27 O 1085/08 - 27.01.2009 - Kritik an den Managern der Ehefrau verboten

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kick.management GmbH vs. Shitawey

27.01.09, 11:30 27 O 1085/08 kick.management GmbH vs. Shitawey

Im vorliegenden Fall hatte sich der Beklagte über die Manager im Leben seiner Ehefrau (Jenny, ehem. Elvers-Elbertzhagen) kritisch geäußert. Diese erwirkten hiergegen eine Einstweilige Verfügung die am Ende der Verhandlung auch bestätigt wurde.

Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schertz BergmannLiese; vertreten durch RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei: Schumacher & PartnerLangner; vertreten durch RA Dr. Kubach und RAin Bergmann

Der Beklagte Herr Shitawey ist auch anwesend, bei seinen Anwälten stehend, seine Ehefrau sitz im Zuschauerbereich.

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: ...Frage, ob Antragsteller-management von Michelle verantwortlich ist für die schlechten Vermögensverhältnisse ... Eine Überschuldung war wohl schon da, bevor der Manager gewechselt hat.

Beklagtenanwalt Dr. Kubach: Können wir nicht sagen ... bei mehr als 20 Gläubigern ist es keine Privatsache mehr ...

Vorsitzender Richter Mauck: Die Einnahmen haben für die Ausgaben nicht gereicht - was kann das Managent dafür?

Beklagtenanwalt Dr. Kubach: Es ist unstreitig, dass das Management bezahlt hat ...

Klägeranwalt Reich: das denkt sich doch nicht kick aus, soetwas zu bestellen ...

Vorsitzender Richter Mauck: Der Vorwurf wurde erhoben.

Beklagtenanwalt Dr. Kubach: Dass das Management immer ordentlich abgerechnet hat, kann man nicht sagen.

Klägeranwalt Reich: Es wurden Beträge in bar ausgezahlt! Eingereicht wurde sogar eine Rechnung von 2005.

Beklagtenanwalt Dr. Kubach: Wir kennen diese Abrechnung nicht.

Klägeranwalt Reich: Ihr Rechtsanwalt erklärt, dass er mit kick nichts zu tun hat. Das Management hatte Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, das ist abstrus.


Bilder einer ehemaligen Intimpartnerin ... sie können sich doch nicht beschweren, auf welche Weise die Klägerin an die Fotos kam. Sie bestreiten doch nicht, dass Fotos ...

Wahrheitswidriges Bestreiten ist Prozessbetrug ...

Beklagter Lukaschewitsch: ... muss Passwörter überwunden haben, um Mail zu lesen. Wenn dem so ist, dann kann ich mich auch nicht zu den Mails auslassen.

Vorsitzender Richter Mauck: ... Einigung, dass meinethalben die Kosten gegeneinander aufgehoben werden ... Fall mit Prozesskostenhilfe [deutet zum Beklagten] und die Klägerin muss keine Angst haben, dass soetwas nochmal passiert.

Die Verhandlung wird für eine Beratung zwischen den Parteien kurz unterbrochen.

Danach wird eine Unterlassungserklärung hinsichtlich der Bildnisse und Texte beraten. Außerdem wird nachgefragt, welchen Personen die Fotos zugänglich gemacht wurden. Der Beklagte gibt an, dass es schwierig sei, diesbezüglich Angaben zu machen.

Richter von Bresinsky: Reicht ihnen das, wenn er erklärt, dass keine weitere Weitergabe, Nutzung ...

Beklagter Lukaschewitsch: Ich kenne die Namen und Adressen der Bildempfänger nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Unterlassungserklärung zu Protokoll ... überlegen, ob sie noch etwas zu Protokoll geben können. Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln, z. B. Versand per Email, die die Klägerin im Ganzen oder auch nur teilweise zeigen, im Ermessen der Klägerin. [zu Protokoll:]Der Beklagte erklärt, dass sämtliche digitale Fotos, die die Klägerin ganz oder auch nur teilweise in erotischer, sexueller, pornografischer Weise zeigen, inzwischen gelöscht sind.

Beklagter Lukaschewitsch: Adressen sind nicht bekannt.

Richter von Bresinsky: Und das Porträtfoto? Ergeben sich Rückschlüsse vom Kopf auf andere Partien? Sie treffen sich mit den Kontaktpersonen nicht? Wenn doch, dann ist es doch möglich, nach der Adresse zu fragen. Sie müssen mitteilen, wem sie die Fotos weitergegeben haben. Treffen sie diese Leute persönlich?

Beklagter Lukaschewitsch: ... keine persönlichen Kontakte mit Empfängern der Fotosendungen.

Klägeranwalt Liese: ... Kosten zu Lasten des Beklagten, kein Anlass zu Anderem ...

Vorsitzender Richter Mauck: Mit Urteil wird´s teurer. Zwei Drittel zu ein Drittel? Es geht mir nur darum, die Sache vernünftig und schnell zu Ende zu bekommen, ohne dass man darüber streitet - oder sie können die Kostenentscheidung ins Ermessen des Gerichts stellen.

Hierauf erklären die Parteienvertreter den Prozess in der Hauptsache für erledigt, bekunden aber ihre widerstreitenden Kostenvorstellungen.


Am Ende des Verhandlungstages wurde verkündet, dass der Beklagte die Kosten in voller Höhe zu tragen hat. Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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