27 O 1161/09 -13.04.2010 - Nazipropaganda braucht nicht rechtsextremistisch zu sein

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-Vereinigung der Verfogten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)+Vereinigung der Verfogten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten ([http://www.google.de/search?hl=de&q=VVN-BdA&meta=lr%3Dlang_de&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= VVN-BdA])
==Korpus Delicti== ==Korpus Delicti==

Version vom 19:07, 19. Apr. 2010

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Karl Höffkes vs. VVN-BdA

13.04.10: LG Berlin 27 O 1161/09

Vereinigung der Verfogten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Korpus Delicti

Die Vereinigung der Verfogten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) meinen der Kläger ist rechtsextermistisch und kriegsverherrlichend. Früher war er es wohl auch unbestritten. So erklärt Höffken z.B. gegenüber dem FOCUS: „Ja, ich war früher verbissen und überzeugt vom nationalen Gedanken. Mittlerweile bin ich klüger und kann die Faszination und die Gefahr der Manipulation, die daraus hervorgeht, einschätzen. Zu wissen, was Demokratie bedeutet, war für mich ein schmerzhafter Weg. Dazu stehe ich. Umso mehr weiß ich, wie wichtig es ist, eine eigene Meinung äußern zu können, zu dürfen und zu wollen.“ [Focus Magazin, Nr. 23, 2009].

Wie FOCUS schreibt: Die „zwielichtige Vergangenheit“ macht „ihn bis heute angreifbar: Weil er in einer nationalistischen Jugendgruppe war, Verbindungsmann zur Gesellschaft für freie Publizistik und Autor beim Grabert-Verlag, die vom Verfassungsschutz teilweise als rechtsextrem eingestuft werden.

Nun müssen die Berliner Zensoren entscheiden, was rechtsextermistisch und kriegsverherrlichend ist.

Schwer werden es die Berliner Zensoren nicht haben, denn es steht ihnen Stolpe bei, das Recht auf Definition der deutschen Sprache, der zulässigen öffentlichen Denke und – Gott können sie danken – so machen Ungenauigkeiten, der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Die Meinung der Beklagten zum Prozess finden wir im Internet Hintergrund.de:

Ein rechtsextremer Filmkaufmann klagt gegen die VVN-BdA
Die Betroffenen: „Wir werden uns den Mund nicht verbieten lassen“
Von ULRICH SANDER, 25. März 2010 -
Karl Höffkes, Besitzer einer Unmenge von filmischem Nazi-Propagandamaterial, das er entsprechend einsetzt, will Kritiker an seinen Aktivitäten mundtot machen. Am 13. April stehen Vertreter der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) in Berlin vor Gericht, die es gewagt hatten, vor Höffkes zu warnen und ihn einen Rechtsextremisten zu nennen.
Am 23. Juli vorigen Jahres berichtete die Westfälische Rundschau (WR) aus der WAZ-Gruppe: „Karl Höffkes sammelt Filmmaterial aus der Zeit bis 1946. Sein Archiv im westfälischen Gescher zählt zu den größten der Republik. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich die Großen der TV-Branche gerne bei ihm bedienen.“ Alles deutete darauf hin, dass sich auch die WAZ-Gruppe bei Höffkes bedienen wollte, so wie Stefan Aust und Guido Knopp. Denn am Schluss des Artikels wurden die Leserinnen und Leser unverhohlen zur Mitarbeit bei den Projekten des Höffkes aufgerufen. Wollte die WAZ-Gruppe ihrer „Mediathek für die Ruhr und ganz NRW“, die sie aufbaut, nun auch Filme wie „Der Nationalsozialismus im Alltag“ hinzufügen, wie sie Karl Höffkes bereits seit Jahren mit „Zeitzeugen“ aus der NSDAP produzierte?
Die VVN-BdA aus NRW protestierte bei der WR-Chefredaktion gegen die sich anbahnende Zusammenarbeit. Denn Höffkes war ihr kein Unbekannter. Sprecher der VVN-BdA nannten ihn einen „rechtsextremistischen Propagandisten“.
Dafür gab es viele Gründe. Höffkes, 1954 in Oberhausen geboren, hatte solche Funktionen inne wie: Vorstandsmitglied der neonazistischen „Gesellschaft für freie Publizistik“, Autor des einschlägig bekannten Grabert-Verlags, Redakteur der nationalrevolutionären Zeitschrift „Wir selbst“, Leiter des „Heitz & Höffkes“-Verlags mit unzähligen kriegsverherrlichenden und die Nazis verharmlosenden Produktionen, Autor des rechten Druffel-Verlags und der „Nation und Europa“. Seine Aktivitäten und Eigenschaften werden vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart in den Worten zusammengefasst: „Der rechtsextreme Historiker Karl Höffkes befragt Artur Axmann, der von 1940 bis 1945 Reichsjugendführer war.“ (1) Höffkes hat die Schriften Axmanns, der die Jugend in den Tod trieb, selbst aber 83 Jahre alt wurde, verlegt und hat ihm in „Nation und Europa“ einen hymnischen Nachruf gewidmet (2). Doch nicht nur länger zurück liegende Produktionen weisen Höffkes als Rechtextremen aus, auch heute liefert er den Nazis das nötige Rüstzeug für den Heimabend und die Aufmarschvorbereitung, so die „Geheimakte Hess“, als DVD 2004 vom NPD-Parlamentsmitarbeiter Olaf Rose produziert.
Derzeit ist Höffkes Chef bei „Polarfilm“, der Firma mit den guten Beziehungen zu „Spiegel“ und ZDF, derer er sich rühmt. Die VVN-BdA hat allerdings Hinweise, dass in anderen Medienhäusern die Fa. „Polarfilm“ und ihr Chef nicht einmal mit spitzen Fingern angefasst werden. Damit dies anders wird und weil er weitere gute Geschäftsbeziehungen knüpfen will, darunter auch solche, die der Finanzierung rechtsextremer Unternehmungen dienen könnten, wie fachkundige Beobachter vermuten, will er sich nicht durch Enthüllungen stören lassen. Was das Hauptstaatsarchiv Stuttgart darf, soll die VVN-BdA nicht dürfen: Höffkes einen Rechtsextremen nennen – und die Wahrheit über ihn verbreiten.
Deshalb sollen die VVN-BdA-Vertreter Jürgen Schuh (Düsseldorf) und Thomas Willms (Berlin) ihre im Internet verbreiteten Urteile und Fakten über Höffkes zurücknehmen und nie wiederholen, es sei denn sie nehmen 250.000 Euro oder 6 Monate Ersatzhaft in Kauf. Am 13. April sollen sie bei einer mündlichen Verhandlung vorm Landgericht Berlin um 11.30 Uhr am Tegeler Weg 17 erscheinen.
Höffkes hat sich nie öffentlich und umfassend von seinen früheren Auffassungen und Veröffentlichungen distanziert. Er meint gelernt zu haben, dass die Meinungsfreiheit, die heute gegeben ist, im Nationalsozialismus gefehlt habe. Für ihn ist das aber wohl vor allem die Freiheit, seine kriegsverherrlichenden Machwerke weiter zu vertreiben, seinen antifaschistischen Kritikern will er aber weiter verbieten, ihre Meinung zu sagen. Er will eben doch wohl lieber den „Alltag im Nationalsozialismus“ zurück haben. Die VVN-BdA wird sich aber den Mund nicht verbieten lassen, erklärte ein Sprecher. Sie fordert ZDF und Spiegel-TV auf, die Zusammenarbeit mit Höffkes aufzukündigen und es den Redaktionen gleichzutun, die Kontakte zu Höffkes ablehnen.
1) www.2.landesarechiv-bw.de
2) NE 11-12/1996


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richter am Landgericht: Herr Johannes Robert Maiazza

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Frömming & Partner; Rechtsanwalt Dr. Endress Wanckel, Kläger persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke; Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer der Beklagten zu 2

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

13.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Beklagtenvertreter erhält die Durchschrift des Schrfitsatzes vom 07.04.2010. Haben Sie Ihren Schriftsatz? Der Beklagten-Vertreter überreicht den Schriftsatz von 12.04.2010, von dem der Klägervertreter einer Durchschrift erhält. Jemanden als Rechtsextremismus vorzuwerfen ist das härtest, was es gibt. Dass der Kläger Filme verbreitet, bedeutet noch nicht, dass er rechtsextremistisch ist. Das kann ganz erhebliche Folgen haben. Sie haben deutlich gemacht, … . Die Filmtitel allein zeugen nicht davon, dass der Kläger gegen die Verfassung ist. Von Ihrer Sicht verstehe ich, … dass Sie was gegen Kriegsverherrlichung haben. Kann Fabel haben zum 3. Reich. Kann man aber nicht sagen, er sei ein ganz schlimmer Finger. Nichts ist dargelegt, dass diese eine braune Gesinnung haben. Vielleicht haben Sie ein anderes Verständnis … Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft hat er nicht.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Was alles mit Extremismus bezeichnet wird: Wirtschaftsextremismus, … . Man muss die Merkmale an der Wirkung messen. Warum verteilt er diese Filme? Wenn Sie meinen, es reicht nicht, wenn ich diese Filme vertreibe … Der Kläger hat den Reichjugendführer …. . „Als der Krieg ausbrach,“ sagt der Kläger, er sagt nicht, der Krieg wurde von Menschen gemacht. Wenn vom Kläger Herr Arthur Axmann als Idealist bezeichnet wird, dann ist das nicht harmlos.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Problem ist, dass wir es mit der Meinungsäußerung zu tun haben. Passt mal auf, wie haben andere Informationen über den Kläger. Dann der Artikel von 1995. Ob die Grenzen zur Schmähkritik überschritten sind? … Es wäre eine Frage zur Entscheidung. Man kann sagen, … es sind Filme über den rechtsextremismus. Angesehener Mann wird nicht umsonst von den Linken eingeladen. Die passen auch auf, wen sie einladen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … Weiß nicht, ob an dem Begriff …. Mehr ist als an Linkextremist. … weiß ja nicht, was Sie sonst vorschlagen. Wenn es nur um einen einzigen Begriff geht, da denke ich, können wir uns einigen. Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das war das Schwerwiegenste. Bei allen anderen, … dass der Hintergrund die Bildung der rechtsextremen Szene .. . Dann wird eine solche Äußerung möglicherweise zulässig sein. Dann gibt es zwei unzulässige Äußerungen. …. Sie sagen Wikipedia. Es kommt nicht aus den eigenen Erkenntnissen. Wie wirkt das auf die Bevölkerung „Rechtsextremismus“ ist schlimmer als „Linksextremismus“. Er ist doch kein Propagandist der NS-Zeit.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es ist so, wie es dargelegt wird. …. Denken sich … und machen Videospiele. Jeder Krieg ist ein Verbrechen. Das ist, wofür die beklagten stehen. Wenn nur eine Erklärung abgegeben werden soll, könnten wir beraten.

Beklagte zu 2 Thomas Willms: Wir haben nicht erklärt, dass der Kläger Mitglied der Gesellschaft für freie Publizistik ist. „Die Heimattreue Jugend schreben wir … Umfeld. Hat er nichts dagegen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Er kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dann kommen wir uns sagen, wir haben Anhaltspunkte. Es sind zum Teil autentische Quellen.

Kläger Karl Höffkes: Dass ich nie versucht habe, Filme aus der rechtsradikalen … . Habe Prozess geführt. Habe verloren. Dass unsere Covers gedruckt werden, dass aus unseren Katalogen Filme genommen werden … . Haben verbieten wollen. Bin zu Weihnachtsfeier von Herrn ….eingeladen worden. … Im Gegenteil. Dass ich eine andere Meinung habe wie sie … . Aber in keinem Film ist belegt, dass ich den Holocaust leugne, oder, dass es Massenerschießungen gab. Ass ich zur Vorgeschichte des Krieges eine andere Meinung habe, z.B., dass Stalin … Das schmälert nicht die Verbrechen des 3. Reiches.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … Haben das nicht vorgeworfen. Wenn es vertrieben wird in den rechtsradikalen Kreisen. … Dann können Sie die Filme einstampfen.

Kläger Karl Höffkes: Dann können wir … . Diese Diskussion habe ich mit Stefan Aus geführt. Wenn diese Leute … . Ich versuche das, was der Staat will. Ich bringe das unter die Leute. Ich habe das Gefühl, dass Sie kein Film von mir gesehen haben.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Jedenfalls nicht freiwillig.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: … Sie schreiben Dritte an, sie schreiben ohne die Filem gesehen zu haben. Warum wird das gemacht, ohne, dass die Leute Bescheid zu halten. Mit welcher Legitimation?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Mit der Legitimation, eine andere Meinung zu haben. Sie haben als Eintiger diesen Film … .

Kläger Karl Höffkes: Sie schrieben. die Nähe ist so im Film, wie die Wochenschauen von Dr. Goebbels. Das sind meine Filme beim FDF, beim ARD. Was daran propagandistisch ist, was ist daran NS-Material?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es sind nicht nur diese Filme.

Kläger Karl Höffkes: Es sind alle diese Filme auf meiner web-Site.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … .

Kläger Karl Höffkes: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie von dem Material keine Ahnung haben. Hier sind :Leute, Täter zu sehen, die Sie nicht … Frau … unentgeltlich.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Können Sie sich vorstellen …. Es ist ein schwerer Vorwurf, rechtsextremistisch zu sein. …. Vielleicht diesen persönlichen Angriff zurückdrehen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Wir haben … .

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nehmen Sie die Erklärung des Klägers hin …

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Zu Protokoll … . Zu Passivlegitimation …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehme die Forum-Entscheidung. Sobald siwe abgemahnt wurden, müssen sie was machen.

Die Beklagten und ihr Anwalt verlassen den Saal. Etwas später die Klägerseite.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel nach Wiedereintritt: Die Interessenlage geht weit auseinander. Wir möchten ganz gern, das Ruhe eintritt, dass nicht mehr an Dritte geschrieben wird. Herr Höffkes muss nicht wieder den Sachvortrag wiederholen, was hier gemacht wird. Wir gehen das Risiko ein … . aber damit kann man leben.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: …. Gesellschaft für freie Publizistik ….

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Man kann durch ein Urteil nicht vorausschauen, wie es anders kommt. Die Beklagte hat ihre Kritik offen gelegt, wenn … . Wenn dieses Totschlagargument weg ist, haben Sie schon was. Das Berliner Verfassungsgericht hat das Urteil aufgehoben. Es war zwar unser eigenes Urteil, was sie weggenommen haben.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: Wird als rechtsextremistische Propaganda bezeichnet.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nazipropaganda ist was anderes als rechtsextremistische Propaganda. … Die rechtsextremistische Szene spring da an. Damit müssen Sie leben müssen.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: … Das sind keine Freunde von Herrn Höffkes.

Kläger Karl Höffkes: „Der Tod von Reichshaupt… ist nicht mein Film. Hat die Galinski-Medaille erhalten. „Die Schlacht um Österreich“ – damit habe ich nichts zu tun.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Sie haben ihn aber vertrieben.

Kläger Karl Höffkes: Sie haben einen Katalog. Ich weiß nicht, wer diesen macht. … dieser Firm wurde auch über Ebay verbreitet. Ist nun Ebay ein Nazipropagandist?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … . Klägermäßig haben Sie sich nicht dagegen gewandt. … Das ist geschrieben worden 1995. … Es war in Bochum in den öffentlichen Bibliotheken ausgelegt. Dieser Artikel steht 1998 im Internet. Sie haben nicht gesagt, das ist falsch. Seit fünfzehn Jahren unbeanstandet.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: Sie müssen recherchieren.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hatten keine Veranlassung zu sehen, dass sie damit nichts zu tun haben.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: Damit kann ich nicht leben.

Richter Herr Maiazza: Das müssen Sie rechtlich sehen. Das verfahren kann alles Interne durchgehen, und dann heißt es, kann als Rechtsextremismus gesehen werden. Nazipropagandist ist schillernder. Es ist Kritik zugespitzt. Damit können Sie leben. Sie sind bereit, das Risiko eingegangen, dass vielleicht im Internet zu lesen ist, … .

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … falls Sie weiter davon was schreiben wollen, dann schreiben Sie, Herr Höffkes sagt, ist nicht mein Film. … .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Muss man sich … .

Kläger Karl Höffkes: Kann ich … Sie müssen … .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Sie müssen sehen, wie Sie verbreiten. … Denke, das wird von den Bürgern der Sowjetunion so gesehen. … Sie müssen sichan Ihren taten messen lassen. Als Ihre ..

Kläger Karl Höffkes: Ich komme gern zu einer öffentlichen Diskussion zu Ihren Mitgliedern. Viele Filme hat … Ist Drehscheibe der antideutschen Propaganda.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … .

Kläger Karl Höffkes: Hat die Firma gemacht. Sie verlangen Zensur.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Ich möchte nicht Zensur, sondern Meinungskampf.

Kläger Karl Höffkes: Wenn in München jemand seine rau mit einem Messer ersticht, dann kann ich nicht den Messerhersteller in Solingen verantwortlich machen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … GmbH.

Kläger Karl Höffkes: Die GmbH ist darin verwickelt. … Ich habe eine Einzelfirma mit einem Filmarchiv. Hier klopfen Firmen an, ob ich Material habe oder nicht. Ich mache kein Vorschriften. Hier haben Sie ein Szene , wo ein russischer Soldat getötet wird. Ein anderer kann es anders interpretieren.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Ob das so ist. Tatsache ist, Polarfilm dürfte nicht verbreiten, wenn Sie nicht die Lizenz geben würden.

Kläger Karl Höffkes: Sie haben keine Ahnung. Es ist der ARD oddr ein anderer klient. Sie kriegen das material.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Ein Physiker sagt, ich bin ein Technokrat, habe nichts damit zu tun.

Kläger Karl Höffkes: Verstehe ich nicht, das finde ich dumm. Der ZDF kauft die Tötung von Juden, die Erschießung von Soldaten.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Wir diskutieren nur Polarfilm. Sie können doch … Für mich ist es Nazipropaganda.

Kläger Karl Höffkes: Es gibt das Projekt, dass Nazizeitungen nachgedruckt werden. Es ist Ihre Ideologie. Lasse mich nicht … Quellen gehören zu den wissenschaftlichen Methoden.

Richter Herr Maiazza: … ohne Bereich der Schmähung. Nazipropaganda ist nicht Rechtsextremismus.

Kläger Karl Höffkes: Es heißt, ich finanziere Rechtsextremismus. Dann heißt es, ich finanziere die Steinewerfer.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: … ohne, dass man den Film sieht. Mit dieser Methode kann man jeden … .

Richter Herr Maiazza: Den ARD als Nazipropaganda dürften sie sagen. Beim begriff Rechtsextremismus ist es anders. Ich weiß nicht, ob Ihr Mandnant … .

Kläger Karl Höffkes: Möchte Ruhe haben. Ich bin nicht der Mensch, der den Krieg verherrlicht. … Nazipropaganda … Sie verbreiten Etiketten, die nicht stimmen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … Benötige Schriftsatznachlass. Es ist die Frage, ob Sie das schriftliche Verfahren akzeptieren.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … und heute … nicht als Rechtsextremisten bezeichnen … heimatfreie Jugend .. .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Würden nur unterlassen … Es ist … nach der Abmahnung erfolgt. Gesellschaft für Publizistik, ob gleichzeitig … bestreiten wir … .

Kläger Karl Höffkes: … das ich die Holocaust-Lüge vetrete. Es ist nicht mein Gfilm. Es ist ein BBC-Film.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Kann nicht. Muss das klären. … Sie sagen 1994 haben Sie sich geändert. Habe gelesen, dass Sie 1990 die Holocaust-Lüge vertreten haben. In solchen Sachen kann ich nicht … .

Kläger Karl Höffkes: Ich gebe es schriftlich, dass ich die Position von Herrn …. Verabscheue.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: … .

Kläger Karl Höffkes: Sie geben den Eindruck, es sind Filme von mir.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es geht nicht darum, ob Sie der Autor sind. Der BGH hat zum Markwort-Interview – übernommen aus Burda, welches vor zwei Jahren gegeben wurde – gesagt, ist zulässig. Wenn das zu Grunde genommen wird, dann heißt es nicht, Sie sollen … . Es geht um die abgegebenen Wertungen. Beim Klimakiller nimmt man den Vorstandsvorsitzenden … man nimmt jemanden, der in der Vergangenheit … .

Kläger Karl Höffkes: Man kann sagen, die Firma hat den Film gelobt.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es geht um die Vertretung.

Kläger Karl Höffkes: Einer Zeitung liegt ein Prospekt bei und mein Film. Im Prospekt wird die Waffen SS dargestellt. Und daraus machen Sie den Schluss, ich unterstütze die Holocaust-Leugner Irving? … Habe den Eindruck, es ist schlecht recherchiert worden. Es ist eine ganz schlechte journalistische Recherche. Ich habe eine einfache Frage: Wo ist ihre Analyse. … Außer, den mögen wir nicht und den werden wir wirtschaftlich schaden. … Sie geben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Wir würde so Ihre Kosten übernehmen,.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es gilt nämlich, ob wir eine Grund haben, eine Meinung zu äußern, oder es >gibt einen Grund, diese nicht äußern zu dürfen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie haben Herrn Höffkes gehört. Was sagen Sie?

Thomas Willms, GF der Beklagten zu 2: Er verbreitet Nazipropaganda. Es sind Vorwürfe, die auf das persönliche Wirken von Herrn Höffkes beruhen. Wir sind ja nicht die Ersten. Die Behauptungen bezüglich Rechtsextremismus haben andere schon aufgestellt. … Stadtarchiv Stuttgart.

Kläger Karl Höffkes: Es ist ein Mitarbeiter, nicht das Stadarchiv. Wusste ich nicht. Gehe dagegen vor.

Klägeranwalt Dr. Endress Wanckel: … Sie haben Ihr Ziel. Nochmal das Angebot. Wir haben Ruhe. Reden dann über die Kosten.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Denke, wir kommen nicht zueinander. Es geht nicht um das kaufen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Nehmen wir die Anträge auf. Sie erhalten eine Erklärungsfrist. … Ziffer 3: Sind nicht meine Filme.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Gut. Wir werden es prüfen, wenn das so ist.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Anträge werden gestellt. Würden Sie mit einem schriftlichen Verfahren einverstahnden sein? Gut. Machen wir so. O.k. Dann reicht es für heute.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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