22.03.2019 - LG HH - Einfache UVE genügt

Aus Buskeismus

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===Zum Vergleich mit dem Dritten Reich=== ===Zum Vergleich mit dem Dritten Reich===
Ein Vergleich mit dem Dritten Reich ist grundsätzlich nicht verboten. Muss aber gut formuliert und begründet sein, keinesfalls vorranging der Schmähung/Anprangerung dienen. Ein Vergleich mit dem Dritten Reich ist grundsätzlich nicht verboten. Muss aber gut formuliert und begründet sein, keinesfalls vorranging der Schmähung/Anprangerung dienen.
-===Es geht weiter===+==Es geht weiter==
'''22.03.2019, 23:03, von Kläger Peter Steckel ''' Schorsch, ich bin entspannt. Aber ich lasse mich nicht als Helfer eines Blockwartes bezeichnen. Andreas Bauer hat Zeit bis Ostern sich zu entschuldigen, danach gibt es eine Anzeige. '''22.03.2019, 23:03, von Kläger Peter Steckel ''' Schorsch, ich bin entspannt. Aber ich lasse mich nicht als Helfer eines Blockwartes bezeichnen. Andreas Bauer hat Zeit bis Ostern sich zu entschuldigen, danach gibt es eine Anzeige.
Das lasse ich mir von niemandem bieten. (Quelle [https://n-v-g.de/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=361&p=1418&hilit=Bauer#p1418 NVG-Forum] Das lasse ich mir von niemandem bieten. (Quelle [https://n-v-g.de/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=361&p=1418&hilit=Bauer#p1418 NVG-Forum]
Gruß Gruß
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=Wichtiger Hinweis= =Wichtiger Hinweis=

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Diese web-Site ist ein
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Realsatire
Buskeismus-Forschung

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VorsRi’in möchte kein Urteil schreiben – zu aufwendig.


Inhaltsverzeichnis


NVG, LKW Oldtimer, Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft, NVG Ferienfahrt 2018, Hann. Münden



Magischer Podcast - 65 - Markus Kompa

BUSKEISMUS


FREITAGSSBERICHT

22.03.2019

von Rolf Schälike


Sigmar Gabriel belügt Ostrentner in Halle und will Menschen entsorgen.


Was war heute los?

Zwei Verkündungen, eine Verhandlung, bei der die Berichterstatterin die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war.

Die Verhandlung war auf 10:30 angesetzt, nach oben de facto zeitlich offen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemühte sich sichtlich um die Erledigung der Sache noch in der Verhandlung. Zwei Mal wurde sie laut, behauptete wahrheitswidrig, die Kammer hätte keine Zeit zu diskutieren, sich die Meinung des Beklagten anzuhören.

Die anwaltlichen Vertreter wurden einfach überrumpelt durch das Diktieren der Erledigungserklärungen. Es gab drei streitgegenständlichen Äußerungen, eine beim Kläger und zwei beim beklagten. In der Erledigungserklärung fand die Äußerung des Klägers keinen Widerhall. Der Kläger brauchte sich zu nichts verpflichten.

Die Juristen in Robe machten ihren Job. Die Juristen in Robe auf der Richterseite sparten sich das Schreiben eines Urteils, bei welchen es durchaus Schwierigkeiten gegeben hätte wg. des gewünschten Verbots von eigentlich zulässiger Meinungsäußerung. Juristisches Neuland hätte betreten werden müssen wegen dem relativ großen Abstand zwischen dem Originalzitat und der zu vernietenden Äußerung, welches dieses wertend wiedergab. Nicht leicht wäre zu wiederlegen, dass die Nichteintreibung von Mitgliedsbeiträgen nicht als „Untreue“ verstanden werden darf.

Die Juristen in Robe auf der Tischseite der Parteien hatten es nicht leicht, aus dem Wirrwarr der Vorsitzenden die Chancen für ihre Mandanten zu erkennen.

Die Erledigung der Sache in der Verhandlung war notgedrungen, zwangsweise die einzig richtige Entscheidung, obwohl damit kein Frieden, keine Befriedigung in den Auseinandersetzungen der Parteien zu erwarten ist.

Zufrieden können nur die Juristen in Robe sein. Bei eine Streitwert von ca. 40.000,-- € landen etwas drei Riesen in deren Taschen.

Peter Steckel, Heinz Obermann vs. Henning A. Bauer, Stefan Brummer 324 O 377/18

Corpus Delicti

Die Parteien sind stark zerstritten. Henning Andreas Bauer ist, wie er sagte, laut Gerichtsbeschluss gerade eine Tag vor der Verhandlung durch Gerichtsbeschluss Mitglied der Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft wieder geworden. Der Vorstand dieser Gemeinschaft sieht und sah es in der Verhandlung anders.

Gestritten wird über zwei Äußerungen „Ich finde daran nichts, was lustig wäre (mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich)“ und „ die beiden Vorsitzenden, haben Mitgliedsbeiträge in ca. 5-stelliger Höhe veruntreut!!

Diese Äußerungen fielen als Postings in dem Blog www.baumaschinenbilder.de

Im Internet finden wir dazu:

Zu Entsorgung

Zu dem Text des Klägers:
Original von Garfield
Vielen Dank - trotz einer kleineren Verwerfung am späten Samstag Nachmittag, als eigentlich schon alles gelaufen war und die sauber, sicher und diskret entsorgt wurde, war es auch eine friedliche Veranstaltung, auf der sich alle benommen haben und auch rücksichtsvoll miteinander umgegangen sind. Das ist nicht nur den NVG-Ordnern zu verdanken, sondern allen Teilnehmern, denn die haben sich diesmal wirklich diszipliniert und vorbildlich benommen.
Auch von Seiten der NVG und der "Verantwortlichen" also einen herzlichen Dank an die Teilnehmer!
Gruß, Peter Quelle baumaschinenbilder -18.05.2018

Es entfachte sich eine Diskussion u.a. mit folgenden Postings des Beklagten:

So - nachdem die Bilderflut mit ein paar "schrägen" großes Grinsen Bildern (und mal wieder einem interessanten H-Kennzeichen auf einem Transit...) von Claus erstmal abgeebbt ist, zurück zur Berichterstattung über die anderen Seiten des Treffens.
Das Thema hier heißt ja keineswegs "BILDER" von der Veranstaltung! Es geht hier um das Geilenkirchener Kippertreffen insgesamt, wie man dem Thementitel leicht entnehmen kann. Notfalls eben zweimal hinschauen zwinker
"Nichtsbringende Diskussionen"…??
Ich erinnere uns alle daran, WER diese Diskussion hier gestartet hat: der Zweite Vorsitzende der NVG, Peter Steckel. Und ich erinnere daran, WER von "Entsorgung von Menschen" geschrieben hat: Peter Steckel.
Ich finde daran nichts, was lustig wäre (mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich).
Leider ist der "zeternde Steckel" (Zitat aus AutoBild-Klassik) der hiesigen Aufforderung nicht gefolgt, seinen Beitrag genauer zu erklären. Das ist leider nicht neu und hat Methode, weitere Erklärungen sind ja auch nicht jedermann gegeben.
Hans-Günther D. wollte hier "schöne Bilder" sehen.
Die dreckige Aktion, die in Geilenkirchen geplant war (von WEM?), hätte nach dem Wunsch der Planer sicher auch für "schöne Bilder" gesorgt! Eine gewaltsame "Entsorgung" mitten in der Grube... so richtig was zum Gucken und Freuen.
Es ist ausschließlich den Betroffenen zu verdanken, daß sie durch ihr besonnenes Verhalten diesen geplanten Eklat verhindert haben! Auch ein Dank an die verantwortungsbewußte Person, die ihrem Gewissen folgte und vor dieser geplanten Aktion warnte!
Wer waren die ca. 10 "Gäste", die Peter Steckel mitbrachte??? Es gibt ja Leute, die sich nun mal nicht so einfach "entsorgen" lassen!!!
Schöne Bilder... Polizei, evtl. Krankenwagen, schön viel Blaulicht in der Grube Davids!!! Schöne Bilder - und eine tolle Reklame für unsere weiteren Kippertreffen!
Die Spaltung unserer Szene wird von "ganz oben" betrieben. Seit 2011. Wir erleben die Endphase... es geht Einzelnen im Vorstand nur noch um MACHT.
Im NVG-Vorstand lief ein Machtkampf, der längst entschieden ist. Warum wurde die NVG-Seite vom Netz genommen?
Warum wurde Ende letzten Jahres die funktionierende NVG-Seite incl. Forum, mit allen Beiträgen und Fotos der User auf die private Page (veteranenlaster) von Peter Steckel transferiert??? Cui bono - WEM könnte das genutzt haben, WER hat den Vorteil davon??
Die Aktion, die Peter Steckel (= "die NVG") in Geilenkirchen geplant hatte, konnte ihre Wirkung nicht entfalten, kaum jemand in der Grube bekam etwas davon mit. Dumm gelaufen... darum mußte ein Herr Obermann im "NVG-Forum" die Sache am gleichen Abend in die Öffentlichkeit tragen. Und WER bedankte sich dafür?? Peter Steckel.
Ich wurde in besonders hohem Maße über PN, Telefon und Mail zu diesen Vorgängen in Geilenkirchen befragt. Das Interesse der Szene ist gewaltig, kein Wunder.
Interessant bei den Reaktionen war einerseits, daß kaum jemand von dem geplanten Eklat seitens "der NVG" (also Herrn Steckel) wirklich schockiert war. Man weiß eben, was (wen) man, noch, hat.
Hingegen hat der Besitzer der Geilenkirchener Grube erheblichen Schaden genommen. JEDER fragte, warum er sich so - ohne Not - mißbrauchen ließ! Es sieht so aus, daß es für ihn Handlungsbedarf gibt. Kadavergehorsam gegenüber einem "zeternden Steckel" hat noch niemand weitergebracht.


Soweit zu deinem Vorwurf der "Öffentlichkeit".
Deinen Begriff "Streithähne" weise ich für mich entschieden zurück! Und keineswegs geht es hier um einen "privaten Streit"! Weder privat, noch Streit.

Hier geht es um gewaltige Mißstände, um die gespaltene Szene, um die Machenschaften im Vorstand der ehemals ehrenwerten NVG.

Du meinst, es "müsse immer alles öffentlich sein". Du meine Güte!
Wenn ich alles öffentlich stellen würde, was ich über die Mißstände im NVG-Vorstand weiß, dann sähe es hier etwas anders aus.

Ein Beispiel? - Bitteschön: die verantwortlichen Herren im Vorstand, also Kassenwart und/oder die beiden Vorsitzenden, haben Mitgliedsbeiträge in ca. 5-stelliger Höhe veruntreut!! Ein Blick in das Strafgesetzbuch hilft weiter: § 266 StGB.

Dieses Forum ist so groß, daß man hier über solche Dinge reden MUSS. Wo sonst??
Wie sagt man längst über mich: "wenn auch nur die HÄLFTE von dem stimmt, was der Henning sagt..." Glaub mir, was ich schreibe, das WEISS ich auch. Meinst du, ich hätte sonst bisher alle FÜNF Gerichtsverfahren gewonnen??
Gern darf der NVG-Vorstand mich anzeigen! Warum tut er es nicht??
Besonders nachdenklich:
Henning
Quelle www.bumaschinenbilder.de vom 16.05.2018

Ursprüglich waren es vier Kläger. Zwei haben die Klage zurückgenommen. Es gab auch eine Widerklage der Beklagten. Diese wurde gestern zurückgenommen.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Lothar Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Barbara Veith-Hallmann
Petzer Steckel
Berthold Bullmann
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Kompa
Henning A. Bauer

Notizen aus der Verhandlung Peter Steckel, Heinz Obermann vs. Henning A. Bauer, Stefan Brummer

Vorsitzende Richterin Simone: … Die Klagerücknahme ist eigentlich schon ein Signal dafür, dass Bereitschaft zur Verständigung besteht.

Richterin Henrike Stallmann: Es gibt den Satz „Konferenzen sind wie Bagger, wird zu tief geschürft, … .“

Vorsitzende Richterin Simone: Sie, Herr Bauer haben zur Entsorgung von Menschen und zu Untreue gepostet. Sie Herr Steckel verpflichten sich das Posting zu löschen und Sie Herr Bauer verpflichten sich, sich nicht mehr so zu äußern.

Berthold Bullmann: Nehme das Herrn Bauer nicht ab. Glaube keiner seiner Äußerung.

Peter Steckel: … . Wir sind ein Verein mit tausend Mitgliedern. Wenn solche Äußerungen da sind, heißt es, wir veruntreuen das Geld.

Berthold Bullmann:…. Wenn es heißt, …

Vorsitzende Richterin Simone: Wir wäre es, einfache Unterlassungserklärung bei zwei Äußerungen und die Kosten teilen.

Richter Dr. Thomas Linke: Die Idee, bei Entsorgung die Äußerung rausnehmen, diesen Teil vom 24.04.18, Man verpflichtet sich, nicht wieder zu schreiben und der Beklagte verpflichtet sich, Posting zu löschen.

Berthold Bullmann:… haben Entsorgungsprobleme. Das ist in seiner Phantasie.

Vorsitzende Richterin Simone: Wenn die Intension so war, Widerholungsgefahr wird durch Löschung nicht beseitigt. Es geht darum, das man … Sind Sie, Herr Bauer, dazu bereit?

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Finde es, wenn von Entsorgung gesprochen wird, dass dann … . Habe den Verdacht, dass im Schriftsatz vom 28.02.19 die Anlage nicht mit eingereicht wurde. Es ist ein kompletter Vorgang. Die Äußerung es Klägers, wird als Entsorgung von Menschen interpretiert. Setzt sich damit auseinander. Wer will, kann die Originaläußerung lesen. Dann wären wir bei einer Meinungsäußerung.

Kläger-Rechtsanwältin: Haben das nicht …

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Auf dem Rechner.

Vorsitzende Richterin Simone: Kann ein Praktikant das mal kopieren.

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Sie müssen vollständig vortragen als Klägervertreterin.

Berthold Bullmann: Der Vergleich mit dem Dritten Reich. Sie haben ein Foto von mir genommen, mit Göhring verglichen. Möchte nicht verglichen werden.

Vorsitzende Richterin Simone: Haben verstanden. Ein Vergleich kommt nicht in Frage. Wir müssen warten, bis kopiert wird. Das, was wir bislang hatten, Widerklage zurückgenommen, Entsorgung von Menschen. An der Mitgliederversammlung durften Sie nicht teilnehmen, wurden ausgeschlossen, haben auch nicht teilgenommen. … Daraufhin haben Sie reagiert. Peter Steckel spricht von Entsorgung von Menschen Dann Untreuer bei M Mitgliederbeiträgen. Es heißt bei dem Kläger nicht Entsorgung von Menschen. Er spricht von Verwerfung soll entsorgt werden. Die zweite Äußerung ist richtig, Mitgliederbeiträge sind nicht eingezogen worden. Wäre ein fall der Untreue. Sind in der Mitgliederversammlung bekannt, der kassenwarft und der Vorstand sind aber entlastet worden. Neuer Kassenart hat das aufgearbeitet. Problem sind die Kosten, hinterher laufen, … dann ausgeschlossen wurden. Halten untreue für eine Meinungsäußerung.

Der Beklagten-Vertreter rügt die Zuständigkeit. … Wir bejahen nach § 32 ZPO.

Dann das erste Posting „Entsorgung von Menschen“ ist gefallen, darüber sind sich alle einig. Das Zitatrecht, wenn man das verändert, aber die gleiche Aussage … . Sie (Kläger) haben gesagt „Verwerfung“ Zutritt verweigert. Es ist ein Unterschied. Ob Mensch oder Verwerfung. Ist nicht wertneutral. „Untreue“ ist Meinungsäußerung, setzt Pflichtverletzung voraus. Heißt nicht … werden wir zusprechen. Untreue bei Mitgliedsbeiträgen. Haben Sie (Kläger) später zurückgenommen. Kosten bei Ihnen. Wir haben den Beklagten zu 2), kann nicht weiter gehen als beim Beklagten zu 1).

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Beklagtenvertreter überreicht als Anlage …

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Weiß selber nicht mehr, welche … .

Vorsitzende Richterin Simone: Anlage, Thread mit dem streitgegenständigen Posting als Anlage B6 zu den Akten.

Die Richter sortieren, blättern und lesen.

Vorsitzende Richterin Simone: O.k. Also, wir haben vielleicht ein Problem. Man sieht das Ausgangsposting, man sieht Ihr (Bauer) Posting im Kontext. Bei Entsorgung wird klar, dass Sie selber das nicht so gesehen haben. Das Problem von Ihnen ist, dass das Original da ist. Ist eine Interpretation. Wir sind beim Streit um Zitatschutz.

Berthold Bullmann: Ist nicht Herr Bauer mit dem Kreuz.

Vorsitzende Richterin Simone: Vielleicht zu weit weg das Original von Ihrer Interpretation.

Kläger-Anwältin Barbara Veith-Hallmann: Entsorgung mit dem Güterzug wie im Dritten Reich.

Richter Dr. Thomas Linke: Heißt aber, mich erinnert das an … ..

Berthold Bullmann: Das Problem ist klar. Dann kommt das Zitat von Herrn Bauer.

Henning Andreas Bauer: Ihr Originalbeitrag ist drin.

Es wird diskutiert.

Henning Andreas Bauer: Mir geht es um die Widerwärtigkeit

Berthold Bullmann will was sagen: Wir … .

Vorsitzende Richterin Simone laut: Stopp. Wir sind nicht in der Mitgliederversammlung. Wir sind bei Gericht. „Mich erinnert Entsorgung an Güterzüge im Dritten Reich.“

….

Peter Steckel: Kein Mitglied hat die Liste sehen wollen. Bauer wollte Geschäftsberichte. Wir haben keine Geschäftsberichte. … Wie kommt man an einen Geschäftsbericht vom Jahr davor?

Vorsitzende Richterin Simone: Das ist nicht unser Streit.

Henning Andreas Bauer: Es gibt Aufbewahrungsfristen.

Vorsitzende Richterin Simone: Der Streit um die Geschäftsberichte interessiert uns nicht. Wir beurteilen nur die Mitgliedsbeiträge. Wir sehen Ihr Anliegen. Und wenn man das verkürzt mit „Untreue“ bezeichnet. Sie haben das sehr, sehr kurz zum Ausdruck gebracht. Deswegen auch hier eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Henning Andreas Bauer: Kann nicht, weil es noch strafrechtliche Sachen gibt, weil ich angeblich kein Mitglied bin. Bin Mitglied. Habe mich gegen die Entscheidung gewehrt und eine Feststellungsklage eingeleitet. Wie kann man die Mitglieder finanziell belasten mit einer derartig hohen Summe. Habe kein Redeverbot. ..

Vorsitzende Richterin Simone laut: Stopp! Wir machen hier keine Versammlung. Sie sagen keine UVE wegen einem Strafantrag.

Henning Andreas Bauer: Noch nicht gestellt, will aber … .

Die Vorsitzende Richterin Simone drängt auf eine Einigung: Wir machen den Fall ohne Anerkennung der Rechtspflichten. Es geht nur um die eine verkürzte Äußerung. … Sie würden Kosten sparen … wäre billiger für Sie. … Dann ohne Anerkennung der Rechtspflicht. Auch bei einer einfachen UVE haben Sie Schutz. Bei einem Verstoß wird eine Verfügung sofort erlassen.

Henning Andreas Bauer: Das Publikum weiß es. … .

Vorsitzende Richterin Simone: Es lesen auch Dritte

Es wird diskutiert.

Henning Andreas Bauer: Der Verein steht völlig auf dem Kopf, das stimmt nicht.

Peter Steckel: Wenn er „Untreue“ anders verbreitet, dann darf er?

Vorsitzende Richterin Simone weicht aus: Wenn, … . Haben wir hier nicht streitgegenständig. Könnte zulässig sein. Strafanzeige können Sie stellen. Eine einfache UVE.

Berthold Bullmann: … in fünfstelliger Höhe … .

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Wir schließen uns dem Gericht an, schweren Herzens.

Die Vorsitzende Richterin Simone diktiertn die Einigung:

1. Der Beklagten-Vertreter erklärt, die Beklagten verpflichten sich ohne Anerkennung der Rechts- und Sachlage zu unterlasen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

„Und ich erinnere daran, wer von „Entsorgung von Menschen“ geschrieben hat – Peter Steckel . mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich.“,

wie im Posting vom 16.05.2018 geschehen.

2. Die Kläger-Vertreterin nimmt die Erklärung wird an.

3. Die Parteien erklären, insoweit übereinstimmend, dass die Anträge aus den Schreiben vom 13.01.2019 1a und aus der Klageschrift 2a erledigt sind.

4.2. Dier Beklagten-Vertreter erklärt, die Beklagten verpflichten sich ohne Anerkennung der Rechts- und Sachlage es zu unterlasen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

Kassenwart telefoniert, um einfach mal zu erfahren ... mit den beiden Vorsitzenden Hüntemann/Hennecke und Steckel einen fünfstelligen Betrag zu verantworten haben - in Form von Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen,

wie im Posting vom 11.07.2018n geschehen.

5. Die Kläger-Vertreterin nimmt die Erklärung an.

6. Die Partei-Vertreter erklären insgesamt … übereinstimmend für erledigt.

Gestritten wird ausgiebig über die Kosten.

Vorsitzende Richterin Simone rechnet vor und diktiert:

7. Die Parteivertreter erkennen übereinstimmend die Kostenentscheidung des Gerichts an.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert bis zum 21.03.2019 wird auf 40.600,-- festgesetzt
Der folgende Streitwert wird auf 40.000,- € festgesetzt.

O.k. Vielen Dank.

Kommentar RS

Es war eine Verhandlung, welche keinen Ruhm den Zensoren der Pressekammer Hamburg bringen kann. Keine Prominenten, kein Papst, kein Kanzler, kein bekannter Schauspieler oder Fußballer, kein König oder Prinz. Nur ein gewöhnlicher Streit unter Menschen, innerhalb eines Vereins.

Da achten die Hamburger Zensoren auf die Gewaltenteilung und unterbinden jede Eigeninitiative, wenn diese den widersprüchlichen nicht folgt.

Spitze ist in dieser Hinsicht der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, dem es nicht gelungen ist, Prominente oder Medien als Mandat zu gewinnen. Er muss sich mit fragwürdigen Mandanten abgeben, zum Teil verurteilten Kriminellen, die gegen Bürgerinitiativen klagen.

Zu Entsorgung

„Entsorgung“ ist ja Grundlage der Konsumgesellschaft, welche nicht im Müllersticken will.

Für die Durchsetzung wirtschaftlicher und politischer Interessen werden schöne Worte verwendet, wie „Menschenrechte“, „Rechtsstaat“, „Rechte der Frauen“, um dann zu bomben, Unschuldige zu töten.

Altersheime sind nicht selten Entsorgungseinrichtungen, verbrämt mit schönen Worten, wie „Pflege in guten Händen“, “Sie können uns blind vertrauen“.

Ich traue mich auch zu behaupten, dass auch die Richterinnen und der Richter der Pressekammer und des Pressesenats Hamburg sich zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger de facto bemühen, den Buskeismus-Btreiber, mich, einen 80jährigen Rentner, zu entsorgen, indem sie mich materielle und ideell maximal zu schädigen versuchen und es auch tun. Hier zusammen mit dem Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH. .

Zum Vergleich mit dem Dritten Reich

Ein Vergleich mit dem Dritten Reich ist grundsätzlich nicht verboten. Muss aber gut formuliert und begründet sein, keinesfalls vorranging der Schmähung/Anprangerung dienen.

Es geht weiter

22.03.2019, 23:03, von Kläger Peter Steckel Schorsch, ich bin entspannt. Aber ich lasse mich nicht als Helfer eines Blockwartes bezeichnen. Andreas Bauer hat Zeit bis Ostern sich zu entschuldigen, danach gibt es eine Anzeige. Das lasse ich mir von niemandem bieten. (Quelle NVG-Forum

Gruß

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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