27 O 1151/08 - 29.01.2009 - Dr. Dehm vs. TAZ - Dr. Dehm´s Variante des Partisanenliedes "Bella ciao"

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In der Verhandlung <font color="#800000">27 O 1151/08</font> ging es um den PDS-Vizechef [http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/der-singende-linke/?src=SZ&cHash=4ace42b1a2 Diether Dehm] und seine deutsche Variante des Partisanenliedes [http://www.youtube.com/watch?v=4Trn4l8_5Tc&eurl=http://video.google.de/videosearch?q=Bella+ciao&emb=1&aq=f&feature=player_embedded "Bella ciao"]. In der Verhandlung <font color="#800000">27 O 1151/08</font> ging es um den PDS-Vizechef [http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/der-singende-linke/?src=SZ&cHash=4ace42b1a2 Diether Dehm] und seine deutsche Variante des Partisanenliedes [http://www.youtube.com/watch?v=4Trn4l8_5Tc&eurl=http://video.google.de/videosearch?q=Bella+ciao&emb=1&aq=f&feature=player_embedded "Bella ciao"].
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Januar_2009 Terminrolle Berlin]+[http://buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_1._Halbjahr_2009#29.01.2009_.28Donnerstag.29 Terminrolle] Berlin, 29.01.09
== Richter == == Richter ==
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[[Kategorie:Bericht| Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a. 27 O 1151/08]] [[Kategorie:Bericht| Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a. 27 O 1151/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1151/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 1151/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 9 27 O 1151/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 1151/08]]
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

29.01.09, 12:30 27 O 1151/08 Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

In der Verhandlung 27 O 1151/08 ging es um den PDS-Vizechef Diether Dehm und seine deutsche Variante des Partisanenliedes "Bella ciao".

Terminrolle Berlin, 29.01.09

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei: Eisenberg u.a.; vertreten durch RA Eisenberg

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Eine Liedzeile zuweisen, die er so nie gesungen hat, das geht nicht. Es ist abwegig, zu meinen, der Kommentar "Blasphemie in Rot, pur" kann sich nur beziehen auf etwas, was er gesungen hat. Der Leser versteht aber, dass er das nicht gesungen hat. Eine zweite Frage ist, ob das tasächlich Gesungene und das Zitierte mehr als bloß einen marginalen Unterschied macht. Wenn sie sich dann die klassische Zeile ansehen, die ihm unterstellt wird ... dann mit vollkommen anderer Haltun ... ist fatalistisches Opfern, Heldentod ...

Beklagtenanwalt Eisenberg: ... schwer zu merken ...

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein, [zitiert] - völlig andere Haltung.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Weiter.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich kann alles zitieren.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Bitte.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Er wird mit Liedzeile zitiert, die er nicht gesungen hat.Tatsächlich hat er eine Übersetzung / Zeilen gesungen, die eine völlig andere Haltung zum Ausdruck bringt.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Zitierte Stelle ist aber ...

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Ihr Mann zitiert nicht diese Passage.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Doch ... ich jetzt ...in einer weichgespülten, verkitschten Version, der Meinung darf man ja sein, aber Zeile "Blaspemie in Rot", man kann nur so verstehen, er hätte gesungen, wie es da steht - hat er aber nicht, ganz anderer Ductus, das ist seine Freiheit als Künstler. Seine Version bringt eine andere Haltung zum Partisanen- zum Heldentod zum Ausdruck. Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Roman. Er schreibt da: Das Lied mit einem anderen Text als FDJ etc. Dann kommt seine Version, dieses Lied [Version] geistert durch den ganzen Roman. Darüber kann man nicht wegwichen. ich kann den Roman hierlassen, ich kann ihn ganz lesen.

Vorsitzender Richter Mauck: Bitte nicht.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt eine bekannte Version von Werner, andere kennt man nicht. In dieser Version, da weiß man, das ist der Originaltext, die herrschende Übersetzung. [schreibt]

Richterin Becker: Wir wissen nicht, was sie sagen wollen.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Kommt gleich ... andere Version ist nicht der Klassiker ... das Zitat gibt den Klassiker wider, da erkennt der Leser: das kann nicht sein, was er gesungen hat. ... erkennbar: ... sind bei Geburtstagsfeier ... ist peinlich ... in die Jahre gekommen ... "Blasphemie in Rot, pur" ... ausgerechnet zum Geburtstag von Oskar Lafontaine ... diese Sorte von Leuten ... unter der Moderation von Herrn Dr. Dehm, das beschreibt er mit "Blasphemie in Rot, pur" ... es ist doch klar, dass das nicht die Beschreibung des Klassikers ist. Dann müssen wir uns nur noch einigen, für die Wenigen, die nicht verstehen. [zitiert Text] - rekurriert nicht auf Priesetr ... für die kleinen Leute, sterben für die Freiheit. Beim Dehm-Text gibt es einen Hinweis, dass der nicht schiessen kann - mag sein. Aus Sicht eines jeden Partisanen ist das dann ein noch schwerer Tod. nicht komisch hier[] Kennzeichen des Textes ist Abschied, in den Tod zu gehen.

Richterin Becker: Sterben die Kommandanten zum Schluss?

Beklagtenanwalt Eisenberg: Wir wissen doch alle, dass die Deutschen, wenn sie mit Prtisanen zu tun hatten, alle getötet haben, wenn sie die gekriegt haben. Ihr lacht da alle so blöd drüber. Aber in den 60er jahren gab es keine deutsche antifaschistische Liedkultur, weil die DDR das alles okkupiert hatte. Oskar Lafontaine u.a. ist der Text aber schon bekannt ...ehrenhafter Text ... freiwillig und ohne Zwang den Tod ... nimmt ... genau diese Aussage ist bei Dr. Dehm drin - sie haben da sGericht getäuscht.

Richter von Bresinsky: Worin genau?

Beklagtenanwalt Eisenberg: Es wurde nicht wiedergegeben, dass er überhaupt nicht schießen kann. Deswegen einen Unterlassungsanspruch zu erheben, für die wenigen Leser, selbst für die gigt´s keinen Unterschied zwischen den Texten ... und für sie, Herr von Bresinsky, auch wenn ich jetzt nicht länger rede als ...

Richter von Bresinsky: Nein, ganz großer Unsinn.

Beklagtenanwalt Eisenberg: []

Vorsitzender Richter Mauck: Sie haben den Text verwechselt.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie haben recht.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir haben ja verstanden.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: ... einfach alles falsch ... schafft es Punkt für Punkt ... nur falsch. das die TAZ-Leserschaft den Werner-Text beherrscht stimmt nicht. Nahezulegen, dass gerade diese Zeile nicht gesungen wurde, ist abwegig. Ein Teil der Leserschaft wird auch so gelesen / verstanden haben, wie wir. Das Problem ist, ihm geisterte die alte, klassische Werner-Zeile im Kopf herum. Die hat er dann kritisiert, obwohl die nicht gesungen wurde. Zweiter Punkt: Die Neuschöpfung des Liedes, mit dem er durch die Land ezieht ist nicht wichtig. Dieses fatalistische Motiv gibt es links wie rechts.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Haben sie gedient?

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: [scherzhaft emphatisch] Ja selbstverständlich!

Vorsitzender Richter Mauck: Ich auch, aber wir haben solche Lieder nicht gesungen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Das alles sind schreckliche Texte [bezieht sich auf in den Raum geworfene diverse Liedzeilen], aber das sdind keine Nazi-Lieder, sondern noch wilhelministisch. Der wernersche Partisan nimmt Heldenhaftigkeit auf sich.

Richter von Bresinsky: Sein´se mal ruhig Herr Eisenberg, nicht bei jedem Satz unterbrechen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Beim Dehm-Text haben wir einen Partisanen mit scheißender Angst. dabei kann man nicht hingehen und ihm diese andere Werner-Zeile unterschieben.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Frau Becker, wenn man mir völlig unbekannte Soldatenliteratur unterschiebt, ich habe nicht gedient, ist das ... Der besondere Unterschied ist doch zwischen dem Lied und der Soldatenliteratur: Hier Krieg nicht um nationaler, staatlicher Ziele willen, sondern im wernerschen Text: "Freiheit" - das selbe dindet sich in den Ausführungen von Dr. Dehm. er sagt sinngemäß: schön ist es in den armen der weichen Italienerin ...

Richterin Becker: Wir gucken uns die beiden Texte noch mal an.

Richter von Bresinsky: Dann brauchen sie´s nicht noch mal vortragen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: ja ja.

Beklagtenanwalt Eisenberg: ... zu Ende sprechen lassen ... ie Zeitung entscheidet, was über den Inhalt eines Liedes geschrieben wird. Erkennbar ist, dass nicht zitiert wurde.

Richter von Bresinsky: Das Gericht weiß doch Bescheid, versteht doch.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Trotzdem. Selbst wenn man falsch versteht, es gibt nicht diesen Unterschied. Keine Kriegslust erscheint ... weder aus dem Zitat, noch aus dem Text.

Richter von Bresinsky: Lesen sie nicht zum fünften Mal vor.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, ich denke es reicht.


Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass dem Antrag der Klägerseite stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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