27 O 1200/09 - 13.04.2010 - Kanzlei Schertz scheitert - keine Geldentschädigung für den Mandanten
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es ist Männertag. Feucht-fröhlich rudern, singen und johlen ein halbes Dutzend biedere Männer.
RTL ist dabei und lässt Deutschland teilhaben und der Fröhlichkeit. Dem Kläger und der Kanzlei Schertz Bergmann passt das nicht. RTL unterwirft sich. Das genügt nicht. 6.000 Euro möchte der Kläger haben für seinen heimlichen Spaß, der nun öffentlich wurde. Der Kläger betreut Jugendliche. | Ein neues Scherz-Video aus Berlin |
| BUSKEISMUS Bericht | ![]() |
[bearbeiten] Herr Koslitz vs. RTL Television
13.04.10: LG Berlin 27 O 1200/09
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richter am Landgericht: Herr Johannes Robert Maiazza
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Scherz Bergmann; Rechtsanwältin Yvonne Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Lungerich Lenz Schuhmacher; RA Stephan Bahner
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: So wollen wir die Sache des Herrn Koslitz gegen RTL Television verhandeln. Die Klägervertreterin erhält den Schriftsatz vom 06.04.2010. Der Kläger möchte Geldentschädigung. Es war ein Vaterschaftstour auf einem Boot im Fernsehen zu sehen. Dem Bootsführer haben wir Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 Euro zugesprochen [27 O 931/09], weil er alkoholisiert war. Hier geht das nicht. Der Kläger ist nicht betrunken, pöbelt nicht. Er ist keine Hauptperson. Es ist nicht ehrenrührig. Wir halten nicht viel davon, dass die Polizei Fernsehleute mitnimmt. … . Er ist es nicht.
Klägeranwältin Frau Dr. Kleinke: Es stimmt. Hat aber Kreise gezogen. Jugendliche, die er betreut. Muss sich ständig rechtfertigen. Hätte gepixelt werden müssen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja.
Klägeranwältin Dr. Kleinke: Unterlassung hat RTL abgegeben.
Beklagtenanwalt Stephan Bahner: Er wird nicht präsentiert.
Klägeranwältin Dr. Kleinke: Er muss sich ständig des falschen Vorwurf erwehren, dass er betrunken war.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Uns reicht das nicht. Sind Sie bereit, einen symbolischen Beitrag zu leisten, 1.000,00 Euro?
Beklagtenanwalt Stephan Bahner: Nein
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Müssen wir entscheiden. Anträge werden gestellt. Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Vorsitzender Richter Herr Mauck am Schluss der Sitzung: Die Klage auf Geldentschädigung wird zurückgewiesen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.