27 O 127/09 - 23.06.2009 - Affenschande, dass man Schimpansen hält

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Samel vs. Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e.V.

23.06.09: LG Berlin 27 O 127/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen bemängelten Widerruf, in dem auch eine entwertende Meinung von Seiten der Zeitung enthalten sei.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schüler; RA Schüler
Beklagtenseite: Kanzlei Schert Bergmann; RA Grahlfs

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … ist dazu verurteilt worden, den Widerruf der Klägerin zu drucken, aber dann war der ganze Widerruf entwertet. Der Beklagtenanwalt überreicht eine Ausgabe des „Berliner Tierfreund“ von 1/2009, mit dem auf Seite 28 abgedruckten Widerruf. Im Hinblick darauf erklärt der Klägeranwalt einen Teil der Sache für erledigt. Der Beklagtenanwalt schließt sich dem an. Der Widerruf wäre entwertend abgedruckt, daher wäre noch eine Forderung von € 2.500,- offen. Wo soll da die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen? – „Affenschande“, dass man Schimpansen hält?

Klägeranwalt Schüler: Die Meinungsäußerung beim Widerruf hat diesen sehr entwertet, und durch dieses Zusammenwirken hat sich dann die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung ergeben.

Beklagtenanwalt Grahlfs: Zweimal wurde der Widerruf abgedruckt. Dass sich eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung ergibt, ist nicht gegeben.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich nehme an, wir sollen die Sache streitig entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichriger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge