27 O 1200/09 - 13.04.2010 - Kanzlei Schertz scheitert - keine Geldentschädigung für den Mandanten

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Herr K vs. RTL Television

13.04.10: LG Berlin 27 O 1200/09

Korpus Delicti

Es ist Männertag. Feucht-fröhlich rudern, singen und johlen ein halbes Dutzend biedere Männer. RTL ist dabei und lässt Deutschland teilhaben und der Fröhlichkeit.

Dem Kläger und der Kanzlei Schertz Bergmann passt das nicht. RTL unterwirft sich. Das genügt nicht. 6.000 Euro möchte der Kläger haben für seinen heimlichen Spaß, den nun öffentlich wurde. Der Kläger betreut Jugendliche.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richter am Landgericht: Herr Johannes Robert Maiazza

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Scherz Bergmann; Rechtsanwältin Yvonne Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Lungerich Lenz Schuhmacher; RA Stephan Bahner

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

13.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: So wollen wir die Sache des Herrn K. gegen RTL Television verhandeln. Die Klägervertreterin erhält den Schriftsatz vom 06.04.2010. Der Kläger möchte Geldentschädigung. Es war ein Vaterschaftstour auf einem Boot im Fernsehen zu sehen. Dem Bootsführer haben wir Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 Euro zugesprochen [27 O 931/09], weil er alkoholisiert war. Hier geht das nicht. Der Kläger ist nicht betrunken, pöbelt nicht. Er ist keine Hauptperson. Es ist nicht ehrenrührig. Wir halten nicht viel davon, dass die Polizei Fernsehleute mitnimmt. …, Er ist es nicht.

Klägeranwältin Frau Dr. Kleinke: Es stimmt. Hat aber Kreise gezogen. Jugendliche, die er betreut. Muss sich ständig rechtfertigen. Hätte gepixelt werden müssen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Unterlassung hat RTL abgegeben.

Beklagtenanwalt Stephan Bahner: Er wird nicht präsentiert.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Er muss sich ständig des falschen Vorwurf erwehren, dass er betrunken war.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Uns reicht das nicht. Sind Sie bereit, einen symbolischen Beitrag zu leisten, 1.000,00 Euro?

Beklagtenanwalt Stephan Bahner: Nein

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Müssen wir entscheiden. Anträge werden gestellt. Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck am Schluss der Sitzung: Die Klage auf Geldentschädigung wird zurückgewiesen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



Persönliche Werkzeuge