27 O 1204/08 - 20.01.2009 - Weinreich vs. Deutscher Fußball-Bund (DFB) u.a.

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'''Kläger Weinreich:''' ... wörtliche Zitate und indirekte Zitate ... vom 21.07. bis 30.07. war dieses Thema das Thema Nummer eins ... der deutsche Fußball ist kartellrechtlich besonders geschützt seitens der EU. Dies wird in den Darstellungen unterschlagen. Es wird mit relativ unsauberer Argumentation versucht, eine Meinung zu drehen ... '''Kläger Weinreich:''' ... wörtliche Zitate und indirekte Zitate ... vom 21.07. bis 30.07. war dieses Thema das Thema Nummer eins ... der deutsche Fußball ist kartellrechtlich besonders geschützt seitens der EU. Dies wird in den Darstellungen unterschlagen. Es wird mit relativ unsauberer Argumentation versucht, eine Meinung zu drehen ...
-'''Klägeranwalt Amelung:''' ... Situation auf Kongress vorstellbar ... +'''Klägeranwalt Amelung:''' ... Situation auf Kongress vorstellbar ... Theo Zwanziger sitzt innerlich brodelnd dort ...
 +'''Beklagtenanwalt Schertz:''' ... es sind ichter im Gremium des DFB ... wir haben es dort mit Leuten zu tun, die sehr genau wissen, welche Worte sie wählen ... Ich schätze die Rechtsprechung der Kammer sehr, aber wir sind noch nicht im Absolutismus angekommen.
 +'''Klägeranwalt Amelung:''' ... Versuch des großen, mächtigen DFB, einen Sportjournalisten zu vernichten ... kein Zweifel, wenn man dort persona non grata ist, dann ... mein Mandant hat in der letzten Zeit Existenzängste ausgestanden ...
-Die Internetseite gibt es nicht mehr ... für ein paar Hundert Euro bei Ebay verkauft ...+'''Beklagtenanwalt Schertz:''' Herr Weinreich hat wohl eher noch an Bedeutung gewonnen ... keine Gefahr ... ganzes Gegenteil ...
-'''Beklagtenanwalt Silberhorn:''' Gerüchte kommen nicht irgendwoher ... wenn Persönlichkeit, die jahrelang ein Millionenpublikum anspricht, aufeinmal nicht mehr in Erscheinung tritt, dann ist natürlich Berichterstattungsinteresse vorhanden.+'''Klägeranwalt Amelung:''' Falsch ... keine Aufträge mehr ...
-'''Klägeranwalt NN:''' ... hat das Recht, sich nicht zu äußern ... über Krankheit ... Recht auf Privatsphäre ... daraus dann aber eine Berichterstattung zu machen über das, worüber man nicht wünscht, dass berichtet wird, das kann nicht sein ... 
-'''Beklagtenanwalt Silberhorn:''' Das ist nicht der Kern ...+Zum Schluss der Verhandlung beantragt der Klägeranwalt eine bereits ergangene Verfügung zu bestätigen.
- +Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass die Verfügung bestätigt wurde.
-Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Klage von Frau Köster stattgegeben wurde. +
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-[[Kategorie:Bericht|Köster vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH - Klage gegen Berichterstattung, die nur auf Gerüchten basiere. 27 O 981/08]]+[[Kategorie:Bericht|Weinreich vs. Deutscher Fußball-Bund (DFB) u.a. - Weinreich bezeichnet Theo zwanziger als Demagogen. 27 O 1204/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 981/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1204/08]]
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Version vom 00:55, 21. Jan. 2009

Inhaltsverzeichnis

Weinreich vs. Deutscher Fußball-Bund (DFB) u.a.

20.01.09, 12:00 27 O 1204/08 Weinreich vs. Deutscher Fußball-Bund (DFB) u.a.

Der Sportjournalist Weinreich klagt gegen den DFB wegen einer seiner Äußerungen über Theo Zwanziger.

Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Becker

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P.; vertreten durch RA Ulrich Amelung
Beklagtenseite: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA Schertz und RAin Kerstin Schmitt

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Die Verhandlung begann mit einer kollegialen Disputation, welche Formalien bei einem Empfangsbekenntnis einzuhalten sind. RA Schertz drang auf Klärung, ob ein Empfangsbekenntnis, welches er von RA Amelung lediglich per Fax erhalten habe -was dieser zur Nachprüfung anheimstellte- schon als ausreichend anzuerkennen sei. Ehe dabei die jeweiligen anwaltlichen Temperamente sich weiterentwickeln konnten, wurde die Frage durch Richter von Bresinsky geklärt, der rasch belegen konnte, dass eine Bestätigung per Fax der Form genüge.


Der Sportjournalist Weinreich klagt gegen den DFB wegen einer seiner Äußerungen über Theo Zwanziger um Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung. Theo Zwanziger wurde von Herrn Weinreich als unglaublicher Demagoge bezeichnet.


Vorsitzender Richter Mauck: Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu verstehen, als ob es eine Volksverhetzung sei ...

Beklagtenanwalt Schertz: ... wenn bei Äußerung Zweifel bestehen, ob es sich dabei um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt, dann ... immer Meinung. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung. Zwanziger wurde ohne Anlass so bezeichnet ... haben nachgewiesen, dass strittige Äußerung in der ganzen Zwanziger-Rede kein einziges Mal fiel. ... naheliegend, dass ... Bewertung ...das, was angeführt wird zur Bewertung als ... ist faktisch nicht gegeben.

Beklagtenanwältin Schmitt: Sie müssen in der Bewertung konsequent bleiben...

Klägeranwalt Amelung: Erstens falsch, zweitens gedanklicher Fehler. Ein Anlass lag vor ... Anknüpfungstatsache ... Zweitens: Der hier genannte Anlass wurde ja nicht so gesagt. Es geht nicht um Nachweis, ob es einen ... Anlass zu dieser Äußerung gab. Die Tatsache der Debatte auf dem Kongress stellt schon den Anlass dar. Ob die Äußerungen von Zwanziger ausgereicht haben, um ihn so zu bezeichnen ... [müßig], aber ein Anlass war da. Es geht nicht um die Bewertung der Äußerungen von Theo Zwanziger oder die Aussage.

Beklagtenanwalt Schertz: Was soll der Anlass gewesen sein?

[...]

Beklagtenanwalt Schertz: Sie müssen isoliert entscheiden, ob diese Aussage verboten werden kann. Am Landgericht Hamburg hatt eich den Fall, dass ... "Vattenfall - Turbulenzen im Vorstand" - ... turbulent kann ein Flug sein, für den einen Pasagier, für den anderen nicht oder was sich irgendwo zu Hause im Schlafzimmer abspielt, für den einen von beiden, für den anderen nicht ... rein subjektive Bewertung möglich, es sei denn, es ist eine Schmähung. "Ohne Anlass" ist eine Bewertung --- Man muss den Kontext ansehen ... in der Zwanziger-Rede fällt nicht einmal dieses Wort ...

Klägeranwalt Amelung: ...falsch aus dem Gedächtnis zitiert ...

Richter v. Bresinsky: [zu RA Schertz] Sie können doch gleich wieder, lassen sie doch mal ausreden.

Beklagtenanwalt Schertz: Begründung ist falsch ... findet sich nicht im Ansatz in der Rede ... die Kammer, sie Herr Mauck, muss sich an die eigenen Rechtsprechung halten ... dies ist keine Begründung ...

Vorsitzender Richter Mauck: ... keine Schmähkritik ... Kritik in der Sache, nicht zur Herabsetzung ...

Kläger Weinreich: ... wörtliche Zitate und indirekte Zitate ... vom 21.07. bis 30.07. war dieses Thema das Thema Nummer eins ... der deutsche Fußball ist kartellrechtlich besonders geschützt seitens der EU. Dies wird in den Darstellungen unterschlagen. Es wird mit relativ unsauberer Argumentation versucht, eine Meinung zu drehen ...

Klägeranwalt Amelung: ... Situation auf Kongress vorstellbar ... Theo Zwanziger sitzt innerlich brodelnd dort ...

Beklagtenanwalt Schertz: ... es sind ichter im Gremium des DFB ... wir haben es dort mit Leuten zu tun, die sehr genau wissen, welche Worte sie wählen ... Ich schätze die Rechtsprechung der Kammer sehr, aber wir sind noch nicht im Absolutismus angekommen.

Klägeranwalt Amelung: ... Versuch des großen, mächtigen DFB, einen Sportjournalisten zu vernichten ... kein Zweifel, wenn man dort persona non grata ist, dann ... mein Mandant hat in der letzten Zeit Existenzängste ausgestanden ...

Beklagtenanwalt Schertz: Herr Weinreich hat wohl eher noch an Bedeutung gewonnen ... keine Gefahr ... ganzes Gegenteil ...

Klägeranwalt Amelung: Falsch ... keine Aufträge mehr ...


Zum Schluss der Verhandlung beantragt der Klägeranwalt eine bereits ergangene Verfügung zu bestätigen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass die Verfügung bestätigt wurde.

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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