27 O 1151/08 - 16.12.08 - Dr. Dehm vs. TAZ - Dr. Dehm´s Variante des Partisanenliedes "Bella ciao"

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Inhaltsverzeichnis

Dr. Dehm vs. TAZ Vertriebs- und Verlags GmbH

16.12.08, 11:00 27 O 1151/08 Dr. Dehm vs. TAZ Vertriebs- und Verlags GmbH


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Dr. Hinke
Richterin am Landgericht Becker

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hogan & Hartson, Raue LLP; vertreten durch RAinnen X und Y
Beklagtenseite: Kanzlei: Eisenberg; RA Eisenberg


Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Richter Mauck: ...es ist unstreitig, dass Antragsteller Lied in dieser Form gesungen hat...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...ja...

Richter Mauck: ...falls er anderen Zungenschlag so drinne hat...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Text... englisch und italienisch... Frage, glaubt der Leser, dass er den Text so gesungen oder verkitscht hat... das nicht vollständiger Text... ist doch klar.... „ich muss jetzt sterben“.... man kann ja nicht gezwungen werden, ganzen Text zu zitieren... dass es endet mit Faschismus und Krieg... selber für den Fall, dass Leser glaubt, er hätte den Taxt so gesungen, nicht so gemeint... so was gibt´s doch gar nicht in Original... dass er jetzt sterben muss und zum Sterben hingeht...

Richterin Becker: ...warum zitiert man ihn denn dann so?

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Klassiker des Widerstands... herrschende Übersetzung... diese Zeile gesungen... verkitscht gesungen... enthärtet... Weichspülung... „Partisanen kommen“... Autor meint, er kann ja gar nicht schießen...

Richterin Becker: ...Jacke wie Hose...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...wer beschreibt, darf Teile wiedergeben... Beurteilungsrecht... Presserecht... in Artikel... „in einer weichgespülten, verkitschten Version“... dann kommt Zitat aus Klassiker...

Richterin Hinke: ...das hätten Sie angeben müssen, dass das Zitat der Klassiker selber war...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...“sang das italienische Partisanenlied“... ursprüngliche Version... Unterschied ist... TAZ Version... „nehmt mich mit Euch, der Tod ist nah“....

Klägerseite: ...Kriegsverherrlichung...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Sie können wohl nicht lesen... WikiPedia Übersetzung... Text, der bedauert, dass jemand sein Leben hingeben muss... daraus erwächst die schöne Blume...

Klägerseite: ...genauso wie in Irak... wo Eltern sagen, der ist jetzt tod, aber er ist für eine gute Sache gestorben... es distanziert sich von Krieg...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Berner´scher Text... dieses Lied ist ein Lied gegen den Faschismus... entstanden in einer Zeit... Partisanen... gesagt, das ist Scheiße, was wir hier tun müssen, aber dann kommt eine Zeit, die besser ist... habe versucht, Ihnen die Version Berner und Version Dehm vorzulegen...

Klägerseite: ... [versucht zwischenzureden, keine Chance, Eisenberg quatscht und quatscht]

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...selbe inhaltliche Aussage... wenn man unterstellt, dass Leser es so verstanden hat, dass Dehm das so gesungen hat... Aussage ändert sich nicht...

Klägerseite: ...man muss erst mal auf Historie zurückgehen... Zitat wird Antragsteller in den Mund geschoben... wenn er sich mit Text so identifiziert hätte, gäbe es keinen Grund, eine eigene Version zu haben...

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg: ...Aussage... er hat im Vergleich zum klassiker eine weichgespülte, verkitschte deutsche Version gemacht... Antikriegs-/Antifaschismuslied... Sie behaupten in Anklageschrift... es geht hervor „ich bin ein armes Schwein, ich muss sterben, aber nach meinem Tode geht eine schöne Blume hervor“... ist nicht falsch zitiert... und selbst wenn falsch zitiert, noch lange keine Persönlichkeitsverletzung...

Klägerseite: ...man hätte ja Original zitieren können, wenn man Original zitieren wollte...

Richter Mauck: ...ok... wir entscheiden am Schluss der Sitzung...

Am Schluss der Sitzung: Einstweilige Verfügung gg. TAZ wieder aufgehoben.

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