22 O 376/11 - 17.02.2012 - Ist Kachelmann so doof oder tut er nur so

Aus Buskeismus

Version vom 15:34, 5. Mai. 2012 von Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Mitglied der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“, Thomas Gering schrieb eine Mail. Diese ging an die Bundeskanzlerin, das Bundesverteidigungsminister, an einige andere, auch eben auch an Kachelmann. Kachelmann reagierte prompt, und antwortete an alle Empfänger und den Absender. Er kenne die Bürgerinitiative schon, ebenso ihre Thesen, man solle diese nicht ernst nehmen, man habe es dort mit Verrückten oder Neonazis zu tun.

Thomas Gering erwirkte am 27.10.2011 die einstweilige Verfügung, mit der Kachelmann untersagt wurde, diese Äußerungen in Bezug auf den Kläger zu wiederholen.

Kachelmann versandte eine Klarstellung – allerdings nicht an den Kläger – und legte Widerspruch ein. Das Widerspruchsverfahren erlebten wir heute.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Landgericht Berlin, ZK22


[bearbeiten] Thomas Gering vs. Jörg Kachelmann 22 O 376/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin: Carsten Pekie

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dominik Storr

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser aus der Kanzlei Prof. Höcker

mutbuerger_kl.jpg

die_parteien_kl.jpg

Rechtsanwalt Dominik Storr mit Thomas Gering (li)
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser (re)

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

17.02.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Diese Theatervorstellung war nicht bei Mauck (Zivilkammer 27), sondern vor dem Einzelrichter Carsten Pekie der Zivilkammer 22. Das Kachelmann-Vergehen bestand im Absenden einer Mail an viele Empfänger, in der die streigegenständlichen Äußerungen getätigt wurden.

Die Verhandlung wurde vom Saal 142 verlegt in den großen Saal 100, der laut Betr, VO Abschnitt 4 nur für 43 Zuhörer zugelassen war. Die Verhandlung begann relativ pünktlich um 12:00. Lange davor versammelten sich draußen vor dem Gericht Anhänger der Bewegung „Sauberer Himmel“ und protestierten gegen Kachelmanns Behauptung, es seien überwiegend Verrückte oder Neonazis. Im Gerichtsgebäude wimmelte es nur so an Wachpersonal. Wahrscheinlich rechneten die Behörden mit Nazikrawallen. Ewig Gestrige gab es schon und Verrückte möglicherweise auch. Aber keinen Anzeichen von Krawall oder Krawallgelüsten.

Gleich zu Beginn der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dominik Storr auf ein Problem hin: Draußen stehen noch viele Leute, welche in den Saal möchten. Die Öffentlichkeit sollte gewahrt sein. Die Verhandlung kann in neinen anderen Ruam vwerlegt werden.

Richter Carsten Pekie überlegte eine Weile: Wie viel Leute sind es denn? 10? 13? Wir versuchen es mal.

Die 13 Leute wurden in den Gerichtssaal gelassen.

Richter Carsten Pekie: Die Formalien sind erfüllt,. Von der Klägerseite ist der Kläger persönlich erschienen und sein Anwalt Herr Storr. Die Beklagtenseite wird vertreten von Rechtsanwalt Dr. Leeser, der Kanzlei Höcker. Es geht um die Sache 22 O 376/11. Es geht um die Äußerung, die Herr Kachelmann in einer e-Mail abgegeben habe. Es gibt in Deutschland eine Bürgerinitiatove, die die Auffassung vertritt, im Himmel werden Chemikalien verstreut. Sie nennen das Chemtrails. Im Oktober 2011 der Kläger eine private e-Mail an verschiedene Stellen, das Bundesamt …, an Angela Merkel und außerdem an Kachelmann versandt. Er hat in dieser e-Mail im ersten Teil Sandarttext verwendet, dann Persönliches. Am selben Tag, man kann sagen postwendend, hat der Beklagte eine Art Stellungnahme, Reaktion gemailt und auf zwei YouTube Videos geäußert, sie haben es entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun. Mit freundlichen Grüßen Jörg Kachelmann. Diese Mail vom 05.10.11 hat auch Herr Gering erhalten. Rechtsanwalt Storr hat Kachelmann daraufhin abgemahnt und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Am 15.10.2011 wurde geantwortet. Kachelmann meint, es war eine zulässige Meinungsäußerung. Die Bewegung sei verwickelt … umgangsprachlich … . Es gehr, so heißt es weiter, darum, ob dieses Mail auch den Mandanten betrifft. Es ist nicht zu entnehmen, dass der Mandant verrückt oder ein Neonazi sei. Dieses Schreiben ging auch an der Prozessbevollmächtigte des Klägers. Ende Oktober wurde deswegen beantragt, die Äußerung untersagen zu lassen, sowie die Äußerung auf Herrn Gering bzw. auf seine Äußerungen bezogen war. Die einstweilige Verfügung wurde erlassen. Dagegen ist Kachelmann in Widerspruch gegangen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Es gibt noch die Klarstellung. Der Kläger hat diese nicht erhalten.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Die Klarstellung ging auch an alle Mail-Empfänger. Es war ein aktives Handeln gegenüber allen Beteiligten.

Richter Carsten Pekie: Wie ich sehe, ging die Klarstellung an alle Empfänger des Mails.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Mit einer Ausnahme. Nicht an meinen Mandanten.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Er war nicht Empfänger.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Doch.

Richter Carsten Pekie: An alle mit Ausnahme von Herrn Gering, weil zu Hause. Wusste nicht … .

Rechtsanwalt Dominik Storr: … Eine Glaubhaftmachung, eine eidesstattliche Versicherung werden dazu aber nicht vorgelegt.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Die Beweislast liegt bei Ihnen.

Richter Carsten Pekie: Die Sach- und Rechtslage … ersetzen. Es liegt lediglich der Text des e-Mails vor. Es wurde keine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Eine eidesstattliche Versicherung ist nicht notwendig. Die Vorlage des e-Mails reicht. Sonst unklar mit der Glaubmachungspflicht.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Habe das sicher im Schriftsatz bestritten.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Es ist so, dass Prof. Höcker mein Chef das geschrieben hat. Dann ist das nur meine Kanzlei

Rechtsanwalt Dominik Storr: Herr Höcker ist nicht vertreten. Hatte nichtmal bestritten, auch im Schriftsatz v. 08.02,12, S. 9. Die vom Antragsgegner behauptete … kann … . Es ist völlig uninteressant … Umkehr der Glaubmachungslast … .

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Glaubhaftmachung beschränkt sich auf eine aktuelle eidesstattliche Versicherung.

Richter Carsten Pekie: Das muss dann bewertet werden. Es geht um die Unterlassung dieser Äußerung. Sie sagen, eine Klarstellung sei erfolgt. Medizinisch Geisteskranker sei nicht gemeint gewesen. Die Worte sind umgangssprachlich zu verstehen.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Der Kollege fragt sich … Verrückt hat er, Kachelmann, … eine Meinung. Es ist zulässig im laufenden Meinungskampf.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Nicht den Betroffenen als verrückt bezeichnen.

Richter Carsten Pekie: Es geht nicht, … auch nicht die Frage, ob die Äußerung zutrifft. Es geht darum, die Rechte von Herr Gering verletzt sind. Es geht nicht um die Frage, ob es die Chemtrails gibt. Wahrscheinlich wird es zu dieser Frage nicht kommen. Fühlt sich Herr Gering angesprochen. Kachelmann hat nicht die Person gemeint, sondern die Meinung geäußert, die es gibt. Hatten persönlich miteinander nichts zu tun.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Hat auch nicht persönlich beleidigt.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Sie nutzen seine Prominenz, um für die Sache zu werben.

Im Saal wird laut gelacht.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Kachelmann mailt, entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun. Das „oder“ verstärkt die Aussage. Es handelt sich um einen Menschen, der seine Meinung nicht äußern darf.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Sie unterstellen Tatsachenbehauptungen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: … dass die ständige Rechtsprechung Antworten findet.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Da sind wir uns einig.

Richter Carsten Pekie: Ob die Klarstellung …. Müssen uns noch Gedanken machen. Dass sie nichts davon wussten, ist bedauerlich. Würde vielleicht aber ausreichen. … Kammergericht ….

Rechtsanwalt Dominik Storr: Erstmal gibt es den Grundsatz, dass nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausreicht, um in Zukunft eine solche Äußerung zu unterbinden. Es gibt Aussagen, die mehrdeutig sind. Dann habe ich das Recht, es klarzustellen. Hier haben wir eine eindeutige Aussage. Hier brauchen wir nicht einmal die Unterlassung.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: … .

Rechtsanwalt Dominik Storr: Habe beim ersten Mail ..

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser schreit: Jetzt reicht es. Weshalb stellen Sie die Verfügung nicht zu. Kachelmann war vertreten.

Rechtsanwalt Dominik Storr: … .

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser schreit weiter: Weshalb stellen Sie nicht einfach zu?

Richter Carsten Pekie: Bitte, etwas leiser.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Das ist nicht das erste Mal. Habe das von anderen Anwälten gehört, … . Wir haben zugestellt auf private Adresse und Firmenadresse.

Richter Carsten Pekie: Was hat das damit zu tun?

Rechtsanwalt Dominik Storr: Kanzlei Höcker erklärte, dass sie keine Vollmacht haben im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser unterbricht: … .

Richter Carsten Pekie: Erstmal Storr, dann Sie.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Ich rüge die Bevollmächtigung. Diese ist nicht dargelegt. Beantrage Versäumnisurteil. Verweise auf die HansOLG Entscheidung 3 U 284/97 vom 11.06.1998. Es ist keine Frist zu setzen. Am 02.11.2011 hat die Kanzlei Höcker gesagt, sie haben keine Vollmacht im einstweiligen Verfügungsverfahren. Sie müssen diese spätestens in der mündlichen Verhandlung vorlegen. Ich beantrage ein Versäumnisurteil. Ich habe die OLG HH Entscheidung dabei.

Richter Carsten Pekie: Ich kann mir diese selber aus dem Internet ziehen.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser eiert: Wir waren von Anfang an von Herrn Kachelmann bevollmächtigt. Wie Sie auf die Idee kommen wegen der Unsicherheit. Wir führen Medienverfahren im dreistelligen Bereich. Habe keine … 31.10.2012. Wenn er uns daraufhin keine Vollmacht zusendet. Was soll ich dann machen?

Richter Carsten Pekie: Sind Sie bevollmächtigt?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Selbstverständlich. Kann Ihnen viele e-Mails zeigen, aus denen sich ergibt, dass ich bevollmächtigt bin.

Richter Carsten Pekie: So. Sie haben keine Vollmacht dabei.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Aus der Akte geht nicht hervor, dass sie jemals eine Vollmacht hatten. Das Landgericht Köln spielt dazu keine Rolle. Ich hatte eine Frist gesetzt, dass die Vollmacht vorgelegt wird.

Richter Carsten Pekie: Ob eine ein Verfügungsklöger … aus dem Gesetz ergibt sich das nicht zwangsläufig.

Es wird diskutiert.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Habe zehn e-Mails von Herrn Kachelmann, die sich auf dieses Verfahren beziehen. Wir können Herrn Kachelmann anrufen. Er kann die Vollmacht nachreichen.

Richter Carsten Pekie: Rechtsanwalt Leeser wird vorläufig für das Verfahren zugelassen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Jetzt heißt es Spam-Mails der verrückten Verschwörungstheoretiker. Hatte sich damit nie auseinadergesetzt. … Damit ist klar Bezug auf diese konkrete Ausführungen, und auch der Antragsteller war gemeint. Kachelmann sagt 80 Prozent sind Nazis. Er hat auch …

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser:…Teil eines staatlichen Systems. Ist vergleichbar. Beides zulässig. Es gibt die e-Mail. … Herrn Hering ist mit keinem Wort erwähnt. Es ist eine Meinung zu dem vorherigen Mail.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Alternative Nobelpreisträger engagieren sich … .

Richter Carsten Pekie: Sie haben nicht das YouTube Video untersagen lassen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Das wird verstärkt durch Verleumdungen auf dem Video. Man muss die gesamte e-Mail beachten. Der objektive Empfänger geht davon aus, dass Herr Gering gemeint ist. Sie brauchen Stolpe wegen Tatsachenbehauptung. Klarstellung sagt nicht … er kann das festhalten oder sagen, hat das nicht gemeint. Es sagt, halte fest, aber nicht so gemeint. Der Streitwert ist 6.000. Wenn es von ihm gekommen wäre, wäre der Streitwert 25.000. Wo sie die Person nicht durch den Kakao ziehen.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser schreit dazwischen:

Rechtsanwalt Dominik Storr: … .

Kachelmann-Anwalt Marcel nuschelt: Niemand bezichtigt Sie Als Nazi.

Richter Carsten Pekie: Es diskutieren mal die Anwälte.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Ich zitiere …

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Herr Kollege, wollen wir alles herauskramen?

Rechtsanwalt Dominik Storr: Habe es gelesen, wie Herr Kachelmann geschrieben hat.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Es ist ein neuer Vortrag.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Herr Kachelmann hat gar nicht die Absicht einer Klarstellung. Nur die Kanzlei machte das, um den Prozess nicht zu verlieren. Klarstellung heißt, nehme ich zurück. Wann wird aber zurückgenommen?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Deswegen …

Rechtsanwalt Dominik Storr: Nein, möchte ich nicht verlegen. Kachelmann steckt in eine Schublade. Es sind für ihn Menschen, die psychopathologische leiden, in eine ärztliche Behandlung gehören. Das ist keine Klarstellung

Richter Carsten Pekie lächelt: Möglicherweise ist das ein anderer Prozessgegenstand.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Klarstellung ist gemacht worden, um uns ins Messer auflaufen zu lassen. Ich suche die Äußerung im Twitter.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Ich habe einen halben Ordner mit Beleidigungen gegen Kachelmann

Richter Carsten Pekie: Es ist eine Klarstellung. Die Frage ist, ist diese ausreichend.

Rechtsanwalt Dominik Storr: … Es ist ein schönes Bespiel, dass diese nicht reicht. Meilt, Erfindung der Chemtrails … versucht …. Antisemitisch … deswegen … Chemtrail-Idiotie, Chemtrail-Deppen, machen NPD salonfähig.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Herr Kollege. Einer Meinung müssen wir nicht sein. Wenn Herr Kachelmann vorträgt und Anknüpfungstatsachen hat, darf er seine subjektive Meinung äußern. Natürlich darf er das sagen. Sie dürfen Sagen Herr Kachelmann ist doof:

Es wird diskutiert.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Habe drei Sachen: Keine Beziehung zu Herrn Gering. Eine klare Klarstellung.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Er wird doch nicht von Herrn Gering bedroht. Sie radikalisieren. Sie machen ein Schubladendenken. Man darf nicht Schulleitung offen … . Man muss offen sagen. Die Fangemeinde macht eine Abwägung … … ist ein Ausnahmefall. Herr …ist aus dem öffentlichen Meinungsäußerungsprozess ausgeschlossen; wenn man ihm das verbietet. Wir wollen nur verbieten, ihn als Neonazi oder Verrückten zu bezeichnen Kachelmann ist der einzige in Deutschland, des sagt, dass es keine Chemtrails gibt.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Sind wir deswegen hier?

Rechtsanwalt Dominik Storr: … und das alle die das behaupten, Neonazis oder Verrückte sind.

Richter Carsten Pekie: Drei Sachen. Die erste. Gibt es ein Recht auf Gegenschlag, wenn man so scharf angegangen wird und sagt, Herr Kachelmann hat eine Vertuschungssystem.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Juli 2011 … gesehen habe … . Recht auf Gegenschlag kommt …

Rechtsanwalt Dominik Storr: Habe eine eidesstattliche Versicherung, dass das am 19.11.2011 erstmalig erschienen ist. Sie behaupten einfach falsche Tatsachen. Dass ein Gegenschlag morgen sein kann, wenn der Erstschlag erst später passiert.

Richter Carsten Pekie: Juli war früher, November wäre später. Sie müssen nachweisen, dass erschienen ist bevor … Die Glaubhaftmachungslast liegt bei Ihnen [Antragsgegner]

Es wird diskutiert.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Dieser Text kommt nicht vom Antragsteller. Er hat nichts damit zu tun.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Wenn die CDU etwas erklärt, dann im Namen der Mitglieder.

Richter Carsten Pekie: Ist ja nicht so, dass der Anlass für Herrn Kachelmann nicht ganz [grundlos war]. Jeder Mensch, der in der Lage ist, klar zu denken, erkennt, es ist ein Vorwurf. Es war keine harmlose Anfrage.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Die Anfrage richtete sich nicht an Herrn Kachelmann. Es hieß, wer sich beteiligt an der Vertuschung einer Straftat, macht sich selbst strafbar.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Widerspreche. Sie haben selbst erklärt. … e-Mail war nicht Kachelmann-

Es wird diskutiert.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Darf ich einen Schriftsatz überreichen.

Richter Carsten Pekie: Habe den als Fax erhalten.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Überreiche das Original für Gericht und Gegner . Hatte das vorgestern gefaxt, das Schreiben vom 16.02.12.

Richter Carsten Pekie: Der Beklagtenvertreter kann nicht sagen, ob das e-Mail vorher oder nachher …. Die wesentlichen Punkte sind angesprochen. Wir kommen zur Antragstellung.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: … hilfsweise ….

Richter Carsten Pekie: Klägervertreter stellt den Antrag vom 08.02.12 und die Vollmachtsrüge, es soll ein Versäumnisurteil ergehen. Er stützt seinen Antrags auf Versäumnisurteil darauf, dass aus der Korrespondenz nicht hervorgehjt, dass eine Vollmacht vorliegt.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Aus der Korrespondenz geht hervor, dass er nicht bevollmächtigt ist.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Wir beantragen für Kachelmann und in Vollmacht, die Verfügung aufzuheben, den Versäumnisurteil-Antrag abzuweisen.

Richter Carsten Pekie: …. Wenn Sie Gelegenheit erhalten, die Vollmacht nachzureichen, wie schnell geht das?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Bis Dienstag [heute ist Freitag].

Rechtsanwalt Dominik Storr: Beantrage Versäumnisurteil und hilfsweise Bestätigung der Verfügung.

Richter Carsten Pekie: Klägervertreter beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen, durch Versäumnisurteil … hilfsweise die einstweilige Verfügung vom 27.10.11 zu bestätigen. Er stützt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils mit …. Dass aus der Korrespondenz nicht hervorgeht, dass der Beklagte richtig vertreten wird. Dienstag?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Kann direkt anrufen. Weiß nicht, was rauskommt.

Richter Carsten Pekie: Wo ist er denn?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Ich kann ihn anrufen und fragen. Bin aber sicher, dass er nicht in Berlin ist.

Die Verhandlung wird für fünfzehn Minuten unterbrochen.

Richter Carsten Pekie nach Wiedereintritt: Man weiß nicht den Verfahrenstand. Die einstweilige Verfügung ist erlassen, auch vollstreckbar. Unter diesen Umständen können wir vertagen. Was haben Sie rausbekommen?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Mein Mandant ist nicht in Berlin. Er ist in Kanada. Die Vollmacht bereiten wir vor. Ca. 1 Woche. Hätte er schriftlich. Dann wird es mit der Fristsetzung schwer. Im einstweiligen verfügungsverfahren muss man vorlegen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: … .

Richter Carsten Pekie: Muss eines sagen. Wenn wir hier ein Versäumnisurteil beschließen, dann kann er Einspruch erheben und wir verhandeln so und so.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Werden Sie hier anwaltlich versichern, dass Kachelmann die e-Mail (Klarstellung) an alle versendet hat?

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Kann nicht beurteilen.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Kann ja Einspruch einlegen. … , weil der Gegner nicht in der Lage war.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Wurde vorher nicht geprüft.

Richter Carsten Pekie: Ihre [des Klägers] Auffassung hat was für sich.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Habe sie verstanden, weil sie nicht gerügt haben.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Wo sie schreiben, vertrete Kachelmann nicht … und dann wo Widerspruch eingelegt wurde.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Herr Kollege. Sie ziehen sich auf diese formalen Aspekte. Der Termin nach dem Versäumnisurteil würde genau so enden. Jetzt erst, wo sie gemerkt haben das widersprüchliche Verhalten, stellen sie rechtsmissbräuchlich den VU-Antrag.

Rechtsanwalt Dominik Storr: Gegen unzulässige Berichterstattung können sie vorgehen. Ist es so schwer, sich aus der Schweiz eine Vollmacht schicken zu lassen?

Richter Carsten Pekie: Man muss sagen, der Widerspruch ist nicht über Nacht gekommen.

Kachelmann-Anwalt Marcel Leeser: Ich bin ganz anderer Meinung, .. . Vertagung bringt keine Nachteile.

Richter Carsten Pekie: Im Endurteil, ansonsten Kosten.

Die Kosten werden diskutiert.

Richter Carsten Pekie: Ja. Glaube, es ist alles gesagt. Wenn wir und wiedersehen. Beschlossen und verkündet. Im Namen des Volkes ergeht ein Versäumnisurteil. Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Begründung: Eine Vollmacht liegt nicht vor. Säumnis, da er diese nicht vorlegen kann. In der Sache ist nichts entschieden. Das müssen sich alle sagen. Damit ist die mündliche Verhandlung für heute geschlossen.

23.03.2012: Fortsetzung des Verfahrens nach Einspruch. Das Versäumnisurteil und die Verfügung wurde aufgehoben. Prozessbericht.

[bearbeiten] Kommentar

Was möchte Kachelmann erreichen? Weshalb besteht er darauf, dass die meisten Aktivisten für den sauberen Himmel entweder Neonazis oder Verrückte sind?

Mit Verrückten oder Neonazis braucht man doch nicht zu diskutieren, auch nicht vor Gericht. Verrückte bedürfen einer sozial-medizinischen Betreuung und Neonazis weist man in die Grenzen. Allerdings nicht mit irgendwelchen juristisch trickreichen Klarstellungen.

Hat Kachelmann tatsächlich den Kläger Thomas Gering nicht gemeint, dann soll er sich doch einfach entschuldigen und die einstweilige Vefügung anerkennen.

Alles andere ist tasächlich doof.

Die Rolle der Kanzlei Prof. Höcker und des Anwalts Dr. Dominik Leeser bleibt für uns ein Rätsel.

Sollen die Naonazis und die Nazis hoffähig gemacht werden?


[bearbeiten] Info im Web

Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen (PM 08/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.
In der einstweiligen Verfügung hatte es dem Meteorologen Jörg Kachelmann die Verwendung der Formulierung untersagt, bezüglich der Thematik der sogenannten Chemtrails habe man es mit "Neonazis oder Verrückten" zu tun.
Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.
Im heutigen Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.
Landgericht Berlin, Az. 22 O 376/11
- Beschluss vom 27. Oktober 2011
- Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012
Für Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (9015-2504 /-2290)

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge