24.01.2020 - Das heutige Geschäft der Juristen in Robe

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Ein typischer Verhandlungstag zwischen Geschäftsleuten als Juristen Robe

Inhaltsverzeichnis



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FREITAGSBERICHT

24.01.2020

Rolf Schälike



ELASTEN - Wirkweise des innovativen Trink-Kollagens

Was war heute los?

Eine typische Geschäftsverhandlung zwischen den Juristen in Robe. Es klagten Unternehmen - mittlere, aber auch die große Beiersdorf AG – gegen die Ostseezeitung, den ZDF, Facebook und einen Professor wegen seinem Spiegelinterview.

Fünf Verhandlungen, vier haben wir beobachtet. Drei wurde beschlossen und verkündet: es „1. Der Kläger (Baiersdorf) kann zu den Erörterungen in der Verhandlung bis zum 31.01.20 vortragen. 2. Weiter prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.

Ein Paradies für die Rechtsanwälte, denn es gibt eine zusätzliche Vergleichsgebühr. Beruhigend für die Richter*innen, denn diesen brauchen kein Urteil zu schreiben.


Das Dr. Sven Krüger–Schema klappte nicht so richtig

Jonas Holtz vs. Marko Zachow 324 O 350/19

Verfügungsverfahren

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Erb
Richter: Kemper

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Sven Krüger; Rechstanwältin Simone Lingens

Beklagtenseite: RA xxx
Marko Zachow pesönlich

Notizen zu Jonas Holtz vs. Marko Zachow

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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