27 O 210/09 - 05.11.2009 - einstweilige Verfügung falsch zugestellt

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Neue Babylon Berlin GmbH vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

05.11.09: LG Berlin 27 O 210/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es einen Aufhebungsantrag, weil die Einstweilige Verfügung nicht rechtzeitig vollzogen worden sein soll.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Knauthe; RA Dr. Hammel
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um einen Aufhebungsantrag, weil die Einstweilige Verfügung nicht rechtzeitig vollzogen worden sein soll.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Ich habe ein Fax erhalten, aber nicht komplett. Darum kann es sich nicht um eine wirksame Zustellung handeln. Ich habe mich schon so oft über Zustellungen geärgert, da muss ich ja nun nicht noch an der Zustellung mitwirken.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es gibt da Rechtsprüfungen der Kammer.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Ja, aber ich habe mich entschlossen, da nicht mitzumachen. Alle Anlagen haben gefehlt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Lt. § 172 ZPO hätte man dann z.B. per Gerichtsvollzieher zustellen müssen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Dr. Hammel: Sie haben von der Mandantin keine Einstweilige Verfügung bekommen?

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Nein.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es bleibt nur, den Antrag zurückzunehmen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: In der Sache selbst [] mit der Klage werden sie nicht weiterkommen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nicht zu dieser Sache jetzt. Werden sie den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurücknehmen?

Antragsteller- / Klägeranwalt Dr. Hammel: Ja.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Dann stelle ich noch Kostenantrag.

Zum Abschluss der Verhandlung wurde bekannt gegeben, dass der Verfügungsantrag zurückgezogen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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