22 O 376/11 - 23.03.2012 - Kachelmann und Kanzlei Hoecker machen Neonazis hoffaehig

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Version vom 12:59, 31. Mär. 2012

......

Corpus Delicti

Das Mitglied der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“, Thomas Gering schrieb eine Mail. Diese ging an die Bundeskanzlerin, das Bundesverteidigungsminister, an einige andere, auch eben auch an Kachelmann. Kachelmann reagierte prompt, und antwortete an alle Empfänger und den Absender. Er kenne die Bürgerinitiative schon, ebenso ihre Thesen, man solle diese nicht ernst nehmen, man habe es dort mit Verrückten bzw. Neonazis zu tun.

Thomas Gering erwirkte am 27.10.2011 eine einstweilige Verfügung, mit der Kachelmann untersagt wurde, diese Äußerungen in Bezug auf den Kläger zu wiederholen.

Kachelmann versandte eine Klarstellung – allerdings nicht an den Kläger – und legte Widerspruch ein. Das Widerspruchsverfahren erlebten wir heute.

Am 17.02.2012 wurde über den Kachelmann-Widerspruch verhandelt. Wegen der fehlenden Vollmacht ergingt ein Versäumnisurteil gegen Kachelmann.

Heute wurde der Einspruch verhandelt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Landgericht Berlin, ZK22


Thomas Gering vs. Jörg Kachelmann 22 O 376/11

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin: Carsten Pekie

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dominik Storr

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser aus der Kanzlei Prof. Höcker

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Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.03.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

terminrolle_120328_lg_bln_zk22_kl.jpg Die Fortsetzung der Theatervorstellung unter der Leitung des Einzelrichters Carsten Pekie der Zivilkammer 22 erfolgte ebenfalls im großen Saal 100 des Landgerichts. Der Saal war gefüllt, nicht ganz so voll wie am 17.02.2012 aber voll.

Im Gerichtsgebäude wimmelte es nicht mehr so an Wachpersonal. Wahrscheinlich haben die Verantwortlichen mitbekommen, dass es nur friedliche Neonazis bzw. Verrückte die Veranstaltung besuchen.

Vor der Verhandlung traf ich Rechtsanwalt Dominik Storr und äußerte meine Einschätzung, dass sein Mandant wegen der fehlenden Betroffenheit verlieren würde. Er gebe eine Chance zu obsiegen, wenn hilfsweise ein Antrag gestellt wird, zu verbieten, durch die Kachelmann-Äußerungen den Eindruck zu erwecken, dass Herr Gering ein Neonazi bzw. ein Verrückter sei.

Rechtsanwalt Dominik Storr war sich seines Sieges sicher und sah keine Notwendigkeit, seinen Antrag presserechtlich zu ergänzen.

Richter Carsten Pekie: Es sind die gleichen Vertreter erscheinen, wie das letzte mal, scheint mir. Die Formalien sind eingehalten: Einspruch, rechtzeitig gestellt. Die Einspruchsfrist von vierzehn Tagen ist eingehalten worden. Die Vollmacht ist vorgelegt worden. Eine Kopie ist an sei [Klägerseite] gesandt worden. Von der Sache selbst ist das Wesentliche geäußert worden. Schriftsätze, Wiederholungsgefahr, Recht auf Gegenschlag … . Nicht besprochen worden ist die Meinungsfreiheit von Herrn Kachelmann. Wenn das nicht angesprochen werden soll, nehmen wir die Anträge auf.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Sie haben Betroffenheit angesprochen. Es kommt auf den objektiven Empfänger an. Beispiel: Jemand schreibt eine e-Mails an eine Zeitung und erhält die Antwort, wer solche Leserbriefe schriebt ist eine Neonazi. Wenn die Gegenseite eint, mit der Äußerung sind alle gemeint, dann greift das zu groß.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Haben gesprochen. Haben Herrn Gering gesagt, dass er nicht gemeint war. Haben das klargestellt. Selbst wenn Herr Gering gemeint ist, dann ist das eine zulässige Meinungsäußerung.

Kommentar RS: Interessant! Dann darf ich behaupten, Jörg Kachelmann wäre ein Neonazi. Denn ich meine, Menschen, die viel gegen die Presse klagen und Verbote massenweise begehren, sind Neonazis. Nazis und Neonazis sind gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Kommen die Neonazis an die Macht, dann wissen wir, was mit dem Rest der Presse- und der Meinungsfreiheit passiert. Der jetzt geführte Rundumschlag gegen die Presse wird mit viel mehr Sanktionen und Verboten enden.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Die Frage ist, ist dieses …. Zulässig. Meinungsfreiheit steht dem Persönlichkeitsrecht meines Mandanten entgegen. Es geht um diesen Begriff. „Diese Massenspam-e-Mail dieser verrückten Verschwörungstheoretiker“ haben wir nicht angegriffen. Nur Neonazi bzw. verrückter. Sie haben eine Klarstellung gemailt, ohne meinen Mandanten zu informieren. Kann ja nicht sagen, haben einen der Äußerungen …. Haben es aber anders gemeint.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Zu der Abwägung von Grundrechten. Klar, es überwiegt die Wagschale mit der Meinungsäußerung. Punkt 1. Herr Gering war nicht gemeint. Fängst an mit Neonazis oder verrückte. Oder Verrückte ist sehr abschwächend. Aus unserer Sicht ist die Abschwächung … . Wenn jemand als verrückt bezeichnet wird, der die Verschwörungstheorie, die nicht belegt ist, vertritt, dann ist das eine Meinungsäußerung. Punkt 2. Unserem Mandanten geht es um die sachliche Auseinandersetzung. Wir haben vorgetragen zur Beziehung der Neonazis zu der Chemtrail-Gruppe. Der nächste Punkt ist das recht auf Gegenschlag. Wir Herr Gering in seiner Mails vom 03.10.11 schreibt … Teil eines staatlichen Vertuschungsplanes … Vielen Dank.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Gegenschlag. Ein Gegenschlag muss immer verhältnismäßig sein. Die Texte der Band Bandbreite sind antisemitisch. Dann ist erlaubt zu sagen, die Band ist antisemitisch. Man kann sagen, der Mandant bist verrückt. Mann kann sagen, es ist eine Meinung. Man kann aber nicht sagen er ist verrückt bzw. Neonazi. Das ist eine Prangerwirkung. Zur Klarstellung. Es wurde nur bestätigt, dass versandt wurde, aber es gibt keinen beweis, das das Mail eingegangen ist. Die Klarstellung war nicht eindeutig.

Aus dem Publikum: Definition ist klar.

Richter Carsten Pekie: Nein. Sie werden Anträge stellen. Kosten … Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Am 14.03.12

Richter Carsten Pekie: 28.023.12, Blatt 71 der Akte.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Kosten des Verfügungsvefahrens voll beim Käger.

Richter Carsten Pekie: WEiur machen fünf Minuten Pause. Dann wird das Urteil verkündet.

Richter Carsten Pekie verlässt den Gerichtssaal.

Richter Carsten Pekie nach Wiedereintritt: Im Namen des Volkes ergeht ein Urteil.

1. Das Versäumnisurteil wird aufgehoben
2. Die Einstweilige Verfügung n vom 27.10.12 wird aufgehoben und die zu Grunde liegenden Anträge werden zurückgewiesen.
3. Der Verfügungskläger trägt die vollständigen Kosten des Verfügungsverfahrens.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit … .

Um ganz klar zu sagen. Herr Gering, Sie haben verloren. Sie müssen … Auges, Es geht uns nicht …. Mit der e-Mail sind aber kaum Ihre Persönlichkeitsrechte berührt. Falls überhaupt, dann nur am Rande. Herr … Es war eine e-Mail an Herrn Kachelmann. Kachelmann hat sich allgemein geäußert in seiner e-Mail. Die Meinung war drastisch rübergebracht. Es streiten die allgemeine Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht. Zunächst kann man nicht einfach davon ausgehen, dass es sich bei Neonazi um eine reine Schmähkritik handelt. Das kann man dem Mail nicht entnehmen. Es ist die Position von Herrn Kachelmann. Wenn wir abwägen, dann müssen wir folgendes sehen: Es gibt jedenfalls Neonazis, die Positionen vertreten, die die Chemtrail-Bewegung vertreten. Wie viele das sind, kann man nicht sagen.

Zwischenruf aus dem Gerichtssaal.

Richter Carsten Pekie : Wem es nicht passt, kann rausgehen. Herr Kachelmann hat es in seiner e-Mail offen gelassen, wie viele es sind. Wir haben zwei Kreise abgegrenzt. Kachelmann hat nicht sämtliche Mitglieder der Chemtrails-Bewegung als Neonazis bezeichnet.

Zu Neonazis und Prangerwirkung. Wenn jemanden vorgeworfen wird, er sei Neonazi, dass hat das nicht unbedingt eine Prangerwirkung. Solche Vorwürfe werden öffentlich gemacht. So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat.

Kachelmann mailt von Verrückten, Verschwörungstheoretikern. Hat das nicht als Krankheit dargestellt.

Aus dem Publikum: War so gemeint.

Richter Carsten Pekie : Denken nicht, dass es so gemeint war.

Rechtsanwalt Dominik Storr: … .

Ein Herr steht auf: Kann ich dann die deutsche Richterschaft als Neonazis bezeichnen?

Richter Carsten Pekie bittet den Saaldiener dien Herrn des Saals zu verweisen. Der Gerichtsdiener geht auf den Herrn zu. Der Herr verlässt freiwillig der Gerichtssaal.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Haben Sie [Richter] den Schriftsatz gelesen?

Richter Carsten Pekie : Wir diskutieren nicht.

Im Publikum steht einer nach dem anderen auf und verlässt en Gerichtssaal. Nur wenige verblieben.

Richter Carsten Pekie : Mann soll hinzufügen, nicht ganz harmlos, dass … zur Verantwortung gezogen fühle.

Zu der Kostenentscheidung. Auch die Kosten des Versäumnisurteils fallen dem Kläger zu. Es ist eine Berichtigung, falls wir auch in der Sache die Kosten dem Kläger auferlegen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Weshalb Haben Sie die Verfügung erlassen? Es hat sich rechtlich nichts geändert. Dann haben Sie Ihre Meinung revidiert.

Richter Carsten Pekie : Haben gedacht, dass das nicht so deutlich zu sehen war.

Kommentar

Juristisches

rs storr.jpg http://www.buskeismus-lexikon.de/images/120328 ra storr.jpg Rechtsanwalt Storr erklärt in seiner Pressemitteilung, dass der Kläger in Berufung gehen wird.

Das ist presserechtlich Unsinn. Verfügungsverfahren sind Schnellverfahren. Weshalb soll man das Kammergericht (Berufungsgericht) sich in einem Schnellverfahren festlegen lassen, was das Argumentieren im hauptsacheverfahren nur erschwert. Unnötoige Kosten und unnötiges Risiko werden produzeirt.

In seinem Artikel: Der Windmühlenkampf geht weiter nach dem Motto „Jetzt erst recht“! wird der Anwalt Dominik Storr presserechtlich klüger, wenn er schreibt:

Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend Berufung einlegen, so dass das Kammergericht über diesen Fall entscheiden wird. Wir überlegen auch, zugleich das Hauptsacheverfahren einzuleiten (wir befinden uns derzeit immer noch im Eilverfahren) und dann notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, was unserem Thema eine weitere gute Bühne bereiten wird.

Neonazis werden durch Kachelmann und die Kanzlei Höcker hoffähig gemacht

Was haben Kachelmann und die Kanzlei Höcker erreicht?

Man darf die Meinung vertreten, dass der Vorwurf Neonazi oder Nazi zu sein, keine Prangerwirkung hat, denn so oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat.

Neonazi oder Nazi zu sein – was Das auch immer bedeute – ist normal.

Nicht seltener werden Menschen Vorwürfe gemacht, sie seien Mörder, Diebe, Verbrecher, Betrüger. Es bleibt eine Anprangerung, wenn es dazu keinen Tasachenhintergrund und die Vorwürfe nicht näher erläutert und begründet werden.

Den Vorwurf Neonazi oder Nazi zu sein anders und darin keine Prangerwirkung zu sehen, wie z.B. mit dem Vorwurf, man sei verheiratet, macht die Neonazis hoffähig.

Das Ziel, Neonazis hoffähig zu machen, dürften in erster Linie Neonazis haben. Damit rücken Jörg Kachelmann und die Kanzlei Höcker in die Menge sehr geschickter und gerissener Neonazis. Diese Meinung darf vertreten werden. Dazu stehen Kachelmann und die Kanzlei Höcker.

Es gibt noch andere Argumente, diese Herren als Neonazis und Nazis zu sehen.

Danke für diesen historischen juristischen Sieg

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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