27 O 166/11 - 21.06.2011 - bestadvice Private Vermoegen GmbH klagt

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um ein Rating über Vermögensberater. Strittig ist, wie vergleichbar die einzelnen Anbieter miteinander sind und wie auf ihre Unterschiedlichkeit hinzuweisen wäre.

Kläger ist die bestadvice Private Vermögen GmbH, der die Bewertung in den Fuchs Briefen niht gefallen hat.

[bearbeiten] bestadvice Private Vermögen GmbH vs. Verlag Fuchs Briefe Dr. Hans Fuchs GmbH

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


21.06.11: LG Berlin 27 O 166/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Bunnenberg; RA Dr. Bunnenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Beiten Burkhardt; RA Beiten und RA Dr. Burkhardt

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Die Klägerin wehrt sich gegen den Test der Vermögensberater, in dem sie sich benachteiligt sieht. Die Sache ist schwierig. Wurde auch mal an eine Gütliche Einigung gedacht? Die Klägerin will aus diese negativen Bewertung wieder rauskommen. [] Sie hat eine Leistung nicht erbracht, die sie auch nicht erbringen will.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Haben sie den Report? Jetzt sehe ich den in ihrer Akte nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Doch, doch.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Es steht jedem frei, ob schriftlich etwas äußern will oder nicht. Es liegt an dem Beratungsmodell. Wenn etwas nicht gemacht wird, dann gibt es auch keine Punkte dafür.

Klägeranwalt Beiten: Hier wurde etwas verglichen, was nicht existiert.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Bei der Frage nach einer Einigung – ich bin ja friedfertig, aber mir fällt nichts ein.

Klägeranwalt Beiten: Es ist ja eine Honorarberatung, keine Provisionsberatung. Bei einer Vermögensberatung wird Provisionsberatung geboten, weil die sich über das Produkt finanziert.

Richter Dr. Hagemeister: Wenn das nur gegen Bezahlung ist, dann ist das nicht kritisierbar.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: [] Wenn ich dieses Modell habe, muss ich es ertragen, wenn so was auch geschrieben wird. Jede gute Mannschaft kann auch einen schlechten Spieler durchschleppen.

Klägeranwalt Beiten: Ich verlange, dass da ein Einlegezettel drin liegt: „hat Beratung so nicht gemacht, weil diese nur gegen Bezahlung erfolgt“.

Richter Dr. Himmer: In welcher Auflage wird es denn geschrieben? Kann man das z.B. beim Rating rausnehmen?

Klägeranwalt Beiten: Ja einmal die Seite 99 und auch die Seite 64.

Richter Dr. Hagemeister: Es können vielleicht einfach diese null Punkte rausgenommen werden?

Richter Dr. Himmer: Was würden sie machen, wenn die Kammer so [] entscheiden würde.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Dann würde ich den Müller von Sanssouci zitieren, natürlich mit „Majestät“.

Die Legende besagt, dass sich Friedrich der Große durch das Geklapper der Mühlenflügel gestört fühlte und dem Müller Johann Wilhelm Grävenitz den Kauf der Mühle angeboten habe. Auf dessen Ablehnung soll der König gedroht haben: „Weiß Er denn nicht, daß ich Ihm kraft meiner königlichen Macht die Mühle wegnehmen kann, ohne auch nur einen Groschen dafür zu bezahlen?“ Worauf der Müller geantwortet haben soll: „Gewiß, Euer Majestät, das könnten Euer Majestät wohl tun, wenn es – mit Verlaub gesagt – nicht das Kammergericht in Berlin gäbe.“

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Mit dem Schwärzen, da müsste ich auch den Chefredakteur fragen.

Richter Dr. Himmer: Die meisten Exemplare sind ja jetzt raus.

Vorsitzender Richter Mauck: Bei den Klagepunkten b, c und d haben wir Bedenken.

Klägeranwalt Beiten: Also erst mal das Rating raus und [] Meine Mandanten legen Wert darauf, dass eine Honorarberatung geboten wird.

Richter Dr. Himmer: Das ergibt sich ja aber aus dem Text.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Also mit dem Wort Honorarberatung verbinde ich zwar nichts.

Vorsitzender Richter Mauck: Wollen wir vielleicht mal für beide Seiten zum Telefonieren unterbrechen?

Klägeranwalt Beiten: Da wäre ja dann auch noch die Frage der Kosten.

Vorsitzender Richter Mauck: Das wäre wohl in der Richtung Klägerseite ¾, Beklagtenseite ¼, weil es doch eine Reihe Anträge sind. []

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Wir wollen hier nicht zu sehr unter Stress tüfteln. Nachher sagen unsere Mandanten, was haben die denn da für eine Abmachung, wie sie eine Zeitung macht …

Vorsitzender Richter Mauck: Dann fassen wir einen Beweisbeschluss, und wenn sie sich dann aber vergleichen wollen, ist das den Seiten unbenommen.

Zum Schluss des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass ein Beweisbeschluss gefasst und ein neuer Termin auf den 09.08.2011 gelegt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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