27 O 1215/08 - 10.02.2009 - Kanzlei Schertz Bergmann in eigener Sache

Aus Buskeismus

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Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR vs. HCF GmbH

10.02.09, 12:00 27 O 1215/08 Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR vs. HCF GmbH

Im Terminrolle Berlin


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


Die Parteien

Antragstellerseite: Kanzlei: Höch & Höch; vertreten durch RA Hirsch
Antragsgegenerseite: Kanzlei: Heuer; vertreten durch RA Fischer und den Antragsgegner, Herrn Schälike sekbst

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck ... Fragen der Vollmacht und des Bestehens einer GbR ... [Unterlagen werden überreicht] ... Eidesstattliche Versicherung, dass Webseite Privatsache ist oder aus Firmenseite kommt ...

Anwalt des Antragstellers Hirsch: ... Frage der Glaubhaftmachung ...eine Eidesstattliche Versicherung muss nicht automatisch stimmen ... es gibt dort keinen PC ... ich muss mich an das halten, was ich sehe ... HCF GmbH im Web gesagt ... Newa-Verlag gibt es als Rechtsform nicht ... Der Vortrag ist auch widersprüchlich. HCF sagt, das seien [nur] Absichtserklärungen. Die Glaubhaftmachung ist nicht glaubhaft. Herr Schälike schreibt eine Buskeismus-Zeitung. Dieser Herr Schälike ist Eigentümer der HCF.

Antragsgegner Schälike: Miteigentümer.

Anwalt des Antragstellers Hirsch: ... Er ist dort Geschäftsführer, Verantwortlicher des Unternehmens, das sich auf der Webseite so präsentiert. Im Übrigen wird erklärt, wir haben keine PV [dort]. Dann soll die Staatsanwaltschaft überprüfen.

Antragsgegner Schälike: Ich beantrage, zu protokollieren, als Drohung, dass die Staatsanwaltschaft überprüfen wird.

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Sie fordern es ja geradezu heraus, Herr Schälike.

Antragsgegner Schälike: Sie solten sich an die eigene Nase fassen.

Vorsitzender Richter Mauck: Hat damit doch nichts zu tun. Da sie gerade mal hier sind: dass der Verlag eine juristische Person sei ...

Antragsgegner Schälike: Ich habe keinen Gewerbeschein.

Vorsitzender Richter Mauck: Aber keine juristische Person.

Antragsgegner Schälike: Der Verlag ist 2003 von meinem Partner beschissen worden. Der Verlag macht gar keine Tätigkeiten. Seit Mai 2003 keine Tätigkeit mehr ... einziger Auftraggeber ...

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Offenbar doch Tätigkeit - alles gelogen.

Antragsgegner Schälike: Alles kostenlos. Es werden keine Gehälter gezahlt. Es ist eine Pleite-Firma.

Anwalt des Antragstellers Hirsch: ... wurde geschmäht vom Verlag ... selbe Person: Geschäftsführer des Newa-Verlags ... ist nicht Bereich der Rechtsscheinhaftung wie ...

Antragsgegner Schälike: Herr friedrich hat keine Ahnung vom Management. Die Firma ist pleite. Anfragen von Partnern ...

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Es sind immer die Anderen schuld.

Antragsgegner Schälike: Ist ja speziell festgestellt. Das Hauptgeschäftsfeld ist die Übersetzung. Andere Versuche, z.B. Webseitengestaltung ... neue Gesellschaft gegründet ... Ich bin nur Mitbesitzer.

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Sie sind hier doch gar nicht verklagt.

Vorsitzender Richter Mauck: Nur die GmbH.

Antragsgegner Schälike: Er sagt aber, die GmbH und ich wären das gleiche. Wir haben das nur gemacht, um den ehemaligen Partner zu ärgern.

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Sie präsentieren sich aber so.

Anwalt des Antragsgegners Fischer: Beide Eidesstattliche Versicherungen ...

Anwalt des Antragstellers Hirsch: Kennen wir ja alles. Aber das Unternehmen präsentiert sich so. Keine ausreichende Glaubhaftmachung. Wenn HCF sich so präsentiert, wie es ist, reicht diese Glaubhaftmachung nicht, ist rechtlich unzutreffend. Heinrich Bauer kann auch nicht sagen, es war nur eine Absichtserklärung, dass wir "Bella" herausgeben.

Der Antragsgegner überreicht an dem Gericht drei nicht zusätzlich geschwärzte Original-Ausgaben der Zeitung "Buskeismus". ES folgt ein Antrag auf Zurückweisung des Antrags.


Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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