24.03.2017 - HELIOS Klinik vs. RTL (Wallraff-Team)

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Undercover-Journalismus unter Beschuss bei Richterin Käfer

Krebsgefahr und RA Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis


RTL-Reportage von Team Wallraff: Gesundheitswesen im Dilemma - Kostendruck vs. Qualitätssicherung


Über Wallraffs Pflegeskandal
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

24.03.2017


HSK -- Mehr als eine Klinik

[bearbeiten] Was war heute los?

Vier Verkündungen und fünf Verhandlungen.

In zwei Verhandlungen war die Kanzlei Schertz Bergmann auf der Klägerseite tätig. Einmal (Az. 324 O 352/16) gegen RTL und InfoNetWork wg. einer Wallraff-Sendung zu der HELIOS Dr. Horst Schmidt Klinik. Günter Wallraff war sogar selber erschienen.

In der anderen Sache 324 O 5/16 Sonja Gerhard vs. Axel Springer SE versuchte die Rechtsanwältin Kerstin Schmitt von der Kanzlei Schertz Bergmann die einstweilige Verfügung trotz Zurückweisung der Klage im Hauptsacheverfahren 324 O 241/16 aufrecht zu erhalten. Das gelang der Kanzlei nicht. Am Montag, den 27.093.17 wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben und die Kosten der Mandantin von der Kanzlei Schertz Bergmann auferlegt. Vielleicht rechnet die Kanzlei mit dem Obsiegen beim OLG bei Buske.

Nicht ganz uninteressant – juristisch wie menschlich – ist das Bestreben von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die woolrec GmbH gegen den Hessischen Rundfunk zum Sieg zu verhelfen (Az. 324 O 493/12. Im Prinzip geht es hier, wie bei seinem inzwischen verstorbenen Mandanten Dr. Nikolaus Klehr um mögliche Todesfälle, bei Klehr durch Verabreichung von Galavit, bei woolrec GmbH durch Verschmutzung der Umwelt beim Recycling von schädlichen Baustoffen. Die erste Verhandlung war am 31.11.2012. Heute wurden drei Zeuge gehört, eine Zeugin von der Klägerseite, zwei Zeugen von der Beklagtenseite. Es wird offenkundig zu weiteren Zeugenbefragungen kommen. Klägeranwalt Dr. Sven Krüger schrie wieder und bezichtigte die Zeugen der Lüge, beleidigte den Beklagtenanwalt Prof. Dr. Roger Mann. Nach der Verhandlung waren diese wieder ein Mann und eine Seele. Die Kasse klingelt offenbar, unwahrscheinlich, dass die Abrechnung nach RVG erfolgt.

[bearbeiten] Verkündungen

Heute ergingen rei Verbotsurteile, ein Beweisbeschluss.

[bearbeiten] Zitate der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer

[bearbeiten] HELIOS Dr.Horst Schmidt Klinik Wiesbaden GmbH vs. RTL Television GmbH, InfoNetwork GmbH 324 O 352/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger, Helios Dr. Horst Schmidt Klinik Wiesbaden klagen gegen RTL Television GmbH und die Produktionsfirma InfoNetwork GmbH von „Team Wallraff“. Anfang 2016 berichtet RTL. Eine Reporterin aus dem Wallraff-Team konnte als Praktikantin getarnt in die Klinik in Wiesbaden Probleme des Gesundheitswesens und Missstände am Beispiel dieser Klinik dokumentieren. Extrem hohe Arbeitsbelastungen, überforderte Angestellten, Hygienemängeln, Umgang mit den Patienten und einiges mehr wurde aufgenommen und im TV gesendet. Helios gefiel das nicht, stützt sich auf die Tatsache, dass sich die Journalistin sich nicht als Mitarbeiterin des Wallraff-Teams zu verstehen gab. Juristisch wird so etwas als Hausfriedensbruch bewertet, weil der Betriebsfrieden gestört wird. Die Kammer erließ die einstweiligen Verfügung 324 O 96/16 mit unendlich vielen Verboten, weil die Missstände unerheblich bz.in allen Kliniken mehr oder weniger gleich sind.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter auf Probe: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Kerstin Schmitt

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Prof. Elmar Schumacher
Justiziar Panten
Günter Wallraff

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 362/16

24.03.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Wir haben mögliche Zeugen im Saal. Können diese im Saal verbleiben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist uns egal.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Lassen wir nur raus, wenn sie später als Zeugen gehört werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ob Wallraff als Zeuge in Frage kommt, wissen wir nicht.

Die möglichen Zeugen dürfen im Gerichtssaal verbleiben und verbleiben im Gerichtssaal. Günter Wallraff, obwohl selbst nicht angeklagt, darf sich an den Richtertisch zu Beklagtenseiten mithinzusetzen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Kläger-Vertreterin erhält Schriftsatz vom 16.03.2017.Die Kammer hatte die einstweiligen Verfügung (Az. 324 O 96/16) erlassen. Jetzt sind wir im Hauptsachverfahren. Es geht um einen Beitrag über die Kliniken des Klägers. In Vordergrund des Beitrags standen Personalnot, Hygiene. Aus dem Wallraff-Team hat eine Praktikantin gefilmt. Gezeit wurde ein Arzt, Patientengespräche. Es sprach eine andere Stimme, es gibt Verfremdungen. Uns geht es darum, wie sind die Aufnahmen erlangt worden: Über einen Hausfriedensbruch. Ob ausgestrahlt werden darf, wenn Informationen rechtswidrig erlangt wurden, hängt davon ab, wie die Zustände sind. Sind diese schlimm, darf ausgestrahlt werden, aber nicht zwingend. Können wir weitermachen, finden wir Wege der Abwägung. Eine Personalnot ist nichts Ungewöhnliches, auch wenn man Überstunden leistet. Wenn daraus sich Folgen ergeben, dann kann es anders sein. Allein die Tatsache von Personalnot, ist kein Grund, rechtwidrig erlangte Aufnahmen zu verbreiten. Sie schreiben, dass Sie vorgelegt haben, dass es Beschwerden über Überstunden gab.

Wir haben uns die einzelnen Punkte angesehen. Zwei Schwerverletzte im Schockzustand. Es ging um die zentrale Notaufnahme, dass diese überfordert war, können wir nicht erkennen. Die beiden Patienten sind nacheinander eingeliefert worden. Auch wenn es zeitgleich gewesen wäre, hätte man einen Weg gefunden.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Man sieht, alle bemühen sich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann die Notaufnahme mit 700 Überstunden. Ist streitig. Die Klägerin sagt, es war im Mai. Der Mai sei ein schwieriger Monat wegen den Feiertagen. Sie haben die eiderstattliche Erklärung eines leitenden Mitarbeiters mit Verweis auf eine Power Point Präsentation auf der Betriebsratsversammlung. Der Überhang ist nicht so gravierend, dass man heimlich aufnehmen muss. Allein die Tatsache, dass es Überstunden gab, genügt nicht. Dann die die Zahl von Putzfrauen drastisch reduziert wurde, dadurch sind Gänge verschimmelt. Abgebissene Wurst wurde gezeigt. Wurde in Berlin aufgehoben, weil die nicht wussten, ob die Wurst mehrere Tage gelegen hat.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: … ist Stationsschwester.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist nicht ausreichender substantiierter Vortrag des Beklagten, wie oft übernimmt das Pflegepersonal Arbeiten der Reinigungskräfte. Bei der Wurst gehen wir davon aus, dass diese mehrere Tage da gelegen hatte. Vielleicht war es eine Ecke, wäre ein Einzelfall. Dann Betten mit verschmutzten Laken. Die Klägerin sagt, es ist ein Raum der Notaufnahme mit verschmutzten Laken. Die Betten stehen nebeneinander, Plane war drübergelegt. Das sieht man nicht. Es war ein Hygienemangel. Es gab keine Arbeitsanweisung der Klägerin. In der Tat was schief gelaufen, Laken weiter zu verwenden, obwohl diese nicht desinfiziert waren. Ist aber nur ein Mal passiert. Die Handschuhe sind zertifiziert. Mehrfachhandschuhe gerissen, nicht gesehen, dass … . Auch hier nicht Nadeln, die nicht verwendet werden durften. Sind nicht schwergängig.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Habe geklärt. Es ist die Notaufnahme für Blutabnahme. Frau Dima hat man Blut abgenommen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sehen die Aussage sicher … . Im Informationszeitraum 70 Prozent der Fehler. Im Zeitraum Jan-Oktober ist das eigentlich zurückgegangen. Einer der Ärzte sagt, es hat tatsächlich Probleme gegeben. 70 Prozent ist eine Momentaufnahme, ist nicht der Jahresdurchschnitt. Wir haben nichts über die Folgen. Ja. Das glaube ich … Dann haben wir den … der Babys, der Frühchen. Wenn es tatsächlich diese Keime haben, dann rechtfertigt das nicht die Aufnahme in der Abteilung. Brauch nicht die Hygiene sein, sondern die Klimaanlage. Also konnten nur das nicht bestellen. Haben eine Situation, bei der im Krankenhaus Überstunden geleistet werden. Das sin allgemeine Problem der Krankenhäuser. Betriff unzählige andere Krankenhäuser. Rechtfertigt nicht heimliche Bilder, zumal auch Gespräche zwischen Schwester und Patienten, Schwester und Arzt.

Sie haben Artikel 14 und Artikel 12 genannt. Man kann sich darüber Gedanken machen. Im Ergebnis haben wir keinen anderen Sachverhalt als beim Erlass der Einstweiligen Verfügung.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Ihre Aufzählung wird den Anforderungen an die Rechtsprechung nicht gerecht. Es ist auf die Gesamtschau abzustellen. Habe Dutzende Dankschreiben betrachtet. Die Grundintension der Sendung: Es gibt im Gesundheitswesen Probleme, Finanzierungsprobleme. Dieser Problematik gerecht zu werden, überfordert die Arbeit. Dieser Problematik muss Authentizität gegeben werden. Wenn man Statistiken liest in der Zeitung, dass zehn Prozent abgebaut wurden… . Bleibt offen, was heißt das für die Mitarbeiter oder die Notaufnahme? Wir müssen die Summation sehen. Das ist das Anliegen des Beitrages. So sehe ich die Rechtsprechung. Wir sind im21.Jahtrhundert, in einer digitalisierten Welt. Wenn ich die Welt betrachte, ist alles intakt. Ist leider Gottes oft nichts sagend. Es muss heute zur Frage möglich sein, dass wir visualisieren. Ich weiß, Sie haben eine andere Meinung. Stuttgart. S ist nicht notwendig, dass in der Notaufnahme jemand stirbt, wenn es an Personal fehlt. Was wäre gewesen, wir hätten so was gezeigt?

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: War nicht der Fall.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Sie hätten geschrien, Skandal.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie brauchen einen erheblichen Missstand wegen dem Rechtsbruch.

Günther Wallraff: 19768 habe ich mich bei BILD eingeschleust. Engenschall hatte diesen Geist: Alle Zeitungen sind so. Die Kollegen hätten kein falsches Papier. Der BGH sagt, grundsätzlich kann man mit solchen Methoden arbeiten. Bei BILD …. Auch. Wenn Sie sehen, wird was bei … . Wir haben jetzt noch die Situation durch die Öffentlichkeit. Hier habe ich Engelschall vor mir.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Es ist die Frage, wie hoch schätze ich das Rechtsgut dieses Unternehmens ein? … Man muss schon beachten, dass es ein Unternehmen ist, wo man eingreift, oder en Privatmensch.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Sie kommen am BVerfG nicht vorbei. Bei einer Redaktionskonferenz darf man nicht. Authentizität gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das OLG Stuttgart hat besondere Maßstäbe herausgearbeitet (Urteil Az. 4 U 182/14 v. 08.07.2015). Wenn Sie sagen, habe anderes Material, hätten Sie berichten können. Weshalb nennen Sie nicht die Informanten?

Günther Wallraff: Angst geht dort um.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Sie hätten auch das Material verwenden müssen. In den Bildern spiegelt sich nicht das wider, (was Sie aussagen wollen).Authentizität ist kein Kriterium.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Eigenes Material aber auch Pressemitteilungen. Sehe klaren Bedarf. Die Reaktion Ihrer Mandantschaft zeigt, hat es erkannt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lächelt: Wir brauchen keine Missstände, um zu bejahen. Brauche erhebliche Missstände. … .

Günther Wallraff: Es ist ein Zufall, dass da nichts passiert ist.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Ein Frage. Nachdem Sie den Beitrag gesehen haben, wie haben Sie entschieden? Hoffentlich brauch ich das nicht oder nicht dorthin?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lächelt: … Das trifft eben halt einen.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: ,,,, Kann nur ausgehen von einer Gesamtsicht,

Günther Wallraff: Es gibt Statistiken, wo reihen sich die Kliniken ein. HSK (der Konzern der Klägerin) hat doppelt so viele negative Bewertungen. Sagen, werden sich bemühen, wollen was verändern, nicht skandalisieren. Bei HSK sind 39 Prozent zufrieden, bei den anderen Kliniken 57 Prozent. Ich habe Hilferufe.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht gibt es eine Einigungsmöglichkeit.

Günther Wallraff: Herrlich. Habe Kollegen nicht weiter gefragt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht den Beitrag nicht wieder senden und bei den Kosten Einigung.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Einigen kann man sich immer. Es geht darum, die Sache zu ändern, nicht zu skandalisieren. Weiß, das RTL-Format. Es war zu …. Kosten machen nicht … Verpflichtung nichtauszustrahlen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was schlagen Sie vor?.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Dialog. Treffen im Flughafen … Arzt

Günther Wallraff: ….sagt, es ist eine Gewinnversprechen von 15 Prozent bei HELIOS. Ist jetzt eine andere Klinik. HELIOS ist … Habe Schreiben von Ärzten, nicht aus Menschlichkeit, die die… erhielten. Krasser Fall, ein Einzelfall. Sie müssten die

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Dialog ist sinnvoll. Wie kann man das im Gericht klären?

Günther Wallraff: Bin froh, dass RTL bereit ist zu prozessieren. Es ist ja sehr teuer. Es geht um die Methoden. Diese Methoden wurden angegriffen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Gespräch mit der Klinikleitung ohne Aufnahmen.

Günther Wallraff: Habe mit … gesprochen. Habe erreicht, dass was verändert wurde

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Mit Vorstand im August gesprochen.

Günther Wallraff: Da konnte Menschen geholfen werden. Habe ein Bedürfnis.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Frau Schmitt.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Aus unserer Sicht ist ein Misstrauen da, wenn sich jemand heimlich einschleicht.

Günther Wallraff: Keiner ist erkennbar, kein Intimbereich.

HELIOS-Anwältin Kerstin Schmitt: Kann das Ganze mitnehmen. Es gibt andere Wege, das einzuleiten. Habe Zweifel daran, dass Sie sich zusammensetzen, ohne dass medial begleitet wird.

Günther Wallraff: Vergessen wir das, Gehe eigene Wege. Habe so viel Zeit nicht. Es bringen …

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Es wird eine Vielzahl von Verlagen ….Sind sicher selten involviert. Der Vorstand hat oft eine andere Haltung als die Untergeordneten, die PR-Abteilung.-

Günther Wallraff: … nicht den günstigen Weg.

RTL-Anwalt Prof. Elmar Schumacher: Sollte er sich weigern, keine PR-Abteilung oder …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestrellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Kläger-Vertreterin kann zum Schriftsatz der Gegenseite Stellung nehmen bis zum 18.04.2017
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.05.17, 9:45, Raum B 334.

[bearbeiten] Berichte in Internet

  • 24.03.2017, meediea.de – 24.03.2017, Marvin Schade "Helios Kliniken gegen RTL: Günter Wallraffs Überraschungs-Auftritt vor der Hamburger Pressekammer"
  • 18.01.2016, RTL- Krankenhaus-Reportrage vom Team Wallraff: Das sind die Reaktionen im Netz -

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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