27 O 183/13 - 15.08.2013 - Sarrazin vs. taz

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-= <font color="#800000"> Dr. Thilo Sarrazin. vs. Taz Verlags- und Vertriebs GmbH</font> =+<center>{{Vorlage:Bericht Kopf}}</center>
-'''15.08.13: ''' LG Berlin <font color="#800000">'''27 O 183/13'''</font> <br>+<center>__TOC__</center>
=Corpus Delicti= =Corpus Delicti=
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Der verhandelte Text: Der verhandelte Text:
::"So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten." ::"So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten."
 += <font color="#800000"> Dr. Thilo Sarrazin. vs. Taz Verlags- und Vertriebs GmbH</font> =
 +'''15.08.13: ''' LG Berlin <font color="#800000">'''27 O 183/13'''</font> <br>
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 +Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font>.
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== Richter == == Richter ==
'''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Michael Mauck<br> '''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Michael Mauck<br>
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 +BRISANT: Sarrazin stellt Buch über den Islam vor
| rowspan="1" width="600" align="left"|'''Kommentar RS:''' Thilo Sarrazin provoziert und spaltet die Gesellschaft. Deniz Yüzel steht auf der anderen Seite und ist auch kein Engel. Davon zeugt sein heute zur Verhandlung anstehender Text. | rowspan="1" width="600" align="left"|'''Kommentar RS:''' Thilo Sarrazin provoziert und spaltet die Gesellschaft. Deniz Yüzel steht auf der anderen Seite und ist auch kein Engel. Davon zeugt sein heute zur Verhandlung anstehender Text.
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz empört:''' Was konkret im Strafantrag steht, ist doch ganz unerheblich. Fakt ist, dass es den Strafbefehl gibt! ... Also, wenn das jetzt hier so weitergeht, dann werde ich gegen Sie vorgehen! Mir reichen Ihre Ausfälle. '''Sarrazin-Anwalt Schertz empört:''' Was konkret im Strafantrag steht, ist doch ganz unerheblich. Fakt ist, dass es den Strafbefehl gibt! ... Also, wenn das jetzt hier so weitergeht, dann werde ich gegen Sie vorgehen! Mir reichen Ihre Ausfälle.
-'''Kommentar RS:''' Das muss gerade der Grobian und Schreihals Schertz sagen. Unter den mir an die 50 bekannten Medienanwälten gibt es nur zwei Schreihälse: Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg. Mit einem gewissen Absatand dahinter folgt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmannkanzlei Schwenn & Krüger, und in einem etwas größerem Abstand der nie lügende, geistig kerngesunde Anwalt Helmut Jipp. Alle anderen mir bekannten Anwälte vergreifen sich nicht im Ton. +'''Kommentar RS:''' Das muss gerade der Grobian und Schreihals Schertz sagen. Unter den mir an die 50 bekannten Medienanwälten gibt es nur zwei Schreihälse: Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg. Mit einem gewissen Absatand dahinter folgt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmannkanzlei Schwenn & Krüger, und in einem etwas größerem Abstand der nie lügende, geistig kerngesunde Anwalt Helmut Jipp. Die meisten anderen mir bekannten Anwälte vergreifen sich nicht im Ton.
Alles Schau auf Kosten der Migranten. Wir haben noch nie erlebt und auch noch nie gehört, dass dieser Anwalt eine Strafanzeige gegen einen anderen Anwalt gestellt hätte. Alles Schau auf Kosten der Migranten. Wir haben noch nie erlebt und auch noch nie gehört, dass dieser Anwalt eine Strafanzeige gegen einen anderen Anwalt gestellt hätte.
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'''Sarrazin-Analt Schertz:''' Jawohl! Ich muss sogar einen Strafantrag stellen, wenn weitere Beleidigungen erfolgen! '''Sarrazin-Analt Schertz:''' Jawohl! Ich muss sogar einen Strafantrag stellen, wenn weitere Beleidigungen erfolgen!
-'''taz-Anwalt Eisenberg, ruhiger, auf seinen Platz zurückgehend:''' Ich weiß im Gegensatz zu ihnen, was eine Straftat ist. In der Sache gebe ich zu bedenken, was ich auch schon ausführlich in der Klageerwiderung geschrieben habe und ich habe mich dort mit der Ansicht der Kammer auseinandergesetzt. Es ist doch so, dass die Leser die Kolumne nicht als Aufruf für einen Vernichtungswunsch oder Todeswunsch wahrnehmen und den Mann erkrankt sehen wollen. Meine Argumentation in diesem Punkt wurde zwar damals in Ihrem Urteil <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font> verworfen, aber das können wir mal dahin stehen lassen. Der Leser versteht das jedenfalls nicht so. Wie ist das aber zu verstehen? Dazu muß man den “Hintergrund” kennen. Wer vertraut ist mit der Rezeptionsgeschichte der Werke des Klägers ...+'''taz-Anwalt Eisenberg, ruhiger, auf seinen Platz zurückgehend:''' Ich weiß im Gegensatz zu ihnen, was eine Straftat ist. In der Sache gebe ich zu bedenken, was ich auch schon ausführlich in der Klageerwiderung geschrieben habe und ich habe mich dort mit der Ansicht der Kammer auseinandergesetzt. Es ist doch so, dass die Leser die Kolumne nicht als Aufruf für einen Vernichtungswunsch oder Todeswunsch wahrnehmen und den Mann erkrankt sehen wollen. Meine Argumentation in diesem Punkt wurde zwar damals in Ihrem Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font>] verworfen, aber das können wir mal dahin stehen lassen. Der Leser versteht das jedenfalls nicht so. Wie ist das aber zu verstehen? Dazu muß man den “Hintergrund” kennen. Wer vertraut ist mit der Rezeptionsgeschichte der Werke des Klägers ...
'''Die Sarrazin-Anwälte Schertz und Gorski unterhalten sich leise, mit dem Rücken zu Eisenberg gewandt.''' '''Die Sarrazin-Anwälte Schertz und Gorski unterhalten sich leise, mit dem Rücken zu Eisenberg gewandt.'''
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'''taz-Anwalt Eisenberg zu den Sarrazin-Anwälten gewandt:''' Wenn Ihnen meine Ausführungen nicht passen, kann ich ja wieder gehen. '''taz-Anwalt Eisenberg zu den Sarrazin-Anwälten gewandt:''' Wenn Ihnen meine Ausführungen nicht passen, kann ich ja wieder gehen.
-'''Kommentar RS:''' Das ist billige Polemik. In einer Gerichtsverhandlung unterhalten sich die gegnerischen Anwälte mit den Richtern, nicht miteinander. Mehrere gegnerische Anwälte dürften sich untereinander unterhalten, wenn das die Richter nicht stört. Das ist die Regel. Die Richter müssen überzeugt werden, nicht die gegnerischen Anwälte. Deren "Meinung" ist vorgegeben. Auch Eisenberg weiß das. Gibt +'''Kommentar RS:''' Das ist billige Polemik. In einer Gerichtsverhandlung unterhalten sich die gegnerischen Anwälte mit den Richtern, nicht miteinander. Mehrere gegnerische Anwälte dürften sich untereinander unterhalten, wenn das die Richter nicht stört. Das ist die Regel. Die Richter müssen überzeugt werden, nicht die gegnerischen Anwälte. Deren "Meinung" ist vorgegeben. Auch Eisenberg weiß das. Gibt.
'''Der Vorsitzende:''' Meine Herren, bitte ... . '''Der Vorsitzende:''' Meine Herren, bitte ... .
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Zu bedenken ist auch der Darstellungszusammenhang aus der Sicht des Autors und aus der Sicht des Laien mit migrantischem Namen und mit migrantischer Sozialisierung. Was sie nicht so von der Hand weisen dürfen ist, dass dieser Artikel von einem Leidenden geschrieben worden ist, mit Migrationshintergrund. Diese Ethnie – kann man das überhaupt sagen? – diese Bevölkerungsgruppe wird im Alltäglichen mit Dingen konfrontiert, die sich ein Herr Schertz nicht mal vorstellen kann.Von der sagt der Kläger, sie produzieren nur Kopftuchmädchen, Gemüseputzer usw. Im Übrigen ist der Autor einer der wenigen erfolgreichen Absolventen einer Berliner Hochschule, vielleicht nicht so gebildet wie der Kläger, aber man kann doch wohl festhalten, dass pauschal diffamiert wurde und die Verwirklichung des Volksverhetzungsbestands durch ihn allemal erfüllt ist, auch wenn das in der Berliner Staatsanwaltschaft nicht so gesehen wird. Eine UN-Institution sagt, die Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe ist rassistisch. Es gibt eine Verurteilung des UN-Ausschusses wegen Rassismus und der Gesetzgeber und der Staat sind aufgerufen, diese Bevölkerungsgruppe zu schützen. Der Kläger gefällt sich darin, massiv zu provozieren mit seinem literarischen Schaffen. Er hat quasi ein [https://www.google.de/#q=tourette-syndrom Tourette-Syndrom] solcher Art. Praktisch, überall wo er auftritt, provoziert er. Insofern liegt dieser Fall auch anders, wie der von [https://www.google.de/#q=Buschkowsky+Landgericht Buschkowsky]. Im Gegensatz zu ihm, provoziert Sarrazin ganze Bevölkerungsgruppen, z.B. die Sozialhilfeempfänger. Die eigentlich ganz super leben, aber alles falsch machen. Nur vor diesem „Hintergrund“ ist die Äußerung zu verstehen und richtig ist auch, im „Einzelfall“ überziehne zu können. Den Begriff „[https://www.google.de/#q=Ausl%C3%A4nderschutzbeauftragter Ausländerschutzbeauftragter]“ gibt es schon mal gar nicht und, dass Sarrazin krankheitsbedingt sterben soll, ist nur eine [https://www.google.de/#q=Allegorie Allegorie]. Was der Autor sagen will ist, dass Sarrazin anders reden möge. Vor so einem und nur vor so einem ganz konkreten Hintergrund darf man das so schreiben - nur allegorisch. Zu bedenken ist auch der Darstellungszusammenhang aus der Sicht des Autors und aus der Sicht des Laien mit migrantischem Namen und mit migrantischer Sozialisierung. Was sie nicht so von der Hand weisen dürfen ist, dass dieser Artikel von einem Leidenden geschrieben worden ist, mit Migrationshintergrund. Diese Ethnie – kann man das überhaupt sagen? – diese Bevölkerungsgruppe wird im Alltäglichen mit Dingen konfrontiert, die sich ein Herr Schertz nicht mal vorstellen kann.Von der sagt der Kläger, sie produzieren nur Kopftuchmädchen, Gemüseputzer usw. Im Übrigen ist der Autor einer der wenigen erfolgreichen Absolventen einer Berliner Hochschule, vielleicht nicht so gebildet wie der Kläger, aber man kann doch wohl festhalten, dass pauschal diffamiert wurde und die Verwirklichung des Volksverhetzungsbestands durch ihn allemal erfüllt ist, auch wenn das in der Berliner Staatsanwaltschaft nicht so gesehen wird. Eine UN-Institution sagt, die Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe ist rassistisch. Es gibt eine Verurteilung des UN-Ausschusses wegen Rassismus und der Gesetzgeber und der Staat sind aufgerufen, diese Bevölkerungsgruppe zu schützen. Der Kläger gefällt sich darin, massiv zu provozieren mit seinem literarischen Schaffen. Er hat quasi ein [https://www.google.de/#q=tourette-syndrom Tourette-Syndrom] solcher Art. Praktisch, überall wo er auftritt, provoziert er. Insofern liegt dieser Fall auch anders, wie der von [https://www.google.de/#q=Buschkowsky+Landgericht Buschkowsky]. Im Gegensatz zu ihm, provoziert Sarrazin ganze Bevölkerungsgruppen, z.B. die Sozialhilfeempfänger. Die eigentlich ganz super leben, aber alles falsch machen. Nur vor diesem „Hintergrund“ ist die Äußerung zu verstehen und richtig ist auch, im „Einzelfall“ überziehne zu können. Den Begriff „[https://www.google.de/#q=Ausl%C3%A4nderschutzbeauftragter Ausländerschutzbeauftragter]“ gibt es schon mal gar nicht und, dass Sarrazin krankheitsbedingt sterben soll, ist nur eine [https://www.google.de/#q=Allegorie Allegorie]. Was der Autor sagen will ist, dass Sarrazin anders reden möge. Vor so einem und nur vor so einem ganz konkreten Hintergrund darf man das so schreiben - nur allegorisch.
-'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Ich möchte mal auf die Formulierung des Zivilgerichts auf Seite 8 des Urteils – <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font> – hinweisen. +'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Ich möchte mal auf die Formulierung des Zivilgerichts auf Seite 8 des Urteils – [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font>] – hinweisen.
'''Schertz beginnt vorzulesen, Eisenberg unterbricht, Schertz:''' Ich habe Sie das erste Mal unterbrochen. '''Schertz beginnt vorzulesen, Eisenberg unterbricht, Schertz:''' Ich habe Sie das erste Mal unterbrochen.
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz) '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)
-'''Bemerkung: ''' Rechstanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er , Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.)+'''Bemerkung: ''' Rechtsanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren <font color="brown">'''27 O 533/13'''</font>. Die Eisntweilige Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.
'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort! '''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz unterbricht Eisenberg und dreht sich zu ihm um:''' ... Das ist die Behauptung einer Straftat, wenn Sie so weitermachen, werde ich Sie wegen Beleidigung anzeigen, Freundchen … '''Sarrazin-Anwalt Schertz unterbricht Eisenberg und dreht sich zu ihm um:''' ... Das ist die Behauptung einer Straftat, wenn Sie so weitermachen, werde ich Sie wegen Beleidigung anzeigen, Freundchen …
-'''Eisenberg steht auf, geht zu Schertz. Schertz kommt ihm entgegen. Beide gleichgroßen Männer stehen sich direkt wischen Richterbank und Tisch gegenüber. Es passt beinahe nicht einmal mehr ein Blatt Papier dazwischen…Ruhe ... Eisenberg sagt nichts. Die Richter sind sprachlos.'''+'''Eisenberg steht auf, geht zu Schertz. Schertz kommt ihm entgegen. Beide gleichgroßen Männer stehen sich direkt zwischen Richterbank und Tisch gegenüber. Es passt beinahe nicht einmal mehr ein Blatt Papier dazwischen…Ruhe ... Eisenberg sagt nichts. Die Richter sind sprachlos.'''
'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Hauen Sie mir doch eine Schelle! '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Hauen Sie mir doch eine Schelle!
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-| rowspan="1" width="600" align="left"|'''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Zeigen Sie mich doch an. Die Klage wegen Schmerzensgeld wird ohne Erfolg bleiben. Deswegen werden wir Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Wir haben es hier mit einer Kategorie von Journalisten zu tun, die trotz des migrantischen Hintergrundes hochgebildet Ihre Arbeit verrichten und wegen der Unerreichbarkeit für jede Argumentation von Sarrazin, auch zu satirischen Äußerungen greifen. Mit Buschkowsky können alle reden, nicht dagegen mit Sarrazin. Die SPD leidet doch wie ein Hund unter seiner Mitgliedschaft. Offenbar ist es im Rechtsstaat nicht so leicht, ihn aus der Partei zu entfernen. Im Vorstand der Bundesbank wollte man ihn nicht mehr haben und im Berliner Senat erst recht nicht. Wo soll den hier bitte sehr der Genugtuungsbedarf (für den Schmerzensgeldanspruch) sein? Eine ähnliche Äußerung wurde zwar auch gegen den Berliner Verlag durchgesetzt, in Höhe von 20.000 €. Aber dieser Betrag ist für einen satirischen Beitrag völlig unangemessen. Ich habe auch keine mangelnde Rechtskenntnis, um festzustellen, dass eine Schmähung nicht vorliegt. Anfang Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähbeleidigung, wo eine Flüchtlingsorganisation vermeintlich das Ausländeramt beleidigt haben soll, erläutert (Bemerkung BVerG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_1bvr044413.html 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13] v.. 27.07.2013) -. Eine Schmähbeleidigung setzt danach voraus, dass es keine sachliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wir haben hier aber durchaus eine sachliche Auseinandersetzung gehabt. Ein ähnliches Beispiel ist auch die Entscheidung Winkeladokat (Bemerkung: BVerfG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html 1 BvR 1751/12] vom 02.07,.2013 - Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein).+Nach Rassismus-Attacke: Noah Becker fordert Schmerzensgeld!
 +| rowspan="1" width="600" align="left"|'''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Zeigen Sie mich doch an. Die Klage wegen Schmerzensgeld wird ohne Erfolg bleiben. Deswegen werden wir Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Wir haben es hier mit einer Kategorie von Journalisten zu tun, die trotz des migrantischen Hintergrundes hochgebildet Ihre Arbeit verrichten und wegen der Unerreichbarkeit für jede Argumentation von Sarrazin, auch zu satirischen Äußerungen greifen. Mit Buschkowsky können alle reden, nicht dagegen mit Sarrazin. Die SPD leidet doch wie ein Hund unter seiner Mitgliedschaft. Offenbar ist es im Rechtsstaat nicht so leicht, ihn aus der Partei zu entfernen. Im Vorstand der Bundesbank wollte man ihn nicht mehr haben und im Berliner Senat erst recht nicht. Wo soll den hier bitte sehr der Genugtuungsbedarf (für den Schmerzensgeldanspruch) sein? Eine ähnliche Äußerung wurde zwar auch gegen den Berliner Verlag durchgesetzt, in Höhe von 10.000 €. Aber dieser Betrag ist für einen satirischen Beitrag völlig unangemessen. Ich habe auch keine mangelnde Rechtskenntnis, um festzustellen, dass eine Schmähung nicht vorliegt. Anfang Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähbeleidigung, wo eine Flüchtlingsorganisation vermeintlich das Ausländeramt beleidigt haben soll, erläutert (Bemerkung BVerG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_1bvr044413.html 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13] v.. 27.07.2013) -. Eine Schmähbeleidigung setzt danach voraus, dass es keine sachliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wir haben hier aber durchaus eine sachliche Auseinandersetzung gehabt. Ein ähnliches Beispiel ist auch die Entscheidung Winkeladokat (Bemerkung: BVerfG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html 1 BvR 1751/12] vom 02.07,.2013 - Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein).
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-'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Das ist doch was vollkommen anderes. Mauck lässt sie ja ewig reden. Ich tue mir das nicht länger an. Herr Rechtsanwalt; Ihre beieindruckende Darlegung der rechtlichen Definition von Schmähkritik ist ja wohl abenteuerlich. Entscheidend ist hier die Menschenwürde, die durch den Autor dem Kläger abgesprochen wurde.+'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Das ist doch was vollkommen anderes. Mauck lässt sie ja ewig reden. Ich tue mir das nicht länger an. Herr Rechtsanwalt, Ihre beieindruckende Darlegung der rechtlichen Definition von Schmähkritik ist ja wohl abenteuerlich. Entscheidend ist hier die Menschenwürde, die durch den Autor dem Kläger abgesprochen wurde.
'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Sowohl der Unterlassungsanspruch als auch der Schmerzensgeldanspruch können kaum durchgesetzt werden und ich verweise hier auf die [[Stolpe-Entscheidung|Stolpe-Rechtsprechung]]. Auch,. Wenn die Äußerung möglicherweise von Teilen der Leserschaft in Ihren Sinne interpretiert werden könnte, gibt es aber auch Leser, denen der Zusammenhang nicht sofort erkennbar ist ... Schmerzensgeld ist geeignet für eine Vorzensur ... '''taz-Anwalt Eisenberg:''' Sowohl der Unterlassungsanspruch als auch der Schmerzensgeldanspruch können kaum durchgesetzt werden und ich verweise hier auf die [[Stolpe-Entscheidung|Stolpe-Rechtsprechung]]. Auch,. Wenn die Äußerung möglicherweise von Teilen der Leserschaft in Ihren Sinne interpretiert werden könnte, gibt es aber auch Leser, denen der Zusammenhang nicht sofort erkennbar ist ... Schmerzensgeld ist geeignet für eine Vorzensur ...
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:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien'' :: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''
-'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://moserbezzenberger.de/yk.html Dr. Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiuergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.+'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://kanzlei-bezzenberger.de/yk.html Dr. Yvonne Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei [[Bezzenberger Rechtsanwälte]]) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.
-Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert (liest aus dem Urteil <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font> vor) „... Äußerungen, die nicht im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung ... und mit Abstand die Grenze zur Schmähkritik überschreiten, ... es keine inhaltliche Auseinadersetzung gibt, die Anschauung für sich allein steht, sich in ... erschöpfen .... Gebrechen .... äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde im Kern.+Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit" (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf <font color="brown">'''27 O 762/12'''</font>]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.
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-Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.+
'''Richterin Anne-Kathrin Becker:''' Nicht jede Schmähung löst eine Geldentschädigung aus. Ihre „Dogmatik“ habe ich nicht ganz verstanden. '''Richterin Anne-Kathrin Becker:''' Nicht jede Schmähung löst eine Geldentschädigung aus. Ihre „Dogmatik“ habe ich nicht ganz verstanden.
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' ... Ende der Abwägung. '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' ... Ende der Abwägung.
-'''Richter Richard-Emmanuel Himmer:''' Was ist den eigentlich aus der Richtigstellung geworden? Das wäre doch auch eine Form der Genugtuung. Was spielt aus ihrer Sicht das Schmerzensgeld für eine Rolle?+'''Richter Richard-Emmanuel Himmer:''' Was ist denn eigentlich aus der Richtigstellung geworden? Das wäre doch auch eine Form der Genugtuung. Was spielt aus Ihrer Sicht das Schmerzensgeld für eine Rolle?
-'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich würde auch gerne etwas sagen: Wieso wird hier immer behauptet, dass es keine „sachliche Auseinandersetzung“ gegeben haben soll“. Ich willihnen ja vorlesen, was der Artikel ...+'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich würde auch gerne etwas sagen: Wieso wird hier immer behauptet, dass es keine „sachliche Auseinandersetzung“ gegeben haben soll“. Ich will Ihnen ja vorlesen, was der Artikel ...
'''Der Vorsitzende:''' Herr Eisenberg, auch das haben wir verstanden. '''Der Vorsitzende:''' Herr Eisenberg, auch das haben wir verstanden.
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz keift zurück:''' Ja, Sie wohnen in Ihrem eigenen Mietshaus. Ihnen sollen ja ganze [https://www.google.de/#q=Hausbesitzer+in+Kreuzberg Straßenzüge] gehören. '''Sarrazin-Anwalt Schertz keift zurück:''' Ja, Sie wohnen in Ihrem eigenen Mietshaus. Ihnen sollen ja ganze [https://www.google.de/#q=Hausbesitzer+in+Kreuzberg Straßenzüge] gehören.
-'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Neenee, wie der Leser das verstanden haben wird. Das ist doch von vorn bis hinten ein Bild. Die Wirkungsgeschichte hat genau diesen Punkt zugenagelt. [] Populistisch hetzt der Kläger gegen Ausländer und der Autor hat dem nur entgegengehalten, dass die durchschnittliche Auslandliebe da aufhört, wo eine Schutzbedürftigkeit der Ausländer beginnt und der Ausländer zum ärgsten Feind der Deutschen wird. Der Autor sagt nur, wann hört das endlich mal auf und damit fordert er doch niemanden auf, dem Kläger ein Messer an den Hals zu stecken. Allerdings findet damit eine inhaltliche Auseinandersetzung statt. Und wer nicht von den schriftlichen Ambitionen des Klägers weiß, wie sie ja auch erstmalig vor einigen Jahren in dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O5910_100601_Urteil.pdf Lettre International-Interview] aufkamen, wird in der Kolumne nichts bösartiges finden. Im Übrigen weiß man doch plötzlich von Kohl, dass er 50 % der Türken zurückschicken wollte – das war damals angeblich Mainstream. Dessen ungeachtet, gibt es gerade in Kreuzberg ganz großartige Erfolge für eine gelungene Integration und auf den Wahlplakaten stehen all die unaussprechlichen Namen der Kandidaten. Im Ergebnis liegt daher keine Schmähung vor+'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Nee, nee, wie der Leser das verstanden haben wird. Das ist doch von vorn bis hinten ein Bild. Die Wirkungsgeschichte hat genau diesen Punkt zugenagelt. [] Populistisch hetzt der Kläger gegen Ausländer und der Autor hat dem nur entgegengehalten, dass die durchschnittliche Auslandsliebe da aufhört, wo eine Schutzbedürftigkeit der Ausländer beginnt und der Ausländer zum ärgsten Feind der Deutschen wird. Der Autor sagt nur, wann hört das endlich mal auf, und damit fordert er doch niemanden auf, dem Kläger ein Messer an den Hals zu stecken. Allerdings findet damit eine inhaltliche Auseinandersetzung statt. Und wer nicht von den schriftlichen Ambitionen des Klägers weiß, wie sie ja auch erstmalig vor einigen Jahren in dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O5910_100601_Urteil.pdf Lettre International-Interview] aufkamen, wird in der Kolumne nichts bösartiges finden. Im Übrigen weiß man doch plötzlich von Kohl, dass er 50 % der Türken zurückschicken wollte – das war damals angeblich Mainstream. Dessen ungeachtet, gibt es gerade in Kreuzberg ganz großartige Erfolge für eine gelungene Integration und auf den Wahlplakaten stehen all die unaussprechlichen Namen der Kandidaten. Im Ergebnis liegt daher keine Schmähung vor.
'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was soll das denn? Mit Sicherheit liegt hier eine Schmähung vor. '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was soll das denn? Mit Sicherheit liegt hier eine Schmähung vor.
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'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Nein! Nur vor dem Hintergrund der Wirkungsgeschichte von Sarrrazin ist die Kolumne zu verstehen und es erfolgt somit eine Auseinadersetzung in der Sache im Text ... '''taz-Anwalt Eisenberg:''' Nein! Nur vor dem Hintergrund der Wirkungsgeschichte von Sarrrazin ist die Kolumne zu verstehen und es erfolgt somit eine Auseinadersetzung in der Sache im Text ...
-''' Schertz redet wieder leise auf Gorski ein. Dabei lehnt er sich mit krummen Rücken auf den Pult.'''+'''Schertz redet wieder leise auf Gorski ein. Dabei lehnt er sich mit krummen Rücken auf den Pult.'''
'''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Sie sind so etwas von arrogant .... Sowohl die Kammer als auch ich versuchen, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen. '''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Sie sind so etwas von arrogant .... Sowohl die Kammer als auch ich versuchen, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen.
-''Kommentar RS:''' Ich habe meine Zweifel, dass diese beiden mitteleuropäischen stark auf Kommerz orientierten Anwälte in der Lage sind, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen. Dafür sind Eisenberg und Schertz zu sehr in die juristischen Dogmen der Zensurrechtsprechung verfallen. Auch deren kommerziellen Interessen beißen sich mit den Interessen der türkischen Migranten.+'''Kommentar RS:''' Ich habe meine Zweifel, dass diese beiden mitteleuropäischen stark auf Kommerz orientierten Anwälte in der Lage sind, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen. Dafür sind Eisenberg und Schertz zu sehr in die juristischen Dogmen der Zensurrechtsprechung verfallen. Auch deren kommerziellen Interessen beißen sich mit den Interessen einer großen Zahl türkischer Migranten.
'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was reden sie für einen Unsinn. Ich bin schon raus aus ihrer Argumentation. Das halte ich einfach nicht mehr aus. '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was reden sie für einen Unsinn. Ich bin schon raus aus ihrer Argumentation. Das halte ich einfach nicht mehr aus.
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'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Dafür habe ich schöne Jahre gehabt. '''taz-Anwalt Eisenberg:''' Dafür habe ich schöne Jahre gehabt.
-'''Sarrazin-Anwalt Schertz zu Mauck:''' Sie machen sich doch noch älter, als sie sind. Ich halte es mit der Dogmatik. Schmähung plus Würdeverletzung gleich schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Gerade, weil der Kläger einen Meinungskampf führt, aber einige sich an seinen Thesen stören, ist es die Aufgabe des gerichts, ihn zu schützen. Er hat eine große Debatte losgetreten, die sich in den Grenzen des rechtsstaates bewegt. Wenn das so ist, müssen Gerichte Menschenwürdeverletzungen, die außerhalb des Kulturkampfes stehen, ahnden. Herr Sarrazin hat die Grenzen des rechts nicht überschritten, incl. der Menschenwürde. Er hat lediglich seine Meinung kundgetan, die man ja auch nicht gut finden muss, aber dies berechtigt niemand, ihn derart anzugreifen. Die Gerichte müssen solche [] bestrafenund Sarrazin schützen. Das heißt ja nicht, dass man es gut finden muss, aber genau das ist es.+'''Sarrazin-Anwalt Schertz zu Mauck:''' Sie machen sich doch noch älter, als sie sind. Ich halte es mit der Dogmatik. Schmähung plus Würdeverletzung gleich schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Gerade, weil der Kläger einen Meinungskampf führt, aber einige sich an seinen Thesen stören, ist es die Aufgabe des Gerichts, ihn zu schützen. Er hat eine große Debatte losgetreten, die sich in den Grenzen des Rechtsstaates bewegt. Wenn das so ist, müssen Gerichte Menschenwürdeverletzungen, die außerhalb des Kulturkampfes stehen, ahnden. Herr Sarrazin hat die Grenzen des Rechts nicht überschritten, incl. der Menschenwürde. Er hat lediglich seine Meinung kundgetan, die man ja auch nicht gut finden muss, aber dies berechtigt niemanden, ihn derart anzugreifen. Die Gerichte müssen solche [] bestrafen und Sarrazin schützen. Das heißt ja nicht, dass man es gut finden muss, aber genau das ist es.
'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe gerade einen Pfarrer aus Jena verteidigt ... '''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe gerade einen Pfarrer aus Jena verteidigt ...
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen:''' Das ist doch ein ganz anderer Prozess. '''Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen:''' Das ist doch ein ganz anderer Prozess.
-'''Kommentar RS:''' Schertz hat recht. Jeder Prozess ist ein anderer Prozess, es sind immer Einzelfälle. Versteht Schertz es aber nicht oder möchte er es nicht verstehen, das neonazionalistisches Gedankengut und die neonazionalistische Taten sich nichterschöpfen sich nicht in Demonstrationen, physischer Verfolgng Andersdenkender, Straßenschlachten erschöpfenm. Der Neonazionalismus beginnt im Alltag, wird intellektuell begleitet und provoziert. +'''Kommentar RS:''' Schertz hat recht. Jeder Prozess ist ein anderer Prozess, es sind immer Einzelfälle. Versteht Schertz es aber nicht oder möchte er es nicht verstehen, das neonazionalistisches Gedankengut und die neonazionalistische Taten sich nicht in Demonstrationen, physischer Verfolgng Andersdenkender, Straßenschlachten erschöpfen. Der Neonazionalismus beginnt im Alltag, wird intellektuell begleitet und provoziert.
'''Der Vorsitzende:''' Lassen sie ihn doch ausreden. '''Der Vorsitzende:''' Lassen sie ihn doch ausreden.
-'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Warum sind Sie nur ständig so ungezogen? Die Diskussion um kulturelle Auseinadersetzungen ist sehr populär und, wenn die deutsche Keule gegen Minderheiten erhoben wird, dann müssen diese Minderheiten auch das Recht haben, sich gegen verachtende Positionen zu stellen. Nur weil etwas populär ist, darf es nicht hingenommen werden.Genau das beschreibt der Autor, weil es eben so populär ist. Damit übt er Kritik an deutschen rechtslastigen Thesen und es muss auch nicht hingenommen werden, dass volksverhetzend losgetrampelt wird. Denn dies betrifft doch immer nur Minderheiten. Es geht um Minderheiten, die sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen, aber gleichwohl am gesellschaftlichen Leben ohne Schaden teilnehmen wollen. Dagegen redet der Kläger von „Samenbomben“, „Kopftuch-Produzenten“, „leicht verderblichen Gemüse“ und von einem abstrusen Intelligenzgrad der Migranten, die den „Volkskörper“ gefährden. Ethnien bzw. Bevölkerungsgruppen haben keine gesellschaftliche Akzeptanz und fürchten sich wegen dieser rassistischen Thesen des Klägers um ihre Sicherheit. Wenn er von dem „Ausländerschutzbeauftragten“ spricht, dann kritisiert er das.+'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Warum sind Sie nur ständig so ungezogen? Die Diskussion um kulturelle Auseinadersetzungen ist sehr populär und, wenn die deutsche Keule gegen Minderheiten erhoben wird, dann müssen diese Minderheiten auch das Recht haben, sich gegen verachtende Positionen zu stellen. Nur weil etwas populär ist, darf es nicht hingenommen werden. Genau das beschreibt der Autor, weil es eben so populär ist. Damit übt er Kritik an deutschen rechtslastigen Thesen und es muss auch nicht hingenommen werden, dass volksverhetzend losgetrampelt wird. Denn dies betrifft doch immer nur Minderheiten. Es geht um Minderheiten, die sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen, aber gleichwohl am gesellschaftlichen Leben ohne Schaden teilnehmen wollen. Dagegen redet der Kläger von „Samenbomben“, „Kopftuch-Produzenten“, „leicht verderblichen Gemüse“ und von einem abstrusen Intelligenzgrad der Migranten, die den „Volkskörper“ gefährden. Ethnien bzw. Bevölkerungsgruppen haben keine gesellschaftliche Akzeptanz und fürchten sich wegen dieser rassistischen Thesen des Klägers um ihre Sicherheit. Wenn er von dem „Ausländerschutzbeauftragten“ spricht, dann kritisiert er das.
'''Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen:''' Im Fall der Berliner Zeitung wurde ganz klar die Schmähung erkannt. Alles, was Sie hier zitieren, ist nichts anderes als eine einzige komplette Diffamierung. '''Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen:''' Im Fall der Berliner Zeitung wurde ganz klar die Schmähung erkannt. Alles, was Sie hier zitieren, ist nichts anderes als eine einzige komplette Diffamierung.
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'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Alles, was Sie vorgetragen haben, gibt der Text gar nicht her. Die Kammer hat zu Recht gesagt, dass eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ fehlt. '''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Alles, was Sie vorgetragen haben, gibt der Text gar nicht her. Die Kammer hat zu Recht gesagt, dass eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ fehlt.
-'''Kommentar RS:''' Der Text war für Insider, Kenner der Diskussionen gedacht, denn der Name des Kläögers war abgekürzt.+'''Kommentar RS:''' Der Text war für Insider, Kenner der Diskussionen gedacht, denn der Name des Klägers war im streitgegenständlichen Text abgekürzt.
'''taz-Anwalt Eisenberg:''' [] '''taz-Anwalt Eisenberg:''' []
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::Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. ::Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
-Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, - 27 O 183/13 - Landgericht Berlin+Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, - <font color="brown">'''27 O 183/13'''</font> - Landgericht Berlin
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290) Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)
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 +===Urteil 27 O 183/13===
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 +[http://www.buskeismus.de/urteile/27O18313_U.pdf Urteil] <font color="brown">'''27 O 183/13'''</font> vom 16.08.2013
 +
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 +'''Tenor'''
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 +::1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem Mitglied ihrer Geschäftsführung, in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/ oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
 +
 +::"Buchautor Thilo Sarrazin, den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möe sein Werk gründlicher verrichten."
 +
 +::2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2013 zu zahlen.
 +
 +::3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 610,11 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2013 zu zahlen.
 +
 +::4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 882,50 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. März 201 3 zu zahlen.
 +
 +::5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 523,48 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2013 zu zahlen.
 +
 +::6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
 +
 +::7. Das Urteil ist zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 40.000,OO € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Hohe des jeweils beizutreibenden Betrages zzgl. 10 % vorläufig vollstreckbar.
==Kommentar== ==Kommentar==
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=Meinungen zum Bericht= =Meinungen zum Bericht=
-'''1.''' , '''FM''', 1:41, 04.09.13: Selten so gelacht! Also ich hoffe, mir im Notfall diesen Eisenberg mal leisten zu können, mir gefällt er irgendwie....+'''1.''' '''FM''', 1:41, 04.09.13: Selten so gelacht! Also ich hoffe, mir im Notfall diesen Eisenberg mal leisten zu können, mir gefällt er irgendwie....
'''Antwort RS''': Juristisch gesehen war Eisenberg nicht super. '''Antwort RS''': Juristisch gesehen war Eisenberg nicht super.
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<datecategory name="Berichte nach Datum" date="15.08.2013" /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="15.08.2013" />
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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Corpus Delicti

auslandsschutzbeauftragte_kl.jpg

TAZ-Redakteur Deniz Yücel und der umstrittener Artikel „Ausländerschutzbeauftragter“

klarstellung_kl.jpg

Versuch einer Klarstellung durch Deniz Yücel

[sarrazin.jpg

Der Kläger und sein gefährlich-unsensibles Buch.

Der verhandelte Text:

"So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten."

[bearbeiten] Dr. Thilo Sarrazin. vs. Taz Verlags- und Vertriebs GmbH

15.08.13: LG Berlin 27 O 183/13

Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 27 O 762/12.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Richard-Emmanuel Himmer
Richterin am Landgericht: Anne-Kathrin Becker

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Prof. Dr. Christian Schertz, Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg König; RA Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Notizen aus der Gerichtsverhandlung

Die Notizen beruhen auf dem Bericht von Dr. Nadja Kraenz und Herrn Achim Sander. Die Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Hinweise auf Fehler werden gerne entgegengenommen und korrigiert.

Im Gerichtssaal noch einige Zuschauer, u.a. Begleiter von Prof. Schertz.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Guten Tag. … In Sachen 27 O 183/13 Dr. Sarrazin gegen taz Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH sind bei Aufruf erschienen: Für den Kläger die Rechtsanwälte Herr Prof. Dr. Christian Schertz und Herr Dr. Gorski sowie für die Beklagte Herr Rechtsanwalt Eisenberg mit Schriftsatz vom 12.08.2013, von dem die Klägervertreter Abschriften erhalten haben..


Hier kann man den Sarrazin-Anwalt und Schreihals Prof. Dr. Christian Schertz bewundern


Auch Rechtsanwalt Johannes Eisenberg tobt und schreit nicht selten in den Gerichtsverhandlungen


BRISANT: Sarrazin stellt Buch über den Islam vor

Kommentar RS: Thilo Sarrazin provoziert und spaltet die Gesellschaft. Deniz Yüzel steht auf der anderen Seite und ist auch kein Engel. Davon zeugt sein heute zur Verhandlung anstehender Text.

Es geht um ein sehr sensibles Thema, welches viel Sprengkraft besitzt.

Interessant, dass in Deutschland sich dieses Themas die beiden unter den Medienanwälten als Schreihalse und gern beleidigende unabhängige Organe der Rechtspflege gut bekannte Juristen angenommen haben. Beide Anwälte sind außerordentlich geschäftstüchtig. Dazu gehören eben auch Brutalität, Drohungen und Beleidigungen in den Gerichtssälen.

Die heutige Verhandlung ein bezeichnendes peinliches Spiegelbild, wie wichtige Themen und Probleme in Deutschland gelöst werden: kommerziell.

Der Vorsitzende: Es geht um Unterlassung und Geldentschädigung wegen einer Äußerung in einem satirischen Beitrag: "So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten." Ja. Die Kammer hält dies für eine unzulässige Schmähkritik. Natürlich kann man das kritisch sehen und auch die gegenteilige Ansicht vertreten, insbesondere, wenn man den Hintergrund vom Kläger kennt. Der Ausgang ist also noch völlig offen.

Sarrazin-Anwalt Schertz aufgebracht: Es kam wegen diese Äußerung zu einem Strafbefehl.

Der Vorsitzende: Das wollte ich gerade fragen.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Es gibt diesen Strafbefehl und das ist eine Verurteilung. Wir haben Ihnen das aber doch auch schon längst alles überreicht.

Kommentar RS: Schertz sagt an dieser Stelle, dass der Strafbefehl noch nicht rechtkräftig ist, und damit keine Verurteilung darstellt. Typisch für diesen Anwalt, der oft mit Einstweiligen Verfügungen rumwedelt und "argumentiert", wissend, dass diese ohne Anhörung der Gegenseite erlassen und nicht selten später aufgehoben werden.

Richter Himmer: Sie meinen jetzt die Verurteilung zu 40 Tagessätzen?

taz-Anwalt Eisenberg brüllt dazwischen: Können Sie denn nicht lesen, welcher Tagessatz verhängt wurde, Herr Professor Schlauwissen? Es geht um 20 Tagessätze á 50,- €.

Sarrazin-Anwalt Schertz empört: Was konkret im Strafantrag steht, ist doch ganz unerheblich. Fakt ist, dass es den Strafbefehl gibt! ... Also, wenn das jetzt hier so weitergeht, dann werde ich gegen Sie vorgehen! Mir reichen Ihre Ausfälle.

Kommentar RS: Das muss gerade der Grobian und Schreihals Schertz sagen. Unter den mir an die 50 bekannten Medienanwälten gibt es nur zwei Schreihälse: Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg. Mit einem gewissen Absatand dahinter folgt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmannkanzlei Schwenn & Krüger, und in einem etwas größerem Abstand der nie lügende, geistig kerngesunde Anwalt Helmut Jipp. Die meisten anderen mir bekannten Anwälte vergreifen sich nicht im Ton.

Alles Schau auf Kosten der Migranten. Wir haben noch nie erlebt und auch noch nie gehört, dass dieser Anwalt eine Strafanzeige gegen einen anderen Anwalt gestellt hätte.

taz-Anwalt Eisenberg laut: Ach, wollen Sie jetzt die Nazi-Nummer abziehen? Gehen Sie doch zur Berliner Anwaltskammer. Der Strafbefehl, Herr Professor Schertz, ist auf 20 Tagessätze und nicht auf 40 Tagessätze festgelegt.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Sie wollen doch nicht etwas auch Herrn Himmer unterstellen, dass er hier wissentlich falsche Zahlen in den Raum stellt? Unstreitig ist doch wohl, dass es den Strafbefehl gibt.

Richter Himmer: Ja, ja – ich bin jedenfalls schon rechtzeitig informiert gewesen.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Es ist nicht nur der Strafbefehl. Auch der deutsche Presserat hat wegen dieser Äußerung eine Missbilligung ausgesprochen. Meinen Mandanten wünscht man als Krüppel zu sehen. Das ist doch wohl das Allerletzte: "So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten." Für diese Äußerung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Hier ist die Menschenwürde getroffen, bei der es keine Abwägung mehr gibt. Ende Banane! Hier geht nichts mehr! Dagegen war der Fall Diekmann gegen die taz (2002) damals reiner Kindergeburtstag. Selbstverständlich mußte er als BILD-Chefredakteur etwas mehr hinnehmen. (Anm: Diekmann hatte die taz wegen eines satirischen Artikels über eine Penisverlängerung verklagt, das Gericht hatte befunden, dass er eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hinnehmen müsse.) Hier dagegen ist die Menschenwürde verletzt. Da muss eine Geldentschädigung rauskommen. Herr Sarrazin hat sich berechtigterweise am Meinungskampf beteiligt, er ist Demokrat, SPD-Mitglied, er hat sich nicht strafbar gemacht und muss nicht so eine menschenrechtsverletzende Äußerung durchgenen lassen! Er hat sich vollkommen im Bereich der Meinungsfreiheit bewegt – das wissen Sie doch aber auch – Herr Mauck. Hier müssen Gerichte und der Staat eingreifen.

Himmer schmunzelnd: Nicht immer nur Hr. Mauck, wir entscheiden auch mit.

Eisenberg laut dazwischen: Ich gehe. Herr Vorsitzender, das ist doch eine “Anmaßung”, nicht nur solche Anträge zu stellen, sondern auch noch ein Privatgespräch mit Herrn Himmer zu führen.

Schertz und Himmer diskutieren währenddessen leise miteinander weiter

Eisenberg brüllt, aufstehend – aber noch am Stuhl bleibend, mit den Armen nach vorne rudernd: Ich komme nicht zu Wort! HAAALLOO, Herr PROFESSOR!

Eisenberg nimmt seine Motoradjacke in die Hand, geht Richtung Fenster: Der bedroht mich und Sie auch, Herr Mauck. Da gehe ich lieber…

Der Vorsitzende: Die Kammer fühlt sich nicht bedroht. Bitte setzen Sie sich doch wieder!

Sarrazin-Anwalt Schertz, rot anlaufend, sehr erregt: Ich werde einen Strafantrag gegen Sie stellen!!!

taz-Anwalt Eisenberg zu Mauck: Er will einen Strafantrag stellen…

Sarrazin-Analt Schertz: Jawohl! Ich muss sogar einen Strafantrag stellen, wenn weitere Beleidigungen erfolgen!

taz-Anwalt Eisenberg, ruhiger, auf seinen Platz zurückgehend: Ich weiß im Gegensatz zu ihnen, was eine Straftat ist. In der Sache gebe ich zu bedenken, was ich auch schon ausführlich in der Klageerwiderung geschrieben habe und ich habe mich dort mit der Ansicht der Kammer auseinandergesetzt. Es ist doch so, dass die Leser die Kolumne nicht als Aufruf für einen Vernichtungswunsch oder Todeswunsch wahrnehmen und den Mann erkrankt sehen wollen. Meine Argumentation in diesem Punkt wurde zwar damals in Ihrem Urteil 27 O 762/12 verworfen, aber das können wir mal dahin stehen lassen. Der Leser versteht das jedenfalls nicht so. Wie ist das aber zu verstehen? Dazu muß man den “Hintergrund” kennen. Wer vertraut ist mit der Rezeptionsgeschichte der Werke des Klägers ...

Die Sarrazin-Anwälte Schertz und Gorski unterhalten sich leise, mit dem Rücken zu Eisenberg gewandt.

taz-Anwalt Eisenberg zu den Sarrazin-Anwälten gewandt: Wenn Ihnen meine Ausführungen nicht passen, kann ich ja wieder gehen.

Kommentar RS: Das ist billige Polemik. In einer Gerichtsverhandlung unterhalten sich die gegnerischen Anwälte mit den Richtern, nicht miteinander. Mehrere gegnerische Anwälte dürften sich untereinander unterhalten, wenn das die Richter nicht stört. Das ist die Regel. Die Richter müssen überzeugt werden, nicht die gegnerischen Anwälte. Deren "Meinung" ist vorgegeben. Auch Eisenberg weiß das. Gibt.

Der Vorsitzende: Meine Herren, bitte ... .

taz-Anwalt Eisenberg: Der Kläger wird hier ja nicht einmal richtig benannt, sondern diese Wortschöpfung entspringt der Schriftstellerwerken des Autors und reicht niemals für einen Unterlassungsantrag. Nur die Wenigen, die um den „Hintergrund“ wissen, können damit etwas anfangen. Was sagen Sie (Schertz) denn eigentlich über einen „Strafbefehl“? Ich bin ja auch der Verteidiger in diesem Verfahren und sage Ihnen, dass das Verfahren einseitig gelaufen ist. Denn es ist keine „Stellungnahme“ von uns in der Akte und zwar aus Gründen, die nicht aufgeklärt sind, aber der Zugang ist bewiesen. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass der Strafbefehl bei Kenntnis unserer Sicht so erlassen worden wäre.

Zu bedenken ist auch der Darstellungszusammenhang aus der Sicht des Autors und aus der Sicht des Laien mit migrantischem Namen und mit migrantischer Sozialisierung. Was sie nicht so von der Hand weisen dürfen ist, dass dieser Artikel von einem Leidenden geschrieben worden ist, mit Migrationshintergrund. Diese Ethnie – kann man das überhaupt sagen? – diese Bevölkerungsgruppe wird im Alltäglichen mit Dingen konfrontiert, die sich ein Herr Schertz nicht mal vorstellen kann.Von der sagt der Kläger, sie produzieren nur Kopftuchmädchen, Gemüseputzer usw. Im Übrigen ist der Autor einer der wenigen erfolgreichen Absolventen einer Berliner Hochschule, vielleicht nicht so gebildet wie der Kläger, aber man kann doch wohl festhalten, dass pauschal diffamiert wurde und die Verwirklichung des Volksverhetzungsbestands durch ihn allemal erfüllt ist, auch wenn das in der Berliner Staatsanwaltschaft nicht so gesehen wird. Eine UN-Institution sagt, die Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe ist rassistisch. Es gibt eine Verurteilung des UN-Ausschusses wegen Rassismus und der Gesetzgeber und der Staat sind aufgerufen, diese Bevölkerungsgruppe zu schützen. Der Kläger gefällt sich darin, massiv zu provozieren mit seinem literarischen Schaffen. Er hat quasi ein Tourette-Syndrom solcher Art. Praktisch, überall wo er auftritt, provoziert er. Insofern liegt dieser Fall auch anders, wie der von Buschkowsky. Im Gegensatz zu ihm, provoziert Sarrazin ganze Bevölkerungsgruppen, z.B. die Sozialhilfeempfänger. Die eigentlich ganz super leben, aber alles falsch machen. Nur vor diesem „Hintergrund“ ist die Äußerung zu verstehen und richtig ist auch, im „Einzelfall“ überziehne zu können. Den Begriff „Ausländerschutzbeauftragter“ gibt es schon mal gar nicht und, dass Sarrazin krankheitsbedingt sterben soll, ist nur eine Allegorie. Was der Autor sagen will ist, dass Sarrazin anders reden möge. Vor so einem und nur vor so einem ganz konkreten Hintergrund darf man das so schreiben - nur allegorisch.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Ich möchte mal auf die Formulierung des Zivilgerichts auf Seite 8 des Urteils – 27 O 762/12 – hinweisen.

Schertz beginnt vorzulesen, Eisenberg unterbricht, Schertz: Ich habe Sie das erste Mal unterbrochen.

taz-Anwalt Eisenberg: Wir können alle selber das Urteil lesen und kennen es. Was ist das denn? Hier im Prozess zu stehen und Urteile vorzulesen. Sie brauchen wohl Rückenwind, was?

Sarrazin-Anwalt Schertz: Wir haben den Presserat, die Staatsanwaltschaft und das Urteil. Das Straf- und Zivilgericht lässt keine andere Deutung zu.

taz-Anwalt Eisenberg: Und ich sage es Ihnen noch einmal: Der Strafbefehl ist einseitig. Und ein Strafbefehl ist auch kein Strafurteil. Die kannten nicht unsere Argumentation und es wird auch nicht so einfach sein, Herrn Sarrazin in den Zeugenstand zu bekommen.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)

Bemerkung: Rechtsanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren 27 O 533/13. Die Eisntweilige Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das Urteil vom 29.10.2013 mit dem Berichtigungsbeschluss vom 26.11.2013.

taz-Anwalt Eisenberg: Ich habe noch das Wort!

Der Vorsitzende: []

Sarrazin-Anwalt Schertz zum Vorsitzenden: Sie sagen, wenn es so weit ist.

taz-Anwalt Eisenberg: Dann will der auch noch einen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen, wo noch nicht einmal der Unterlassungsanspruch klar ist. Abermillionen werden von dem Kläger mit volksverhetzenden Thesen überfachtet. ... .

Sarrazin-Anwalt Schertz unterbricht Eisenberg und dreht sich zu ihm um: ... Das ist die Behauptung einer Straftat, wenn Sie so weitermachen, werde ich Sie wegen Beleidigung anzeigen, Freundchen …

Eisenberg steht auf, geht zu Schertz. Schertz kommt ihm entgegen. Beide gleichgroßen Männer stehen sich direkt zwischen Richterbank und Tisch gegenüber. Es passt beinahe nicht einmal mehr ein Blatt Papier dazwischen…Ruhe ... Eisenberg sagt nichts. Die Richter sind sprachlos.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Hauen Sie mir doch eine Schelle!

Eisenberg und Schertz stehen sich wie Feinde gegenüber.

Sarrazin-Anwalt Schertz zu Mauck: Haben Sie gesehen, der wollte auf mich losgehen.

Vorsitzende: Man kann doch wohl die Meinung vertreten, dass die Thesen des Klägers volksverhetzend sind. Wir haben alle Ihrer beiden Meinungen verstanden und werden es zu würdigen wissen.


Nach Rassismus-Attacke: Noah Becker fordert Schmerzensgeld!

taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz: Zeigen Sie mich doch an. Die Klage wegen Schmerzensgeld wird ohne Erfolg bleiben. Deswegen werden wir Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Wir haben es hier mit einer Kategorie von Journalisten zu tun, die trotz des migrantischen Hintergrundes hochgebildet Ihre Arbeit verrichten und wegen der Unerreichbarkeit für jede Argumentation von Sarrazin, auch zu satirischen Äußerungen greifen. Mit Buschkowsky können alle reden, nicht dagegen mit Sarrazin. Die SPD leidet doch wie ein Hund unter seiner Mitgliedschaft. Offenbar ist es im Rechtsstaat nicht so leicht, ihn aus der Partei zu entfernen. Im Vorstand der Bundesbank wollte man ihn nicht mehr haben und im Berliner Senat erst recht nicht. Wo soll den hier bitte sehr der Genugtuungsbedarf (für den Schmerzensgeldanspruch) sein? Eine ähnliche Äußerung wurde zwar auch gegen den Berliner Verlag durchgesetzt, in Höhe von 10.000 €. Aber dieser Betrag ist für einen satirischen Beitrag völlig unangemessen. Ich habe auch keine mangelnde Rechtskenntnis, um festzustellen, dass eine Schmähung nicht vorliegt. Anfang Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähbeleidigung, wo eine Flüchtlingsorganisation vermeintlich das Ausländeramt beleidigt haben soll, erläutert (Bemerkung BVerG 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 v.. 27.07.2013) -. Eine Schmähbeleidigung setzt danach voraus, dass es keine sachliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wir haben hier aber durchaus eine sachliche Auseinandersetzung gehabt. Ein ähnliches Beispiel ist auch die Entscheidung Winkeladokat (Bemerkung: BVerfG 1 BvR 1751/12 vom 02.07,.2013 - Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein).

Sarrazin-Anwalt Schertz: Das ist doch was vollkommen anderes. Mauck lässt sie ja ewig reden. Ich tue mir das nicht länger an. Herr Rechtsanwalt, Ihre beieindruckende Darlegung der rechtlichen Definition von Schmähkritik ist ja wohl abenteuerlich. Entscheidend ist hier die Menschenwürde, die durch den Autor dem Kläger abgesprochen wurde.

taz-Anwalt Eisenberg: Sowohl der Unterlassungsanspruch als auch der Schmerzensgeldanspruch können kaum durchgesetzt werden und ich verweise hier auf die Stolpe-Rechtsprechung. Auch,. Wenn die Äußerung möglicherweise von Teilen der Leserschaft in Ihren Sinne interpretiert werden könnte, gibt es aber auch Leser, denen der Zusammenhang nicht sofort erkennbar ist ... Schmerzensgeld ist geeignet für eine Vorzensur ...

taz-Anwalt Eisenberg mit immer brücheriger Stimme: Ich bin schon sehr angestrengt Und der wird immer ungezogener und ich älter ... .

Sarrazin-Anwalt Schertz: Wir haben die Klage angestrebt, weil u.a. auch der deutsche Presserat in Eigenkontrolle, die Missbilligung ausgesprochen hat.

Kolumne verletzt Menschenwürde von Thilo Sarrazin
25 Beschwerden lagen dem Presserat gegen die Kolumne „Der Ausländerschutzbeauftragte“ vor, erschienen auf TAZ Online. Diese enthielt eine Äußerung über die Person „Thilo S.“: „[…] dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“ Der Ausschuss hält es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Dies geht über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus. Der Ausschuss sprach wegen einer Verletzung der Ziffer 1 eine Missbilligung aus.
Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien

Sarrazin-Anwalt Schertz: Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem Berliner Verlag, den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke Dr. Yvonne Kleinke (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei Bezzenberger Rechtsanwälte) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.

Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit" (siehe Urteil 27 O 762/12) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.

Richterin Anne-Kathrin Becker: Nicht jede Schmähung löst eine Geldentschädigung aus. Ihre „Dogmatik“ habe ich nicht ganz verstanden.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Ich erkläre es Ihnen sehr gerne noch einmal. Frau Becker: Eine Schmähung haben wir und diese ist gleichwertig mit einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, die sich im schmähenden Inhalt erschöpft.

Richterin Anne-Kathrin Becker: Wenn es eine reine Wiederholung ist, dann verstehe ich es wieder nicht.

taz-Anwalt Eisenberg: Hallo, wir können alle lesen. Wie gut sie lesen können. Machen Sie nur weiter ... Frau Becker war daran nicht beteiligt.

Der Vorsitzende: Ihre Ausführungen zur Schmähung haben wir verstanden und auch wie Sie zu einer Geldentschädigung kommen, haben wir verstanden.

Sarrazin-Anwalt Schertz: ... Ende der Abwägung.

Richter Richard-Emmanuel Himmer: Was ist denn eigentlich aus der Richtigstellung geworden? Das wäre doch auch eine Form der Genugtuung. Was spielt aus Ihrer Sicht das Schmerzensgeld für eine Rolle?

taz-Anwalt Eisenberg: Ich würde auch gerne etwas sagen: Wieso wird hier immer behauptet, dass es keine „sachliche Auseinandersetzung“ gegeben haben soll“. Ich will Ihnen ja vorlesen, was der Artikel ...

Der Vorsitzende: Herr Eisenberg, auch das haben wir verstanden.

taz-Anwalt Eisenberg empört: Hier wird das eigene Urteil verlesen, das ist doch unglaublich. Herr Yücel beschreibt den „Ausländerschutzbeauftragten“ und bringt damit hypothetisch zum Ausdruck, dass der Deutsche im Prinzip nichts, z.B. gegen Zigeuner hat, aber wenn sie denn in der Görlitzer Straße wohnen, geht das nicht. Ich wohne da, habe einen herrlichen Überblick über die Situation.

Sarrazin-Anwalt Schertz keift zurück: Ja, Sie wohnen in Ihrem eigenen Mietshaus. Ihnen sollen ja ganze Straßenzüge gehören.

taz-Anwalt Eisenberg: Nee, nee, wie der Leser das verstanden haben wird. Das ist doch von vorn bis hinten ein Bild. Die Wirkungsgeschichte hat genau diesen Punkt zugenagelt. [] Populistisch hetzt der Kläger gegen Ausländer und der Autor hat dem nur entgegengehalten, dass die durchschnittliche Auslandsliebe da aufhört, wo eine Schutzbedürftigkeit der Ausländer beginnt und der Ausländer zum ärgsten Feind der Deutschen wird. Der Autor sagt nur, wann hört das endlich mal auf, und damit fordert er doch niemanden auf, dem Kläger ein Messer an den Hals zu stecken. Allerdings findet damit eine inhaltliche Auseinandersetzung statt. Und wer nicht von den schriftlichen Ambitionen des Klägers weiß, wie sie ja auch erstmalig vor einigen Jahren in dem Lettre International-Interview aufkamen, wird in der Kolumne nichts bösartiges finden. Im Übrigen weiß man doch plötzlich von Kohl, dass er 50 % der Türken zurückschicken wollte – das war damals angeblich Mainstream. Dessen ungeachtet, gibt es gerade in Kreuzberg ganz großartige Erfolge für eine gelungene Integration und auf den Wahlplakaten stehen all die unaussprechlichen Namen der Kandidaten. Im Ergebnis liegt daher keine Schmähung vor.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Was soll das denn? Mit Sicherheit liegt hier eine Schmähung vor.

taz-Anwalt Eisenberg: Ich habe meine Argumente gesagt.

taz-Anwalt Eisenberg zu Mauck: Der war kurz davor, mir eine reinzuhauen. Alle haben die „körperliche Begrenzung“ gesehen.

Der Vorsitzende: Das waren doch Kindereien. Sind Sie jetzt fertig Herr Eisenberg?

taz-Anwalt Eisenberg: Nein! Nur vor dem Hintergrund der Wirkungsgeschichte von Sarrrazin ist die Kolumne zu verstehen und es erfolgt somit eine Auseinadersetzung in der Sache im Text ...

Schertz redet wieder leise auf Gorski ein. Dabei lehnt er sich mit krummen Rücken auf den Pult.

taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz: Sie sind so etwas von arrogant .... Sowohl die Kammer als auch ich versuchen, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen.

Kommentar RS: Ich habe meine Zweifel, dass diese beiden mitteleuropäischen stark auf Kommerz orientierten Anwälte in der Lage sind, sich in die Lage der türkischen Migranten zu versetzen. Dafür sind Eisenberg und Schertz zu sehr in die juristischen Dogmen der Zensurrechtsprechung verfallen. Auch deren kommerziellen Interessen beißen sich mit den Interessen einer großen Zahl türkischer Migranten.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Was reden sie für einen Unsinn. Ich bin schon raus aus ihrer Argumentation. Das halte ich einfach nicht mehr aus.

taz-Anwalt Eisenberg: Sie machen es sich leicht. Sie machen sich ja noch dümmer als Sie ohnehin schon sind.

Sarrazin-Anwalt Schertz dreht sich zu Eisenberg hin und geht zum Tisch : Sie sind so etwas von old-school.

taz-Anwalt Eisenberg: Dafür habe ich schöne Jahre gehabt.

Sarrazin-Anwalt Schertz zu Mauck: Sie machen sich doch noch älter, als sie sind. Ich halte es mit der Dogmatik. Schmähung plus Würdeverletzung gleich schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Gerade, weil der Kläger einen Meinungskampf führt, aber einige sich an seinen Thesen stören, ist es die Aufgabe des Gerichts, ihn zu schützen. Er hat eine große Debatte losgetreten, die sich in den Grenzen des Rechtsstaates bewegt. Wenn das so ist, müssen Gerichte Menschenwürdeverletzungen, die außerhalb des Kulturkampfes stehen, ahnden. Herr Sarrazin hat die Grenzen des Rechts nicht überschritten, incl. der Menschenwürde. Er hat lediglich seine Meinung kundgetan, die man ja auch nicht gut finden muss, aber dies berechtigt niemanden, ihn derart anzugreifen. Die Gerichte müssen solche [] bestrafen und Sarrazin schützen. Das heißt ja nicht, dass man es gut finden muss, aber genau das ist es.

taz-Anwalt Eisenberg: Ich habe gerade einen Pfarrer aus Jena verteidigt ...

Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen: ... Und sich oft genug abfilmen lassen.

taz-Anwalt Eisenberg: Es ging ja um die Verteidigung von jemanden, der sich in Dresden gegen die Nazis stellte und ... NPD ... slawisches Siedlungsgebiet ....

Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen: Das ist doch ein ganz anderer Prozess.

Kommentar RS: Schertz hat recht. Jeder Prozess ist ein anderer Prozess, es sind immer Einzelfälle. Versteht Schertz es aber nicht oder möchte er es nicht verstehen, das neonazionalistisches Gedankengut und die neonazionalistische Taten sich nicht in Demonstrationen, physischer Verfolgng Andersdenkender, Straßenschlachten erschöpfen. Der Neonazionalismus beginnt im Alltag, wird intellektuell begleitet und provoziert.

Der Vorsitzende: Lassen sie ihn doch ausreden.

taz-Anwalt Eisenberg: Warum sind Sie nur ständig so ungezogen? Die Diskussion um kulturelle Auseinadersetzungen ist sehr populär und, wenn die deutsche Keule gegen Minderheiten erhoben wird, dann müssen diese Minderheiten auch das Recht haben, sich gegen verachtende Positionen zu stellen. Nur weil etwas populär ist, darf es nicht hingenommen werden. Genau das beschreibt der Autor, weil es eben so populär ist. Damit übt er Kritik an deutschen rechtslastigen Thesen und es muss auch nicht hingenommen werden, dass volksverhetzend losgetrampelt wird. Denn dies betrifft doch immer nur Minderheiten. Es geht um Minderheiten, die sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen, aber gleichwohl am gesellschaftlichen Leben ohne Schaden teilnehmen wollen. Dagegen redet der Kläger von „Samenbomben“, „Kopftuch-Produzenten“, „leicht verderblichen Gemüse“ und von einem abstrusen Intelligenzgrad der Migranten, die den „Volkskörper“ gefährden. Ethnien bzw. Bevölkerungsgruppen haben keine gesellschaftliche Akzeptanz und fürchten sich wegen dieser rassistischen Thesen des Klägers um ihre Sicherheit. Wenn er von dem „Ausländerschutzbeauftragten“ spricht, dann kritisiert er das.

Sarrazin-Anwalt Schertz dazwischen: Im Fall der Berliner Zeitung wurde ganz klar die Schmähung erkannt. Alles, was Sie hier zitieren, ist nichts anderes als eine einzige komplette Diffamierung.

taz-Anwalt Eisenberg: Ja, das sieht man dann aber auch nur bei Ausländern so.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Alles, was Sie vorgetragen haben, gibt der Text gar nicht her. Die Kammer hat zu Recht gesagt, dass eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ fehlt.

Kommentar RS: Der Text war für Insider, Kenner der Diskussionen gedacht, denn der Name des Klägers war im streitgegenständlichen Text abgekürzt.

taz-Anwalt Eisenberg: []

Der Vorsitzende: Lassen sie ihn doch einfach ausreden.

Eisenberg und Schertz sprechen durcheinander.

taz-Anwalt Eisenberg: Ich werbe hier lediglich dafür, dass Sie diese ... Ihre ... Entscheidung überprüfen. Es gibt Leute, die eine Willkommenskultur favorisieren und eine richtige Einwanderungspolitik betreiben, z.B., mit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Und dann gibt es die anderen, für die das nicht in Frage kommt. CDU und FDP, wohl auch einige in der SPD, die sagen, wir wollen das nicht. Dabei wissen wir aus der Menschheitsgeschichte, dass wir alle aus dem ostafrikanischen Hochland anstammen.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Da kommen wir also alle her, so so?

taz-Anwalt Eisenberg: Überwiegend. Andere Bevölkerungsteile kommen aus dem Kaukasus.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Polnische Ursprünge habe ich ja auch, aber Franzosen gibt es auch noch bei mir ... .

taz-Anwalt Eisenberg: Was Sarrazin macht, ist das ganzer Gegenteil, ist blanker Rassismus.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ macht Eisenberg, aber nicht der Text. Ich möchte weiter hervorheben, dass ich seit fünf Jahren schwarze Nationalspieler gegen die NPD vertrete und ich mich mit dem Tatbestand der Volksverhetzung gut auskenne.

Kommentar RS: Ein sehr überzeugendes Argument.

taz-Anwalt Eisenberg dazwischen: ... Es gibt ja auch so wunderbar weiter offen gebliebene Probleme im Volksverhetzungstatbestand.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Ich habe auch für Wowereit gegen den Rapper Strafantrag wegen Volksverhetzung gestellt. Bei Sarrazin sind dagegen die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt.

taz-Anwalt Eisenberg: Wie so oft, z.B. bei Udo Vogt, wird dann vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ich möchte noch einmal betonen, dass die türkische Gemeinde wegen Sarrazin zur UN gerannt ist.

Eisenberg und Schertz sprechen durcheinander.

Der Vorsitzende: Wir drehen uns im Kreis. Es reicht jetzt.

Sarrazin-Anwalt Schertz: Die taz muss eine Geldentschädigung aufgebrummt bekommen, die ihr richtig wehtut, die schmerzt und sie davon abhält, jemals wieder Personen zu diffamieren.

Eisenberg setzt im Saal seinen Motorradhelm auf und geht: Sie machen das schon. Macht's gut.

Der Vorsitzende diktiert: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Kläger-Vertreter nehmen Bezug auf die Klageschrift, Blatt 2. Der Beklagten-Vertreter nimmt Bezug auf den Schriftsatz vom 04.06.2013, Blatt 34 und beantragt auch im Bezug auf die Klageerweiterung, die Klage abzuweisen. Entscheidung am Schluss der Sitzung.

[bearbeiten] Pressemitteilung, Berlin, den 16.08.2013

Die Präsidentin des Kammergerichts Pressestelle der Berliner Zivilgerichte, Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat gestern in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- EUR zugesprochen.
Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, - 27 O 183/13 - Landgericht Berlin

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

[bearbeiten] Urteil 27 O 183/13

Urteil 27 O 183/13 vom 16.08.2013


Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem Mitglied ihrer Geschäftsführung, in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/ oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
"Buchautor Thilo Sarrazin, den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möe sein Werk gründlicher verrichten."
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2013 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 610,11 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2013 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 882,50 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. März 201 3 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 523,48 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2013 zu zahlen.
6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
7. Das Urteil ist zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 40.000,OO € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Hohe des jeweils beizutreibenden Betrages zzgl. 10 % vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Kommentar

Peinlich diese Verhandlung für Deutschland.

[bearbeiten] Meinungen zum Bericht

1. FM, 1:41, 04.09.13: Selten so gelacht! Also ich hoffe, mir im Notfall diesen Eisenberg mal leisten zu können, mir gefällt er irgendwie....

Antwort RS: Juristisch gesehen war Eisenberg nicht super.

Schertz argumentierte mit dem Strafbefehl und der Geldentschädigung gegen die Berliner Zeitung sowie der Missbilligung durch den Presserat.

Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Die Berliner Zeitung vertritt er (Schertz) selbst, genauer seine frühere Mitarbeiterin Dr. Yyonne Kleinke, die jetzt bei der Kanzlei Moser Bezzenberger tätig ist. Der Presserat ist wahrscheinlich - ähnlich wie Springer - Israel gegenüber bedingungslos verpflichtet.

Also, alles keine überzeugenden juristischen Argumente.

Das war ein rein politischer Prozess, der die bestehenden Machtverhältnisse demonstriert.

Eisenberg macht Politik.

Nimmt man ihn als Anwalt, muss man auf der gegenwärtigen politischen Linie liegen. Was Deine Betrüger betrifft, so weiß ich es nicht, wie die Politik dazu steht. Es kann sich da aber um die Parteifinanzierungen bzw. indirekte Steuereintreibungen handeln. Politisch wird das höchstwahrscheinlich unterstützt.

Bei offensichtlichen Unwahrheiten ist Eisenberg allerdings zu gebrauchen. Siehe den Fall mit dem Jenaer Pfarrer König.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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