24.11.2017 - AG Ahrensburg - Staatsanwalt outet sich als Nazi

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


Ahrensburger Pöbler

Lokalen Medien pöbeln weiter

Das Hamburger Abendblatt in der Stormarn-Ausgabe: Amtsgericht Ahrensburg: Zehn Monate für Pöbler?

  • Es wirkt wie ein Versuch, zum Ende des Gerichtsverfahrens einem Urteil zu entkommen.
  • Es wurde deutlich, wie schnell Menschen ins Visier von Erwin T. geraten können. So sind insbesondere Anwälte, die T.s Gegner in diversen Zivilverfahren vertreten haben, zu Zielen des Pöblers geworden. Genauso erging es Richtern, die nicht zugunsten von Erwin T. entscheiden haben. Unter anderem wurde ein Anwalt, der T.s Erzfeind, einen Ahrensburger Internetblogger, vertreten hatte, massiv diffamiert und beleidigt. In Briefen bezeichnet T. den Juristen als Verbrecher und unterste Stufe der Menschheitsentwicklung.
  • Einsicht in das eigene Fehlverhalten sei bei T. nicht zu erkennen.
  • T. war 2014 bereits wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Pöbelnder Ahrensburger „Satiriker" Harald Dzubilla zur heutigen Verhandlung:

  • Pöbler Klaus H. Schädel war vor der Polizei verduftet und lässt seine üblen Pöbeleien im Internet weiterhin verbreiten.
  • Rolf Schälike, der Gerüchtsreporter, …

Der Ahrensburger Oberpöbler Harald Dzubilla beweist mal ehrlich seine Dummheit, versteckt hinter Satire:

  • Irgendwie passt das in meinen Augen nicht zusammen.

Der kleine Nazi aus Ahrensburg ist immer noch nicht beim Rechtsstaat angekommen.

Geballte Kraft von Juristen in Robe gegen einen einfach gestrickten Menschen

Richter Holtkamp gab schon am 25.10.2017 zu erkennen, dass es ihm endgültig reicht. Weitere Aufklärung sei nicht notwendig. Zusammenhänge und Verursachung der Pöbeleien seitens des Angeklagten durch die vielen Fehlurteile – für Richter Holtkamp angebliche Fehlurteile - beim AG Ahrensburg können unter keinen Umständen ein Grund für den Schutz der Meinungsfreiheit sein. Eine Befragung der betroffenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältin, Richter und Richterinnen mit der Möglichkeit des Nachweises, dass es zulässig sei, diese als Nazis, Kriminelle, unterste Stufe der Menschheitsentwicklung zu sehen und zu benennen, kommt nicht in Frage, spielt keine Rolle. Nazis, Kriminelle und Menschen fiesester Art dürfen Rechtsanwälte und Richter sein, wenn sich diese nur an die StPO bzw. ZPO halten. Beweis dafür sind die Entscheidungen der oberen Instanzen. Hat man die oberen Instanzen nicht genutzt, da sind Nazis eben keine Nazis, Kriminelle keine Kriminelle, ein fieser Typ auf der niedrigsten Stufe der Menschheitsentwicklung darf weiter Jurist in Robe sein.

Richter Holtkamp interessieren jetzt nicht mehr die Feinheiten der StPO, die Zusammenhänge. Es muss bestraft werden, schnell und mit minimalen Zeitaufwand für die Justiz.

Ablehnung aller Anträge

Die Ablehnung aller Beweisanträge erfolgte mündlich in den Verhandlungen mit einer sehr kurzen Begründung. Schriftlich liegt dem Angeklagten nichts vor, außer den eigenen Notizen. Eine sachgerechte Vorbereitung und Beschwerde war damit ausgeschlossen.

Der Lübecker Pflichtverteidiger Brand äußert sich dazu gar nicht, versuchte auch nicht, den Angeklagten zu verstehen. In den wenigen Gesprächen mit dem Angeklagten erläuterte und verteidigte dieser Pflichtverteidiger lediglich die Meinung des Staatsanwaltes.

Beendigung der Beweisaufnahme

Der Beschluss, die Beweisaufnahme zu beendet, erfolgte nachdem

  • Ein Tatvorwurf fallen gelassen wurde, weil Richterin Grawe die Behauptung des Rechtsanwalts Roß nicht bestätigt hat.
  • Der Zeuge Harald Dzubilla nach seine Befragung durch den Richter Holtkamp und den Staatsanwalt Dr. Buscher sowie nach dem Verlesen und der Vorlage der schriftlichen Einlassung zu Harald Dzubilla seitens des Angeklagten durfte duch den Angeklagten nicht befragt werden. Alle Tatvorwürfe, welche auf Strafanträgen von Harald Dzubilla basierten, wurden fallengelassen. Der Angeklagte erhielt nicht die Möglichkeit, den Zeugen Harald Dzubilla zu befragen, um zu versuchen, nachzuweisen, wie kriminell einige Richter und Richterinnen beim AG Ahrensburg und der Rechtsanwalt Tomas Roß sind.
  • Die Befragung des Rechtsanwalts Roß und der Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß durch den Angeklagten nicht mehr erfolgen durfte. Die letzte Befragung durch Richter Holtkamp zu einer Strafanzeige führte, ein Ermittlungsverfahren des Staatsanwaltschaft Lübeck unter dem Aktenzeichen 714 Js 47457/17 eingeleitet wurde.
  • Sich der Zeuge Harald Dzubilla im Internet als Nazi outete.

Offenbar befürchtet Richter Holtkamp weitere Offenbarungen und Entlarvung der betroffenen Rechtsanwälte, Rechtsanwältin, Richter und Richterinnen.

Dem Richter Holtkamp fällt nicht mehr ein als leierhaft zu wiederholen : „Der Antrag hat keinen Bezug zur Straftat.“

Angeklagter fehlt am 16.11.2017

Die Verhandlung am 13.11.2017 fiel aus, weil der Angeklagte krank war, ein ärztliches Attest vorgelegt wurde, dass der Angeklagte verhandlungsunfähig sei. Das wurde vom Richter Holtkamp anerkannt.

Es gab auch ein ärztliches Attest für die Verhandlung am 16.11.17.

Die Richter sind, was die Verhandlungsunfähigkeit betrifft, allerdings frei in ihrer Entscheidung. Die Richter benötigen keine Beratung, keine Atteste, kein Gutachten. Die eigene Meinung, Überzeugung genügt. Nun ist Richter Holtkamp ein Mensch, welcher seinen Job macht und seine Zeit minimieren möchte. Anstelle sich persönlich von der Verhandlungsunfähigkeit zu überzeugen oder vom Gegenteil, schickt dieser Richter einen Gerichts-Lakeien in die Wohnung des Angeklagten. Der naive Angeklagte, immer noch vom Rechtsstaat, verteten von den Machern des AG Ahrensburg überzeugt, lässst diesen in seine Wohnung.

Im konkreten Fall den gerichtsärztlichen Notdienst des Dr. F. Steffen, Bei der Apostelkirche 30, D-20257 Hamburg, Telefon: 040 24868709, Fax: 040 41359854, Mail: doctor@seadoc.de, Geschäftsführer: Dr. med. F. Steffen, USt.-Ident.Nr.: DE265790350, Dr. med. Steffen ist Mitglied der Ärztekammer Hamburg, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin. Der web-Auftritt des Dr. Fabian Steffen erzeugt den Eindruck eines Scharlatans, eines Hochstaplers. Unterstützt wird das durch die Drohung, gegen die das Attest ausstellende Ärztin strafrechtlich vorzugehen.

Der Angeklagte teilte nach dem Besuch dieses Arztes dem Richter Holtkamp mit, dass er am 16.11.2017 zu Hause sei und abgeholt werden könne mit einer Tragbahre. Er könne nicht laufen.

Der Angeklagte rügte, dass die Verhandlung in seiner Abwesenheit stattfand. Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist im § 232 geregelt. Dort steht, dass Voraussetzung ist, dass „in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass in seiner Abwesenheit (des Angeklagten) verhandelt werden kann”. Der § 231, auf den Holtkamp sich beruef und das Recht nahm, um in Abwesenheit des Angeklagten zu verhandeln, dürfe nicht greifen, den § 232 StPO nicht aushebeln.

Was wurde am 24.11.2017, dem 17. Verhandlungstag, verhandelt?

Die Verhandlung dauerte ca. 2,5 Stunden, von 09:00 bis knapp nach 11:00.

Richter Holtkamp stellte fest, dass der Angeklagte nicht anwesend ist. Auch in der Geschäftsstelle sei nichts bekannt, nicht Neues eingegangen.

Das ist interessant, denn der Angeklagte hatte am Vortag gegen 17:00 beim Pförtner zwei Befangenheitsanträge, eine Rüge und einen Aussetzungsantrag gestellt. Nichts davon wurde in der Verhandlung erwähnt.

Die Ahrensburger Justiz klagt und urteilt in eigener Sache

Ein am Vortag (23.10.2017) abgegebener Befangenheitsantrag nahm Bezug auf das BGH Urteil vom 11.07.2017, 3 StR 90/17. Richter Holtkamp weiß, dass das ganze Verfahren rechtsmissbräuchlich läuft, weil die Geschädigten, die Richter/innen Burmeister, Freise, Stange, Banneck, Grawe, Jahnke mit dem Strafrichter Holtkamp seit Jahren gemeinsam Mittag essen, regelmäßig Gespräche privaten Inhalts führen und sich duzen.

Was am AG Ahrensburg seit 2014 gegen den Angeklagten läuft, ist vom BGH und dem Grundgesetzt nicht gedeckt.

Richter Holtkamp äußerte sich dazu gar nicht. Den Befangehitsantrag erhielt er offiziell erst um 11:47, d.h. nach der heutifgen Verhandlung.

Wie war heute der Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand?

Als der Richter Holtkamp nach dem Angeklagten suchte, musste der Lübecker Pflichtverteidiger Brand in seinem Büro anrufen, denn die Telefonnummer seines Mandanten hatte er nicht auf dem Schirm.

Nach seiner Meinung gefragt, was die Fortführung der Verhandlung in Abwesenheit seines Mandanten betrifft, sprach dieser Pflichtverteidiger seinen Pflichtsatz: „Ich gebe dazu keine Stellungnahme ab.“

Bei der Diskussion über einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Schulze sagte der Lübecker Plichtverteidiger Brand: „Ist eine Frage im Revisionsverfahren“.

Ansonsten interessierten diesen ex-Oberst nur seine eigenen Termine. Der Termin am 18.12.2017 musste ausfallen, weil Brand einen anderen Termin als Pflichtverteidiger wahrnehmen muss.

Schlussvortrag des Staatsanwalts Dr. Buscher am 24.11.2017

Was war das Interessanteste? Staatsanwalt Dr. Buscher outete sich als Nazi. Dazu im Einzelnen:

Staatsanwalt Dr. Buscher steht auf und trägt vor: Komme in die Situation den Schlussvortrag zu halten, ohne dass der Angeklagte anwesend ist. Werde gleich was sagen, was vorgehalten ist, egal ob er da ist oder nicht. Wollte mich kurz fassen, habe aber festgestellt, dass das nicht möglich ist.

Kommentar RS: Aha! Kurzfassen wollte sich dieser Staatsanwalt, wie Nazirichter Roland Freisler, der ja alles vorab wusste. Nun stört aber die rechtsstaatliche StPO und die Öffentlichkeit. Die gegenwärtige politische Situation lässt schnelle Sonderprozesse nicht zu. Immerhin gibt der Lübecker Staatsanwalt Dr. Buscher zu, einen Schnellprozess gewollt zu haben. In drei Verhandlungstagen sollte alles erledigt sein. In den 16 Anklageschriften kein konkreter Hinweis, was in den genannten Schreiben und Mails beleidigend ist. Alles offensichtlich für diesen Staatsanwalt, wie für Freisler, eben. Wir werden das weiter unter näher begründen.

Staatsanwalt Dr. Buscher begründet, weshalb er eben nicht formal sondergerichtsmäßig Strafe beantragen kann: Der Angeklagte hat Anspruch auf ein ordentliches Verfahren. Man muss sich umfassend und gewissenhaft auseinandersetzen. Insgesamt ist es ein Verfahren, welches zum Kontext geführt hat, immer noch führt. Das ist im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu klären. Diese Hintergründe sind umfassen aufgeklärt worden. Der Angeklagte hat sich immer wieder geäußert und meint seine Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, erlaubt. Erlaubt heißt nicht, man darf sich ungefiltert äußern.

Kommentar RS: Was heißt ungefiltert? Der Staat filtert? Das ist nazinahe Denke. Der Staat wägt die Interessen ab, er filtert nicht. Filtern tun Richter in Diktaturen. Filtern dürfen Verlage, Suchmaschinen, aber nicht der Staat.

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Es gibt eine Grenze, das Recht auf persönliche Ehre.

Kommentar RS: Wieder etwas Absolutes. „Recht auf persönliche Ehre“. Ein Recht ohne Grenzen? Für Staatsanwalt Dr. Buscher steht offenbar fest, dass Richter nicht beleidigt werden dürfen. Da ist er nicht anders als Freisler. Vorgeschickt zur Bestrafung des Angeklagten wurde ein pöbelnder Bürger, drei Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin. Der pöbelnde Bürger erwies sich als untauglich, als Depp. Die Zeugenbefragung endete mit der Befragung des Rechtsanwalts Roß und seiner Partnerin, Ehefrau, der Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß. Das Ergebnis ein Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt Roß wegen falscher uneidlicher Falschaussage. Ich muss zu meiner Freude gestehe, so viel Macht wie Freisler hat Staatsanwalt Dr. Buscher nicht.

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Es geht nicht Kritik zu unterdrücken, ganz im Gegenteil, Es wir nicht erwartet, dass man sich nicht kritisch mit Gerichtsentscheidungen auseinandersetzt. Was nicht sein darf ist Diffamierung. Der Angeklagte hat den Boden der Auseinandersetzung immer mehr und immer weiter verlassen.

Kommentar RS: Weshalb eigentlich? Was motivierte den Angeklagten? Das haben wir von Dr. Buscher nicht erfahren.

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Das …. , im Hinsicht auf alle Schreiben und an Hand der Maßnahmen … Übersicht. Ich gehe Schreiben für Schreiben durch. § 185. Solche Beleidigungen liegen vor, verschiedene Kundgaben von Missachtung objektiver Sachlage ... . Das bedeutet nicht, dass strafbar. Da ist zu prüfen, ob berechtigte Interessen nach § 195 StGB bestehen.

Kommentar RS: Welchen Paragraphen Dr. Buscher meinte, blieb unklar.

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Da ist es zu …. Bedeutung der Meinungsfreiheit. Deswegen sind die Äußerungen im Einzelkontext, aber auch im Gesamtkontext nicht … . Die Schreiben sind im Gesamtkontext geschrieben worden. Das ist umfangreich erörtert worden. Ich muss auch eindeutig sagen, nicht weil der Angeklagte es sagt, alles ist im Zusammenhang. Zum Beipeil wurde Frau Ellerbrock-Roß in übelster Weise beleidigt. Steht in keinem Zusammenhang.

Kommentar RS: Dr. Buscher meint offenbar das Sex-Schreiben. Meine Umfragen ergaben, dass die ganz normale Reaktion wäre, zu lachen, ein solches Schreiben in den Papierkorb werfen. Daraus ein Skandal, eine Straftat zu machen, hat sein Hintergründe. Für Dr. Buscher keine. Alles offensichtlich, wie für Freisler.

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Das Recht der persönlichen Ehre steht auf der anderen Seite. Das hart verfassungsrang, Artikel 1 und Artikel 2. Die Meinungsfreiheit hat nicht Vorrang. Es ist zu bewerten, wer Vorrang hat, die persönliche Ehre oder die Meinungsfreiheit. Es wird nicht festgesetzt. Wenn ohne irgendeinen Sachbezug, ist eine Abwägung nicht vorzunehmen. Das heißt Schmähkritik.

Kommentar RS: Äußerst primitives Argumentieren. Alles hat eine Sachbezug. Die Zielstellung ist wichtig. Die Zielstellungg dürfte Staatsanwalt Dr. Buscher bekannt gewesen sein, wie Freisler bekannte war, das er es mit Angeklagten zu tun hat, die gegen Hitler waren. Alles andere spielte für Freisler kein Rolle. Nazis sind blind, blind ist auch Dr. Buscher

Staatsanwalt Dr. Bucher weiter: Vorweggeschockt, alle Schreioben stammen von ihm Bei einigen eingestanden, bei andere offenkundig. Das äußere Erscheinungsbild das gleiche mit denen, die er eingeräumt hart. Auch der Diktus. Da habe ich kleine Zweifel

Kommentar RS: Die Überzeugung genügt. Zweifel braucht man nicht, auch keine Bewesie. Hauptsächlich die Zeugenbefragung der Richter vermeiden. Kann ja rauskommen, dass einige von ihnen Nazis sind.

Kommentar RS: Ich will die einzelnen taten nach und nach abarbeiten. Orientioere mich an der Nummerierung.

Kommentar RS: Staatsanwalt Dr. Buscher outete sich dabei als schwacher Arbeiter. Bei den ersten vier Tatvorwürfen nannte er noch die Nummern, dann hörte es so gut wie auf. Genannt worden nur noch das Datum des Schreibens bzw. der Mail. Ein Fall für den Psychiater, würde ich denken. Diese Inkonsequenz ist Markenzeichen seiner Arbeit. Niemand kann solch einen Staatsanwalt ernst nehmen. Ein schlechter Roboter im Auftrag seiner Vorgesetzten. Freisler? In diesem Fall wohl nicht. Wir möchten dem Leser die einzelnen Ausführungen zu den 15 Straftaten ersparen. Wir möchten nur seine Argumente kommentieren, mit welche sich Staatsanwalt Dr. Buscher als Nazi outete. Tat 2: Dr. Buscher: „Kann weiter Kritik über, aber nicht in dieser Form“

Die Befragung von Harald Dzubilla und Fragen zum Zusammenspiel mit den Betroffenen, dem Rechtsanwalt Roß wurden nicht zugelassen. Kein Interesse an der Wahrheitsfindung, eher das Gegenteil

Tat 3: Rechtsanwalt Roß sei die unterste Stufe der Menschheitsentwicklung.

Dr. Buscher: Damit wird seitens des Angeklagten das Lebensrecht streitig gemacht.

Kommentar RS: Was! Seit wann, wer mach Menschen der untersten Stufe der Menschheitsentwicklung das Lebensrecht streitig? Die Nazis. Nur Nazis kommen auf solche Gedanken und meinen so denkt jeder. Mit diesen Satz outete sich Rechtsanwalt Dr. Buscher offensichtlich als Nazi.

Ein Nazi möchte jemand verurteilt sehen, der bei einigen Rechtsanwälten und Richtern und Richterinnen Nazinähe vermutet. Dr,. Buscher hält mit Naziargumenten dagegen. Toll!!!

Tat 5, Dr. Buscher: Dieser NS-Vergleich, dieser Zusammenhang besteht schlicht nicht. Ging nicht in die Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierung. Den Sachbezug vollständig verlassen

Kommentar RS: Die Tat 5 betraf die Rechtsanwälte Walther und Reumschüssel. Deren Befragung als Zeugen wurde abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte nur nach Aktenlage, wobei nicht mal alle beantragten Akten, in denen diese Rechtsanwälte gegen den Angeklagten verwickelt waren, herangezogen wurden, d.h. nicht Gegenstand des Urteils sein können und werden.

Tat 11, Dr. Buscher: „psychisch erkrankt“ bedeutet, sei n Recht wird ihm abgesprochen.

Kommentar RS: Auch bei dieser Tat outet sich Staatsanwalt Dr. Buscher als Nazi. Wier kommt er darauf, dass der Angeklagte psychische Kranken Menschen, Rechte nehmen möchte?

Jeder Mensch denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit, Nazis auch.

Tat 26, Dr. Buscher: Schwerbehinderten wird soiziale Geltung durch den Angeklagten abgesprochen.

Kommentar RS: Wieder reflektiert Staatsanwalt Dr. Buscher seine Nazisicht auf den Angeklagten, ohne auch irgendeine Anhaltspunkt dafür zu haben.

Staatsanwalt Dr. Buscher an Ende seiner Ausführungen: Wir haben einen Zeitraum von 1,5 Jahren, eine Vielzahl von Beleidigungen. Haben es mit graduell verschiedenen Beleidigungen zu tun. Auch hier, obwohl schon Anklage erhoben wurde. Führt das in keiner Weise zur Selbstreflektion. Schade, dass er hier nicht da war, hatte sich das anhören sollen.

Zur Stafe:

  • 60 Tagesätze für die Taten 2, 3, 15, 28, 33,
  • jeweils 2 Monate für die Taten 11, 26, 28, 32, 34
  • Jeweils 3 Monate für die Taten 5, 7, 16, 17 22.

Die kurten Freiheitsstrafen sind gefordert wegen den langen Zeitraum. Eine Geldstrafe reicht nicht mehr aus. Gesamtstrafe 10 Monate. Auf Bewährung? Das ist eine sehr schwierig Frage , weil viele Punkte dagegen sprechen. Habe mich eine Stunde beraten. Geldstrafe mit Bestrafung. Der Angeklagter wäre sich bewusst. …. Beim Angeklagte gibt es komplett ein nicht vorhandenes Unrechtsbewusstsein. Wie soll man es erreichen, dass er in Zukunft sich nicht mehr so äußert. … Grund für die Bewährung, die Existenz des Angeklagten steht auf dem Spiel. Es droht eine Gefängnisstrafe, dass der Angeklagte ins Gefängnis geht. Das reicht als Druck aus, dass er sich in Zukunft mäßigt, unter zivilisierten Menschen sich zivilisiert verhält.

Deswegen drei Jahre auf Bewährung. Geldstrafe von 1000,- € an eine gemeinnützige Einrichtung.

Vielen Dank.

Richter Holtkamp: 60 Tagessätze sind angegeben, die Höhe ist angegeben. Ja, ich danke Ihnen. Herr Brand, wir werden unterbrechen.

Pflichtverteidiger Brand: Ja. Ausgemacht, dass das nächste Mal.

Richter Holtkamp: Die nächsten Termine 08, 18., 19. 12. Sie haben mitgeteilt, dass Sie am 18. nicht können, so dass den 18. aufgehoben wird. Es verbleiben den 08. und 19.12. Dann sehen wir uns wieder am 08.12.17 hier wieder. Ein schönes Wochenende.

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