25.10.2017 - AG Ahrensburg - Richter möchte Schluss machen

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


Lokaler Widerstand

Lokalen Medien

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Pöbelnde Artikel im Hamburger Abendblatt, Lokaleinlage Stormarn
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Pöbelnder Ahrensburger „Satiriker" Harald Dzubilla

Ein Lehrstück für Widerspenstige

Der Strafprozess gegen Klaus Schädel kann durchaus als Lehrstück gesehen werden und als solches dienen, wie lokaler Widerstand zu mesitern ist, ohne untertänig den Mächtigen zu dienen.

So macht man es nicht

2003 ging es los. Klaus Schädel wollte in der Politik mitmachen, trat als 44jähriger poltisch blauäugig in die CDU ein. Geriet damit, wie jeder, in das Spinnenentz der politischen Schleswig-Holsteiner geschäftstüchtigen Politiker. Scientologen waren im Spiel. Das war dem naiven Klaus Schädel zu viel. Er wehrte sich. Im Endergebnis sitz er jetzt als Amgeklagter und soll degradiert werden zum Straftäter.

Klaus Schädel wehrte sich falsch, vertaute der Justiz, war überzeugt, er darf klare harte Worte sprechen, schreiben. Kriminellen gegenüber und Mafiösis erst recht. Das war sein Fehler.

Das Strafverfahren wurde eröffnet im Juni 2016.


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