23.03.2012 - Wieder ein Sonntag fuer die Zensoren

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23.03.2012 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Wieder ein Sonntag für die Zensoren. Von den sechs heute verhandelten Verfahren scheinen die Zensoren in fünf zu obsiegen. Oberzensor war heute Richter Dr. Asmus Maatsch, unterstützt von Richter Dr. Philipp Link, Richterin Barbara Mittler und Richterin Gabriele Ellenbrock (ehemals Ritz).

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

23. März 2012


Siehe Verhandlungsbericht 324 O 490/11

Was war heute los?

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23.03.2012

Auf den beiden (Verkündungen u. Verhandlungen) Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Das scheint nur beim LG und OLG in Hamburg so der Fall zu sein.

Spannend war das Verfahren Gregor Gysi gegen NDR – 324 O 490/11. Es ging um die Sendung „Die Akte Gysi“. Gysi wird sich heute als Zensor durchgesetzt haben. Verhandlungsbericht.

Nicht minder interessant waren die vier Verfahren HSH Nordbank AG, Prevent AG und Wolfgang Gößmann gegen Spiegel und Axel Springer. Der Haupt- und einziger Zeuge dieser Meanstream-Medien Arndt Umbach nutzte sein Zeugenverweigerungsrecht, was zur Unterwerfung der Presse durch Abgabe einiger strafbewehrter Unterlassungsverpflichtungserklärungen führte.

Der hartnäckige Josef Esch schien heute in der Sache 324 O 420/11 mit seinem Zensurbegehren auf Richtigstellung zu unterliegen.

Nicht unerwähnt möchten wir die Tatsache lassen, dass am 20.03.2012 eine einstweilige Verfügung von den Richtern/Innen Dr. Maatsch, Ellenbrock und Mittler erlassen wurde, welche mehr als ein halbes Jahr zuvor (August bzw. Juli 2011) beantragt war – Az. 324 O 451/11

Josef Esch vs. manager magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 420/11

Die heutigen Zensoren: Richter Dr. Asmus Maatsch, Richterin Gabriele Ellenbrock (ehemals Ritz), Richterin Barbara Mittler, Rechtsanwältin Tanja Irion, Rechtsanwälte Schulz-Süchting und Dr. Marc-Oliver Srocke

Corpus Delicti Wieder geht es um den falschen Eindruck, den die Berichterstattung über die Gebaren des Klägers als Vermieter gegenüber guten Freunden an den Tag legt. Der Kläger kenn kenne Pardon. Mieteinnahmen seien ihm wichtiger als langjährige Freundschaft

Verhandlung

Richter Dr. Asmus Maatsch: In der Sache ist schon verhandelt und erörtert worden. Ich war nicht dabei. Wir haben im Moment eine Teilrücknahme, bei der wir dem Argument nicht folgen wollen, dass sie nicht möglich sei. Ob das den einheitlichen Streitwert …. ? 10.000 … 5.000. Ob sie [Beklagtenseite] der Teilrücknahme zustimmen, bleibt bei ihnen. . Wir waren mit dem Verfahren befasst. Als zweiter Punkt kommt die Pille für die Richtigstellung. Eine Richtigstellung ist ein beträchtlicher Einschnitt in die Pressefreiheit. . … Wir haben hier unsere beträchtlichen Zweifel. Die Berichterstattung hat nichts zu den Gründen der Nichtverlängerung des Mietvertrages … .Zahlungsunfähigkeit als Deutung folgt nicht zwingend. Wenn schon … ist es das. Solches Verhalten eines Vermieters …. Auch wenn es ein sehr gutes persönliches Verhältnis … guter Freund … Milde gesagt. Das ist nicht so ehrenrührig, hat nicht ein solches Gewicht, dass eine Richtigstellung für notwendig macht. So dass wir der Klage keinen Erfolg beimessen. Sie [Ra’in Irion] sind am Zuge.

Esch-Anwältin Tanja Irion: Habe mit meinem Mandanten gesprochen. Er hat andere wichtigere Sachen. Aber gerade die Formalie, Esch kennt kein Pardon. Mieteinnahmen seien ihm wichtiger als langjährige Freundschaft. Aus rechtlicher Sicht … Dass die Rufbeeinträchtigung nicht ausreicht …. Damit vermischt man die Grenze zum Widerruf. Es gibt die BVerfG-Entscheidung zu Franziska von Almsick, ob sie heiratet. Berichte über Heiratsabsichten sind nicht ehrenrührig, aber diese berühren das Persönlichkeitsrecht. Eine Richtigstellung nicjt weil unwahr, sondern weil unvollständig. BGH … 25 % ….

manager magazin-Anwalt Schulz-Süchting: … Das ist eine Klageänderung …. Nicht wert. Anforderungen an eine Richtigstellung müssen gestellt werden. Stolpe. Herr Esch hatte rauswerfen wollen. Dieser Eindruck entsteht nicht. Ist bereit zu bestehenden Konditionen. Nicht weniger, geringere Konditionen. Das reicht nicht für eine Richtigstellung

Richter Dr. Asmus Maatsch: Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteivertretern erörtert. Der Klägervertreterin stellt Antrag aus der Klageschrift vom 02.08.2011 mit der Maßgabe, dass die dortige Ziffer 2 entfällt. Beklagtenvertreter stimmt der möglicherweise darin liegende teilweise Klagerücknahme zu. Vorgelesen und genehmigt. Beklagtenvertreter beantragt Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird Anberaumt auf Freitag, den 11.05.2012, 9:55, Saal B335

Prevent AG vs. Axel Springer AG u.a. 324 O 610/10

HSH Nordbank AG vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.KG. u.a. 324 O 615/10

Wolfgang Gößmann vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.KG. u.a.324 O 628/10

Wolfgang Gößmann vs. Axel Springer AG u.a. 324 0 631/10

Siehe Terminrolle.

Die heutigen Zensoren: Richter Dr. Asmus Maatsch, Richterin Gabriele Ellenbrock (ehemals Ritz), Richterin Barbara Mittler, Rechtsanwältin Tanja Irion, Rechtsanwalt Gernot Lehr, Rechtsanwalt Tobis Würkert, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Recxhtsanmwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Schulz-Süchting


Siehe auch andere Videos

Corpus Delicti

Was in den einzelnen Sachen den Beklagten vorgeworfen wird, wurde an diesem Tag nicht klar. Da muss der Pseudoöffentlichkeit sich die Notizen der vorangegangenen Verhandlungen ansehen.

Wozu eigentlich? Das absurde Theater geht an den Inhalten vorbei.

Verhandlung

Auf der Anwaltsseite sitzen sechs Zensoren, am Richtertisch drei. Neun creme de la creme JuristenInnen waren ausgezeichnete Schauspieler.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Wir wollen zu allen vier Sachen ein gemeinsames Protokoll

Klägeranwalt Gernot Lehr: Wir haben unterschiedliche Beweisfragen.

Richter Dr. Asmus Maatsch: An die Beklagte in Sachen 324 O 628/11 sind mit dem Beweisbeschluss Hinweise ergangen. Dem ist nicht Rechnung getragen worden.

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: Welchen Hinweis meinen Sie? Ich kann keinen finden.

Richter Dr. Asmus Maatsch: … Hinweis.

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: Habe den Hinweis gefunden. Ist Rechtsvorbehalt. Habe … gelesen.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Sachvortrag, weiterer Beweis … .

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: Habe keinen weiteren Hinweis.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Es ist zu unterscheiden. Es sind Unterschiede vorgetragen worden.

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: Habe immer auf die anderen Sachen verwiesen.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Im Hinweisbeschluss geht es darum … . Es geht m Richtigstellung. Von der Beklagtenseite Vortrag über die Wahrheit.

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: § 135 … muss Hinweis geben, den ich verstehe. Habe wie bekannt … ist wahr. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Das machen wir auch gern.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Können wir danach in den Beweisbeschluss …vom 17.06.11 … Noch nicht hinreichend dargelegt.

Gößmannanwalt Gernot Lehr: Es sind mögliche Zeugen im Zuschauerraum.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Tonhausen, Dehm, Meetz-Schawaller. Sind nicht im Saal.

Richter Dr. Philipp Link ruf den Zeugen Umbach auf:

Richter Dr. Asmus Maatsch belehrt den Zeugen: … Aus der Sicht der Kammer steht Ihnen ein Zeugenverweigerungsrecht zuz. Gibt es ein Strafverfahren gegen Sie?

Zeuge Arndt Umbach: Es gibt ein anhängendes Strafverfahren. Bei der Hamburger … .

Richter Dr. Asmus Maatsch: Wir neigen dann Dazu umfassenden Zeugenverweigerungsrecht zugestehen. Es gibt keine Fragen, die nicht mit dieser Zeugenverweigerung nicht in Frage kommen § 464 StGB. … Wider besseren Wissens … Wenn sich der Zeuge selbst ans Messer liefert.

Zeuge Arndt Umbach: Möchte dann davon Gebrauch machen, keine Aussagen zur Sache zu machen.

Richter Dr. Asmus Maatsch diktiert: Aus Sicht der Kammer war damit die Beweisaufnahme beendet.

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: Wir finden, dass Sie recht haben.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Der Zeuge wird dann mit Dank entlassen. Der Beklagtenvertreter erhält Gelegenheit zu …. Stellung zu nehmen und erklärt. Frage, wie wollen wir weiter verfahren?

Spiegelanwalt Schulz-Süchting: In der Sache gegen den Spiegel ist die Sache damit erledigt. Es geht um die Wahrheit. Die Voraussetzungen für die Verdachtsberichterstattung ist nicht gegeben. Werde anerkennen. Gegen Dr. Gößmann haben wir immer deutlich gemacht, dass es eine reine Verdachtsberichterstattung ist. Wir haben nie behaupten, es ist immer so gewesen. Aggressiv deutlich. Haben soviel Verdachtsmomente, dass die Befragung der Person nicht notwendig ist. Was Lars und Schmidt betrifft, haben Sie noch nicht entscheiden, on diese einbezogen wird. Herr Dr. Mann hat diese nicht zusätzlich eingeklagt. …. Damit sie sagen, was Herr Umbach ihm erzählt hat, vordem er zum Notar ging. …. Was ihm erzählt wurde, als er das wegen der Staatsanwaltschaft in Kiel … . Deswegen beantrag ich jetz, diese Zeugen zu vernehmen.

Das Theater nahm seine Lauf.

Ergebisse

324 O 610/10 Prevent AG vs. Spiegel: Der Beklagtenvertreter nahm den Klageantrag an und gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Kostenentscheidung erfolgt schriftlich.

324 O 615/10 HSH Nordbank AG vs. Spiegel: Der Beklagtenvertretergab gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Wechselseitige Kostenanträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 11.05.12, 9:55, Saal B335

324 O 628/10 Wolfgang Gößmann vs. Axel Springer : Der Beklagtenvertreter gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen bezogen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335

20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Anhörmaßnahmen nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 631/10 Wolfgang Gößmann vs. Spiegel: Der Beklagtenvertreter erkennt die Klage an. Klägervertreter beantragt Anerkenntnisurteil. Kostenentscheidung am Schluss der Sitzung.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[]Kategorie:Gysi]

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