27 O 111/09 - 04.06.2009 - Wieder Mal Privileg Massivhaus

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Reimann vs. Anwaltskanzlei Winter & Partner GbR u.a.

04.06.09: LG Berlin 27 O 111/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Äußerung auf der Webseite der RA-Kanzlei Winter & Partner GbR über Privileg Massivhaus. Die Kanzlei vertritt eine größere Zahl von Mandanten, die sich von dem gen. Unternehmen betrogen fühlen. Dabei entfaltet sich dem Betrachter ein ganzes Panorama von mit einander verbundenen oder doch nicht verbundenen Unternehmen, womit sich wiederholtermaßen die Kanzlei Winter & Partner GbR auseinandersetzt.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Jakstadt & Partner, RA Blaukat
Beklagtenseite: Kanzlei Winter & Partner GbR, RA Winter

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hier geht es um die Unterlassung einer Äußerung auf der Webseite der RA-Kanzlei über Privileg Massivhaus. Es stellt sich die Frage … Als Rechtsanwalt sollte man Zivilcourage zeigen … Der Sinn aus dem Geschriebenen erschließt sich nicht so ganz. Dass da gelogen wird oder was Falsches gesagt wird sehen wir nicht. […]

Klägeranwalt Blaukat: Die Kammer hat das aber anders gesehen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mag sein, aber wir sehen das so. Das Verfahren ist nicht rechtskräftig abgeschlossen. Privileg führt ja eine ganze Reihe von Auseinandersetzungen. Es wurde mal angeregt, ob man sich nicht einigen kann.

Beklagtenanwalt Winter: … verteilt fleißig Visitenkarten, arbeitet jetzt für eine andere Firma, jetzt mit anderer Deckadresse, wohnt im Kapweg 3, dort alle Büros als Satelliten …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es gehört ja zu einem ordentlichen Verfahren, die Anschrift des Klägers mitzuteilen. Wir nehmen au: Beklagtenvertreter rügt, dass der Kläger seine Anschrift nicht angegeben habe. Seiner Kenntnis nach lautet diese Forstweg 43, 13465 Berlin.

[…]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Äußerung ist substanzlos, es ist auch keine verdeckte Behauptung.

Klägeranwalt Blaukat: Das Schreiben der Kammer …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken.

Zum Ende des Verhandlungstages konnte keine Entscheidung in Erfahrung gebracht werden.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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