23.05.2014 - Caroline Casiraghi und Till Backhaus dürften verlieren

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VorsRi'in Käfer hat Probleme


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

23. Mai 2014


Was war heute los?

23.05.2014

Käfer, Mittler, Dr. Gronau rufen Buskeismus-Betreiber zu sich an den Richtertisch

Käfer, Mittler, Dr. Gronau rufen Buskeismus-Betreiber zu sich an den Richtertisch


Die Verhandlung war beendet. Die Parteien verließen schnell den Gerichtssaal. Der Buskeismus-Betreiber packte seinen Aktenkoffer, stand auf und wollte ins Klo.


Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, könnten Sie noch bleiben. Wir möchten uns mit Ihnen unterhalten.

Rolf Schälike: Darf ich zunächst ins Klo? Ich werde ansonsten nass, bin das schon

Die Vorsitzende das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde von Schälike beachtend: Das Gespräch wird kurz werden, kommen Sie bitte nach vorn.

Rolf Schälike geht zum Richtertisch und setzt sich auf der Beklagtenseite auf einen Stuhl.

Die Vorsitzende: Herr Schälike, wie wollten Ihnen was sagen. Wir haben auf Ihren Seiten Bilder von uns gefunden. Wir möchten das nicht. Das ist rechtswidrig.

Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau nicken zustimmend

Rolf Schälike: Ist das alles, was Sie sagen wollten?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike: Gut, dann kann ich gehen?

Die Vorsitzende: Ja.


Rolf Schälike steht auf und verlässt den Gerichtssaal, um schnell ins Klo zu gelangen.

Kommentar RS

Weshalb berichten wir über dieses Gespräch mit dem Wunsch der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer Hamburg, Simone Käfer?

Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Erpressung? Drohung?

Zunächst fragten wir uns, wie ist es zu bewerten, dass drei Richterinnen des Landgerichts, welche jeden Freitag pseudoöffentlich über das Persönlichkeitstrecht und die Menschenwürde urteilen, Entscheidungen mit erheblichen Folgen für die Verlierer treffen,

  • ohne Ankündigung
  • ohne dem Wunsch, etwas zu fragen, geschweige denn zu klären und zu diskutieren
  • ohne eigener Bewertung und Abwägung
  • als Dreiergruppe sich ihrer Macht bewusst,

gegenüber einer Einzelperson auftreten und private Ansprüche stellen?

Irgendwie fühlten wir und so, wie sich in unseren Vorstellung Restaurantbesitzer beim Besuch von netten, höflichen Schutzgelderpressern fühlen, wenn diese vorgeben, das Restaurant vor Kriminellen zu schützen. Natürlich nicht kostenlos.

Die Richterin sagte nichts Neues

Was dachte sich die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit Ihrer Aussage?

Dachte diese Richterin, der Buskeismus-Betreiber wusste nicht und kam nicht auf die Idee, dass dieser Richterin die Veröffentlichung der Bilder nicht gefällt?

Natürlich war sich der Buskeismus-beteiber dessen bewusst, dass Richterin Simone Käfer nicht gerade begeistert von der Veröffentlichung der Bilder und der Texte sein wird.

Dachte diese Richterin, der Buskeismus-Betreiber machte sich keine Gedanken darüber und holte sich keinen anwaltlichen Rat, ob die Veröffentlichung der Bilder und des Textes rechtswidrig seien?

Natürlich war es dem Buskeismus-Betreiber bewusst, dass die Veröffentlichung der Bilder und des Textes von nicht wenigen Richtern und Anwälten als rechtswidrig bewertet wird.

Dachte diese Richterin, dem Buskeismus-Betreiber fiel die Entscheidung leicht, diese Bilder und Texte zu veröffentlichen?

Nein, es fiel dem Buskleismus-Betreiber nicht leicht. Es ist nicht sein Stil, sich auf diese Art und Weise gegen Angriffe von kriminellen bzw. kriminell anmutenden Juristen zu wehren.

Berechtigter Gegenschlag

Machte sich die Richterin Simone Käfer Gedanken darüber, weshalb der Buskeismus-Betreiber zu diesem Mittel im Bereich der Gürtellinie griff?

Offenbar nicht. Als eine Richterin, welche ihre Macht zu genießen scheint, wird sie nicht verstehen können, dass sie durch Ihre Entscheidungen gegennüber dem Buskeimsus-Betreiber die rote Linie überschritten hat:

  • Vorwurf des Rechtsmissbrauchs
  • Fälschung des Verhandlungsprotokolls
  • Falsche Darstellung der Verhandlungsführung in ihrer richterlichen Stellungnahme
  • Keine Gewährung des rechtlichen Gehörs
  • Bevorzugung krimineller Kläger

In der ungleichen Auseinandersetzung zwischen der Richterin Simone Käfer und dem Buskeismus-Betreiber kann es keine Waffengleichheit im Rahmen von Gerichtsverhandlungen geben. Der Richterin Simone Käfer sind formale Vollmachten übertragen worden, den Buskeismus-Betreiber zu verurteilen, zur Kasse zu bitten, seine Existenz vernichten zu dürfen und zu können. Solche formalen Vollmachten besitzt der Buskeismus-Betreiber nicht.

Das Recht des Buskeismus-Betreibers auf Gegenschlag kann nur genutzt werden, wenn die Öffentlichkeit mit einbezogen wird. Der Gegenschlag des Buskeismus-Betreibers überschreitet nicht die Methoden, mit denen die Richterin Simone Käfer - die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde vieler Prozessbeteiligten, auch die des Buskeismus-Betreibers mit den Füßen tretend - ihre Verhandlungen führt.

Rechtliche Beratung?

Fragt man die Vorsitzende Richterin Simone Käfer etwas, dann lautete die Standardantwort: Wie dürfen keine Rechtsberatung durchführen, fragen Sie ihren Anwalt.

Nun erklärte Richterin Simone Käfer: Die Veröffentlichung der Bilder ist rechtswidrig.

War das nun eine rechtliche Beratung?

War das die persönliche, rein private Meinung dieser Richterin?

Wir wissen, dass diese Richterin auch falsche Rechtsaufassungen kundtut und vom OLG korrigiert wird.

So hat OLG-VorsRi Andreas Buske vor kurzem, am 21.05.14 festgehalten: Hieran ändert die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (durch VorsRi'in Simone Käfer) im angefochtenen Beschluss nichts.

Ist nun der richterliche Rat, die Veröffentlichung der Bilder und der Texte seien rechtswidrig, fehlerhaft oder doch nicht?

Wer weiß das?

Ich besitze andere Informationen und werde auch anders anwaltlich beraten.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer möchte es wahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren geklärt wissen, anstelle außergerichtlich, die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrechts des Gegners achtend, das zu klären.

Wir stellen uns dem zänkisch-querulatorischen Anliegen dieser Richterin.

Arbeitsplatzsicherung


Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer lebt von den Äußerungsprozessen. Ihr Arbeitsplatz ist davon abhängig, erst recht das der Vorsitzenden Richterin.

Die Vorsitzende Richtertin Simone Käfer muss sich darum kümmern, dass möglichst viele Prozesse verhandelt werden.

Äußerungsprozesse sind lukrativ, diese machen Spaß. Man darf Prominente schmeicheln, aber auch verklagen.

Das macht viel mehr Spaß als Mietsachen, Markenrechtsprozesse, Bankprozesse etc.

Damit möglichst viel geklagt wird, muss die Pressekammer gegenüber anderen Kammern in Deutschland attraktiver sein. Das kann nur durch besonders viele Verbote, durch Entwicklung solcher Konstrukts, wie Eindruck oder Verdacht erfolgen. Ein Aufruf an alle fiesen Typen in Deutschland, an alle Mimosen, an alle mittelalterlich tickenden Genossen. Eine ausreichend große Population, welche bei richtige Akquisition die Kammer sogar überlasten kann. Das war beim Vorsitz durch Richter Andreas Buske der Fall.

Der Buskleismus-Betreiber pfuscht mit seiner Realsatire dazwischen und stört die Vorsitzende Richterin Simone Käfer beim Geldverdienen.

Diese Richterin hat ein persönliches Interesse daran, dem Buskeismus-Betreiber den Garaus zu machen. Sie nimmt deswegen die dem entgegenwirkenden Gesetze und die Rechtssprechung locker in Kauf und missachtet diese.

Die Unterstützung ihres Freundes, des Vorsitzenden Richters am OLG Hamburg Andreas Buske, ist Simone Käfer sicher. Auch andere Hamburger Richter und Richterinnen - keinesfalls alle - unterstützen die Richterin Simone Käfer in ihrem verfassngswidrigen Anliegen.

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute, wie meist, nicht eingehalten.

Verkündung

Es gab fünf Verkündungen. Davon drei Aussetzungsbeschlüsse.

Sunpor Kunststoff gewann in der Sache (Az. 324 O 112/14) gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Über die Brandgefährlichkeit von Styropor sollte man sehr vorsichtig berichten. Über die Brandgefahr von Styropor und den Umgang mit diesen brandgefährlichen Material lässt sich über die ZPO entscheiden.

Joseph Esch gewann In der Sache (Az. 324 O 290/13) gegen das manager magazin. Rechtsanwältin Tanja Irion kann sich freuen. Die manager magazin Journalisten sollten die Zensurregeln besser beherrschen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute in guter Form. Es gab ja nicht viel zu tun. Nur drei Verfahren. Alle drei im Prinzip nicht besonders spannend. Zumindest hörten wir nichts Derartiges aus dem Munde dieser Sprachaufseherin.

In zwei Verfahren wurden die Beklagten von Rechtsanwalt Michael Fricke vertreten. Kein schwieriges Kaliber für die richterliche Zensorin. Den von der Vorsitzenden Richterin angebotenen Vergleich konnte dieser Anwalt dem WDR in Köln schmackhaft verkaufen. Musste allerdings über 15 Minuten telefonieren.

Ob die Aufhebung des einstweiligen Verfügung, die Charlotte Casiraghi gegen den Heinrich Bauer Verlag erreichte, der Vorsitzenden Richterin Kopfschmerzen bereitete, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erkennen.

Die Vorsitzende trat auch heute sicher und überzeugt auf. Die Anwendung der Zensurregeln scheint offenbar primitive Routine geworden zu sein.

In allen drei Verhandlungen richteten die gleichen Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau. Am Richtertisch herrschte diesbezüglich wenig Hektik.

Am Ende der Vehandlungen musste die Vorstizende Richterin allerdings ihr Problem nett drohend dem Buskeismzus-Betreiber darlegen.

Verhandlungen

10:00

Extra Energie GmbH vs. Westdeutscher Rundfunk Köln 324 O 638/13

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike


Corpus Delicti
Rechtsanwalt Michael Frick e betritt des Gerichtssaal. Die Uhr im Gerichtssaal zeigt 10:10: Die Uhr geht falsch.

Alle lachen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir streuten um die einstweilige Verfügung der Kammer. Die Antragsgegnerin hat über die Antragsstellerin berichtet, dass es zu Preiserhöhungen gekommen ist. Die Antragsgegnerin ging in Widerspruch mit dem Argument, der beanstandete Verdacht werde nicht erweckt. Außerdem sei das keine schwere Rechtsverletzung. ... wurde gezeigt ... zu, teil aus dem Papier zitiert. Der Verdacht sei nicht zwingend, was Voraussetzung der Kammer sei. Wir werden bei de Ziffern bestätigen. Verdacht wird erweckt, der Eindruck wird erweckt. Das Modell war für alle Verträge gemacht worden. Der Gegner kann verstehen, dass das für alle verträge galt. Wir haben aber nur einen kleinen Ausschnitt. Der Antragsgegner hat eidesstattlich versichert, dass das nur fünfunddreißig Prozent der Verträge betraf. Der Antragstelle hat die Dokumente nicht vorgelegt. Wusste nicht, um was es geht. Hätten erwidern können auf ... Die Anfrage war nicht klar. Es waren Details, aber nicht in den Dokumenten erkennbar. Punkt 4 wird der Verdacht erweckt, nicht klar ... Wurde vorgelegt AG2. Hat die Antragstellerin selbst gesagt, die Preiserhöhungen waren rechtswidrig, weil die zwei Monate der Ankündigung nicht eingehalten wurden. Kann sein, dass ... andere Rechtawidrigkeit,

Klägeranwalt: ... ist nicht so, das sie wussten, dass ..

Die Vorsitzende: Das kann ... Im Beitrag haben wir die Rechtswidrigkeit mit den zwei Monaten, die nicht eingehalten wurden. Die Antragsgegnerin hat vorgelegt, wonach es stimmte. Wäre es vorstellbar, dass man sich einigt. Die beiden Punkte anerkennen und den letzten zurücknehmen, auf den Anspruch aus der einstweiligen Verfügung verzichten.

MDR-Anwalt Michael Fricke: Müsste ich klären. Ich habe es nicht verstanden. Es ist die Kunst des Antragstellers. Finde den Eindruck nicht. Kann diesen nicht als zwingend sehen. Wir können unterbrechen für fünf Minuten.

Die Vorsitzende: Zitat: Für alle Verträge.

MDR-Anwalt Michael Fricke: Alle unter den vielen. Ich habe logische Probleme.

MDR-Anwalt Michael Fricke verlässt um 10:10 den Gerichtssaal:

Die Vorsitzende unterhält sich mit dem Klägeranwalt:

Klägeranwalt: ... Der Antragsgegner ganz klar ....

Die Vorsitzende: Das ist bei uns selten, dass ... . Ach die Sache, ich weiß. Aber es wurde nachher sich gütlich geeinigt.

Richterin Barbara Mittler: Hat sich geändert.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Das Presserecht ist schwierig.

Die Vorsitzende: Griffiger.

Klägeranwalt: ... Ist gewollt, was andere ..

Die Vorsitzende: Neuer Streitgegenstand..

Klägeranwalt: ... Ja. ...

Die Vorsitzende: Ach so, will der Mandant dann .... .

Alle lachen laut.

Die Vorsitzende blättert in der Akte: Vier Streitwerte haben wir geschrieben.

10:25, WDR-Anwalt Michael Fricke sieht kurz in der Gerichtssaal hinein: Vielleicht fünf Minuten überziehen, dann könnten wir vielleicht.

10:29, WDR-Anwalt Michael Fricke nach Wiedereintritt:' So, einverstanden.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Auf dingendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Der Antragsgegner erkennt die Einstweilige Verfügung vom 30.12.2013 Ziffer 1.1.1. und 1.1.13 unter Verzicht auf die §§ 924, 926, 921 ZPO als endgültige Regelung an. Die Antragsgegnerin verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 30.12.2013 aus Ziffer 1.1.4 und nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurück.

Was machen wir mit den Kosten?

MDR-Anwalt Michael Fricke: Bisher waren 35 Prozent bei dem Antragsteller und 65 Prozent beim Antragsgegner.

Die Vorsitzende:

2. Die Kosten des Erlasses und des Widerspruchs des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Vorgelesen und genehmigt.

Wir rechen dann die Kosten gleich aus

Die Vorsitzende verschwindet und kommt mit einem Taschenrechner zurück: 40.000 Erlass.

Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden festgelegt auf 26.000 Euro.

Gut. Vielen Dank.

Klägeranwalt: Vielen Dank.

10:30

Charlotte Casiraghi vs. Heinrich Bauer Verlag KG 324 O 71/14

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike


Charlotte Casiraghi gibt ein Interview
Andere Interviewviedeos
Die Vorsitzende: Es geht um die Berichterstattung der Antragsgegnerin über den Wohnort der Antragstellerin, wo sie hingezogen ist. Die Antragstellerin macht geltend, dass das Privatsphäre sei, dann sei auch das Kind betroffen. Die Antragsgegnerin trägt vor, die Antragstellerin sei bekannt, gehört zum Fürstenhaus Monaco. Der Vater ist sehr bekannt. Es wird verwiesen, dass die Anragstellerin sich selbst geäußert hat. Das ist so. Die einstweilige Verfügung werden wir aufheben. Allein., dass sie bekannt ist, würde uns nicht reichen. Aber der Vater des Kindes ist in paris, arbeitet ... Die Antragstellerin hat die Privatsphäre selbst eröffnet. ... Titelseite ... Interview ... Begegnung mit der Antragstellerin. Sie hat sich geäußert zum Wohnort, dass sie zwischen Monaco und Paris pendelt. Der Lebensgefährt ist äußerst bekannt in Frankreich. Dann ist es auch erlaubt zu schreiben, dass sei mit ihrem Kind dort wohnt. Es wird nicht unangemessen thematisiert. Noch Artikel 6 ist zu berücksichtigen. Kind .-.. Aber wir können nicht erkennen, das die Interessen ... Ist nicht genannt, wo sie wohnt. Können wir nicht erkennen.

Casiraghi-Anwältin Lüssmann: Das Intervier war in der Woche. Verstehe gerade so, dass sie sich nicht geäußert hat, wo sie wohnt. Der Verlag hat ...

Bauer-Anwalt Philipp Steinhübl: Wir haben das Zitat.

Die Vorsitzende: Es gibt die Anlage AG4. Die erste Seite. Ist 2013, mai vermutlich. Unter Star aus Monaco: Charlotte exclusive Begegnung. Auch wenn sie nichts zum Wohnort sagt, ihre Privatsphäre ist geöffnet. ... Muss alles in die Abwägung betrachtet werden.

Casiraghi-Anwältin Lüssmann: ... Die Äußerung war im Jahre 2011, als sie 14 Jahre alt war. Die Situation ist doch eine andere. Jett ist sie mit dem Kind. Hat sich dazu nicht geäußert. Ist doch klar, dass Paparazies dort warten. Sie ist begehrt .. sie mir ihrem Kind.

Bauer-Anwalt Philipp Steinhübl: Ist doch ... als.

Casiraghi-Anwältin Lüssmann: ... .

Bauer-Anwalt Philipp Steinhübl: Wissen Sie nicht oder ... Ist unsubstantiiert.

Die Vorsitzende: Ist so und so zu erwarten, dass sie sich dort aufhält. 2012 hat sie sich auch privat geäußert, dass die Mutter sie geprägt hat. ... sehe mich nicht als Prizessin. Es ist nicht der Wohnort, aber privat.

Richterin Barbara Mittler: Wohnort und Kind ... Privatsphärenöffnung.

Casiraghi-Anwältin Lüssmann: Wohnort mit dem Kind ist schon wichtig.

Die Vorsitzende: Beim Erlass sind wir anders ausgegangen. ... natürlich nist es eine neue Situation mit ihrem Kind. Wir müssen entscheiden?

Casiraghi-Anwältin Lüssmann: Ja.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird am Schluss der Sotzung im Raum B334 verkündet.

11:00

Till Backhaus vs. Nordeutscher Rundfunk 324 O 111/14

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Gerichtet haben auch in dieser Sache Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau.

Tll Backhaus wurder vertreten von seinem Hausanwalt Dr. Haiko Granzin von der Kanzlei Dr. Granzin Rechtsanwälte.

Der Norddeutsche Rundfunk wurder vertreten vom Rechtsanwalt Michael Fricke von der Kanzlei CMS Hasche.



Das Corpus Delicti ist was anderes, ein Traktor
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Kläger ist Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Beklagte hat über einen Zivilprozess berichtet. Der Kläger hätte eine Kaufvertrag, seinen Kaufvertrag vorgelegt, der gefälscht sei. Der Antragsgegner trägt vor, der Kaufvertrag hat eine Vorgeschichte. Der Traktor war geschenkt worden an seine frühere Lebensgefährtin. Er hat den Verkäufer angerufen. Der Traktor sei in der GbR. Deswegen streite man um den Traktor. Deswegen sei der Kaufvertrag gefälscht. Außerdem sei „Fälschung“ eine Meinungsäußerung. Der Kläger sei außerdem gar nicht Partei. Der Fall hat verschiedene Facetten. Der Bruder des Klägers klagt aus abgetretenem Recht. Es ist nicht erkennbar, dass der Kläger den nicht selbst präsentiert hat gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin. Berührt die Richtigstellung noch nicht. Muss anders formuliert werden. Auch der Widerruf macht das nicht ausreichend deutlich. Wie sehen, das ist tatsächlich eine Meinungsäußerung. „Fälschung“ ist eine Meinungsäußerung. Widerruf geht nur bei einer Tatsachenbehauptung. Vielleicht greift ein Verbot, das veröffentlicht werden muss. Die Berichterstattung war nur ein Verdacht. Klar ist, man streitet darüber. Es wird über einen Verdacht berichtet. Auch wenn wir bejahen würden, es sei eine Tatsachenbehauptung, dann wird nur der Verdacht .... Die Kammer hat schon einen Widerruf beschlossen bei Verdacht. Die Revision ist aber zugelassen worden. Hier ist es so ... Korrigieren Sie mich. ... äußert einen Verdacht.

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Von der Kanzlei Diestel wird Prozessbetrug vorgeworfen. Dieser Verdacht wird von der Kanzlei Diestel erhoben. Wenn jemand betroffen ist, das Herr Peter (Verkäufer Bodo Peter). Herr Westphalen ist ein anderer Zeuge. Es gibt von der ehemaligen Lebensgefährtin eine eidesstattliche Versicherung. Die Anzeige erfolgte, weil er ein rechtschaffender Bürger ist. ... Der Vorwurf des Prozessbetruges wird erhoben mit der Behauptung, er sei nicht Eigentümer des Traktors. Es gibt nur einen Traktor, gehörte Peter ...- Es geht nicht um einen falschen vertrag, sondern um den Traktor. Was Dr. Asche (Anwalt von Backhaus) .... Wir wissen nicht, ... Herr Backhaus auch so gehandelt hat.

Die Vorsitzende: Wenn er aus abgetretenem Recht klagt, dann muss es den vertrag gegeben haben.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben es so verstanden: Es gibt zwei Verträge. Nur einer ist richtig.

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Beispiel: Meine Kanzlei verfügt über eine Forderung von 30 Millionen Euro. Hat aber nur einen Wert von 1 Euro. Ich entscheide, wenn ich Unterlagen vorlege.

Die Vorsitzende: Sie sind bewesträchtig

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Dann heißt es, der Vertrag war offenbar gefälscht. Es heißt, es sei eine Meinungsäußerung. „Offenbar“ ändert daran nichts.

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Fälschung ist ein Rechtsgehalt.

Richterin Barbara Mittler: Haben einen anderen Rezipientenkreis. Zuschauer .... Was er sich drunter vorstellt.

Die Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter trägt vor, der Vertrag sei gefälscht, weil dieser pro forma geschafft wurde, aber nicht ... Ist nach StGB nicht strafbar.

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: ... .

Die Vorsitzende: Willenserklärung abgeben, die nicht ernstlich gemeint ist. Man kann darüber nachdenken. „Fälschung“ ist eine Meinungsäußerung.

'Es wird ausführlich diskutiert.

Die Vorsitzende: ... heißt anschließender Prozessbetrug ... .

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Es gibt Verfahren. Die Fälschungsbehauptung ... ist strafbar ... Das ist der Vorwurf. Er hat den Vertrag nicht präsentiert.

Die Vorsitzende: Bei „präsentiert“ fehlt die Rufbeeinträchtigung. Er ist Bruder. Der ist nicht erwähnt. Nach dem bisherigen Sachverhalt würden wir ablehnen. Es fehlt der ... . Unterlassung ist ja abgegeben.

NDR-Justiziar Sieckmann: Wir dachten, damit wäre es befriedet..

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: ... Men Mandant wird mit Strafverfahren überzogen, die alle eingestellt werden. .... Der Beklagte nimmt das alles auf. Skandalminister ... Bruder. Mein Mandant sagt, habe einen Unfall gehabt. Bin geschlagen worden.

Die Vorsitzende: Ist alles nachvollziehbar, dass er verärgert ist. Bodo Peter ist nicht aufgefunden. Er braucht Bodo Peter. Würden als Partei anhören. Für den Widerruf müssen Sie vollen Beweis führen.

Es wird diskutiert: ... Mörder ... Ist es möglich, dass man einen Rechtsbegriff als Tatsachenbehauptung sieht? Der Kaufvertrag wurde pro forma gemacht, den man nicht durchführen wollte. Kommen an Bodo Peter nicht ran.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, der geltend gemachte Widerrufsanspruch deswegen nicht erfolgreich sein kann, weil nicht ersichtlich ist, dass der Kläger selbst Partei des Rechtsstreits ist, den fraglichen Kaufvertrag präsentiert hat, sondern sein Bruder. Außerdem lässt der Sachverhalt die erforderliche Rufbeeinträchtigung nicht erkennen. Außerdem spiegelt sich ... im Antrag nicht wider. Die Äußerung, dass der Kaufvertrag gefälscht sei, dürfte eine Meinungsäußerung sein. Selbst, wenn eine Tatsachenbehauptung angenommen wird, müsste der Kläger dazu vortragen. D.h. voraussichtlich müsste er Bodo Peter als zeugen benennen, der nach dem Vortrag des Klägers derzeit unbekannten Aufenthaltsortes ist. Außerdem hat die beklagte nur im rahmen eines Verdachts die streitgegenständlichen Äußerungen verbreitet. Der Kläger war Gegenstand anderer Berichterstattung gewesen, das entsprechende Einblendungen zu sehen sind. Der Klägervertreter behauptet, die strafrechtlichen Verfahren ... . Vertreter des Beklagten sagt, diese seien irrelevant. Es sei richtig, dass es wechselseitig Strafanzeigen wegen Prozessbetrug gebe. Ob darüber berichtet wurde, könne er heute nicht sagen. Außerdem müsse der Prozessbetrug gegenüber Dr. Jan Backhaus erhoben sein.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann zu den heutigen Erörterungen bis zum 13.06.2014 vortragen
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.2014, 9:55, Saal B335

Kommen neue Erkenntnisse, dann würden wir wiedereröffnen.

Backhaus-Anwalt Heiko Granzin: Bin nur ein Soldat.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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