23.05.2014 - Caroline Casiraghi und Till Backhaus dürften verlieren

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 +'''Rolf Schälike:''' Gut, dann kann ich gehen?
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dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

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GROSSER KÄFERTAG



Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

23. Mai 2014


Was war heute los?

09.05.2014

Käfer, Mittler, Dr. Gronau rufen Buskeismus-Betreiber zu sich an den Richtertisch

Die Verhandlung war beendet. Die Parteien verließen schnell den Gerichtssaal. Der Buskeismus-Betreiber packte seinen Aktenkoffer, stand auf und wollte ins Klo.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, könnten Sie noch bleiben. Wir möchten uns mit Ihnen unterhalten.

Rolf Schälike: Darf ich zunächst ins Klo? Ich werde ansonsten nass, bin das schon

Die Vorsitzende das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde von Schälike beachtend: Das Gespräch wird kurz werden, kommen Sie bitte nach vorn.

Rolf Schälike geht zum Richtertisch und setzt sich auf der Beklagtenseite auf einen Stuhl.

Die Vorsitzende: Herr Schälike, wie wollten Ihnen was sagen. Wir haben auf Ihren Seiten Bilder von uns gefunden. Wir möchten das nicht. Das ist rechtswidrig.

Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau nicken zustimmend

Rolf Schälike: Ist das alles, was Sie sagen wollten?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike: Gut, dann kann ich gehen?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike steht auf und verlässt den Gerichtssaal, um schnell ins Klo zu gelangen.

Die heutigen Termine

terminrolle_140523_Vk.jpg

terminrolle_140523_Vh.jpg

Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute, wie meist, nicht eingehalten.

Verkündung

Es gab fünf Verkündungen. Davon drei Aussetzungsbeschlüssse.

Sunpor Kunststoff gewann in der Sache (Az. 324 O 112/14) gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Über die Brandgefährlichkeit von Styropor sollte man sehr vorsichtig berichten.

In der Sache (Az. 324 O 462/12) Olivia Rehmer gg. ReBe Service GFmbH und Angela Renner gewann die Klägerin und erhielt fiktive Lizenzgebühren.

Werner Schubert gg. YouTube u.a. (Az. 324 O 548/12) wird erneut am 19.09.14 um 12:30 verhandelt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute in guter Form.

Simone Käfer hatte viel Publikum und konnte ihre Weisheiten von sich geben, ohne sich deren Plattheit bewusst zu sein bzw.werden zu müssen. Richterin Simone Käfer erzeugte den Eindruck, sich tatsächlich einzubilden, das Publikum zu überzeugen, überzeugen zu können. Sie gab sich sichtlich große Mühe. Anderthalb Stunden waren der Richterin nicht zu schade.

Die Vorsitzende Richterin bemühte sich den falschen Eindruck entstehen zu lassen, dass sie als Zensorin sich gründlich Gedanken über die Rechts- und Sachlage macht und sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Tatsächlich versuchte diese Richterin die Parteien zu nötigen, zu einem Vergleich zu zwingen. Das ist den Richtern angenehmer. Ein Vergleich bereitet weniger Arbeit, Widersprüche bleiben verborgen, die Verlogenheit verbleibt bei den Parteien.

Das Verhandlungsprotokoll wurde ins Mikrophon diktiert. Ob dann auch alles aufs Papier gebracht wird, wissen wir nicht. Protokollfälschungen sind in dieser Kammer möglich und schon geschehen.

Der Beisitzer Dr. Thomas Linke schwieg die ganze Zeit. Beisitzerin Dr. Kerstin Gronau sagte einmal den Satz: "Jetzt sind wir dran!" und schwieg ansonsten, denn die Vorsitzende benötigte keine verbale Unterstützung. Richterin Simone Käfer war eben in ihrer Bestform.

Verhandlungen

10:00

Extra Energie GmbH vs. Westdeutscher Rundfunk Köln 324 O 638/13

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike


Corpus Delicti


Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.

Die Pseudoöffentlichkeit erlebte nur den Schluss der Verhandlung so gegen 10:40. Zum Inhalt erfuhr man nichts, wie schon am 15.11.2013.

Die Vorsitzende: Wir haben non liquett, würde das Versäumnisurteil bestätigen. Die Antragsstellerin hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Antragsgegnerin ebenfalls Man kann streiten, ob das ausreichend ist. Wir haben überhaupt keine Anhaltspunkte. Wir würden das Versäumnisurteil bestätigen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir haben die Einreichung des Schriftsatzes als verspätet gerügt.

Die Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 07.05.2014. Mit der Parteien wurde die sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 aufzuheben und die Einstweilige Verfügung der Kammer vom 30.01.2013 aufzuheben. Die Antragsteller-Vertreterin (Frau Theresa Arand) beantragt das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 aufrecht zu erhalten. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Die Vorsitzende diskutierte mit RA Eisenberg noch die Formalitäten.

RA Johannes Einsenberg: Nein. Es geht um die Kosten. Die fallen dann dem Antragsteller zur Last.

Die Vorsitzende: Es genügt doch, wenn wird nur schreiben, ... .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, das genügt.

10:30

Charlotte Casiraghi vs. Heinrich Bauer Verlag KG 324 O 71/14

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike


Charlotte Casiraghi gibt ein Interview
Andere Interviewviedeos


Werner Rügemer: Mein Beruf sagt mir, ich muss verstehen, was ein Durchschnittsrezipient ist. ... .

Die Vorsitzende: Das enge Verständnis diskutieren wir.

Werner Rügemer: Sie haben keine Fakten.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Bin überrascht. Sogar in der Klageerwiderung ...

Die Vorsitzende: Mag eine Frage der Kommunikation sein.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Ich kann den Vergleichsvorschlag mitnehmen. Aber kein Vergleich mit Widerruf.

Die Vorsitzende: Kosten?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Beim Kläger.

Die Vorsitzende: Kosten 2/3, 1/3.

Werner Rügemer: Durch die Klage habe ich profitiert. Habe recherchiert und viel erfahren. Insofern bin ich dem Kläger dankbar, es waren Impulse für die Forschung.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

IZA-Anwalt Tobias Würkert nach Wiedereintritt: ... als Präambel des Vergleichsvorschlages..

Werner Rügemer: Wenn Sie was hinein interpretieren.

Die Vorsitzende: Ich diktiere. Mit der Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht erklärt, dass der Anspruch zu 3. begründet sein dürfte. Allerdings .... unabhängig des inkriminierenden Eindrucks herausgenommen wird. Bei den Anträgen zu 1. und 2. ist das Verständnis des Lesers maßgeblich. Wir erläutern ... bestimmte Richtung vertritt und meinen weder ... aber auch nicht nur vertritt, weil ihre Ansicht ... sondern Vorgaben Dritter folgt. Der Beklagte erklärt ... Die Kammer regt an, dass im Rahmen eines Vergleiches eine Präambel vorangestellt wird.

Werner Rügemer: Gefälligkeitsgutachten der Deutschen Post. Andere Gefälligkeitsgutachten gibt es.

Die Vorsitzende: Haben Sie auch Beispiele?

Werner Rügemer: VEBA AG wurde als vorbildlich gelobt. Verstehe das als Gefälligkeitsgutachten. Deswegen nur Deutsche Post.

Die Vorsitzende: Wir streiten uns über den Beitrag.


11:00

Till Backhaus vs. Nordeutscher Runbdfunk 324 O 111/14

23.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike


Das Corpus Delicti ist was anderes, ein Traktor


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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