Wohnumfeld bezogen sein.

Klägeranwalt Skrabal: Das ist doch ein Vollzugsproblem.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Wenn ein Ordnungsgeld kommt, dann ist doch die Frage, ob es von einer einstweiligen Verfügung gedeckt ist oder nicht.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken. Einem berechtigten Interesse an Geheimhaltung braucht man auch nicht offenbaren. Wir werden nachdenken.

Eine Einstweilige Verfügung in dieser Sache wurde am Ende des Verhandlungstages bestätigt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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