27 O 1196/08 - 12.03.2009 - keine Geldentschädigung; Xenitidis vs. RTL Television GmbH

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Xenitidis vs. RTL Television GmbH

12.03.09: LG Berlin 27 O 1196/08

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei esb Meier-Garweg
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben uns die DVD noch mal angeguckt, wo sie vor einem imaginären Pädophilen flüchtet. Eine Geldentschädigung halten wir für vollkommen ausgeschlossen. Das, was RTL in der Sendung zeigt, ist weitgehend freie Meinungsäußerung. Beim besten Willen ist keine schwere Persönlichkeitsverletzung zu erkennen. Es sind alles zulässige, anlassbezogenen Zitate, die gemacht werden. Keiner würde auf die Idee kommen, seine Tochter für ein Video zu nehmen.

Klägeranwalt Meier-Garweg: Ich selbst finde das Werk persönlich auch nicht so besonders, aber das ist etwas anderes. Das nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis. Hier handelt es sich nicht um kritische Berichterstattung über den Film. Ich kann die Auffassung des Gerichts nicht teilen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann entscheiden wir das.


Zum Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

Kommentar

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