23.04.2014 - Deutschland gegen Klaus Schädel

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Klaus Schädel im Rapsfeld Photo: Makdocci

Inhaltsverzeichnis



Die Kinder der Herrenrasse der Nazis - Organisation Lebensborn HD DOKU Dokumentation

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23. April 2014
Amtsgericht Ahrensburg
Siehe auch das Verfahren 2017
58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)


Die 60er Jahre - Die Täter sind unter uns | ZDF.info

[bearbeiten] Deutschland gegen Klaus Helmut Schädel, 50 Cs 714 Js 36407/12 (292/13)

Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr

Anzeigeerstatter: Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert (vormals Direktor am Amtsgericht Ahrensburg)

Vorsitzender Richter Dr. Felix Barbirz

Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Lübeck Herr (Name unbekannt)(statt Staatsanwältin Claudia Wilking)

Angeklagter Klaus Helmut Schädel aus Großhansdorf

Protokollkraft Frau Bazelak

[bearbeiten] Zweite Verhandlung

23.04.2014, Amtgericht Ahrensburg, 14:00: Berichterstatter für die Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Über die erste Verhandlung hat der Angeklagte selbst berichtet. Die Verhandlung hatte damals gar nicht richtig angefangen, weil Richter Dr. Barbirz wg. Befangenheit abgelehnt wurde. Diesem Antrag wurde erwartungsgemäß nicht stattgegeben. Ein positives Argebnis hatte ds Ablehnungsbesuch doch. Die wütende Staatsanwältin Wilkens hat nicht das zweite Mal sich auf dieses Schlachtfeld begeben. Außerdem hatten heute auch Freunde des Angeklagten Zeit, sich daran ergötzen, wie die Juristenkaste sich immer mehr von den normalen Bürgern abkapselt, zwar freundlich, nett, aber konseqnet, sich ihrer Macht und ihres Machtsmissbrauchs bewusst.

Allerdings war heute nicht mehr Staatsanwältin Claudia Wilking für Deutschland tätig, sondern Staatsanwalt Herr xxxx.

Gegenstand der Verhandlung war der Strafbefehl über 50 Tage á € 20,-, gegen den Herr Schädel Widerspruch einlegte.

Richter Dr. Felix Barbirz: Es ist eine ungewöhnliche und unangenehme Situation. Sie [Herr Schädel] sitzen nicht im Zuschauerraum, sondern auf der Anklagebank.

Staatsanwalt verliest die Klage: Die Staatsanwaltschaft Lübeck klagt Sie an, durch 3 selbständige Handlungen einen anderen beleidigt zu haben.

1. Sie sandten am 10.08.2012 unter Ihrer Anschrift in Großhansdorf ein Schreiben an das Amtsgericht Ahrensburg, Frau Beulke, in dem Sie folgende Ausführungen betreffend die am Amtsgericht Ahrensburg tätige Richterin Stange machten: "Frau Stange, arbeitet seit längerer Zeit willkürlich und rechtsfehlerhaft gegen mich - also ist sie, so meine Schlussfolgerung wg. dieser attestierten Willkür kriminell oder psychisch krank. Und Sie helfen Ihr dabei als ausführendes Organ Kriminalität oder durch psychische Krankheit bedingte Beschlüsse und Urteile etc., also Rechtsmißbrauch und Willkür durchzusetzen."
Ihre Äußerungen verletzten die Ehre der Richterin Stange, was Sie auch wussten und billigend in Kauf nahmen.
2. Am selben Tag sandten Sie unter Ihrer Anschrift in Großhansdorf ein Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts Ahrensburg ab, in welchem Sie ausführten:" Frau Stange arbeitet seit längerer Zeit willkürlich und rechtsfehlerhaft gegen mich - also ist sie wg. dieser attestierten Willkür kriminell oder einfach psychisch krank". Ihre Äußerungen verletzten die Ehre der Richterin Stange, was sie auch wussten und billigend in Kauf nahmen.
3. Auf einem an Sie gerichteten Schreiben des Amtsgerichts Ahrensburg zum Aktenzeichen 47 C 1012/12 führten Sie unter dem Ort und Datum Großhansdorf, 16.08.12 handschriftlich aus: "Frau Stange arbeitet rechtsfehlerhaft und krass willkürlich. Wie die Nazi-Richter. Ganz exakt genauso. Deshalb und wie vom LG Lübeck mit Beschluss 14 T 30/12 bescheinigt: Ich lehne eine Richterin Stange, wie Nazi-Richter, ab!". Das Schreiben mit handschriftlichem Vermerk sandten Sie per Telefax am 16.12.2012 an das Amtsgericht Ahrensburg. Ihre Äußerungen verletzten die Ehre der Richterin Stange, was Sie auch wussten und billigend in Kauf nahmen.
Angewendete Vorschriften: §§ 185, 194, 42, 53 StGB

Richter Dr. Felix Barbirz: Sie wollen sich äußern. Sie wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, sich zu äußern?

Klaus Schädel: Ja, ich weiß. Ich möchte mich äußern.

Richter Dr. Barbirz: Dann erzählen Sie uns. Diese Schreiben haben Sie abgesandt?

Klaus Schädel: Unstrittig.

Richter Dr. Barbirz: Was haben Sie zu sagen?

Klaus Schädel: Ich habe angefangen, mich verstärkt mit der Justiz zu beschäftigen. Verstärkt, nachdem ich als Bürgermeisterkandidat eine einstweilige Verfügung wg. einem Näherungsverbot erhalten habe. Die Verfügung erging ohne Anhörung, überraschend und auf einer falschen eidestattlichen Versicherung des Antragstellers basierend. Für mich unerwartet und unverständlich. Es folgten dann öffentliche Aufrufe zur Gewalt gegen mich, Beleidigungen, wogegen die hier zu verhandelnden Äußerungen nichts sind. Ich trinke Wasser, wobei mir der Klodeckel auf den Kopf falle, ich bekomme gleich was voll aufs Maul. Einige Sachen werden noch in Hamburg verhandelt. Es gibt noch heute viele beleidigende Artikel eines Ahrensburgers gegen mich, auch Aufruf zur Gewalt.

Richter Dr. Barbirz: Wann war das?

Klaus Schädel: Die eidesstattliche Versicherung erging am 23.09.2009 kurz vor der Bürgermeister-Wahl.

Richter Dr. Barbirz: Das war ein Vorfall von 2009.

Klaus Schädel: Habe danach noch Vorfälle mit Herrn Will. Der geht auch gegen mich mit Gewalt vor.

Richter Dr. Barbirz: Seit der Bürgermeister-Wahl sind Sie mit der Justiz beschäftigt.

Klaus Schädel: Ich komme aus einer Professorenfamilie. Mein Bruder ist Jurist. Ich bin einen anderen Weg gegangen. Später begann ich mich für Politik zu interessieren. Bin in die CDU eingetreten. Es kam zum Konflikt mit Carl-Eduard von Bismarck. Bin aus der CDU ausgeschlossen worden. Hatte damals keine Ahnung. Erhielt auf Grund einer falschen eidesstattlichen Versicherung von Carl-Eduard von Bismarck ein Äußerungsverbot. Musste die Anwaltskosten von über 2.000,- Euro tragen. Habe das abgelehnt, musste deswegen Haft antreten.

Richter Dr. Barbirz: War es eine Straftat?

Klaus Schädel: Nein, einstweilige Verfügung. Beugehaft. Ich wollte Öffentlichkeit. Ist in der Presse berichtet worden.

'Richter Dr. Barbirz: Ich will zusammenfassen, damit wir das nachvollziehen können. Für Sie war der Auslöser ... 2009. Wie kommen Sie dazu, das im August 2012 - ob das Beleidigungen sind, lassen wird offen - zu solchen recht scharfen Formulierungen zu kommen?


Hässliche Schreihalse, aber nicht unbedingt Nazis
Klaus Schädel: Was ich dargelegt habe, ist die Vorgeschichte, dass ich mit Frau Stange zu tun hatte. Habe viel mit Herrn Will und Herrn Dzubilla zu tun gehabt. In den Verhandlungen hat Frau Stange als Richterin geschrien. Das ist so, dass Frau Stange parteiisch handelt. Habe ein Protokoll. Frau Stange schreibt ab, so wirkt das auf mich. Das erinnert mich an Richter aus der Vergangenheit. Wenn ich schreibe, Nazirichter, dann stimmt das so nicht. Man kann heute nicht Nazirichter sein, das konnte man nur damals in Deutschland sein. Ich gucke aber - vergleiche. Hat man Lehren gezogen? Weitgehend sind Lehren gezogen worden.

Richter Dr. Felix Barbirz Es gibt keine Nazirichter. Sie schreiben auch, wie die Nazirichter. Reicht denn dieses Schreien aus?

Klaus Schädel: Nein. Habe mehr Punkte. Äußerungsrecht. In der Regel werden diese Fragen in den Äußerungskammern behandelt.

Richter Dr. Barbirz: Ich schreie auch Leute an.

Klaus Schädel: Aber nicht wie Frau Stange!

Richter Dr. Barbirz: Schreien ist nicht unkorrekt, auch wenn das an Freisler erinnert.

Klaus Schädel: Bei Frau Stange wird nicht verhandelt.. Frage ... .Habe einen Beschluss des Landgerichts Lübeck, dass ... .

Richter Dr. Barbirz: Wo Sie willkürlich entscheidet.

Klaus Schädel: Ich möchte nicht sagen, sie ist eine Nazirichterin. Sie ist keine Nazirichterin. Wäre Unsinn. Aber es gibt Verhandlungsweisen, es gibt ein Fehlverhalten. Zum Beispiel, was sie nicht macht. Sie reagiert überhaupt nicht auf Befangenheitsanträge.

Richter Dr. Barbirz: Frau Stange hat einfach ignoriert?

Klaus Schädel: Wurde sofort Beschwerde gemacht. Das ist normal. Sie hat in krasser Weise falsch reagiert. Das ist auch ein Punkt, wo ich sage, warum macht sie das? Befangen zu sein, ist nicht ehrenrührig.

Richter Dr. Barbirz: Weshalb machen Sie das?

Klaus Schädel: Sie sind auch befangen.

Richter Dr. Barbirz: Kann es sagen. Es ist halt so, dass die Gerichtsverhandlungen öffentlich sind. Das gehört zu unserer Tätigkeit. So ist es halt. Es sind Verhaltensregeln, die nicht schön sind. Warum macht sie das. Haben Sie eine Erklärung?

Klaus Schädel: Ja. Eigentlich, nicht wirklich. Sehe verschiedene Richter. Versuche mich in die Richter zu versetzen. Bei Frau Stange habe ich das Gefühl, den Eindruck, dass sie Freude an der Macht hat. Dr. Wolfram Schreiber könnte das erklären.

Richter Dr. Barbirz: Dr. Schreiber kann nicht. Dann kommen wir zu „psychisch krank“. Würden Sie diese Einschätzung wiederholen, psychisch krank?

Klaus Schädel: Ich bin kein Sachverständiger. Empfinde nur, dass sie diese Merkmale hat.

Richter Dr. Barbirz: Meinen Sie, zu scharf formuliert zu haben? Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche.

Klaus Schädel: Sich zu überlegen, der Richter spinnt, ist das eine, das zu schreiben ist was anderes. Sie ist jetzt "Richterin am Amtsgericht". Auffällig ist sie immer noch. Viele sind so. Der eine hat mehr Defekte als der andere. Ist per se nicht zu verurteilen. Interessant gerade bei Richtern, weil sie die Macht haben, über andere zu urteilen. Deswegen psychisch .... damit sich das nicht wiederholt.

Richter Dr. Barbirz: Würden Sie das jetzt unterschreiben?

Klaus Schädel: Weiß nicht, von wem die Strafanzeige gestellt wurde.

Richter Dr. Barbirz: Kann ich Ihnen sagen: Vom Präsidenten des Landgerichts Lübeck. Frau Stange selbst hat keinen Antrag gestellt. Das war der Auslöser. Diese Auffassung war nicht beim Amtsgericht. Natürlich sind Sie kein Mediziner. Würden Sie unterschreiben?

Klaus Schädel: Kommt darauf an. Wenn sie weiter rumbrüllt, dann wieder. Bin kein Sachverständiger. Wenn ich das sage, dann nicht als Sachverständiger. Das Schreiben ist nicht für die Öffentlichkeit.

Richter Dr. Barbirz: Blatt 3 und 4 der Akte. Schreiben vom 10.08.2012. Schreiben an ... Sehr geehrte Frau Beulke, .... Frau Stange arbeitet willkürlich und rechtsfehlerhaft gegen mich. ... So meine Schlussfolgerung wg. dieser attestierten Willkür kriminell oder psychisch krank.

Staatsanwalt: Welche Rolle hat Frau Beulke?

Richter Dr. Barbirz: Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle. Dann 14 T 30/12. Neben kriminell und psychisch krank ein Fax an den Amtgericht "Frau Stange arbeitet rechtsfehlerhaft und krass willkürlich. Wie die Nazi-Richter.“

Klaus Schädel: Habe versucht zu ergründen, wie es dazu kam, diesen Gedanken will ich nach Außen bringen.

Richter Dr. Barbirz: Was wollten Sie erreichen? Es waren keine streitigen Verfahren. Es waren Dritte. Weshalb glauben Sie, diesen das mitteilen zu müssen.

Klaus Schädel: Habe kommuniziert, an Sie und andere Richter geschrieben. Beschäftige mich mit der Justiz, den eigenen Verfahren und den gesellschaftlichen Verhältnissen. Ich stelle fest eine Distanz zwischen Justiz und der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit ist zwar erlaubt, aber uninteressiert. Die Verfahren sind teils langweilig, aber teils auch sehr interessant, wichtig für die Gesellschaft. ... Beobachte ein Problem, was nicht gelöst ist in unserer Gesellschaft. Die Justiz gehört zu den drei Gewalten. Politik ... Beim Amtsgericht sind es Zivilverfahren bis zu 5.000,- Euro. Es ist schlimmer als 30 x 10 Tage. Untersuche das. Habe Kontakte geknüpft. Da sitzt z.B. Herr Schälike. Er kennt viele Richter und Anwälte im Äußerungsrecht in Deutschland. Hat Thesen vertreten, dann ist dass eine Beleidigung. Das kann nicht sein. Habe weiter festgestellt, dass politische Äußerungen schnell als Beleidigung eingestuft werden.

Richter Dr. Barbirz: Meine Frage war eine andere. Sie kommen zu einem Urteil, dass Frau Stange willkürlich arbeitet.

Klaus Schädel: So war es damals.

Richter Dr. Barbirz: Ja, die Gedanken sind frei. Sie schreiben aber an die Verwaltung. Woher kommt dieses Bedürfnis?

Klaus Schädel: Ja, das war Ihre Frage. Bin abgekommen. Brauchen einen Denkanstoß. Die Richter entscheiden als Einzelrichter. Bekommen kein Feedback. Orientieren sich an Kommentaren, Zöllner ... . Sie bekommen kein Feedback von der Gesellschaft selbst. Keine Diskussion.

Richter Dr. Barbirz: Warum denken Sie, ist dieser Feedback produktiv? Denken Sie, da setzt ein Denkprozess ein?

Klaus Schädel: Ja. Verstehe Ihre Frage. Ich habe schon vor diesem Schreiben versucht, Kontakt aufzunehmen. Kann man auch, wenn man mit der Robe ... . .... Habe schon vor Jahren versucht, offenbar, nicht erwünscht. Richter sitzt in Kantine des AG Ahrensburg zusammen am Richtertisch. Alle Richter duzen sich. Frau Stange hat gerade der neuen Richterin Grawe gesagt, wir duzen uns alle. Wollen wir uns nicht auch duzen?

Richter Dr. Barbirz: Wie kommen es zu der drastischen Ansicht?

Klaus Schädel: Der Punkt 3 ist grenzwertig. Das habe ich festgestellt.

Richter Dr. Barbirz: Inwieweit grenzwertig? Was ist exakt?

Klaus Schädel: Exakt genauso würde ich es heute nicht mehr schreiben, dass ein Richter wie ein Nazirichter arbeitet. Er würde dann nicht mehr Richter sein.

Richter Dr. Barbirz: Zivilprozessuale Willkür wird ihr durch das Landgericht attestiert. Da wird ihr Einhalt geboten. Willkür ist prozessual zulässig. Dafüt gibt es die höheren Instanzen. Auch ich entscheide oft willkürlich. Warum muss man das noch mit diesen harten Ausdrücken, mit einer solch starken Wortwahl zum Ausdruck bringen? Es ist Alltag, dass in erster Instanz willkürlich entschieden wird. Auch ich entscheide ständig willkürlich. Es ist bekannt, das Entscheidungen der ersten Instanz von den höheren Instanzen oft aufgehoben werden.

Klaus Schädel: Verstehe die Frage. Es gab aber nach dem Beschluss 14 T 30/12 noch ein Verfahren bei Frau Stange. Sie hat sich weiter so verhalten, wie vom Landgericht bemängelt. Ich habe dann wieder einen Befangenheitsantrag gestellt. Sie hat ihn zur Seite gelegt. Daraufhin habe ich das hier vorgeworfene erst an das Amtsgericht Ahrensburg geschrieben.

Richter Dr. Barbirz: Sie schreiben "Schwanzlutscher", "Kinderficker", "Stink-Votze": Das sind Beleidigungen. Was ist dagegen ein Nazivergleich? Wirkt nicht beleidigend?

Klaus Schädel: Ich habe die Ansicht des Europäischen Gerichshofes für Menschenrechte. Hat gerade vor 6 Tagen am 17.04.2014 zu Gunsten von Herrn Dr. Ulrich Brosa gegen Deutschland entschieden. Deutschland muss an Dr.Brosa über 5.000 EUR zahlen. Ich komme aus einer Familie, wo mein Vater ein glühender Nazi war. Er ist 1964 gestorben. Meine Mutter war und ist auf das Nazi-Thema nicht ansprechbar, hat verdrängt. Meine Geschwister haben kein Interesse ... Mich interessiert natürlich, wie konnte die Katastrophe geschehen. Kann das wieder passieren? Juden ... In Ruanda gab es 1994 erneut einen Völkermord. Die Welt, auch wir, haben zugeschaut, nichts gemacht.

Richter Dr. Barbirz: Der Kontakt war zum Amtsgericht Ahrensburg. Ruanda ist relativ weit weg. Nazivergehen ist ein schwammiger Begriff. Sollte man nicht auf die Goldwaage legen. Hat keinen ehrverletzenden Charakter, schreiben Sie.

Klaus Schädel: Als "Kinderficker" habe ich niemanden bezeichnet. "Nazi" ist eine politische Einstellung. Sie sagen, jemanden verletzt. Jeder Mensch hat Einfluss. Was Frau Stange macht ... wie Nazirichter ist nicht justiziabel.

Richter Dr. Barbirz: Wertung noch schlimmer.

Klaus Schädel: ... .

Richter Dr. Barbirz: Gut. Sie werden sagen, sehe das nicht als Ehrverletzung.

Klaus Schädel: Nein.

Richter Dr. Barbirz: Sie haben verstanden ... dass man das auch als beleidigend empfinden kann?

Klaus Schädel: Ja. Kann ich verstehen.

Staatsanwalt: Was denken Sie, wie hat das Frau Beulke verstanden. Völkermord ... interessant. Das sind Wertungen. War zugeschickt an Frau Beulke. ... wie die Nazirichter.

Klaus Schädel: Dass sie das etwas nachdenklich macht. Warum schreibt er das?

Staatsanwalt: ... . Ich würde mir keine Gedanken machen.

Klaus Schädel: Wenn er kein Interesse hat, weshalb ... .

Staatsanwalt: Weil jemand ... krass, oder ... Richter, die ich so nicht akzeptieren kann.

Klaus Schädel: Wie gesagt. Es gibt verschiedene Reaktionen auf verschiedene Äußerungen. Sie wollen von mir hören. Was andere glauben? ... alles Mögliche - finde ich normal.

Staatsanwalt: Normal, das Abwerten in der Arbeit als Staatsanwalt?

Klaus Schädel: Wenn jemand .... an Hand der Aussage etwas glaubt, fehlt Bildung oder nähere Info. Man muss zumindest den Beschluss lesen.

Richter Dr. Barbirz: Der Staatsanwalt nicht. Doch die Poststelle, ... gerade damit auseinandersetzt. ... Die denken, da ist jemand Nazi. ... Sonst müsste ich bei jeder krassen Äußerung darüber nachdenken.

Klaus Schädel: Solche Eindrücke können sie fast täglich haben: BILD.

Richter Dr. Barbirz: Sie dachten, dass Frau Beulke ... .

Klaus Schädel: Ist nicht ihre Aufgabe, das zu machen. Ich habe das aus einer Überlegung hierzu gemacht. Wie ist das mit den Leuten in der Justiz, die nicht Richter sind? Was machen die? Überlege mir .. Nazi. .... muss wenig Nazis gegeben haben, andere sagen, habe nur ausgeführt. Habe frei gestellt So viele böse Menschen kann es nicht gegeben haben.

Richter Dr. Barbirz: Frau Beulke sollte sich Gedanken machen.

Klaus Schädel: Ja. War wahrscheinlich nicht so schlau.

Staatsanwalt: Wann war der Strafantrag?

Richter Dr. Barbirz: Strafantrag 24.08.2012. Hat lange bei der Staatsanwaltschaft gelegen. Im April 2013 ist Herr Schädel angehört worden. Dann hat die Staatsanwaltschaft gesagt, sie sei unzuständig. Dann ... Antragsteller am 30.07.2013 .... endgültig. ... Strafantrag.

Staatsanwalt: .... .... da verbal Frau Stange ... alternativ ... kriminell oder psychisch krank. Sie sagen, sie sei psychisch krank. ... Können Sie bewerten, ob das eine kriminelle Verletzung ....

Klaus Schädel: Kriminell. Wir leben in einem Rechtsstaat ...zu Befangenheit ... .Herr Dr.Barbirz hat sich richtig verhalten. Aber Frau Stange hat auch kein rechtliches Gehör gewährt ... .

Staatsanwalt: Damit machen Sie den Vorwurf der Rechtsbeugung.

Klaus Schädel: BGH legt den § 339 StGB streng aus, ich weiß. Es gibt trotzdem Richter, die das Recht beugen. Das "Handbuch der Justiz" ist dick. Kann mir nicht vorstellen, dass kein deutscher Richter jemals das Recht beugt.

Richter Dr. Barbirz: Wollen Sie die .. ist ... dass keine Rechtsbeugung, bejahen?

Staatsanwalt: Sie bewegen sich zwischen dem Einzelfall und der gesellschaftlichen Bewertung. Es gibt genug Fälle, dass Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden.

Klaus Schädel: Geschichte ... ist der Hintergrund. Habe nicht nur einen Einzelfall bei Frau Stange gehabt. Nach dem Beschluss ... Habe erst danach geschrieben. Habe nicht ins Blaue hinein geschrieben. Es ist eine Bewertung, keine Rechtsauffassung. Ich verstehe, dass das als Beleidigung verstanden werden kann. Habe mich auch entschuldigt. Ich habe nicht "Schwanzlutscher" geschrieben. Werde selbst seit Jahren im Internet beschimpft. Sehe meine Äußerung aber als Kritik. Sah keine andere Chance, dafür Gehör zu erlangen. Geschichtlich sehe ich das auch kritisch.

Staatsanwalt: Die Alternative ist Rechtsbeugung.

Klaus Schädel: Das ist in der ... Zeitung. Hat viel mit Bildung zu tun. Ich weiß nicht, wie Frau Beulke ... .

Staatsanwalt: Halten Sie das für möglich.

Klaus Schädel: Möglich ist alles.

Staatsanwalt: Stimmt es, das ....

Klaus Schädel: Ja, ist von mir an Frau Wilking. Wollte ihr gern die Wahrheit sagen. Frau Wilking wohnt in Ahrensburg. Ja, das ist richtig. Möchte dazu was sagen.

Richter Dr. Barbirz: Ja.

Klaus Schädel: Es gibt hier einen Sumpf an Kriminalität. War eine Zeit selbst dabei.

Richter Dr. Barbirz: Was hat das mit Frau Wilking zu tun?

Klaus Schädel: Kann das sagen. Frau Wilking weiß auch alles über mich. ... Die Leute, die über mich urteilen, wissen alles oder können alles wissen, wenn sie es wollen. Ich dagegen weiß nicht, wie der Herr Staatsanwalt heißt, der mich hier anklagt. Weiß nicht, was er privat macht.

Richter Dr. Barbirz: Objektiv nicht ... Dass das ein Gerichtsschreiben ist, ... .

Klaus Schädel: Glaube nicht, dass man das trennen kann. Glaube nicht, dass der Staatsanwalt ein unabhängiges Organ ist. Es gibt den Fall Barschel.

Staatsanwalt: Privat aber ... .

Klaus Schädel: Habe lediglich an ihre private Adresse geschrieben. Wohnt zufällig in Ahrensburg. Habe sie anders als Sie, Herr Staatsanwalt in der 1.sten Verhandlung sehr aggressiv erlebt.

Richter Dr. Barlitz: Weshalb haben Sie an die Privatadresse geschrieben?

Richter Dr. Barlitz: Bin hier im Privatprozess gegen mich.

Staatsanwalt: Ich bin hier Staatsanwalt.

Klaus Schädel: Sie sprechen von Frau Wilking. Ist hier nicht Gegenstand der Klage.

Richter Dr. Barbirz: Als es dazu kam, diese drei Schreiben im privaten Bereich ... .. Weshalb haben Sie sich diesen privaten Bereich zugewandt?

Klaus Schädel: Wenn Sie mich schon fragen. Mich interessiert, was sind das für Menschen, die hier urteilen. Sie oder der Staatsanwalt können alles erfahren.

Staatsanwalt: Wie kommen Sie darauf? Nur das, wozu uns der Auftrag erteilt wird.

Klaus Schädel: Sie können sagen, der Auftrag ist erteilt worden.

Staatsanwalt: Es gibt Verletzung bei Grenzüberschreitung. Sie wissen tatsächlich nicht, wann Sie ... .

Richter Dr. Barbirz: Gibt es noch Anträge?

Klaus Schädel: Der Staatsanwalt sagt, in der Summe. Punkt 3 ist grenzwertig. Es ist eine Meinungsäußerung, die durch den Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt ist. Bei Frau Stange kann man doch sagen. Das ist kein Antrag. Habe lediglich ein Scheiben an sie geschrieben. Habe mich ihr nicht genähert.

Staatsanwalt: Welcher Partei gehört Frau Wilking an?

Klaus Schädel: Weiß ich nicht.

Richter Dr. Barbirz: Haben Sie noch konkrete Anträge?

Klaus Schädel: Habe einen Beweisantrag. Möchte fünf Minuten Pause.

Richter Dr. Barbirz: Die Verhandlung wird ausgesetzt.

Pause: .

15:15, Wiedereintritt. Richter Dr. Barbirz: Sie haben was geschrieben?

Klaus Schädel: Zunächst zu Kriminalität. Der Staatsanwalt hat thematisiert. Kritik ist erlaubt. Nicht erlaubt sind falsche Tatsachenbehauptungen. Jemanden als kriminell zu sehen, ist erlaubt.

Staatsanwalt: Ob erlaubt, das hat das Gericht zu entscheiden.

Klaus Schädel: Es war die Frage nach privat. Habe Frau Beulke nicht privat angeschrieben. Es ist nicht so, dass sie für mich ähnlich ... .Wenn ich Frau Wilkens privat angeschrieben habe, dann wollte ich sicherstellen, dass sie das Schreiben erhält und liest. Stelle den Antrag, dass Dr. Krönert als Zeuge geladen wird, weil ich ihn befragen möchte.

Staatsanwalt: Was wird er aussagen können?

Klaus Schädel: Ich möchte ihn befragen, weshalb er die Strafanzeige gestellt hat und weshalb er schon in Verfahren drei Strafanzeigen gestellt hat, die zu einem Strafverfahren am AG Lübeck führten, welches eingestellt wurde. Dann möchte ich Dr. Krönert befragen, warum er das Vernehmungsprotokoll von Björn Engholm vom 1.10.1987 als Staatsanwalt gefälscht hat....

Staatsanwalt: Das ....

Klaus Schädel: Weil er Barschel ... Dann möchte ich Frau Stange als Zeugin befragen. Will wissen: Ist Sie betroffen? Macht nicht den Eindruck.

Richter Dr. Barbirz: Dr. Krönert ... .

Staatsanwalt: Beantrage den Antrag der Zeugenvernehmung von Dr.Krönert als unzulässig abzuweisen.

Richter Dr. Barbirz: Zu Stange.

Staatsanwalt: Dass sie schreit, können wir als wahr unterstellen.

Richter Dr. Barbirz: Beschlossen und verkündet: Die Beweisträge, Dr. Krönert und Richterin am Amtsgericht Stange als Zeugen anzuhören, werden zurückgewiesen. Dr. Krönert ist unzulässig, weil eine konkrete Beweistatsache nicht dargetan ist. Ohnehin wäre, worauf es nicht ankommt, der Beweisantrag unerheblich, da es im Zusammenhang mit dem hier streitgegenständlichen Tatvorwurf nicht ersichtlich ist. Beweisantrag, Richterin am Amtsgericht Stange als Zeugen zu verhören, ist ebenfalls unerheblich, da nach dem vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme es auf den Gegenstand nicht ankommt.

Es wurden der persönliche Werdegang und die persönlichen Verhältnisse abgefragt.

Richter Dr. Barbirz: Schluss der Verhandlung.

[bearbeiten] Plädoyer des Staatsanwaltes (Name unbekannt)

Problematisch war der zweite Punkt. Ist es objektiv eine Meinungsäußerung, wurden Tatsachen mitgeteilt? Im Kern sind hier Meinungen geäußert worden. Objektiv sind die Meinungen ehrverletzend. Kriminell ... sind Merkmale für ein Verbrechen, wenn nicht, dann ehe psychisch krank. Dann besonders, weil der Vergleich mit den Nazirichtern. Fraglich, ob das der Angeklagte subjektiv gewusst hat. ... Zumindest hat er das in Kauf genommen. Das war der Angelpunkt. ... Wo er sagt, alles sei möglich, können wir so sehen oder nicht. Deswegen nicht glaubhaft. Habe keinen dummen Angeklagten erlebt. Ruanda, will Jahre studieren. Bei Privat gesehen, bewusst gemacht. Der Angeklagte, der intelligent ist, ist selbst sehr sensibel. Er geht davon aus, dass diese Sensibilität auch bei seinen Adressaten vorhanden ist. Deswegen die Erkenntnis, der subjektive Tatbestand ist gegeben. Meinungsfreiheit ist gemäß § 194 StGB, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht und dem Grundgesetz nicht vorbehaltslos gegeben. Es gilt der Einzelfall, das Gewicht der Beeinträchtigung. Im Einzelfall geht es um die konkrete Abwägung zwischen sinnvoller Ausdruck. Bei Formalbeleidigung tritt die Meinungsfreiheit zurück. Schmähung ist .... Auseinandersetzung. Zu sehen ist es aus der Sicht des unbedarften Publikums. Isolierte Betrachtung. Soweit der rechtliche Rahmen. Soweit ich es verstanden habe, ist die zivilrechtliche Verhandlung nicht ausreichend. Es kommt auch auf den Äußerungsinhalt an: Bei entweder kriminell oder psychisch krank handelt es sich ... Im Sinne der Rechtsbeilegung wird sie ... . Frau Stange wird der persönliche Wert voll abgesprochen, sie sei weitgehend charakterlos. ... Nazirichterin. Parallel, nur weil jemand geschrien hat? Objektiv .... ergibt das, dass Richterin Stange auf Rechtswillkür wie eine Nazirichterin reduziert wird nur aufs Schreien. Das Bundesverfassungsgericht ... einzigartige, allgemeine gesetzliche Bestimmung. Zieht sich ... für alle Länder, alle Organe Deutschlands. Gleichstellung ... wird .. hierbei abgesprochen. Wird im Ganzen in ihrer Ehre verletzt. Dann Punkt 2, psychisch krank. Wenn nicht kriminell ... sondern psychisch krank. Es ist wieder eine Meinungsäußerung. Wird wieder ganz bewusst eingesetzt, um die Richterin zu diffamieren. Hatte er sich in der Sache auseinandergesetzt? Führt nicht zu einer Rechtfertigung. § 85 ... In drei Fällen Tatzusammenhang. Schreiben an Frau Beulke Amtsgericht 30 Tagessätze zu je € 20,-. 30 Tagessätze sind angemessen. Schreiben am den Direktor des Amtsgericht 30 Tagessätze zu je € 20,-. Das dritte Schreiben ans Amtsgericht 20 Tagessätze zu je € 20,-. Gesamtstrafe 40 Tagessätze zu je € 20,-.

Richter Dr. Barbirz: Herr Schädel, Sie haben das Wort.

[bearbeiten] Plädoyer des Angeklagten Klaus Schädel

Klaus Schädel: Vorweggeschickt beantrage ich Freispruch. Der Herr Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer gesagt, dass ich Richterin Stange ehrverletzende Äußerungen entgegengesetzt habe. "Kriminell" ist zu verbieten. Der BGH ... kriminell ist erlaubt, "Straftäter" ist verboten. Habe nicht deswegen geschrieben, um Richterin Stange zu beleidigen. Bin selbst jemand, der im Internet seit Jahren mit Beleidigungen überhäuft wird. Habe bei der Staatsanwaltschaft diverse Strafanzeigen gestellt. Sind nicht bearbeitet worden. Bin als Betrüger, durchgeknallter Kopf, trinke Wasser, wo mir der Klodeckel auf den Kopf fällt ... . Durfte nicht verhandelt werden. Dr. Krönert hat schon mehrmals einen Strafantrag gestellt. Auch den dritten Punkt sehe ich so, dass ich von einigen Leuten beigebracht bekommen soll, mich zurückzuhalten. Ich weiß, der Staatsanwalt kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. Aber Ihr Plädoyer lässt hochkommen, dass unabhängig ob Straftat oder nicht, es zu einer Verurteilung kommen kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg in der Klage gegen Deutschland am 17.04.2014 recht gegeben. Es ging um ein Flugblatt. Auch inhaltlich ging es um den Verein Berger 88 e.V.. 88 heißt Heil Hitler. Ulrich Brosa hat sich kritisch zu einem Bürgermeister-Kandidaten geäußert. Das Amtsgericht Kirchhain und das Landgericht Marburg haben Dr. Ulrich Brosa verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Urteile aufgehoben und Deutschland zur Zahlung von € 5.683,02 EUR an Dr. Ulrich Brosa verpflichtet. Kern des Urteils ist der Artikel 10, Meinungsfreiheit. In dem Artikel heißt es:

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Ist hier offenbar der Fall. Dort in Amöneburg ging es mehr um die Neonazis. Man darf das sagen. Wenn man das nicht sagen darf, ist das für die Gesellschaft eine Katastrophe. Wenn man nicht sagen darf, eine Richter sei kriminell. In der DDR war das verboten. Herr Schälike saß nen Monate im Gefängnis. Hat mir sehr viel berichtet. Habe mich ebenfalls sehr mit diesem Thema, freie Meinungsäußerung, beschäftigt. Es ist ein zentraler Punkt. Wenn Meinungen ausgelegt werden als Beleidigung, dann ist das eine Katastrophe. Der Herr Staatsanwalt fragte, was wollte ich mit dem Schreiben an Frau Beulke erreichen. Wenn ich sage, der Herr dort im Saal mit den weißen Haaren ist schwul

Staatsanwalt lacht. Alle lachen.

Klaus Schädel: Auf Beleidigungen sollte man sehr vorsichtig reagieren. Wenn Herr Staatsanwalt nicht auf die Privatklage, ans Schiedsgericht verweist, sondern sich aufs öffentliche Interesse des Staates beruft, dann möchte ich widersprechen. Ich wünsche nicht, dass hier staatliche Interessen verfolgt werden. Meine Gespräche mit Herrn Schälike und meinem Anwalt waren ausreichend. Der Punkt drei war krass. Muss aber hingenommen werden. Ich habe gelernt. Im Internet gibt es viel Mobbing gegen mich. Sollte man bestrafen? Nicht bei jeder Straftat ... . Ich habe noch nie einen Richter beleidigt. Mein einziges Anliegen ist, dass ich die Justiz beobachte. Ist vielleicht richtig, wenn ich mit der Nazizeit vergleiche. Da liegen Welten dazwischen. Aber bei Frau Stange ging es nicht nur ums Schreien. Das hat Herr Staatsanwalt nicht aufgeführt. ... . Frau Stange hat selbst entscheiden, ob sie befangen ist. Meine Empfindungen haben Frau Stange nicht interessiert. Das ist für mich ein Element, so hat sich ein Nazirichter auch verhalten. Kommt hin, dass Herr Staatsanwalt gesagt hat, Frau Stange .... steht aber drin gegen mich. Gegen mich hat sie sich in einer Art und Weise verhalten ... . Bei anderen Richtern erlebe ich das nicht. . Bei Richter Thiel überhaupt nicht. Beim Direktor habe ich auch Bedenken. Bei Dr. Krönert habe ich ebenfalls Bedenken. Die meisten alten 1.000,- Euro. Ist Frau Stange betroffen? Nein. Läuft sein rum und heult? Nein. Sie lacht viel. Als Richter möchte man Distanz üben. Unterm Strich ist es so, dass mein Anliegen darin besteht, mein eigenes Verfahren zu meinem Vorteil zu gestalten. Dazu gehört eine Richterin, die unbefangen urteilt. Ein anderes Anliegen besteht in der Beobachtung der Justiz. Ich weiß nicht, ob ich das noch lernen kann. Die Justiz zu analysieren. Herr Schälike hat große Erfahrungen, hat für Gorbatschow gedolmetscht, in Moskau studiert, befreundet mit Biermann, hat sich eine Wohnung gekauft. Er beschäftigt sich jahrelang mit der Justiz in den Äußerungsverfahren. Ich erst vor kurzem. Finde es entscheidend und richtig, dass es Gerechtigkeit gibt. Gerechtigkeit muss es geben. Ich wollte Frau Stange nicht beleidigen. Wenn das so angekommen ist, dass Frau Stange ... . Habe dann gesagt, hat sich erledigt. Aber sie hat Beleidigung der Art, ich trinke Wasser, wobei mir der Klodeckel auf den Kopf fällt, zugelassen. Nun hat Frau Stange dass nicht jahrelang leiden müssen. Ich habe nicht jahrelang das geschrieben. Kann sich auf den Slips getreten fühlen, aber nicht bestrafen. Der Herr Staatsanwalt hat von Vorsatz gesprochen. Ich sei selber sensibel, .... ich wüsste, wie das auf andere wirkt. Das ist unrichtig. Sie können Herrn Schälike fragen, meine Frau. Mir geht es um die Sache. Manche fragen, warum sitzt er hier oft als Zuschauer im Gerichtssaal. Ich möchte nicht die Parteien spionieren. Mich interessiert die praktische Rechtsprechung. Ich habe eine Auseinandersetzung mit Frau Stange gesucht. Das ist nicht gelungen. Ich bekam kein rechtliches Gehör, anders als hier. Ich dachte das Gericht nimmt ... . Der ist wie Dr. Krönert. Habe Fragen gestellt. Er hat mir mitgeteilt, dafür ist kein Raum da. Das verstehe ich. Es ist seine Aufgabe, mit den Bürgern zu diskutieren. Herr Staatsanwalt sagt, sie können den rechtlichen Weg suchen. Soll ich mich immer sofort beschweren? Ich bin kein Querulant. Querulant zu sein, ist per se nicht schlecht. Neben der Justiz beschäftige ich mich viel mit der Geschichte. Habe Konzentrationslager besucht, zusammen mit meiner Frau. Macht mich sehr betroffen. Bin Deutscher, habe mir das nicht ausgewählt. Hätte Holländer sein können.


Angela Merkel steht über solchem Unsinn!
Weshalb nicht die Richter im Norden Deutschlands?
Mich interessiert, wie konnte es dazu kommen. Adolf Hitler konnte das machen, weil er nicht gestoppt wurde. Als er dann an die Macht kam, war es zu spät. Die wollten, dass die anderen ihre Meinung nicht mehr sagen. Aus diesem Grunde sollte man nicht so argumentieren, wie der Herr Staatsanwalt. Man war sicher, man sollte über die Nazizeit auch vergleichend berichten dürfen, damit sie sich nicht wiederholt. Die Konzentrationslager waren ... . Nein, man muss darüber sprechen dürfen, richtig. Wenn man das falsch macht, dann verstößt man gegen Artikel 10. Auch eine falsche Meinung muss erlaubt sein. Menschen müssen sich ein Bild machen dürfen. Es geht nicht, wenn man etwas Falsches sagt, dass das dann verboten wird. Es müsste sogar erlaubt sein zu beleidigen. Der Beleidiger macht sich selbst lächerlich. Kinderficker, Stinkfotze geht nicht. Meine Mutter sagt, lass es. Frau Stange fühlt sich nicht betroffen. Herr Krönert meint, ich würde die Rechtsprechung beleidigen. Die Rechtsprechung kann man nicht beleidigen. Ich kann auch einen Tisch nicht beleidigen. Sonst würden Frau Stange und Frau Beulke hier sitzen und hoffen, gut, jetzt wird er bestraft. Wird man bestraft? Ich glaube nicht, dass Sie mich verurteilen, weil Sie erkennen, dass es falsch ist. Es gibt das Straßburger Urteil vom 17. April 2014. Ich werde, wenn ich verurteilt werden, weiter gehen. Man muss miteinander korrespondieren können. .... . Wenn ich bei Google nach Merkel xxx nach Bildern suche, dann findet man sehr viele sehr anstößige Bilder. Unsere Kanzlerin klagt nicht. Das ist richtig so. Wenn das alle so machen würden, dann würden Beleidigungen nichts bringen. Beleidigungen sind selbstentlarvend. Ich bin bereit bis zum EGMR zu gehen. Vielleicht waren meine Äußerungen krass, vielleicht auch falsch.

Beantrage Freispruch. Die Kosten übernimmt der Staat.

Richter Dr. Barbirz: Muss kurz rausgehen.

[bearbeiten] Urteilsverkündung

Richter Dr. Felix Barbirz nach Wiedereintritt:

Es wird das folgende Urteil verkündet:

Der Angeklagte wird verwarnt. Die Strafe von 40 Tagessätzen zu je € 20,- bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen.

Sie können sich wieder setzen.

[bearbeiten] Urteilsbegründung

Richter Dr. Felix Barbirz zur Urteilsbegründung:

Sie sind nicht blöd. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Sie haben sich hier als intelligenter Mensch dargestellt. Sie müsse es nicht wieder schreiben. Sie müssen sich zwei Jahre straffrei halten. Eine Straftat der Beleidigung ist es ohne Zweifel, auch wenn es nicht gestört hat. Wenn das Landgericht Willkür attestiert hat, dann muss man sagen, Willkür ist ein Rechtsbegriff. Willkür habe ich letztlich oft beim Verweis von einem Gericht auf ein anderes. Es ist eine prozessualer Begriff. Willkür ist ... richterliche Willkür ... erst in zweiter Äußerung wie Nazirichterin. Ich schreie auch Leute im Prozess an. Sie haben heute zugehört. Sie wimmeln durch Befangenheit ab. Ist zulässig. Ob Morische und Barbirz zu recht oder unrecht, ist rechtens möglich. ... liegt nah, dass Betroffene meiner, handelt wie in der Nazizeit. Es ist in der Gesamtheit zu sehen. Nazizeit, psychisch krank und Kriminalität. Ein Gesichtspunkt. Man kann diskutieren, ob Nazivergleich zulässig ist. Es ist ohne Weiteres objektiv beleidigend. Sie fragen, weshalb bestrafen, wenn Frau Stange sich nicht betroffen fühlt. Darauf kommt es nicht an. Dass der Vorgesetzte den Strafantrag stellt liegt daran, dass sie nicht als Person, sondern in ihrer dienstlichen Eigenschaft, in ihrer dienstlichen Tätigkeit beleidigt wurde. Es kommt auch nicht darauf an, ob sie sich beleidigt fühlte. Es waren beleidigende Äußerungen.

Dann komme ich zum subjektiven Tatbestand. Sie können das und sind dazu in der Lage. Dass er ... ist. Ich habe das viel deutlicher empfunden. Ich glaube, es ist nicht Ihre Absicht. Bezüglich des dritten Schreibens haben Sie das auch eingesehen. Weil Sie sich so viel Gedanken machen. Sie waren demnach in der Lage zu erkennen, das Frau Stange das damals als Beleidigung empfunden hat. Der Staatsanwalt hat das anders formuliert. Ich habe korrigiert und unterschrieben. Die Frage: Ist das durch die Meinungsfrage gedeckt? Dabei geht es um die rechtliche Wertung.

Es ist durch den EGMR nicht gedeckt. Kann mich da nur dem Staatsanwalt anschließen. Es ist die Frage, wie wirkt der Wortlaut? Gerade in der Kombination. Das große Rechtsprechung im Kampf ums Recht, ob Sie das Recht hatten, zu solchen starken Formulierungen zu greifen. Der Staatsanwalt hat nicht die Person in den Fordergrund gesetzt oder die Sachentscheidung. Bin zusammen mit dem Staatsanwalt überzeugt, dass in Kombination der drei Äußerungen der Achtungsanspruch im Vordergrund stand. Wir sitzen schon zweieinhalb Stunden hier. Wie wirkt das auf jemanden, der in der Justiz beschäftigt ist? Die Grenze ist schon überschritten, wenn mit Methoden der Nazizeit verglichen wird. Es ist eine krasse Kritik an den Methoden der Justiz. Die Justiz erhält viele solche Schreiben. Strafanträge werden gestellt oder auch nicht. Solche Fälle, wo das zu trennen ist über die Rechtssache hinaus. ... die Betroffenen werden diffamiert ... sondern Ausdruck psychischer Krankheit stellt den Menschen in den Vordergrund. War nicht Ihre Absicht. Das glaube ich, dass Sie nicht wollten, dass es so wirkt. Ist nicht ... .

Wie waren Sie zu bestrafen?

Wie ich sage, eine Geldstrafe ist nicht zu verhängen. Ihre ganze, die ganzen Dinge, die Ihnen widerfahren sind, haben die Betroffenen in ihrer dienstlichen Eigenschaft getätigt. .. mit den Geschehnissen auf dem Markt .. sich für die Ahrensburger Justiz interessieren ... . Habe auch gelesen, was das Landgericht Hamburg zu entscheiden hat. Dass Dr. Krönert des Landgerichts Lübeck Ansprüche erhebt, Ihren Beleidigungen und Diffamierungen nicht ausgesetzt zu sein, ist ... . Es ist nicht so, dass Sie immer verlieren. Sie haben auch gewonnen. Sie haben es nicht leicht möchte ich nicht verbergen. Es ist so, dass dienstliche Strafanzeigen stärker verfolgt werden, als private. Der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft ist da stärker. Niemand möchte Ihren Vorwürfen ausgesetzt sein.

Es war zu entscheiden, ob Geldstrafe oder Verwarnung. Es stehen Ihnen Ansprüche zu, die Sie nicht erhalten haben. Es gab diese ... beim Landgericht Hamburg. Alles ... im Internet. In welchem Maße ... Möglich, ... weil Sie nicht nur die Justiz beschreiben. Man muss ... stießen Sie auf taube Ohren. ... Deswegen sollten Sie diszipliniert werden. Aber es ist durchaus zu berücksichtigen, dass Sie im Interesse handelten, was hier passierte.

Meine Meinung nach dem Verlauf dieses Verfahrens ist, dass ich vertrauen kann, dass Sie in Zukunft vorsichtiger sein werden. Es gibt die Rechtsgrundlage, dass keine Bestrafung erfolgt. Ihnen geht es um den Kampf um Ihre rechtlichen Positionen. Möchte nicht in präventiver Weise einwirken. Sie werden vorsichtiger. Da stellt sich trotzdem die Frage. Ich glaube Ihnen, dass Sie sich heute distanzieren, was Sie damit sagen ... Halte Ihnen zu Gute, dass es zwei Jahre her ist. Dass Sie vorsichtig sind. Es bedarf keiner Geldstrafe, Verwarnung reicht aus. Wenn Sie sich mit der Justiz anlegen, auch einen gewissen Achtungsanspruch brauchen, um objektiv arbeiten zu können, brauchen ... . Sie sagten, es ist schon wichtig zu wissen, was die Beamten privat sind. Wenn es das Private betrifft, so soll es nicht sein. Ja, Sie sollen noch Mal eine Beschwerde einreichen. Ich fragte Sie nach den persönlichen Verhältnissen. Das mache ich in dienstlicher Eigenschaft. Sonst wären wir in der Nazizeit, wo privat entschieden wurde. Sie interessieren sich nicht für Shopping. Wenn ich hier nicht veranstaltet ... . Sehe das sportlich, die höhere Instanz. Herr Staatsanwalt, ich glaube, das ist so angemessen. Sie können Berufung einlegen. Sehe das sportlich.

Es ist Ihr Recht Revision oder Berufung innerhalb einer Woche einzulegen. Der Bewährungsbeschluss ... zwei Jahre. Jede Anschriftsänderung ist dem Gericht anzuzeigen. Sie müssen sich straffrei führen.

Das wars. Die Verwarnung wird eingetragen.

25.04.14: Herr Schädel ging in Berufung. Fortsetzung beim Landgericht Lübeck.

[bearbeiten] Kommentar

Was haben wir der heutigen Verhandlung entnommen?

Öffentliches Kundtum der Meinung, eine Richerin sei kriminell, möglicher Weise psychisch krank und deren Urteile seien krass willkürlich, wie Nazi-Richter, kann erlaubt sein aber auch bestraft werden.

Wir erfahren, dass Richter und Richterinnen des Amtsgerichts Ahrensburg oft mit den Vorwürfen konkrontiert werden, sich wie Nazirichter zu verhalten und zu urteilen.

Wir erfahren allerdings nicht, unter welchen Umständen solche Vorwürfe ernst genommen und Konsequenzen gezogen werden bzw. wurden.

Wir haben leider aus dem Munde des Staatsanwalts keine entlastende Argumente zu Gunsten des Angeklagten gehört. Dürfen wir uns daswegen an die Nazi-Staatsanwälte erinnern und das hier so kundtun?

Wir erfuhren, dass richterliche Willkür zum Grundprinzip unserer Rechtsprechung gehört. Dagegen sei ja Berufung, Revision, Beschwerde, Einspruch etc. vorgesehen. Gebe es keine richterliche Willkür, bräuchte man auch diese Instrumentarien der ZPO und der StPO nicht. Der gute Richter Dr. Felix Barbirz sagte allerdings nichts dazu, dass es ähnliche Instrumentarien auch in der Nazijustiz gab. Folgt daraus, dass die Naziwillkür rechtens war? Eigenwillige Befürwortung der richterlichen Willkür. Um zu einer angestrebten Verurteilng zu kommen, werden Vergleiche mit der Nazijustiz relativiert, abgewürgt, auf Formalitäten reduziert.

Wir erfuhren auch, dass Schreien und Brüllen zum richterlichen Tagesgeshandwerk in Deutschland Heute gehört. Die Betroffenen Angeklagten bzw. Beklagten dürfen sich dabei an Freisler erinnern. Ihre Gefühlswelt öffentlich kundtun dürfen diese allerdings nicht. Wo kämen wir hin!!

Auch die Privatsphäre sei absolut geschützt. Jeder Richter, jede Richterin, jeder Staatsanwalt und jede Staatsanwältin führe in Deutschland zwei Leben, das eines Beamten, und das einer privaten Person. Dass der Präsident des Landgerichts Lübeck, Dr. Ole Krönert schon mehrere Strafanzeigen gegen den hiesigen Beklagten erfolglos stellte und dass die Bearbeitung der jetzigen Strafanzeige fast ein Jahr dauerte, sah Richter Dr. Barbirz nicht als eine private Angelegenheit des Landgerichts-Präsidenten an. Auch das "sportliche Vergnügen", welches dem urteilenden Richter der Gang des Angeklagten in die höheren Instanzen bereitet, ist keine private Angelegenheit. "Sportliches Vergnügen" gehört zur Arbeitsplatzbeschreibung von Richtern, dürften wir schlussfolgern.

Kein Wort zum Sachverhalt, den Ursachen für die krassen Äußerungen des Angeklagten, kein Wort zu den Willkürurteilen der Richterin Stange, kein Wort zu der drei Mal erfolglos versuchten Kriminalisierung des Angeklagten durch das Amtsgericht Ahrensburg. Kein Wort, welche Schlussfolgerungen das Amtsgericht Ahrensburg aus der tiefen Betroffenheit des Angeklagten gezogen hat, außer dem festen Willen, diesen zu verurteilen, zu kriminalisieren.

Kein Wort zum schmutzigen, eines demokratischen Staates unwürdigen Bürgermeister-Wahlkampf 2009. Scheint alles normal zu sein. Hat nichts, absolut nichts mit der deutschen Vergangenheit, deren Aufarbeitung und dem Anliegen eine Wiederholung zu vermeiden, zu tun.

Wir erfuhren ebenfalls, dass die Staatsanwaltschaft Formalbeleidigungen der Art, wie Arschloch, Kinderficker, Stinkfotze, durchgeknallter Idiot, Wasser trinken da, wo der Klodeckel einem auf den Kopf fällt, Aufrufe zur Gewalt gegen Personen nicht verfolgt und auf die Zivilgerichtbarkeit verweist. Anders jedoch, wenn es um inhaltliche Beleidigungen gegen Justizangehörige geht. Da müssen die Privilegien der Staatsdiener geschützt werden.

Das erinnert den Berichterstaatter weniger an die Nazizeit, denn dort spielten die Inhalte schon eine erhebliche Rolle und richterliche persönliche Willkür hatte keine Hochkonjunktur. Anders in der DDR. Der Berichterstatter wurde 1984 in der DDR zu 7 Jahren Zuchthaus verurteilt wegen der Verbreitung von 7 Büchern in 13 Fällen. Es handelte sich bei den sieben Büchern ausschließlich um Bücher, in denen die Tätigkeit der Staatssicherheitsorgane der DDR und der UdSSR zentraler Gegenstand waren. Nichts anderes hörte der Berichterstatter heute aus dem Munde des Richrers Dr. Barbirz.

Dr. Barbirz hat recht, Frau Stange, der Amtsgerichts-Direktor Burmeister und der Präsident des Landgericths Lübeck Dr. Ole Krönert handeln und urteilen keinesfalls wie Nazirichter. Allerdings eher wie die ehemaligen DDR-Richter und Richter in der Sowjetunion. Selbstverständlich angepasst an die Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland und unter mehr öffentlicher Kontrolle als in den Diktaturen der DDR und der UdSSR.

Interessant war ebenfalls zu beobachten, wie der Richter und der Staatsanwalt fast nebenbei die zur Verurteilung notwendigen Formalitäten der deutschen Rechtssprechung einhielten, festhielten und protokollierten.

Wir werden das vorgeschobene Formale nach Erhalt des Urteils näher beleuchten.

Resume: Am Amtsgericht Ahrensburg wird wissentlich und willentlich nach § 185 StGB strafrechtlich jemand verfolgt, dessen den Richtern und Staatsanwälten bekanntens Anliegen ist: "Wehret den Anfängen". Hinweise werden als Beleidigungen kriminalisiert.

Frage: Welches und wessen Interesse besteht in einer Verurteilung von Herrn Schädel wegen seinen krassen Formulierungen?

[bearbeiten] Öffentliche Nazi-Vergleiche durch Prominente in der Vergangenheit

Die Prominenten dürfen Verhaltensweisen mit Naziverhalten vergleichen, die Untertanen werden dabei zu Straftätern verunglimpft und strafrechtlich verfolgt.

  • Die deutsche Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll am 19.09.2002 über den amerikanischen Präsidenten George W. Bush geäußert haben:
"Bush will von seinen innenpolitischen Schwierigkeiten ablenken. Das ist eine beliebte Methode. Das hat auch Hitler so gemacht. Das kennen wir aus unserer Geschichte seit Adolf Nazi."

Unmittelbar danach hat sie klargestellt, dass dieser Vergleich so nicht zulässig sei und nicht so genmeint gewesen sei.

  • Der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte 1986 über den sowjetischen Staats- und Parteichef Michael Gorbatschov:
"Er ist ein moderner kommunistischer Führer, der sich auf Public Relations versteht. Goebbels, einer von jenen, die für die Verbrechen der Hitler-Ära verantwortlich waren, verstand sich auch auf Public Relations."
  • Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Willy Brandt äußerte 1985 über CDU-Generalsekretär Heiner Geißler:
Ab Minute 1:20 "Ein Hetzer ist er (Heiner Geißler). Seit Goebbels der schlimmste Hetzer in unserem Land."

[bearbeiten] AKTUELLE NAZI-VORWÜRFE / VERGLEICHE VON PROMINENTEN

  • Unser Finanzminister Wolfgang Schäuble verglich Putin mit Hitler. Mit diesem Vergleich steht der oberste Ordnungshüter nicht allein.

Weitere Informationen zum Thema Nazi-Vorwurf / Nazi-Vergleich im Internet.

[bearbeiten] Videos zum Nachdenken

[bearbeiten] Leserkommentare

1. 28.04.14, 8:21: Sehr geehrter Herr Schälike,

ob es der Strafrichter Dr. Barbirz ernst mit seiner Ansicht meint, dass es quasi normal sei, dass er und andere Richter "unterer" Instanzen öfter willkürlich entscheiden würden? Sollte er allerdings Beleg für eine willkürliche Entscheidung darin sehen, dass diese Entscheidung von der nächsten Instanz aufgehoben wird, so hat das eine mit dem anderen natürlich nichts zu tun. Allerdings treibt der Richter Dr. Barbirz mit seinen Ausführungen zu Willkürurteilen ein gefährliches Spiel.

Denn insbesondere eignet sich die Feststellung willkürlichen richterlichen Handelns regelmäßig dazu, jedenfalls den objektiven Straftatbestand der Rechtsbeugung zu bejahen (zu Verurteilungen wegen Rechtsbeugung kommt es vor allem "nur" deshalb vergleichsweise selten, weil der subjektive Tatbestand der Rechtsbeugung angeblich so selten nachgewiesen werden kann).

Eigentlich hätte der Staatsanwalt in der Verhandlung am 23.04.2014 daher nachhaken und den Richter darauf hinweisen müssen, dass dieser gerade im Begriff ist, sich dem Verdacht der Begehung von Straftaten auszusetzen, indem er sich des fortlaufenden Erlasses von Willkürurteilen bezichtigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Frage von Schälike:

Wie ist es dann, wenn z.B. die Vorsitzene Richterin Simone Käfer sagt, man kann auch anders entscheiden. Wir haben uns so entschieden. Hätten auch anders entscheiden können.

Ist damit der subjektive Tatbestand der Willkür gegeben?

Antwort, 8:52: Sehr geehrter Herr Schälike,

willkürlich sind solche richterlichen Entscheidungen, für die es keinen "sachlichen" Grund gibt. Sachlich in diesem Sinne bedeutet rechtlich vertretbar. Rechtlich vertretbar sind nicht selten verschiedene Auffassungen zu ein und derselben Rechtsfrage. Davon "lebt" das Recht und vor allem auch die Juristen. Daher kommt es bei dem von Frau Käfer entschiedenen Fall, bei dem angeblich auch anders hätte entschieden werden können, für die Willkürfrage darauf an, ob nur eine oder aber mehrere Rechtsauffassungen in Bezug auf die juristische Bewertung vertretbar sind. Die Frage, was rechtlich vertretbar ist und was nicht, ist keine Geheimwissenschaft, sondern einer rechtlichen Analyse zugänglich. Jeder angehende Jurist weiß das aus seiner Ausbildung und den Korrekturanmerkungen zu seinen schriftlichen Prüfungsaufgaben: "gut vertretbar, vertretbar, noch vertretbar, gerade noch vertretbar, nicht mehr vertretbar, abwegig".

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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