27 O 1151/08 - 29.01.2009 - Dr. Dehm vs. TAZ - Dr. Dehm´s Variante des Partisanenliedes "Bella ciao"

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

27.01.09, 12:30 27 O 1135/08 Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

In der Verhandlung 27 O 1151/08 ging es um den PDS-Vizechef Diether Dehm und seine deutsche Variante des Partisanenliedes "Bella ciao".

Terminrolle Berlin

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei: Eisenberg u.a.; vertreten durch RA Eisenberg

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck:



Beklagtenanwalt Eisenberg:


Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann:



Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass dem Antrag der Klägerseite stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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