27 O 1123/08 - 06.01.09 - Legere vs. Oehmann

Aus Buskeismus

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Legere vs. Oehmann

06.01.09, 12:00 27 O 1123/08 Legere vs. Oehmann

Legere bemühre sich des Klägerismus und verlor zunächst Mal.

In der Sache Legere gab es drei Verhandlungen an diesem Zensurdiestag. Allerdigs in allen drei Sachen wurde die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Es ging immer wieder um den Vorwurf der Verdachtsberichterstattung bei Versteigerungen von MP-3-Playern via ebay.

1. 27 O 1122/08 Legere vs. Westdeutscher Rundfunk Köln Bericht ging es um den Vorwurf der Verdachtsberichterstattung bei Versteigerungen von MP-3-Playern via ebay.

Die hier bericdhtete Sache 27 O 1123/08 Legere vs. Oehmann wegen dem Vorwurf der Verdachtsberichterstattung bei Versteigerungen von MP-3-Playern via ebay.


Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite / Antragstellerseite: Kanzlei: rka Reichelt Klute Aßmann; vertreten durch RA Klute
Beklagtenseite / Antragsgegnerseite: Kanzlei: Loh, von Hülsen, Michael und Kollegen; vertreten durch RA Dr. Ernesto Loh und RA Dr. Cornelius Renner

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Richter Mauck: Die Parteienvertreter beziehen sich weiter auf das Vorbringen im Verfahren 27 O 1122/08 ...

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Von wem stammt die Unterschrift im Handelsregister in HongKong? ... schon interessant, weil er vorgetragen hat, dass ...

Antragstellervertreter Herr Klute: Wir können erklären, dass die Unterschrift auf der Vollmacht nicht vom antragsteller stammt.

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Sie wollen sich nicht dazu äußern, wer dann die Unterschrift für die Sunbow geleistet hat?

Antragstellervertreter Herr Klute: Nein.

Richterin Becker: ...bisschen glaubhafter, dass man sagt, wenn man weiß wer es war, wer es war.


Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die bisher bestehende einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen wurde.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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