27 O 1296/08 . 20.01.2009 - Bordellbesuch ist Privatsache; der Presse ist der Zutritt verboten

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Der Antragsteller (ehem. Chef der Berliner Bäderbetriebe) wurde in einem Artikel über Bordellbesuche mit Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Nachnamens erwähnt. Der Antragsteller (ehem. Chef der Berliner Bäderbetriebe) wurde in einem Artikel über Bordellbesuche mit Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Nachnamens erwähnt.
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Januar_2009 Terminrolle Berlin]+[http://buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_1._Halbjahr_2009#20.01.2009_.28Dienstag.29 Terminrolle] Berlin, 20.01.2009
== Richter == == Richter ==
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[[Kategorie:Bericht|Kube vs. Axel Springer AG - Der Antragsteller (ehem. Chef der Berliner Bäderbetriebe) wurde in einem Artikel über Bordellbesuche erwähnt. 27 O 1296/08]] [[Kategorie:Bericht|Kube vs. Axel Springer AG - Der Antragsteller (ehem. Chef der Berliner Bäderbetriebe) wurde in einem Artikel über Bordellbesuche erwähnt. 27 O 1296/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1296/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 1296/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 9 27 O 1296/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 1296/08]]
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Kube vs. Axel Springer AG

20.01.09, 11:15 27 O 1296/08 Kube vs. Axel Springer AG

Der Antragsteller (ehem. Chef der Berliner Bäderbetriebe) wurde in einem Artikel über Bordellbesuche mit Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Nachnamens erwähnt.

Terminrolle Berlin, 20.01.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Becker

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Moser Bezzenberger; vertreten durch RA Moser
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P.; vertreten durch RA NN

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Beklagtenanwalt: ... Frage, was für einen Leser haben wir? Wir haben einen Leser, der sich bis auf Seite fünf vorgearbeietet hat. € 10.000,- soll einer der Angeklagten für einen Bordellbesuch ausgegeben haben. Wir haben einen Leser, der den ganzen Text liest. Ich folge ihnen, dass der Eindruck entstehen kann, aber kein Eindruck, der sich zwingend aufdrängt. In der Bildunterschrift ist eine Relativierung vorhanden: Es handelt sich nur um einen von denen ...

Klägeranwalt Moser: Das stimmt so nicht. Es wird nicht gesagt, dass der Andere [der Kläger] davon nicht betroffen ist. Es gibt keinen klarstellenden Satz.

Vorsitzender Richter Mauck: Doch. Einer der ... soll ... Steht so in der Bildunterschrift.

Beklagtenanwalt: Genau.

Klägeranwalt Moser: Im Fließtext wird überhaupt nicht aufgeklärt. Man muss schon sehr sorgfältig lesen und auch dann wird nicht klar erkennbar aus dem Fließtext, dass mein Mandant nicht ... "über die weiteren Vorwürfe sprechen die Angeklagten nicht" ... zumindest wird es darin nicht eindeutig aufgeklärt. ... nicht klar, dass sich die Vorwürfe nur gegen Dietmar R. richten.

Beklagtenanwalt: Bei der Beurteilung, welcher Eindruck entsteht, darf nicht nur ... Was für ein Mensch ist denn der Leser? Man kann den Über-die-Schulter-Gucker in der U-Bahn nicht zu einem nichtalphabetisierten Dummbatz erklären. Die Leserschaft wird durchaus intellektuell gefordert. Der Leser liest den Text und er ist durchaus in der Lage, zu erkennen, dass ... [nicht] ... jedenfalls nicht in diesem ... [Puff] ... Nur auf die Überschrift isolierter Gegendarstellungsanspruch - das greift zu kurz, würde ausufern.

Klägeranwalt Moser: Der oberflächliche Leser macht aber das, ... hat nichts damit zu tun, dass alle dämlich sind ... völlig normaler [Wahrnehmungs-] Reflex ...

Beklagtenanwalt: Wenn sie hingingen und sagten ´die Überschrift ist es´ dann muss ich mir das Foto angucken ... mehr als nur oberflächlich ... dann Verknüpfen von Vornamen mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens ... der Berliner U-Bahn-über-die Schulter-Gucker wird nicht diesen Zusammenhang herstellen können.

Klägeranwalt Moser: Nicht nur der kleine Mann, die 2.000 Mitarbeiter der Berliner Bäderbetriebe wissen doch ganz genau, wer da Chef war ...

Beklagtenanwalt: Der U-Bahn-Leser muss über die Überschrift [Millionen-Betrug und Puffbesuche] weit hinausgehen.

Klägeranwalt Moser: Der natürliche Blick [des Lesers beim lesen] läuft aber so. In relativ kürzester Zeit, auch für den U-Bahn-Leser ... viele Infos - kann erkennen, um wen es geht ... schlecht gepixeltes Bild ... Farce ... dieser Artikel ist nicht mit den [anspruchsvolleren] Nachbarartikeln vergleichbar.


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung gegen diese Veröffentlichung bestätigt wurde. Eine Gegendarstellung, aber nicht über dem "Bruch", ist vorzunehmen.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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