27 O 21/09 - 05.05.2009 - 10.000 muss ProSieben zahlen

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Ayral vs. ProSieben Televisions GmbH u.a.

05.05.09: LG Berlin 27 O 21/09


Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall ging es um strittige Gewalt-Aufnahmen bei einer Fernsehreportage.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hobuß Wowra, RA Wowra und Herr Ayral selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Lovells u.a., RA Dr. Jürgens

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben uns die Sendung noch mal angesehen. Herr Dr. Jürgens, ist nicht doch eine gütliche Einigung möglich? Es ist davon auszugehen, dass der Kläger nicht dafür [die Berichterstattung] seine Einwilligung gegeben hat. Der Kläger wird aber nicht eingereiht in eine Reihe von Gewalttätern, da. € 25.000,- halten wir andererseits für überzogen. Ich persönlich habe dafür kein Verständnis, dass solche Situationen gezeigt werden. Der Mann ist hilflos, steht dann da im Mittelpunkt solcher Sendung. Wenn da nicht eine astreine Einwilligung in die Berichterstattung vorliegt, dann ist das nicht ok.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens: Dem will ich mich nicht versperren. Ich habe aber keine Marschroute für eine gütliche Einigung. Der Kläger erinnert sich nicht mehr daran, dass er einen Bauzaun umgestoßen hat. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht nötig, da sind wir alle der Meinung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Jeder nimmt an, das er wenigstens gepixelt wird. Die Sendung gab es zweimal, am 08.10.2007 und im Februar 2008.

Kläger Ayral: Ich habe die Februarsendung mitbekommen. Ich war sprachlos. Vorher hab´ ich nichts mitbekommen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das spricht dafür, dass die Beeinträchtigung nicht soo schwer gewesen sein kann. Herr Dr. Jürgens, wollen sie mal telefonieren?

Klägeranwalt Wowra: Die vorprozessual angebotenen € 2.500,- sind nicht akzeptabel.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich kann mir € 7.500,- vorstellen.

Klägeranwalt Wowra: € 10.000,-

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … vergleichen … die Kammer hat noch nicht abschließend beraten.

Klägeranwalt Wowra: Jedesmal auch dieser reißerische Kommentar. Er ist nicht in einer gewaltbereiten Szene gezeigt. Wenn aber die Beklagte selbst schon die Bilder verwechselt, dann ist das auch beim Publikum gut möglich. Die Szene mit dem Handywerfen … doch keine ganz klare Trennung … aber keine Einmalzahlung mit € 2.500,- mit Kostenübernahme.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Abmahnkosten …

Klägeranwalt Wowra: Es wurde gesagt, er hätte die Erlaubnis.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wollen sie mal wegen einer gütlichen Einigung rückfragen?

Klägeranwalt Wowra: Wir wollen nicht Verfahren im Einzelnen durchdividieren.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens: Ich müsste kurz rausgehen. Ich kann mir kaum vorstellen, bei einer Größenordnung von € 7.500,- …

Es folgte eine ca. zwanzigminütige Unterbrechung der Sitzung.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens: Mein Mandant will keine gütliche Einigung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann werden wir die Anträge der Seiten annehmen und nachdenken.

Am Ende des Sitzungstages wurde mitgeteilt, dass dem Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von € 10.000,- zugesprochen wurde, sowie Teile der Anwaltskosten. Die Gerichtskosten wurden i. V. 40 : 60 aufgeteilt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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