27 O 1038/08 - 13.01.2009 - Aust vs. BILD digital GmbH & Co. KG

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== Bericht der Pseudoöffentlichkeit == == Bericht der Pseudoöffentlichkeit ==
-'''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander+'''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander und Rolf Schälike
'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Darf man das Privathaus von Herrn Aust im Bild zeigen, wenn es möglich ist, das Haus aufzufinden? Es gab einen konkreten Anschlag auf sein Haus ... schnell auffindbar, in Blankenese, im Treppenviertel, in Elbnähe ... '''Vorsitzender Richter Mauck:''' Darf man das Privathaus von Herrn Aust im Bild zeigen, wenn es möglich ist, das Haus aufzufinden? Es gab einen konkreten Anschlag auf sein Haus ... schnell auffindbar, in Blankenese, im Treppenviertel, in Elbnähe ...
 +'''Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung:''' Die Veröffentlichung ohne Foto widerspricht der Entscheidung des Kammergerichts. Die Veröffentlichung des Fotos seines Wohnhauses ist grundsätzlich möglich. Wenn es gefunden werden kann ... dann zu verbieten ... aber nur ein Eingriff in den Rand der Privatsphäre ... wenn aber das Foto verboten wird, so stellt dies einen Eingriff in den Kern ... Warum denn verbieten? Welche Gefährdungslage besteht denn? Dazu wurde wenig vorgetragen. Ich habe auch mal in Hamburg gewohnt, nicht in so einem illustren Viertel, kenne dies nicht. Ich denke aber, der Leser kann anhand dieses einen Fotos das Haus nicht identifizieren. Wer einen Anschlag plant, der braucht nicht so ein Foto.
 +'''Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz:''' Meine zwölfjährige Tochter hat gesagt, da wird die Tochter von Herrn Aust aber Angst haben, wenn man das Haus wiederfinden kann. Kollege Philippi konnte anhand des Fotos sogar sagen, welche Treppe das war.
 +'''Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung:''' Zunächst mal streiten wir uns, ob es eine rechtmäßige Berichterstattung war. Eine Bedrohungslage ist nicht evident. Der Farbanschlag stand im Zusammenhang mit der Filmpremiere. Danach gab es keine größere Bedrohungslage. Hier geht es nicht darum, private Wohnverhältnisse offenzulegen. Es liegt öffentliches Interesse vor. Es werden die Kleckse [des Farbanschlags] gezeigt. Eine Unterlassungserklärung wäre diesbezüglich wohl möglich. Wie soll man denn aber darüber schreiben, ohne auch zu zeigen?
 +'''Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz:''' Ich finde, bei Leuten mit kleinen Kindern verbietet sich das.
 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Herr Dr. Amelung, sie wollten noch etwas bestreiten.
 +'''Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung:''' Ja. Wir bestreiten, dass absprachewidrig [ggü. Herrn Aust] eine Homestory veröffentlicht wurde. Wir haben auch nicht in irgendeiner Form eine Anfahrtswegbeschreibung gegeben. Ich bestreite, dass anhand des Fotos erkennbar sei, dass das Haus im Treppenviertel liege.
-Es wird Anspruch erhoben auf Geldentschädigung ... es handelt sich um fünf Veröffentlichungen aus dem Jahr 2007 ... jeder Artikel für sich genommen ist nicht geeignet, einen Entschädigungsanspruch zu begründen. Zusammengenommen ist aber zu entscheiden, ob eine hartnäckige Verletzung vorliegt. Es besteht nur eine geringe Möglichkeit auf Geldentschädigung ... reicht einfach nicht aus, Herr Prinz ... es mag vielleicht zusammengesponnen sein ... ist ja nun mal das Wesen dieser Berichterstattung. Da hat der Eine vom Andern abgeschrieben. Was die Rechtsanwaltskosten anbelangt ... keine Bedenken ... der Satz von 1,5 ist nicht über Gebühr und die Kosten als solche sind nun mal angefallen ... keine Veranlassung, nachzuforschen, hat er bezahlt oder nicht. Der Fall ist schon zu alt, um zu einem Widerruf zu gelangen ...hat selber angegeben, niemals auf die Artikel angesprochen worden zu sein ... Artikel nicht so tief im Gedächtnis des Lesers verhaftet ... [Inhalt] ist belanglos ... "heimliche" Tochter - ich weiß nicht ... Könnten sie sich vorstellen, dass man eine gütliche Einigung hinkriegt?+'''Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz:''' Das haben sie aber ins Blaue formuliert.
-'''Beklagtenanwältin Bullerkotte:''' Eher nicht. +Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die einstweilige Verfügung bestätigt worden ist.
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Wir sind nur Durchlaufstation [im Verfahrensweg].+== Kommentar ==
-'''Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz:''' Was sie sagen verwundert mich nicht ... Bauer-Entscheidung ... Dinge nochmal anschauen, als wenn sie nicht Bestandteil einer Serie wären ... es wird behauptet, Peter Alexander schreibt Briefe an seine tote Frau - das taucht nur bei dieser Beklagten auf ... das ist unwahr ... wenn es eine wahre Geschichte wäre, dann wäre es eine Straftat, wenn man diese Briefe dann veröffentlicht. Das Drama um den verlorenen Sohn ist unwahr, es gibt keinen verlorenen Sohn. Es gibt keine heimliche Tochter. Diese Tochter ist aus erster Ehe, sie ist nie verheimlicht worden. Was sagt die Kammer? ...findet es nicht so schlimm ... Dem kann ich nicht zustimmen... Vor der Tür haben ihn die Journalisten belagert, er ist nicht hingegangen. Er wurde angerufen, einmal ist er ans Telefon gegangen, hat aber nur ein paar Worte gesagt ... noch zur fortdauernden Beeinträchtigung: Dies kann nur am jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. [-> als Beispiel wird der Fall der Julia Siegel in der BILD-Zeitung u.a. dargelegt.] Die Beeinträchtigung hängt auch von der Ungewöhnlichkeit des Artikels ab. +== Wichtiger Hinweis ==
-'''Beklagtenanwältin Bullerkotte:''' Die Briefgeschichten sind nicht erstunken und erlogen. Sie haben gesagt, er wird als gaga dargestellt ... es macht keinen Unterschied, ob er am Grab [nur] mit seiner Frau spricht oder ihr Briefe schreibt und für die Leser auch nicht. Zur Geschichte mit der Tochter: Da ist ein Interview mit der Tochter geführt worden - es ist nichts erstunken und erlogen. Da steht mit keinem Wort, dass es eine verstoßene Tochter ... +{{Wichtiger Hinweis Bericht}}
-'''Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz:''' Heimliche Tochter! Wenn ihr Vortrag stimmt, dann ist es eine Straftat, wenn meine Darstellung stimmt, dann ist es eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das können sie sich aussuchen.+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 1038/08]]
-'''Beklagtenanwältin Bullerkotte:''' Was spricht dagegen, dass dieser Brief von Peter Alexander sein soll?+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 1038/08]]
-'''Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz:''' Die sind nicht von ihm. Die hat sich ihr Journalist ausgedacht oder eine Straftat begangen.+[[Kategorie:Bericht Datum|9.01.13]]
- +
-Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die Klage abgewiesen wird, die Verfahrenskosten aber erstattet werden müssen.+
-== Kommentar ==+[[Kategorie:Prinz]]
-Dem Anwalt der Klägerseite, Herrn Prof. Dr. Prinz, gelang es, in einem eloquenten, prägnanten Vortrag das Gericht in seiner Sicht der Dinge noch einmal zu einer längeren Vortragswürdigung zu bringen. Insbesondere brachte seine schlüssige Darstellung des Dilemmas (Straftat oder schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts seitens eines Journalisten) die beklagtenseite sichtlich in eine Zwickmühle. Er konnte damit aber nicht abwenden, dass der Spruchkörper in Würdigung der Gesamtzusammenhänge, speziell wohl auch wegen des geringeren Betroffenheitsgrades seitens des Klägers selbst, die Klage abwies. Nach der eigentliche Verhandlung traten der Klägeranwalt und die drei Richter noch in eine angeregten Gedankenaustausch zum Problemfeld Verbot von Foto-Neuveröffentlichungen, wenn deren erste Veröffentlichung schon einmal in einem bestimmten Text-Kontext verboten wurde(Stichwort "Kerngleiche Berichterstattung" etc.). Ein Einvernehmen ergab sich aber bei dieser Fachsimpelei zwischen zwei Verhandlungen nicht.+ 
 +[[Kategorie:Hogan]]
-== Weiterführende Links ==+<datecategory name="Berichte nach Datum" date="13.01.2009" />

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Aust vs. BILD digital GmbH & Co. KG

13.01.09, 12:30 27 O 1038/08 Aust vs. BILD digital GmbH & Co. KG

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Amtsgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Aust, Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA Prof. Dr. Prinz
Antragsgegner- / Beklagtenseite: BILD digital GmbH & Co. KG, Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P.; vertreten durch RA Dr. Amelung

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Darf man das Privathaus von Herrn Aust im Bild zeigen, wenn es möglich ist, das Haus aufzufinden? Es gab einen konkreten Anschlag auf sein Haus ... schnell auffindbar, in Blankenese, im Treppenviertel, in Elbnähe ...

Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung: Die Veröffentlichung ohne Foto widerspricht der Entscheidung des Kammergerichts. Die Veröffentlichung des Fotos seines Wohnhauses ist grundsätzlich möglich. Wenn es gefunden werden kann ... dann zu verbieten ... aber nur ein Eingriff in den Rand der Privatsphäre ... wenn aber das Foto verboten wird, so stellt dies einen Eingriff in den Kern ... Warum denn verbieten? Welche Gefährdungslage besteht denn? Dazu wurde wenig vorgetragen. Ich habe auch mal in Hamburg gewohnt, nicht in so einem illustren Viertel, kenne dies nicht. Ich denke aber, der Leser kann anhand dieses einen Fotos das Haus nicht identifizieren. Wer einen Anschlag plant, der braucht nicht so ein Foto.

Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz: Meine zwölfjährige Tochter hat gesagt, da wird die Tochter von Herrn Aust aber Angst haben, wenn man das Haus wiederfinden kann. Kollege Philippi konnte anhand des Fotos sogar sagen, welche Treppe das war.

Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung: Zunächst mal streiten wir uns, ob es eine rechtmäßige Berichterstattung war. Eine Bedrohungslage ist nicht evident. Der Farbanschlag stand im Zusammenhang mit der Filmpremiere. Danach gab es keine größere Bedrohungslage. Hier geht es nicht darum, private Wohnverhältnisse offenzulegen. Es liegt öffentliches Interesse vor. Es werden die Kleckse [des Farbanschlags] gezeigt. Eine Unterlassungserklärung wäre diesbezüglich wohl möglich. Wie soll man denn aber darüber schreiben, ohne auch zu zeigen?

Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz: Ich finde, bei Leuten mit kleinen Kindern verbietet sich das.

Vorsitzender Richter Mauck: Herr Dr. Amelung, sie wollten noch etwas bestreiten.

Anwalt der Antragsgegner- / Beklagtenseite RA Dr. Amelung: Ja. Wir bestreiten, dass absprachewidrig [ggü. Herrn Aust] eine Homestory veröffentlicht wurde. Wir haben auch nicht in irgendeiner Form eine Anfahrtswegbeschreibung gegeben. Ich bestreite, dass anhand des Fotos erkennbar sei, dass das Haus im Treppenviertel liege.

Anwalt der Antragsteller- / Klägerseite Prof. Dr. Prinz: Das haben sie aber ins Blaue formuliert.

Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die einstweilige Verfügung bestätigt worden ist.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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