27 O 182/08 - 06.01.09 - Rechtsanwalt Schneidewind vs. von Rekowsky

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-Im vorliegenden Fall wurde von Seiten der Klägervertretung gesteigerter Wert auf die Entscheidung der Grundsatzfrage gelegt, ob eine [[Bildnis]]veröffentlichung generell untersagt werden kann - auch für den Fall, das ein Bildnis, dass ursprünglich aus einem inzwischen zur [[Veröffentlichung]] untersagten [[Kontext]] stammt, in einem anderen Kontext erneut verwertet wird. 
-Eine Entscheidung wollte die Klägervertreterin auch aus Gründen der Prozessökonomie herbeigeführt wissen, quasi auf Vorrat, um nicht im von Klägerseite erwarteten Falle eines "recyclens" von Bildnismaterial erst wieder ein neues Verfahren anstrengen zu müssen. Daher wurde dezidiert Wert gelegt auf eine Entscheidung sowohl bei der gekoppelten Verwendung (Text mit Bild), als auch bei der Verwendung der Einzelkomponenten. Wie in der Verhandlung vom vorsitzenden Richter angedeutet, erscheint eine Harmonisierung mit dem 10. Senat angeraten. Eine Entscheidung kann auch wegen dieses weiteren Zusammenhangs mit Interesse erwartet werden. 
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Dezember_2008 Terminrolle Berlin]+ 
 +[http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Januar_2009 Terminrolle Berlin]
== Richter == == Richter ==
-'''Vorsitzender Richter am Landgericht''' Herr Michael Mauck<br>+'''Richterin am Landgericht:''' Becker
-'''Richter am Landgericht''' Herr von Bresinsky<br>+
-'''Richterin am Landgericht''' Frau Becker+
== Die Parteien == == Die Parteien ==
-'''Klägerseite:''' Kanzlei: Prinz Neidhardt Engelschall; vertreten durch RAin Lingens <br>+'''Klägerseite:''' Kanzlei: Schneidewind; vertreten durch RA Eckart <br>
-'''Beklagtenseite:''' Kanzlei: Lovells; vertreten durch RAin Hagemann <br><br>+'''Beklagtenseite:''' Kanzlei: Römer & Partner; vertreten durch RA Römer <br><br>
== Bericht der Pseudoöffentlichkeit == == Bericht der Pseudoöffentlichkeit ==
'''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander '''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander
-'''Richter Mauck Zusammenfassung:''' ...Die Mutter der Cousine von Frau Illic sei laut Zeitungsbericht von Bata Ilic um ihr Vermögen gebracht worden ... Tafelsilber sei gestohlen worden ... es wird der Vorwurf der [[Verdachtsberichterstattung]] erhoben ... eine [[Unterlassungserklärung]] wurde abgegeben, durch die auch die [[Bildnis]]nutzung betroffen ist ... Bildnis darf in einem bestimmten Kontext nicht mehr verwandt werden, also nur, wenn es wieder um das Thema „Tafelsilber“ geht, sonst ist eine Verwendung möglich+Der Beklagtenvertreter stellt klar, dass er sowohl den Beklagten zu eins als auch die Beklagte zu zwei vertritt. -> Klärungsbedarf wegen Schreibweise, Zuordnung der Personen.
-Frage des Vorsitzenden an die KA, warum Sorge besteht, dass genau dieser Bericht wiederholt werden würde.+'''RA Römer:''' ... beantrage Klageabweisung ... letzte Schriftsätze liegen teilweise nur als Fax vor ...
-'''RAin Lingens:''' „identische“ Berichterstattung ist nicht deckungsgleich mit „im Kern gleich“ bzw. „kerngleich“ +Es werden Schriftsätze herumgereicht.
-'''Vorsitzender Richter:''' Kerngleichheit besteht nur im Zusammenhang mit dem Thema „Tafelsilber“+'''Richterin Becker:''' Der Klägervertreter erklärt, dass ihm der Schriftsatz vom ... nicht zugegangen sei ... Ausnahmefall ... Kündigung des Geschäftskontos ... beruft sich auf Verjährung ... meines rachtens ist es verjährt ...
-'''RAin Hagemann:''' Unterlassungserklärung wurde angenommen.+'''RA Eckart:''' Ich bin immer von 2012 ausgegangen.
-'''RAin Lingens:''' ... eine Verwendung der Fotos ist grundsätzlich abzulehnen ... es besteht keine zeitgeschichtliche Bedeutung ... +'''Richterin Becker:''' ...das BGH-Urteil nur für diesen einen Ausnahmefall ...
-'''Vorsitzender Richter:''' ... wir können doch nicht ... lt. BGH ... wo soll Wiederholungsgefahr herkommen?+'''RA Römer:''' ... man darf nichts der Masse entziehen ... ist es aber doch, wenn ich es auf ein debitorisches Konto überweise, aus dem dann ...
-'''RAin Lingens:''' Text und Bild kann man nicht als eins sehen+'''RA Eckart:''' ... Insolvenz ...
-'''RAin Hagemann:''' Die Frage ist doch: Kann das Foto noch veröffentlicht werden, in einer Weise, dass es gegen die Textunterlassungserklärung verstößt?+Der Beklagtenvertreter beantragt, bezügl. beider Beklagter, die Klage abzuweisen.
- +Eine Erklärungsfrist von zwei Wochen wird eingeräumt.
-'''Vorsitzender Richter:''' Wir können eine Fotoveröffentlichung in einem ganz anderen Zusammenhang nicht verbieten. Früher haben sie gesagt, die Fotoveröffentlichung soll in jedem Zusammenhang verboten werden. Das geht nicht. +Das Gericht weist darauf hin, dass lt. BGH-Urteil ... eine Verjährung durchgreifen dürfte. Inzwischen ist eine Einzahlung der Stammeinlage nachgewiesen. Ausnahmetatbesände sind nicht ersichtlich.
- +
-'''RAin Lingens''' beantragt Erklärungsfrist hierzu.+
- +
-'''Vorsitzender Richter:''' Wir halten dieses Ansinnen für unzulässig. Es ist auf die Frage zu konzentrieren, ob Wiederholungsgefahr besteht. +
- +
-'''RAin Hagemann:''' ... wir haben über ein Ermittlungsverfahren berichtet ... ein zeitgeschichtliches Interesse besteht. Wir haben eine Unterlassungserklärung für den Fall der „Kerngleichheit“ geleistet, dadurch ist der Kläger abgesichert ...+
- +
-'''RAin Lingens:''' in Folgefällen müsste man erneut komplett von Anfang an vorgehen ... +
- +
-'''RAin Hagemann:''' ... nein ...+
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-'''Vorsitzender Richter:''' Die Frage ist ganz einfach: Ist die Wiederholungsgefahr weg oder nicht? ... Bild und Text sind immer getrennt geltend zu machen ...+
-Ob wir uns der Rechtsprechung des 10. Senats anschließen?+
- +
-'''RAin Lingens ''' beantragt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, für den Fall, dass die Wiederholungsgefahr entfallen sein könnte.+
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-Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Eine Entscheidung war am Ende des Verhandlungstages bei gesonderter Nachfrage noch nicht gefallen.+
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-'''Verkündung am 05.02.2009'''+
== Kommentar == == Kommentar ==
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== Weiterführende Links == == Weiterführende Links ==
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-[http://www.pressekatalog.de/PK/Detail.asp?Ebinr=910341729&PT=ARCHIV&Jahr=2008&Ausgabe=021 Freizeit Woche] 
- 
-[http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Bata+Illic%22+Strafanzeige&btnG=Suche&meta= Googlesuche nach Bata Illic zum Thema] 
== Wichtiger Hinweis == == Wichtiger Hinweis ==
{{Wichtiger Hinweis Bericht}} {{Wichtiger Hinweis Bericht}}
-[[Kategorie:Bericht|Illic vs. Freizeit Woche - Kann Bild weiter genutzt werden, wenn Text verboten wurde? 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht|Rechtsanwalt Schneidewind vs. Rekowsky u.a. - Insolvenzverwalter klagt betr. Verjährungsfrist bei einem Debitorenkonto. 27 O 182/08]]
 + 
 +[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 0182/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 0182/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht Datum|9.01.06]]
-[[Kategorie:Bericht Datum|8.12.18]]+<datecategory name="Berichte nach Datum" date="06.01.2009" />

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Rechtsanwalt Schneidewind vs. von Rekowsky u.a.

06.01.09, 09:30 27 O 182/08 Rechtsanwalt Schneidewind vs. von Rekowsky u.a.


Terminrolle Berlin

[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht: Becker

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schneidewind; vertreten durch RA Eckart
Beklagtenseite: Kanzlei: Römer & Partner; vertreten durch RA Römer

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander

Der Beklagtenvertreter stellt klar, dass er sowohl den Beklagten zu eins als auch die Beklagte zu zwei vertritt. -> Klärungsbedarf wegen Schreibweise, Zuordnung der Personen.

RA Römer: ... beantrage Klageabweisung ... letzte Schriftsätze liegen teilweise nur als Fax vor ...

Es werden Schriftsätze herumgereicht.

Richterin Becker: Der Klägervertreter erklärt, dass ihm der Schriftsatz vom ... nicht zugegangen sei ... Ausnahmefall ... Kündigung des Geschäftskontos ... beruft sich auf Verjährung ... meines rachtens ist es verjährt ...

RA Eckart: Ich bin immer von 2012 ausgegangen.

Richterin Becker: ...das BGH-Urteil nur für diesen einen Ausnahmefall ...

RA Römer: ... man darf nichts der Masse entziehen ... ist es aber doch, wenn ich es auf ein debitorisches Konto überweise, aus dem dann ...

RA Eckart: ... Insolvenz ...

Der Beklagtenvertreter beantragt, bezügl. beider Beklagter, die Klage abzuweisen. Eine Erklärungsfrist von zwei Wochen wird eingeräumt. Das Gericht weist darauf hin, dass lt. BGH-Urteil ... eine Verjährung durchgreifen dürfte. Inzwischen ist eine Einzahlung der Stammeinlage nachgewiesen. Ausnahmetatbesände sind nicht ersichtlich.

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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