27 O 1151/08 - 16.12.08 - Dr. Dehm vs. TAZ - Dr. Dehm´s Variante des Partisanenliedes "Bella ciao"

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Inhaltsverzeichnis

Dr. Dehm vs. TAZ Vertriebs- und Verlags GmbH

16.12.08, 11:00 27 O 1151/08 Dr. Dehm vs. TAZ Vertriebs- und Verlags GmbH

In der Verhandlung 27 O 1151/08 ging es um den PDS-Vizechef Diether Dehm und seine deutsche Variante des Partisanenliedes "Bella ciao". Es wurde in der Verhandlung nicht wirklich klar, warum er gegen die TAZ klagte und was seine Anwälte für ihn erreichen wollten. Ein leichter Sieg für Eisenberg.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Dr. Hinke
Richterin am Landgericht Becker


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson, Raue LLP; vertreten durch RAinnen X und Y
Beklagtenseite: Kanzlei: Eisenberg; RA Eisenberg


Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Richter Mauck: ...es ist unstreitig, dass Antragsteller Lied in dieser Form gesungen hat...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...ja...

Richter Mauck: ...falls er anderen Zungenschlag so drinne hat...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Text... englisch und italienisch... Frage, glaubt der Leser, dass er den Text so gesungen oder verkitscht hat... das nicht vollständiger Text... ist doch klar.... „ich muss jetzt sterben“.... man kann ja nicht gezwungen werden, ganzen Text zu zitieren... dass es endet mit Faschismus und Krieg... selber für den Fall, dass Leser glaubt, er hätte den Taxt so gesungen, nicht so gemeint... so was gibt´s doch gar nicht in Original... dass er jetzt sterben muss und zum Sterben hingeht...

Richterin Becker: ...warum zitiert man ihn denn dann so?

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Klassiker des Widerstands... herrschende Übersetzung... diese Zeile gesungen... verkitscht gesungen... enthärtet... Weichspülung... „Partisanen kommen“... Autor meint, er kann ja gar nicht schießen...

Richterin Becker: ...Jacke wie Hose...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...wer beschreibt, darf Teile wiedergeben... Beurteilungsrecht... Presserecht... in Artikel... „in einer weichgespülten, verkitschten Version“... dann kommt Zitat aus Klassiker...

Richterin Hinke: ...das hätten Sie angeben müssen, dass das Zitat der Klassiker selber war...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...“sang das italienische Partisanenlied“... ursprüngliche Version... Unterschied ist... TAZ Version... „nehmt mich mit Euch, der Tod ist nah“....

Klägerseite: ...Kriegsverherrlichung...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Sie können wohl nicht lesen... WikiPedia Übersetzung... Text, der bedauert, dass jemand sein Leben hingeben muss... daraus erwächst die schöne Blume...

Klägerseite: ...genauso wie in Irak... wo Eltern sagen, der ist jetzt tod, aber er ist für eine gute Sache gestorben... es distanziert sich von Krieg...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Berner´scher Text... dieses Lied ist ein Lied gegen den Faschismus... entstanden in einer Zeit... Partisanen... gesagt, das ist Scheiße, was wir hier tun müssen, aber dann kommt eine Zeit, die besser ist... habe versucht, Ihnen die Version Berner und Version Dehm vorzulegen...

Klägerseite: ... [versucht zwischenzureden, keine Chance, Eisenberg quatscht und quatscht]

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...selbe inhaltliche Aussage... wenn man unterstellt, dass Leser es so verstanden hat, dass Dehm das so gesungen hat... Aussage ändert sich nicht...

Klägerseite: ...man muss erst mal auf Historie zurückgehen... Zitat wird Antragsteller in den Mund geschoben... wenn er sich mit Text so identifiziert hätte, gäbe es keinen Grund, eine eigene Version zu haben...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Aussage... er hat im Vergleich zum klassiker eine weichgespülte, verkitschte deutsche Version gemacht... Antikriegs-/Antifaschismuslied... Sie behaupten in Anklageschrift... es geht hervor „ich bin ein armes Schwein, ich muss sterben, aber nach meinem Tode geht eine schöne Blume hervor“... ist nicht falsch zitiert... und selbst wenn falsch zitiert, noch lange keine Persönlichkeitsverletzung...

Klägerseite: ...man hätte ja Original zitieren können, wenn man Original zitieren wollte...

Richter Mauck: ...ok... wir entscheiden am Schluss der Sitzung...

Am Schluss der Sitzung: Einstweilige Verfügung gg. TAZ wieder aufgehoben.


Kommentar

Die beiden Rechtsanwältinnen der Klägerseite machten einen verlorenen und nicht gut vorbereiteten Eindruck. Auch bei einem schwächeren Anwalt als Herrn Eisenberg hätten die beiden damen wahrscheinlich keine Chance gehabt. Sie kamen kaum zu Wort und was dann gesagt wurde, war nichtssagend. Es kamen keine überzeugenden Argumente und bis zum Schluss wurde nicht klar, was die Klägerseite eigentlich erreichen wollte. Die Kanzlei Hogan & hartson hat sich mit den beiden keinen Gefallen getan.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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