27 O 1151/08 - 29.01.2009 - Dr. Dehm vs. TAZ - Dr. Dehm´s Variante des Partisanenliedes "Bella ciao"

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

27.01.09, 12:30 27 O 1135/08 Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

In der Verhandlung 27 O 1151/08 ging es um den PDS-Vizechef Diether Dehm und seine deutsche Variante des Partisanenliedes "Bella ciao".

Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei: Eisenberg u.a.; vertreten durch RA Eisenberg

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Eine Liedzeile zuweisen, die er so nie gesungen hat, das geht nicht. Es ist abwegig, zu meinen, der Kommentar "Blasphemie in Rot, pur" kann sich nur beziehen auf etwas, was er gesungen hat. Der Leser versteht aber, dass er das nicht gesungen hat. Eine zweite Frage ist, ob das tasächlich Gesungene und das Zitierte mehr als bloß einen marginalen Unterschied macht. Wenn sie sich dann die klassische Zeile ansehen, die ihm unterstellt wird ... dann mit vollkommen anderer Haltun ... ist fatalistisches Opfern, Heldentod ...

Beklagtenanwalt Eisenberg: ... schwer zu merken ...

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein, [zitiert] - völlig andere Haltung.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Weiter.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich kann alles zitieren.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Bitte.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Er wird mit Liedzeile zitiert, die er nicht gesungen hat.Tatsächlich hat er eine Übersetzung / Zeilen gesungen, die eine völlig andere Haltung zum Ausdruck bringt.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Zitierte Stelle ist aber ...

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Ihr Mann zitiert nicht diese Passage.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Doch.





Vorsitzender Richter Mauck:




Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann:



Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass dem Antrag der Klägerseite stattgegeben wurde.

Kommentar

n/a

Weiterführende Links

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge