27 O 170/10 - 08.06.2010 - RA Johannes Eisenberg darf weiter im Gericht pöbeln

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Verfahren im „Holocaust“-Kontext, welches aus einem anderen Verfahren - wir berichteten - hervorgegangen ist. Dabei spielt auch der Umgang von Anwälten miteinander eine Rolle.

Der Beklagte ist Liedermacher Marcel Wojnarowic der Polit-Pop Band DIE BANDBREITE aus Oberhausen/Duisburg, und parteiloser Kandidat für den Bundestag gewesen.

[bearbeiten] Rechtsanwalt Eisenberg vs. Marcel Wojnarowicz

08.06.10: LG Berlin 27 O 170/10

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RAin Dr. Schork, RA Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Storr; RA Dominik Storr

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine negative Feststellungsklage. Der Beklagte fordert, dass Rechtsanwalt Eisenberg nicht mehr behaupten soll, dass der Beklagte den Holocaust leugnet. Der Hintergrund hierzu ist, dass die taz berichtet hatte, die Gruppe [Musikgruppe des Herrn Wojnarowicz] hätte rechtsradikale Texte in ihrem Repertoire und leugne den Holocaust, indem er Bush und Hitler gleichsetze. Das ist eine Meinungsäußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung. Das wurde von Herrn Eisenberg nur für seinen Mandanten gesagt und stellt keine eigene Meinung dar.

Klägeranwältin Dr. Schork: Ich kenne die Band nicht. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es gibt keinen Unterlassungsanspruch.

Beklagtenanwalt Storr: Es handelt sich hierbei um den schwersten Vorwurf, den man in Deutschland erheben kann. Der Vorwurf ist nicht nur einmal gefallen. Das ist eine gezielte Rufmordkampagne. Es ist ihm nicht nur einmal bloß so rausgerutscht. Wer aus einem Hitler-Bush-Vergleich eine Holocaust-Leugnung ableitet ... das ist verrückt.

Kläger Eisenberg: Sie sagen, ich bin verrückt. Ich bin doch nicht verrückt.

Beklagtenanwalt Storr: Ich habe das nicht gesagt. Sie haben gelogen [über den Inhalt eines Telefonats]. Sie wurden als Lügner entlarvt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist [nur] eine Meinung – die finde ich persönlich abwegig, aber sie ist nicht veröffentlicht worden, sondern nur vor Gericht ausgesprochen worden.

Kläger Eisenberg: Jetzt bin ich auch mal dran. Es gibt den Genozid-Vorwurf. Wenn man den Angriff auf Bush im zweiten Golf-Krieg zum Anlass nimmt zu relativieren, dann leugnet man [die Einzigartigkeit] des Holocaust, dann leugnet man den Holocaust. Es ging um den Kontext, ich war da Strafverteidiger. Die taz hat ja nur geschrieben, dass die Rezeption der Texte antisemitisch ust. Der Beklagte ist äußerst ehrpusselig, wenn es um ihn geht, aber was er selbst an T-Shirts trägt, das ist kriminell, glaube ich. Solche Äußerungen sind geeignet zu außenpolitischen Verwicklungen für die BRD.

Beklagtenanwalt Storr: Warum haben sie mich einbezogen in ihre Äußerungen mit der Lüge?

Kläger Eisenberg: Das habe ich nicht gemacht.

Beklagtenanwalt Storr: Wie sind sie im Telefonat auf den Prozess gekommen?

Kläger Eisenberg: Wir haben über den Holocaust gesprochen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Darf ein Anwalt so etwas schreiben, wenn deutlich wird, es ist eine Meinungsäußerung?

Beklagtenanwalt Storr: Herr Eisenberg ist ein Musterbeispiel dafür, wenn ein Rechtsanwalt den Weg der ordnungsgemäßen Rechtspflege verlässt.

Rechtsanwalt Eisenberg verlässt den Gerichtssaal.

Klägeranwältin Dr. Schork: Es geht doch nicht nur um Sie.

Beklagtenanwalt Storr: Lesen Sie mal die Schriftsätze.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden entscheiden.

Beklagtenanwalt Storr: Ich möchte noch als Beweis die Vernehmung von Herrn …

Klägeranwältin Dr. Schork: Ist das jetzt möglihc, wo Eisenberg die Rechtspflege verlassen hat?

Beklagtenanwalt Storr: Ja. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Rechtspflege verlassen habe, indem er mit Herrn Jurgs über die streitgegenständliche Sache gesprochen hat? Nun, wir werden entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge