http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&action=history&feed=atom 27 O 183/13 - 15.08.2013 - Sarrazin vs. taz - Versionsgeschichte 2024-03-29T13:39:15Z Versionsgeschichte für diese Seite in Buskeismus MediaWiki 1.9.2 http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=34652&oldid=prev Admin um 12:21, 1. Feb. 2020 2020-02-01T12:21:40Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 12:21, 1. Feb. 2020</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://kanzlei-bezzenberger.de/yk.html Dr. <span style="color: red; font-weight: bold;">Y vonne </span>Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei [[Bezzenberger Rechtsanwälte]]) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://kanzlei-bezzenberger.de/yk.html Dr. <span style="color: red; font-weight: bold;">Yvonne </span>Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei [[Bezzenberger Rechtsanwälte]]) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td></tr> </table> Admin http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=34651&oldid=prev Admin um 12:20, 1. Feb. 2020 2020-02-01T12:20:50Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 12:20, 1. Feb. 2020</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://kanzlei-bezzenberger.de/yk.html Dr. Y vonne Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei [[<span style="color: red; font-weight: bold;">Bwezzebberger </span>Rechtsanwälte]]) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://kanzlei-bezzenberger.de/yk.html Dr. Y vonne Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz - inzwischen in der Kanzlei [[<span style="color: red; font-weight: bold;">Bezzenberger </span>Rechtsanwälte]]) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td></tr> </table> Admin http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=34650&oldid=prev Admin um 12:20, 1. Feb. 2020 2020-02-01T12:20:14Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 12:20, 1. Feb. 2020</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 167:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">:: ''Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien''</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://<span style="color: red; font-weight: bold;">moserbezzenberger</span>.de/yk.html Dr. Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Dann haben wir noch den Strafbefehl, auch wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und wir haben die Sache mit dem [https://www.google.de/#q=Berliner+Verlag+%22lispelnde%2C+stotternde%2C+zuckende+Menschenkarikatur%E2%80%9C Berliner Verlag], den ich nun schon seit mehr als 10 Jahren vertrete und deren Justiziare ich alle kenne. Der Berliner Verlag und Rechtsanwältin Kleinke [http://<span style="color: red; font-weight: bold;">kanzlei-bezzenberger</span>.de/yk.html Dr. <span style="color: red; font-weight: bold;">Y vonne </span>Kleinke] (Bemerkung: Frau Dr. Yvonne Kleinke arbeitet in der Kanzlei Moser Bezzenberger, nicht mehr bei Schertz <span style="color: red; font-weight: bold;">- inzwischen in der Kanzlei [[Bwezzebberger Rechtsanwälte]]</span>) haben sich sofort auf eine Geldentschädigung in Hölhe von 10.000 € geeinigt - für eine viel kleinere Äußerung. Das Amtsgericht Tiergarten, der deutsche Presserat, die Staatsanwaltschaft und die Berliner Justiz bzw. die Kammer – sie alle kommen zum Ergebnis, dass die Kolumne bzw. Satire von Deniz Yücel eine Schmähung ist. Wenn dies so gesehen wird, dann liegt dogmatisch darin auch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, ähnlich und synonym der Beleidigung im Strafrecht. Der Unterlassungsanspruch ist demnach genauso gegeben, wie, dass die Grenze zur schweren Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung überschritten ist. Infolge ist eine Geldentschädigung auszuurteilen. Die Berliner Zeitung musste 10.000 € hinlegen. Und wir legen noch eins drauf, weil, der Wahrheit zuwider, man ihn nicht so nennen und ihm auch nicht einen „nächsten Schlaganfall“ wünschen darf, der „sein Werk gründlicher verrichten“ möge. Ferner gibt es kein strafrechtsrelevantes Verhalten von ihm.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Und Sie, Herr Mauck, haben es selber formuliert: „Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als “Schmähkritik” einzustufen; die “Schmähkritik” verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit&quot; (siehe Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O76212_U.pdf &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 762/12'''&lt;/font&gt;]) ... Gebrechen .... Äußern von Todeswünschen ... verletzen die Würde des Memschen im Kern. Die Menschenwürde ist hier also unmittelbar betroffen. Der Antragsteller hat selber niemanden nach seinem Leben getrachtet und eine inhaltliche Auseiunadersetzung hat es auch nicht gegeben.</td></tr> </table> Admin http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=34649&oldid=prev Admin: /* Notizen aus der Gerichtsverhandlung */ 2020-02-01T12:16:06Z <p><span class="autocomment">Notizen aus der Gerichtsverhandlung</span></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 12:16, 1. Feb. 2020</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 149:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 149:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">{| border=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;6&quot;</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">{| border=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;6&quot;</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|-</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|-</td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;400&quot; align=&quot;center&quot;|&lt;youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">DYkxQOyhrek</span>&lt;/youtube&gt;</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;400&quot; align=&quot;center&quot;|&lt;youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">RJNTcbBmpW0</span>&lt;/youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">&lt;br&gt;</span></td></tr> <tr><td colspan="2">&nbsp;</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;"><span style="color: red; font-weight: bold;">Nach Rassismus-Attacke: Noah Becker fordert Schmerzensgeld!</span></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;600&quot; align=&quot;left&quot;|'''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Zeigen Sie mich doch an. Die Klage wegen Schmerzensgeld wird ohne Erfolg bleiben. Deswegen werden wir Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Wir haben es hier mit einer Kategorie von Journalisten zu tun, die trotz des migrantischen Hintergrundes hochgebildet Ihre Arbeit verrichten und wegen der Unerreichbarkeit für jede Argumentation von Sarrazin, auch zu satirischen Äußerungen greifen. Mit Buschkowsky können alle reden, nicht dagegen mit Sarrazin. Die SPD leidet doch wie ein Hund unter seiner Mitgliedschaft. Offenbar ist es im Rechtsstaat nicht so leicht, ihn aus der Partei zu entfernen. Im Vorstand der Bundesbank wollte man ihn nicht mehr haben und im Berliner Senat erst recht nicht. Wo soll den hier bitte sehr der Genugtuungsbedarf (für den Schmerzensgeldanspruch) sein? Eine ähnliche Äußerung wurde zwar auch gegen den Berliner Verlag durchgesetzt, in Höhe von 10.000 €. Aber dieser Betrag ist für einen satirischen Beitrag völlig unangemessen. Ich habe auch keine mangelnde Rechtskenntnis, um festzustellen, dass eine Schmähung nicht vorliegt. Anfang Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähbeleidigung, wo eine Flüchtlingsorganisation vermeintlich das Ausländeramt beleidigt haben soll, erläutert (Bemerkung BVerG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_1bvr044413.html 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13] v.. 27.07.2013) -. Eine Schmähbeleidigung setzt danach voraus, dass es keine sachliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wir haben hier aber durchaus eine sachliche Auseinandersetzung gehabt. Ein ähnliches Beispiel ist auch die Entscheidung Winkeladokat (Bemerkung: BVerfG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html 1 BvR 1751/12] vom 02.07,.2013 - Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein).</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;600&quot; align=&quot;left&quot;|'''taz-Anwalt Eisenberg zu Schertz:''' Zeigen Sie mich doch an. Die Klage wegen Schmerzensgeld wird ohne Erfolg bleiben. Deswegen werden wir Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Wir haben es hier mit einer Kategorie von Journalisten zu tun, die trotz des migrantischen Hintergrundes hochgebildet Ihre Arbeit verrichten und wegen der Unerreichbarkeit für jede Argumentation von Sarrazin, auch zu satirischen Äußerungen greifen. Mit Buschkowsky können alle reden, nicht dagegen mit Sarrazin. Die SPD leidet doch wie ein Hund unter seiner Mitgliedschaft. Offenbar ist es im Rechtsstaat nicht so leicht, ihn aus der Partei zu entfernen. Im Vorstand der Bundesbank wollte man ihn nicht mehr haben und im Berliner Senat erst recht nicht. Wo soll den hier bitte sehr der Genugtuungsbedarf (für den Schmerzensgeldanspruch) sein? Eine ähnliche Äußerung wurde zwar auch gegen den Berliner Verlag durchgesetzt, in Höhe von 10.000 €. Aber dieser Betrag ist für einen satirischen Beitrag völlig unangemessen. Ich habe auch keine mangelnde Rechtskenntnis, um festzustellen, dass eine Schmähung nicht vorliegt. Anfang Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähbeleidigung, wo eine Flüchtlingsorganisation vermeintlich das Ausländeramt beleidigt haben soll, erläutert (Bemerkung BVerG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_1bvr044413.html 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13] v.. 27.07.2013) -. Eine Schmähbeleidigung setzt danach voraus, dass es keine sachliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wir haben hier aber durchaus eine sachliche Auseinandersetzung gehabt. Ein ähnliches Beispiel ist auch die Entscheidung Winkeladokat (Bemerkung: BVerfG [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html 1 BvR 1751/12] vom 02.07,.2013 - Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein).</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|}</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|}</td></tr> </table> Admin http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=34648&oldid=prev Admin: /* Notizen aus der Gerichtsverhandlung */ 2020-02-01T12:09:40Z <p><span class="autocomment">Notizen aus der Gerichtsverhandlung</span></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 12:09, 1. Feb. 2020</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 43:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 43:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">{| border=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;6&quot;</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">{| border=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;6&quot;</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|-</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">|-</td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;400&quot; align=&quot;left&quot;|&lt;youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">uGwJ93S2vCk</span>&lt;/youtube&gt;</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;400&quot; align=&quot;left&quot;|&lt;youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">ZzhZPwpIjME</span>&lt;/youtube&gt;<span style="color: red; font-weight: bold;">&lt;br&gt;</span></td></tr> <tr><td colspan="2">&nbsp;</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;"><span style="color: red; font-weight: bold;">BRISANT: Sarrazin stellt Buch über den Islam vor</span></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;600&quot; align=&quot;left&quot;|'''Kommentar RS:''' Thilo Sarrazin provoziert und spaltet die Gesellschaft. Deniz Yüzel steht auf der anderen Seite und ist auch kein Engel. Davon zeugt sein heute zur Verhandlung anstehender Text.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">| rowspan=&quot;1&quot; width=&quot;600&quot; align=&quot;left&quot;|'''Kommentar RS:''' Thilo Sarrazin provoziert und spaltet die Gesellschaft. Deniz Yüzel steht auf der anderen Seite und ist auch kein Engel. Davon zeugt sein heute zur Verhandlung anstehender Text.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> </table> Admin http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=23770&oldid=prev Test um 13:20, 8. Nov. 2014 2014-11-08T13:20:13Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 13:20, 8. Nov. 2014</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' Rechtsanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 533/13'''&lt;/font&gt;. Die <span style="color: red; font-weight: bold;">Eintweilige </span>Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' Rechtsanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 533/13'''&lt;/font&gt;. Die <span style="color: red; font-weight: bold;">Eisntweilige </span>Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td></tr> </table> Test http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=23769&oldid=prev Test: /* Notizen aus der Gerichtsverhandlung */ 2014-11-08T13:18:56Z <p><span class="autocomment">Notizen aus der Gerichtsverhandlung</span></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 13:18, 8. Nov. 2014</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' <span style="color: red; font-weight: bold;">Rechstanwalt </span>Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 533/13'''&lt;/font&gt;. Die Eintweilige Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' <span style="color: red; font-weight: bold;">Rechtsanwalt </span>Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 533/13'''&lt;/font&gt;. Die Eintweilige Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td></tr> </table> Test http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=23746&oldid=prev Test um 15:38, 7. Nov. 2014 2014-11-07T15:38:38Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 15:38, 7. Nov. 2014</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 68:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 68:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz empört:''' Was konkret im Strafantrag steht, ist doch ganz unerheblich. Fakt ist, dass es den Strafbefehl gibt! ... Also, wenn das jetzt hier so weitergeht, dann werde ich gegen Sie vorgehen! Mir reichen Ihre Ausfälle.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz empört:''' Was konkret im Strafantrag steht, ist doch ganz unerheblich. Fakt ist, dass es den Strafbefehl gibt! ... Also, wenn das jetzt hier so weitergeht, dann werde ich gegen Sie vorgehen! Mir reichen Ihre Ausfälle.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Kommentar RS:''' Das muss gerade der Grobian und Schreihals Schertz sagen. Unter den mir an die 50 bekannten Medienanwälten gibt es nur zwei Schreihälse: Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg. Mit einem gewissen Absatand dahinter folgt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmannkanzlei Schwenn &amp; Krüger, und in einem etwas größerem Abstand der nie lügende, geistig kerngesunde Anwalt Helmut Jipp. <span style="color: red; font-weight: bold;">Alle </span>anderen mir bekannten Anwälte vergreifen sich nicht im Ton. </td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Kommentar RS:''' Das muss gerade der Grobian und Schreihals Schertz sagen. Unter den mir an die 50 bekannten Medienanwälten gibt es nur zwei Schreihälse: Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg. Mit einem gewissen Absatand dahinter folgt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmannkanzlei Schwenn &amp; Krüger, und in einem etwas größerem Abstand der nie lügende, geistig kerngesunde Anwalt Helmut Jipp. <span style="color: red; font-weight: bold;">Die meisten </span>anderen mir bekannten Anwälte vergreifen sich nicht im Ton. </td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Alles Schau auf Kosten der Migranten. Wir haben noch nie erlebt und auch noch nie gehört, dass dieser Anwalt eine Strafanzeige gegen einen anderen Anwalt gestellt hätte.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Alles Schau auf Kosten der Migranten. Wir haben noch nie erlebt und auch noch nie gehört, dass dieser Anwalt eine Strafanzeige gegen einen anderen Anwalt gestellt hätte.</td></tr> </table> Test http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=23546&oldid=prev Test: /* Pressemitteilung, Berlin, den 16.08.2013 */ 2014-10-11T14:39:37Z <p><span class="autocomment">Pressemitteilung, Berlin, den 16.08.2013</span></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 14:39, 11. Okt. 2014</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 287:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 287:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">::Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">::Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, - 27 O 183/13 - Landgericht Berlin</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, - <span style="color: red; font-weight: bold;">&lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''</span>27 O 183/13<span style="color: red; font-weight: bold;">'''&lt;/font&gt; </span>- Landgericht Berlin</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)</td></tr> </table> Test http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_183/13_-_15.08.2013_-_Sarrazin_vs._taz&diff=21945&oldid=prev Test um 20:14, 23. Jan. 2014 2014-01-23T20:14:33Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 20:14, 23. Jan. 2014</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 124:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''Sarrazin-Anwalt Schertz:''' Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn! Es liegt eindeutig eine Schmähkritik vor und Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig! (Text von Dr. Nadja Kraenz)</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' Rechstanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.)</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">'''Bemerkung: ''' Rechstanwalt Christian Schertz sieht sich hier falsch zitiert: “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” habe er keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” (Diese Zitatkorrektur von Schertz wurde mir - RS - von einem Zuschauer als inhaltlich richtig bestätigt.) <span style="color: red; font-weight: bold;">Dazu gab es beim LG Berlin das Verfügungsverfahren &lt;font color=&quot;brown&quot;&gt;'''27 O 533/13'''&lt;/font&gt;. Die Eintweilige Verfügung vom 10.09.2013 wurde aufgehoben. Hier das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_U.pdf Urteil] vom 29.10.2013 mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/27O53313_Berichtigung_B.pdf Berichtigungsbeschluss] vom 26.11.2013.</span></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">'''taz-Anwalt Eisenberg:''' Ich habe noch das Wort!</td></tr> </table> Test