27 O 173/09 - 12.02.2009 - Köster-Klägerismus

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um … . Um was eigentlich?

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Gabi Köster vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG

12.05.09: LG Berlin 27 O 173/09

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Antragsteller- /Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RA Reich
Antragsgegner- /Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter Neben Plath Zintler, RAin Dr. v. Bassewitz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um Berichterstattung über Gaby Köster. Sie war schwer erkrankt. Die ganze Cmmunity fragte sich, was ist mit ihr los? Frage: Ist das ein Eingriff in die Privatsphäre, in das Selbstbestimmungsrecht und in die Sozialsphäre? Die Kammer hat eine Einstweilige Verfügung erlassen. Es geht keinen was an, ob sie xxxxxxx ist.

Klägeranwalt Reich: Nur bei aktuellem Anlass.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist es Anlass bezogen? Zeitdifferenzen zwischen Ereignis und Datum der Berichterstattung? Muss das in epischer Breite geschehen? Wir haben noch nicht abschließend beraten können.

Klägeranwalt Reich: Das Folgeverfahren wäre ja gar nicht, wenn … nicht unzulässige Berichterstattung … Nachbarn wurden befragt …

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Darum geht´s doch gar nicht.

Klägeranwalt Reich: Doch. Es wird immer ein Anlass gesucht.

Richterin Frau Becker: Man hätte doch auch rechtzeitig darüber berichten können. Krank – Auftritt etc. ist ausgefallen.

Klägeranwalt Reich: War aber nicht in der Form. Wenn jedes Wort, was ich sage, sich in Berichterstattung wieder finden kann, dann ist das ein schwerer Eingriff.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Das sind ja alles rein abstrakte Argumente. Es ist ja eben keine Paparazzi-Situation. Wir würden uns wünschen, dass die Kammer das etwas differenzierter sehen würde. Thema Gesundheit und Urlaub – beides verboten. Nur Fotos. Passagen die vom Verbot betroffen sind. Wenn ein Mensch plötzlich verschwindet, fragt man sich doch … soziales Umfeld …Die Person war täglich auf RTL zu sehen, und dann, von einem Tag auf den anderen ist sie nicht mehr da. Das ist dich auch ein fragwürdiges Info-Management von Gaby Köster und ihren Managern. Wenn man undifferenziert verbietet, dürfte man nicht mehr TV-Zeitungen … TV ausschalten … auf ihrer eigenen Internetseite sind doch Berichte. Wo doch sonst auch steht, Gaby Köster ist wieder auf Tournee.

Klägeranwalt Reich: […]

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Ich höre das erste Mal, dass das nicht ihre Homepage sein soll.

Klägeranwalt Reich: Das ist die Homepage vom Management.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: [lacht] das ist doch relativ absurd. Die ganze Gesellschaft tritt bei RTL auf, nur sie nicht, aber da gedachte man ihr! – Und das dann zu zitieren wird verboten!

Klägeranwalt Reich: … ganz konkrete Geschichte …

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Ich muss es bringen dürfen. Der Urlaub lag drei Monate zurück. Es waren eben keine Paparazzi, die ihr auflauerten. Also umso harmloser war die Sache. Diese Passagen haben per se erlaubt zu sein. Woraus leitet sich denn das Verbot her? Dann dürfte es auch keine V-Programmzeitschriften mehr geben, wo sie vorkommt.

Klägeranwalt Reich: […]

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Wir wollen keine unnötigen Prozesskosten produzieren. Der Berichterstattungsanlass existiert doch. Lassen sie mich ausreden. Das BGH stützt uns. Es kann doch nicht sein, dass wir Gaby Köster nicht mehr erwähnen dürfen.

Klägeranwalt Reich: Es geht um die Art und Weise.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Es war im Tenor „wir freuen uns“ und „die Fans könne auftamen“.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Berichterstattung war seitenweise bebildert.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: … berichten nicht, was wir wollen …

Klägeranwalt Reich: … keine absolute Person der Zeitgeschichte, vielleicht eine relative Person der Zeitgeschichte.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Die Krankmeldung ist vom Management gemacht worden. Es kann nicht um Aufmachungsgröße gehen, sonst gäbe es verfassungsrechtliche Bedenken … harmlos … Fotos auch harmlos … Frauke Ludewig fragt in RTL „wo ist Gaby Köster?“ – das müsste man dann auch verbieten. Auch Buchveröffentlichungen.

Klägeranwalt Reich: Wir drehen uns im Kreise.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Nur weil ihnen die Zeitung nicht passt, weil sie zu bunt ist. Das ist eben Geschmackssache.

Klägeranwalt Reich: Es ist eine Herausstellung.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Evtl., dass bestimmte Passagen zu weit gehen, aber generell verbieten, wenn ein kleines Detail dabei ist ...

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Problem: Ein Artikel ausschließlich mit Gaby Köster.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Sie ist doch Person der Zeitgeschichte.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Damit könne sie über sie jeden Tag überall etwas bringen.

Richterin Frau Becker: Vor der Erkrankung hat sie die Öffentlichkeit nicht gescheut.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Genau.

Klägeranwalt Reich: Nein. Sie hat dazu bloß keine Stellung genommen.

Richterin Frau Becker: Wie ist das mit dem Buch, wie sind die Pläne?

Klägeranwalt Reich: Es gibt da nichts Konkretes von ihr selbst, sie kommt da nicht nächste Woche aus der Torte geschossen.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Wieso soll so etwas privat sein? Bestreiten sie, dass sie ein Buch schreibt?

Klägeranwalt Reich: Es ist keine Verlautbarung hierzu existent.

Richterin Frau Becker: Vielleicht ist Frau Köster gut beraten, wenn sie den Informationsbedarf auf ihrer eigenen Homepage selbst stillt, so als allgemeiner Tipp.

Klägeranwalt Reich: Es gibt eigentlich keine Fananfragen auf der Webseite mehr.

Beklagtenanwältin Dr. v. Bassewitz: Die Fans machen sich Sorgen, sie haben ein Informationsinteresse. Es ist doch kein Wunder, wenn keine Fragen mehr kommen, wenn man die vorher alle abgewimmelt hat. Ihre Kollegen grüßen sie öffentlich. Es ist nichts Böses, sich um eine Person zu sorgen, die von heute auf morgen verschwunden ist.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, nun haben wir genug geredet. Wir nehmen die Anträge auf, Erklärungsfristen werden gewährt, wir werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge