22.03.2019 - LG HH - Einfache UVE genügt

Aus Buskeismus

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Version vom 21:20, 23. Mär. 2019

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

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Realsatire
Buskeismus-Forschung

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VorsRi’in möchte kein Urteil schreiben – zu aufwendig.


Inhaltsverzeichnis


NVG, LKW Oldtimer, Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft, NVG Ferienfahrt 2018, Hann. Münden



Magischer Podcast - 65 - Markus Kompa

BUSKEISMUS


FREITAGSSBERICHT

22.03.2019

von Rolf Schälike


Sigmar Gabriel belügt Ostrentner in Halle und will Menschen entsorgen.


Was war heute los?

Zwei Verkündungen, eine Verhandlung, bei der die Berichterstatterin die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war.

Die Verhandlung war auf 10:30 angesetzt, nach oben de facto zeitlich offen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemühte sich sichtlich um die Erledigung der Sache noch in der Verhandlung. Zwei Mal wurde sie laut, behauptete wahrheitswidrig, die Kammer hätte keine Zeit zu diskutieren, sich die Meinung des Beklagten anzuhören.

Die anwaltlichen Vertreter wurden einfach überrumpelt durch das Diktieren der Erledigungserklärungen. Es gab drei streitgegenständlichen Äußerungen, eine beim Kläger und zwei beim beklagten. In der Erledigungserklärung fand die Äußerung des Klägers keinen Widerhall. Der Kläger brauchte sich zu nichts verpflichten.

Die Juristen in Robe machten ihren Job. Die Juristen in Robe auf der Richterseite sparten sich das Schreiben eines Urteils, bei welchen es durchaus Schwierigkeiten gegeben hätte wg. des gewünschten Verbots von eigentlich zulässiger Meinungsäußerung. Juristisches Neuland hätte betreten werden müssen wegen dem relativ großen Abstand zwischen dem Originalzitat und der zu vernietenden Äußerung, welches dieses wertend wiedergab. Nicht leicht wäre zu wiederlegen, dass die Nichteintreibung von Mitgliedsbeiträgen nicht als „Untreue“ verstanden werden darf.

Die Juristen in Robe auf der Tischseite der Parteien hatten es nicht leicht, aus dem Wirrwarr der Vorsitzenden die Chancen für ihre Mandanten zu erkennen.

Die Erledigung der Sache in der Verhandlung war notgedrungen, zwangsweise die einzig richtige Entscheidung, obwohl damit kein Frieden, keine Befriedigung in den Auseinandersetzungen der Parteien zu erwarten ist.

Zufrieden können nur die Juristen in Robe sein. Bei eine Streitwert von ca. 40.000,-- € landen etwas drei Riesen in deren Taschen.

Peter Steckel, Heinz Obermann vs. Henning A. Bauer, Stefan Brummer 324 O 377/18

Corpus Delicti

Die Parteien sind stark zerstritten. Henning Andreas Bauer ist, wie er sagte, laut Gerichtsbeschluss gerade eine Tag vor der Verhandlung durch Gerichtsbeschluss Mitglied der Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft wieder geworden. Der Vorstand dieser Gemeinschaft sieht und sah es in der Verhandlung anders.

Gestritten wird über zwei Äußerungen „Ich finde daran nichts, was lustig wäre (mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich)“ und „ die beiden Vorsitzenden, haben Mitgliedsbeiträge in ca. 5-stelliger Höhe veruntreut!!

Diese Äußerungen fielen als Postings in dem Blog www.baumaschinenbilder.de

Im Internet finden wir dazu:

Zu Entsorgung

Zu dem Text des Klägers:
Original von Garfield
Vielen Dank - trotz einer kleineren Verwerfung am späten Samstag Nachmittag, als eigentlich schon alles gelaufen war und die sauber, sicher und diskret entsorgt wurde, war es auch eine friedliche Veranstaltung, auf der sich alle benommen haben und auch rücksichtsvoll miteinander umgegangen sind. Das ist nicht nur den NVG-Ordnern zu verdanken, sondern allen Teilnehmern, denn die haben sich diesmal wirklich diszipliniert und vorbildlich benommen.
Auch von Seiten der NVG und der "Verantwortlichen" also einen herzlichen Dank an die Teilnehmer!
Gruß, Peter Quelle baumaschinenbilder -18.05.2018

Es entfachte sich eine Diskussion u.a. mit folgenden Postings des Beklagten:

So - nachdem die Bilderflut mit ein paar "schrägen" großes Grinsen Bildern (und mal wieder einem interessanten H-Kennzeichen auf einem Transit...) von Claus erstmal abgeebbt ist, zurück zur Berichterstattung über die anderen Seiten des Treffens.
Das Thema hier heißt ja keineswegs "BILDER" von der Veranstaltung! Es geht hier um das Geilenkirchener Kippertreffen insgesamt, wie man dem Thementitel leicht entnehmen kann. Notfalls eben zweimal hinschauen zwinker
"Nichtsbringende Diskussionen"…??
Ich erinnere uns alle daran, WER diese Diskussion hier gestartet hat: der Zweite Vorsitzende der NVG, Peter Steckel. Und ich erinnere daran, WER von "Entsorgung von Menschen" geschrieben hat: Peter Steckel.
Ich finde daran nichts, was lustig wäre (mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich).
Leider ist der "zeternde Steckel" (Zitat aus AutoBild-Klassik) der hiesigen Aufforderung nicht gefolgt, seinen Beitrag genauer zu erklären. Das ist leider nicht neu und hat Methode, weitere Erklärungen sind ja auch nicht jedermann gegeben.
Hans-Günther D. wollte hier "schöne Bilder" sehen.
Die dreckige Aktion, die in Geilenkirchen geplant war (von WEM?), hätte nach dem Wunsch der Planer sicher auch für "schöne Bilder" gesorgt! Eine gewaltsame "Entsorgung" mitten in der Grube... so richtig was zum Gucken und Freuen.
Es ist ausschließlich den Betroffenen zu verdanken, daß sie durch ihr besonnenes Verhalten diesen geplanten Eklat verhindert haben! Auch ein Dank an die verantwortungsbewußte Person, die ihrem Gewissen folgte und vor dieser geplanten Aktion warnte!
Wer waren die ca. 10 "Gäste", die Peter Steckel mitbrachte??? Es gibt ja Leute, die sich nun mal nicht so einfach "entsorgen" lassen!!!
Schöne Bilder... Polizei, evtl. Krankenwagen, schön viel Blaulicht in der Grube Davids!!! Schöne Bilder - und eine tolle Reklame für unsere weiteren Kippertreffen!
Die Spaltung unserer Szene wird von "ganz oben" betrieben. Seit 2011. Wir erleben die Endphase... es geht Einzelnen im Vorstand nur noch um MACHT.
Im NVG-Vorstand lief ein Machtkampf, der längst entschieden ist. Warum wurde die NVG-Seite vom Netz genommen?
Warum wurde Ende letzten Jahres die funktionierende NVG-Seite incl. Forum, mit allen Beiträgen und Fotos der User auf die private Page (veteranenlaster) von Peter Steckel transferiert??? Cui bono - WEM könnte das genutzt haben, WER hat den Vorteil davon??
Die Aktion, die Peter Steckel (= "die NVG") in Geilenkirchen geplant hatte, konnte ihre Wirkung nicht entfalten, kaum jemand in der Grube bekam etwas davon mit. Dumm gelaufen... darum mußte ein Herr Obermann im "NVG-Forum" die Sache am gleichen Abend in die Öffentlichkeit tragen. Und WER bedankte sich dafür?? Peter Steckel.
Ich wurde in besonders hohem Maße über PN, Telefon und Mail zu diesen Vorgängen in Geilenkirchen befragt. Das Interesse der Szene ist gewaltig, kein Wunder.
Interessant bei den Reaktionen war einerseits, daß kaum jemand von dem geplanten Eklat seitens "der NVG" (also Herrn Steckel) wirklich schockiert war. Man weiß eben, was (wen) man, noch, hat.
Hingegen hat der Besitzer der Geilenkirchener Grube erheblichen Schaden genommen. JEDER fragte, warum er sich so - ohne Not - mißbrauchen ließ! Es sieht so aus, daß es für ihn Handlungsbedarf gibt. Kadavergehorsam gegenüber einem "zeternden Steckel" hat noch niemand weitergebracht.


Soweit zu deinem Vorwurf der "Öffentlichkeit".
Deinen Begriff "Streithähne" weise ich für mich entschieden zurück! Und keineswegs geht es hier um einen "privaten Streit"! Weder privat, noch Streit.

Hier geht es um gewaltige Mißstände, um die gespaltene Szene, um die Machenschaften im Vorstand der ehemals ehrenwerten NVG.

Du meinst, es "müsse immer alles öffentlich sein". Du meine Güte!
Wenn ich alles öffentlich stellen würde, was ich über die Mißstände im NVG-Vorstand weiß, dann sähe es hier etwas anders aus.

Ein Beispiel? - Bitteschön: die verantwortlichen Herren im Vorstand, also Kassenwart und/oder die beiden Vorsitzenden, haben Mitgliedsbeiträge in ca. 5-stelliger Höhe veruntreut!! Ein Blick in das Strafgesetzbuch hilft weiter: § 266 StGB.

Dieses Forum ist so groß, daß man hier über solche Dinge reden MUSS. Wo sonst??
Wie sagt man längst über mich: "wenn auch nur die HÄLFTE von dem stimmt, was der Henning sagt..." Glaub mir, was ich schreibe, das WEISS ich auch. Meinst du, ich hätte sonst bisher alle FÜNF Gerichtsverfahren gewonnen??
Gern darf der NVG-Vorstand mich anzeigen! Warum tut er es nicht??
Besonders nachdenklich:
Henning
Quelle www.bumaschinenbilder.de vom 16.05.2018

Ursprüglich waren es vier Kläger. Zwei haben die Klage zurückgenommen. Es gab auch eine Widerklage der Beklagten. Diese wurde gestern zurückgenommen.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Lothar Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Barbara Veith-Hallmann
Petzer Steckel
Berthold Bullmann
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Kompa
Henning A. Bauer

Notizen aus der Verhandlung Peter Steckel, Heinz Obermann vs. Henning A. Bauer, Stefan Brummer

Vorsitzende Richterin Simone: … Die Klagerücknahme ist eigentlich schon ein Signal dafür, dass Bereitschaft zur Verständigung besteht.

Richterin Henrike Stallmann: Es gibt den Satz „Konferenzen sind wie Bagger, wird zu tief geschürft, … .“

Vorsitzende Richterin Simone: Sie, Herr Bauer haben zur Entsorgung von Menschen und zu Untreue gepostet. Sie Herr Steckel verpflichten sich das Posting zu löschen und Sie Herr Bauer verpflichten sich, sich nicht mehr so zu äußern.

Berthold Bullmann: Nehme das Herrn Bauer nicht ab. Glaube keiner seiner Äußerung.

Peter Steckel: … . Wir sind ein Verein mit tausend Mitgliedern. Wenn solche Äußerungen da sind, heißt es, wir veruntreuen das Geld.

Berthold Bullmann:…. Wenn es heißt, …

Vorsitzende Richterin Simone: Wir wäre es, einfache Unterlassungserklärung bei zwei Äußerungen und die Kosten teilen.

Richter Dr. Thomas Linke: Die Idee, bei Entsorgung die Äußerung rausnehmen, diesen Teil vom 24.04.18, Man verpflichtet sich, nicht wieder zu schreiben und der Beklagte verpflichtet sich, Posting zu löschen.

Berthold Bullmann:… haben Entsorgungsprobleme. Das ist in seiner Phantasie.

Vorsitzende Richterin Simone: Wenn die Intension so war, Widerholungsgefahr wird durch Löschung nicht beseitigt. Es geht darum, das man … Sind Sie, Herr Bauer, dazu bereit?

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Finde es, wenn von Entsorgung gesprochen wird, dass dann … . Habe den Verdacht, dass im Schriftsatz vom 28.02.19 die Anlage nicht mit eingereicht wurde. Es ist ein kompletter Vorgang. Die Äußerung es Klägers, wird als Entsorgung von Menschen interpretiert. Setzt sich damit auseinander. Wer will, kann die Originaläußerung lesen. Dann wären wir bei einer Meinungsäußerung.

Kläger-Rechtsanwältin: Haben das nicht …

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Auf dem Rechner.

Vorsitzende Richterin Simone: Kann ein Praktikant das mal kopieren.

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Sie müssen vollständig vortragen als Klägervertreterin.

Berthold Bullmann: Der Vergleich mit dem Dritten Reich. Sie haben ein Foto von mir genommen, mit Göhring verglichen. Möchte nicht verglichen werden.

Vorsitzende Richterin Simone: Haben verstanden. Ein Vergleich kommt nicht in Frage. Wir müssen warten, bis kopiert wird. Das, was wir bislang hatten, Widerklage zurückgenommen, Entsorgung von Menschen. An der Mitgliederversammlung durften Sie nicht teilnehmen, wurden ausgeschlossen, haben auch nicht teilgenommen. … Daraufhin haben Sie reagiert. Peter Steckel spricht von Entsorgung von Menschen Dann Untreuer bei M Mitgliederbeiträgen. Es heißt bei dem Kläger nicht Entsorgung von Menschen. Er spricht von Verwerfung soll entsorgt werden. Die zweite Äußerung ist richtig, Mitgliederbeiträge sind nicht eingezogen worden. Wäre ein fall der Untreue. Sind in der Mitgliederversammlung bekannt, der kassenwarft und der Vorstand sind aber entlastet worden. Neuer Kassenart hat das aufgearbeitet. Problem sind die Kosten, hinterher laufen, … dann ausgeschlossen wurden. Halten untreue für eine Meinungsäußerung.

Der Beklagten-Vertreter rügt die Zuständigkeit. … Wir bejahen nach § 32 ZPO.

Dann das erste Posting „Entsorgung von Menschen“ ist gefallen, darüber sind sich alle einig. Das Zitatrecht, wenn man das verändert, aber die gleiche Aussage … . Sie (Kläger) haben gesagt „Verwerfung“ Zutritt verweigert. Es ist ein Unterschied. Ob Mensch oder Verwerfung. Ist nicht wertneutral. „Untreue“ ist Meinungsäußerung, setzt Pflichtverletzung voraus. Heißt nicht … werden wir zusprechen. Untreue bei Mitgliedsbeiträgen. Haben Sie (Kläger) später zurückgenommen. Kosten bei Ihnen. Wir haben den Beklagten zu 2), kann nicht weiter gehen als beim Beklagten zu 1).

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Beklagtenvertreter überreicht als Anlage …

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Weiß selber nicht mehr, welche … .

Vorsitzende Richterin Simone: Anlage, Thread mit dem streitgegenständigen Posting als Anlage B6 zu den Akten.

Die Richter sortieren, blättern und lesen.

Vorsitzende Richterin Simone: O.k. Also, wir haben vielleicht ein Problem. Man sieht das Ausgangsposting, man sieht Ihr (Bauer) Posting im Kontext. Bei Entsorgung wird klar, dass Sie selber das nicht so gesehen haben. Das Problem von Ihnen ist, dass das Original da ist. Ist eine Interpretation. Wir sind beim Streit um Zitatschutz.

Berthold Bullmann: Ist nicht Herr Bauer mit dem Kreuz.

Vorsitzende Richterin Simone: Vielleicht zu weit weg das Original von Ihrer Interpretation.

Kläger-Anwältin Barbara Veith-Hallmann: Entsorgung mit dem Güterzug wie im Dritten Reich.

Richter Dr. Thomas Linke: Heißt aber, mich erinnert das an … ..

Berthold Bullmann: Das Problem ist klar. Dann kommt das Zitat von Herrn Bauer.

Henning Andreas Bauer: Ihr Originalbeitrag ist drin.

Es wird diskutiert.

Henning Andreas Bauer: Mir geht es um die Widerwärtigkeit

Berthold Bullmann will was sagen: Wir … .

Vorsitzende Richterin Simone laut: Stopp. Wir sind nicht in der Mitgliederversammlung. Wir sind bei Gericht. „Mich erinnert Entsorgung an Güterzüge im Dritten Reich.“

….

Peter Steckel: Kein Mitglied hat die Liste sehen wollen. Bauer wollte Geschäftsberichte. Wir haben keine Geschäftsberichte. … Wie kommt man an einen Geschäftsbericht vom Jahr davor?

Vorsitzende Richterin Simone: Das ist nicht unser Streit.

Henning Andreas Bauer: Es gibt Aufbewahrungsfristen.

Vorsitzende Richterin Simone: Der Streit um die Geschäftsberichte interessiert uns nicht. Wir beurteilen nur die Mitgliedsbeiträge. Wir sehen Ihr Anliegen. Und wenn man das verkürzt mit „Untreue“ bezeichnet. Sie haben das sehr, sehr kurz zum Ausdruck gebracht. Deswegen auch hier eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Henning Andreas Bauer: Kann nicht, weil es noch strafrechtliche Sachen gibt, weil ich angeblich kein Mitglied bin. Bin Mitglied. Habe mich gegen die Entscheidung gewehrt und eine Feststellungsklage eingeleitet. Wie kann man die Mitglieder finanziell belasten mit einer derartig hohen Summe. Habe kein Redeverbot. ..

Vorsitzende Richterin Simone laut: Stopp! Wir machen hier keine Versammlung. Sie sagen keine UVE wegen einem Strafantrag.

Henning Andreas Bauer: Noch nicht gestellt, will aber … .

Die Vorsitzende Richterin Simone drängt auf eine Einigung: Wir machen den Fall ohne Anerkennung der Rechtspflichten. Es geht nur um die eine verkürzte Äußerung. … Sie würden Kosten sparen … wäre billiger für Sie. … Dann ohne Anerkennung der Rechtspflicht. Auch bei einer einfachen UVE haben Sie Schutz. Bei einem Verstoß wird eine Verfügung sofort erlassen.

Henning Andreas Bauer: Das Publikum weiß es. … .

Vorsitzende Richterin Simone: Es lesen auch Dritte

Es wird diskutiert.

Henning Andreas Bauer: Der Verein steht völlig auf dem Kopf, das stimmt nicht.

Peter Steckel: Wenn er „Untreue“ anders verbreitet, dann darf er?

Vorsitzende Richterin Simone weicht aus: Wenn, … . Haben wir hier nicht streitgegenständig. Könnte zulässig sein. Strafanzeige können Sie stellen. Eine einfache UVE.

Berthold Bullmann: … in fünfstelliger Höhe … .

Bauer-Anwalt Markus Kompa: Wir schließen uns dem Gericht an, schweren Herzens.

Die Vorsitzende Richterin Simone diktiertn die Einigung:

1. Der Beklagten-Vertreter erklärt, die Beklagten verpflichten sich ohne Anerkennung der Rechts- und Sachlage zu unterlasen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

„Und ich erinnere daran, wer von „Entsorgung von Menschen“ geschrieben hat – Peter Steckel . mich erinnert „Entsorgung“ an gewisse Güterzüge im Dritten Reich.“,

wie im Posting vom 16.05.2018 geschehen.

2. Die Kläger-Vertreterin nimmt die Erklärung wird an.

3. Die Parteien erklären, insoweit übereinstimmend, dass die Anträge aus den Schreiben vom 13.01.2019 1a und aus der Klageschrift 2a erledigt sind.

4.2. Dier Beklagten-Vertreter erklärt, die Beklagten verpflichten sich ohne Anerkennung der Rechts- und Sachlage es zu unterlasen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

Kassenwart telefoniert, um einfach mal zu erfahren ... mit den beiden Vorsitzenden Hüntemann/Hennecke und Steckel einen fünfstelligen Betrag zu verantworten haben - in Form von Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen,

wie im Posting vom 11.07.2018n geschehen.

5. Die Kläger-Vertreterin nimmt die Erklärung an.

6. Die Partei-Vertreter erklären insgesamt … übereinstimmend für erledigt.

Gestritten wird ausgiebig über die Kosten.

Vorsitzende Richterin Simone rechnet vor und diktiert:

7. Die Parteivertreter erkennen übereinstimmend die Kostenentscheidung des Gerichts an.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert bis zum 21.03.2019 wird auf 40.600,-- festgesetzt
Der folgende Streitwert wird auf 40.000,- € festgesetzt.

O.k. Vielen Dank.

Kommentar RS

Es war eine Verhandlung, welche keinen Ruhm den Zensoren der Pressekammer Hamburg bringen kann. Keine Prominenten, kein Papst, kein Kanzler, kein bekannter Schauspieler oder Fußballer, kein König oder Prinz. Nur ein gewöhnlicher Streit unter Menschen, innerhalb eines Vereins.

Da achten die Hamburger Zensoren auf die Gewaltenteilung und unterbinden jede Eigeninitiative, wenn diese den widersprüchlichen nicht folgt.

Spitze ist in dieser Hinsicht der


Langversion: Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin Episode 6

<-- Kommentar zu diesem Unsinn

Werdegang vom Hamburger RA Dr. Sven Krüger

1965: Geboren

1965: Aufgewachsen in Westerstede,

19xx-19xx: Studium an der Universität Hamburg und Bonn. Staatseamen an der Universität Hamburg. Refendariat u.a. als wissenschaftlicher MItarbeiter im Bereich des internationalen Transportrechts. Promotion an der Universität Hamburg über ein strafrechtlich-rechtsphilosophisches Thema.

199x-1996: Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte Dr. Sven Krüger als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes einen Masterstudiengang an der University of Texas at Austin.

06/1996 Zulassung als Dr. Sven Krüger, LL.M. (06.06.1996)

1996: Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit bei der damaligen Sozietät Bruckhaus Westrick Stegemann, heute Freshfields, im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

2002: Wechsel zu der Medienrechtsboutique Senfft Kersten Voss-Andreae und Schwenn als Partner.

2005: Medienrechtler Dr. Sven Krüger und Strafrechtler Johann Schwenn(57) verabschieden sich von der Hamburger Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn. Sie firmieren seitdem unter Schwenn & Krüger, ihre ehemalige Kanzlei nennt sich jetzt Senfft Kersten Nabert & Maier. (Quelle: Juve 2005)

2016 Zum Oktober 2016 trennen sich Schwenn und Krüger, arbeiten nun in getrennten Einheiten. Presserechtler Dr. Sven Krüger (51) und Strafrechtler Johann Schwenn (68) konzentrieren sich dabei auf ihre jeweiligen Beratungsschwerpunkte. (Quelle: Juve 2016)

Dr. Sven Krüger auf der eigenen web-Site.

Info zum Hamburger RA Dr. Sven Krüger

Wenn Strafrechtler Johann Schwenn deutschlandweit bekannt geworden ist durch die Vertretung von Kachelmann und relativ häufig öffentlich auftritt, so meidet Dr. Sven Krüger offenbar die Öffentlichkeit. Man findet so gut wie keine Fotos von ihm im Internet.

Allein der Internetauftritt von Dr. Sven Krüger seiner Kanzlei sprach für sich. Bis 2019 keine Angaben über Partner, die oft die Kanzlei Schwenn & Krüger recht schnell verließen. Erst 2019 hat sich Internetauftritt verändert. Meht Offenheit inzwischen.

Die Öffentlichkeit wird von Dr. Sven Krüger gefürchtet und er bekämpft Archive, Aufklärung und Kritik, schreibt allerdings Artikel in der Fachpresse und den Massenmedien.

Dieser Rechtsanwalt wird nicht nur von von mir als anwaltlicher Querulant gesehen, er redet bei Gericht sehr viel, beleidigt die Gegner und auch deren Anwälte.

Rechtlich gesehen, kann RA Dr. Sven Krüger als Vertreter des Rückschritts, der Vergangenheit, des mittelalterlichen Denkens und Herangehens gesehen werden.sehen.

Es bestehen großer Zweifel daran, ob RA Dr. Sven Krüger als Rechtsanwält zu empfehlen ist, seinen Mandanten tatsächlich nutzt.

RA Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Kanzleipartner

frühere Partner

  • Inke Linde (geb. Janssen) (2006-2018)
  • Rechtsanwältin Vogtland - 2010, 2011

Auffällig:

Offfenbar ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht besonders teamfähig, deswegen möglicherweise auch die Trennung von Joachim Schwenn. Rechstanwalt Dr. Sven Krüger arbeitet meist nur mit einem Partner/Partnerin zusammen. Seine Partner/Innen verlassen relativ schnell die Kanzlei.

Charakter, Auftritt vor Gericht

  • Beleidigt nicht selten den Gegner und dessen Anwalt
  • Nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, verschweigt bei Gericht wesentliche Tatsachen
  • Wirft seinen Gegnern unlauteres Verhalten vor, meist aus purer Einbildung nach der Sprichwort "Jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit".

Verfahren von RA Dr. Sven Krüger

Info

Äußerungsverfahren gegen Archive

  • Schwensen
  • Ulrich Marseille
  • Paul-Friedrich Termann
7 U 49/11 / 324 O 113/10 Paul-Friedrich Termann vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH (Kanzlei Latham & Watkins LLP RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert). Beschluss des BVerfG 1 BvR 16/13 vom 06.11.2019
Bericht in Sachen Termann vs. Westdeutscher Rundfunk (Az.: 324 O 452/06).

Äußerungsverfahren von Stasi-Akteuren

Bericht in Sachen 324 O 978/05 - Boßdorf vs. Hubertus Knabe

Äußerungsverfahren von dopenden Sportlern

  • Jan Ullrich
24.02.2012 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Verhandlunhsbericht
19.04.2013 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Beweisverhandlung
  • Breuer Grit

Äußerungsverfahren gegen Bürgerinitiativen

Äußerungsverfahren Krimineller, Mörder

  • Mustafa Güngör, verurteilter Mörder
Mustafa Güngör wurde wegen Mord am Nebenbuhler vom Landgericht Hamburg verurteuilt. Aktenzeichen 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13. Vertreten wurde Mustafa Güngör von den Verteidigern Dr. jur. Gerhard Strate, Matthias Huse und der Verteidigerin Anita Hirsch.
02.10.2015 AG Hamburg In der Sache 36a C 118/15 verlor die Ehefrau vom Mustafa Güngör, G. Güngör gegen Harburg-aktuelle.de GmbH & Co.KG. Urteil Verhandlungsbericht
Kanzlei Krüger ging für Frau Güngör in Berufung 324 S 6/15 Verhandlumngsbericht. Die Berufung wurde 2017 zurückgenommen.
04.09.2015 Verhandlung beim LG HH 324 O 123/15 (Vertragstrafe-Verfahren)G. Güngör, Mustafa Güngör vs. Morgenpost Verlag GmbH. 23.10.2015: Klägervertreter erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Wiedereröffnung der Verhandlung ohne Angabe des Termins.

Klage dürfte zurückgenommen sein.


28.08.2015 - LG HH 324 O 118/15 Urteil Mustafa Güngör vs. Zeitungsgruppe Hamburg (Hamburger Abendblatt) - Verbot zu berichten, dass der Kläger der Mörder ist, weil das nicht bewiesen ist. Verhandlungsbericht. Die Beklagte ging in Berufung - Az. 7 U 88/15. Am 07.01.2016 nahm Mustafa Güngör die Klage zurück.
  • Sexualstraftäter W. H. M. P.
05.12.2014 Urteil 324 O 535/14

Äußerungsverfahren von Ärzten, Krankenhäuser und Ärztevertretungen

Ist zwar kein verurteilter Mörder, tötete jedoch seine Patienten durch Verabreichung von Galavit als angebliches Krebsmittel.
In diesem Fall erwiews und erweist sich die Justiz als Versagerin.
Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug

Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft

Verfahren gegen eigene Mandanten

  • Klaus Schädel

Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger gewonnene Prozesse

Drei Prozesse hat Buskeismus Betreiber verloren.

AMARITA BREMERHAVEN GmbH

28.09.11: Einstweilige Verfügung von AMARITRA BREMERHAVEN 324 0 487/11
15.08.13: Ordnungsmittel-Verfahren AMARITRA Bremerhaven 324 0 487/11, Ordnungsmittelbeschluss.
25.03.14 7 W 88/13. Festsetzung von Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,-Euro, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft je 500,- Euro festgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 15.05.2014 nicht zur Entscheidung an, 1 BvRb1128/14.
19.-22.03.15 Knastantritt Bericht
26.04.13 AMARITA Bremerhaven GmbH Hauptsacheverfahren 324 O 616/11 Urteil
09.04.19 AMARITA Bremerhaven GmbH Berufung gegen das LG-Urteil 324 O 616/11 im Hauptsacheverfahren 7 U 44/13 Urteil
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 09.05.2019 nicht zur Entscheidung an, AR 3095/19.

RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache gewonnene Prozesse

  • 06.02.13: 324 O 38/13 - einstweilige Verfügung RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache
"Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." Begründung: Das Gericht und der Antragsteller meinen, dass mit diesem Satz Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im eigene Namen eine falsche eidesstatliche Versicherung abgab. Das ist jedoch mit diesem Satz vöm Buskeismus Betreiber nicht gemeimnt worden,ist auch nicht der Fall.
08.15.15: RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache Hauptsacheverfahren - 324 O 146/13 Urteil mit ausführlicher Begründung, weswegen die Äußerung "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." mehrdeutig ist und aus Sicht der Kammer verboten werden muss.
05.03.2019 Darüber wurde beim OLG 7 U 47/15 am 05.03.2019 verhandelt,Verhandlungsbericht. Es erging ein Versäumnisurteil, weil Buskeismus-Betreiber keinen Antrag stellte. Am 25.06.2019 wurde das Versäumnsurteil betätigt. OLG-Verhandlungsbericht vom 04.06.2019.
  • 10.04.19: RA Dr.Sven Krüger in eigener Sache - Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 143/19 'Der Kläger ist kein lügender Anwalt und log beim OLG nicht, dass es keinen Aufnahmestopp bee Amarita Bremerhaven GmbH gab.
19.11.21: Versäumnisurteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Tenor, wie im Verfügungsverfagren
09.09..22 Urteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Versäumnisurteil bestätigt.

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger verlorene Prozesse

Fünf Prozesse hat Rechstanwalt Dr. Sven Krüger gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

  • 09.02.13: Erlass einer einstweiligen Verfügung 324 O 460/13 Beschluss Ulrich Marseille - Hansel, Schummeleien
01.11.13: Beschluss im Ordnungsmittelverfahren in der Sache 324 O 460/13. Der Antrag von Ulrich Marseille auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wird zurückgewiesen.
13.02.19: Ulrich Marseille hat auf seine Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Kostenpflicht verzichtet.
13.02.19: Ulrich Marseille hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen Urteil
  • Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber - Ulrich Marseille ist Chef, AMARITA Bremerhaven ist ein Marseille-Unternehmen. Das AMARIA Bremerhaven ein Marseille-Unternhemen ist wurde bestätigt.
09.01.13: 20a C 72/12 Urteil
13.09.13: Berufungsverfahren 324 S 2/13 Urteil, die Klage von Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH wird angewiesen, die Klagen haben die Kosten des Verfahresn zun tragen.
  • Wilhelm Mittrich klagte gegen Google 324 O 660/12. Wegen dem Bericht darüber erließ das LG Hamburg die einstweilige Verfügung 324 O 33/14.
Wilhelm Mittrich gewann im Hauptsacheverfahren 324 O 454/14
OLG-Verfahren 7 U 110/17 zum HS-Verfahren. Wilhelm Mittrich verzichtete beim OLG nach Hinweis des Senats auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Das OLG beschloss, dass er auch die Kosten in beiden Verfahren (e.V., HS) zu tragen hat. Dr. Sven Krüger legte davor sein Mandat nieder. Mittrich entschwand nach England und begleicht nicht die Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
  • 29.11.13: Dr. Nikolaus Klehr vs. Buskeismus-Betreiber 36a C 557/11 Urteil, Dr. Nikolaus Klehr war am Galavit-Betrug beteiligt

Dr. Sven Krüger in eigener Sache verloren

  • 11.12.13: 18b C 352/12 RA Dr. Sven Krüger in eigenem Namen klagte gegen die Notiz, er hätte einen Schriftsatz nicht rechtzetog zu schreiben geschafft. Urteil, die Klage wurde angewiesen.

Von RA Dr. Sven Krüger teilweise verlorenen Prozesse gegen den Buskeismus Betreiber

Kläger Dr. Nikolaus Klehr ist verstorben. Berufungsverfahren beim OLG kann nicht mehr stattfinden, weil niemand die Erbschaft dieses Betrügers angenommen hat.

  • 20.08.12: Einstweilige Verfügung 324 O 476/12 - Zeugenaufruf; LG-Hauptsachevetrfcahren 324 O 559/12 Urteil vom 26.09.14 Dr. Nikolaus Klehr hat für Galavit geworben zulässig; 1/4 der Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
OLG-Berufugngsverfahren 7 U 107/14 ruht, weil Kläger verstorben ist, das Erbe wurde ausgeschlagen.
Einstweiliege Verfügung vom 07.01.2019 Beschluss
03.12.19: Antrag, das Hauptsacheverfahren bis zum Abscgkuss des Aterafverfahrebns ruhren,
01.07.20: Zurückweisung des Antrages durch das OLG 7 W 79/20
01.07.20: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen OLG-Urteil 7 W 79/20 und LG-Beschluss 324 O O 81/19 vom 05.05.20:
05.08.20: Das Bundesverfassungsgericht 7 W 79/20 meint, die Beschwerde genüge nicht den den erforderlichen Anforderungen an eine nVerfassungsbeschwerde, sie sei nicht ausreichend begründet. Der Buskeismus-Betreiber beliess es dabei.
27.01.21: Hauptsacheverfahren ohne mündlicher Verhandlung gegen das LG-Urteil 324 O O 81/19, Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwal Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen, sogar eidesstattlich. des Verfügungsverfahrens wurde bestätigt.
30.11.21: Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren 7 U 17/21 Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21:: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen. Das LG-Verbot""sogar eidesstattlich" wurde erlaubt, die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.

Gegen den Buskeismus-Betreiber noch offene Prozesse mit RA Dr. Sven Krüger

  • Strafverfahren beim Amtsgericht Hamburg-Altona wg. der Google-Rezension, einem persönlichem Mail am RA Der. Sven Krüger und einer Äußerung bezüglich Lügen. 329 Ds 216/19
Verhandlungstermin 11.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101, Zewugenbefragung RA. D. Sven Krüger und 30.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht von RA Dr. Sven Krüger

beim BVerfG gewonnen

Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

beim BVerfG verloren

Tenor:
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 23. März 2012 - 324 O 552/11 - und des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Oktober 2012 - 7 U 34/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrer Presse- und Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2014 - VI ZR 480/12 - gegenstandslos.
Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Tenor:
Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. September 2004 - 324 O 571/04 - richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Hamburg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 – 18 U 4890/03 – sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 – 9 O 11360/03 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch „Esra“ in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.
2. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 - wird im Umfang der unter Ziffer 1) festgestellten Grundrechtsverletzung aufgehoben. Die Sache wird insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben der Beschwerdeführerin jeweils ein Viertel der ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Schemata und Methoden von RA Dr. Sven Krüger

Siehe

Im Internet

  • Eigene web-Site, dem es nicht gelungen ist, Prominente oder Medien als Mandat zu gewinnen. Er muss sich mit fragwürdigen Mandanten abgeben, zum Teil verurteilten Kriminellen, die gegen Bürgerinitiativen klagen.

Zu Entsorgung

„Entsorgung“ ist ja Grundlage der Konsumgesellschaft, welche nicht im Müllersticken will.

Für die Durchsetzung wirtschaftlicher und politischer Interessen werden schöne Worte verwendet, wie „Menschenrechte“, „Rechtsstaat“, „Rechte der Frauen“, um dann zu bomben, Unschuldige zu töten.

Altersheime sind nicht selten Entsorgungseinrichtungen, verbrämt mit schönen Worten, wie „Pflege in guten Händen“, “Sie können uns blind vertrauen“.

Ich traue mich auch zu behaupten, dass auch die Richterinnen und der Richter der Pressekammer und des Pressesenats Hamburg sich zusammen mit dem


Langversion: Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin Episode 6

<-- Kommentar zu diesem Unsinn

Werdegang vom Hamburger RA Dr. Sven Krüger

1965: Geboren

1965: Aufgewachsen in Westerstede,

19xx-19xx: Studium an der Universität Hamburg und Bonn. Staatseamen an der Universität Hamburg. Refendariat u.a. als wissenschaftlicher MItarbeiter im Bereich des internationalen Transportrechts. Promotion an der Universität Hamburg über ein strafrechtlich-rechtsphilosophisches Thema.

199x-1996: Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte Dr. Sven Krüger als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes einen Masterstudiengang an der University of Texas at Austin.

06/1996 Zulassung als Dr. Sven Krüger, LL.M. (06.06.1996)

1996: Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit bei der damaligen Sozietät Bruckhaus Westrick Stegemann, heute Freshfields, im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

2002: Wechsel zu der Medienrechtsboutique Senfft Kersten Voss-Andreae und Schwenn als Partner.

2005: Medienrechtler Dr. Sven Krüger und Strafrechtler Johann Schwenn(57) verabschieden sich von der Hamburger Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn. Sie firmieren seitdem unter Schwenn & Krüger, ihre ehemalige Kanzlei nennt sich jetzt Senfft Kersten Nabert & Maier. (Quelle: Juve 2005)

2016 Zum Oktober 2016 trennen sich Schwenn und Krüger, arbeiten nun in getrennten Einheiten. Presserechtler Dr. Sven Krüger (51) und Strafrechtler Johann Schwenn (68) konzentrieren sich dabei auf ihre jeweiligen Beratungsschwerpunkte. (Quelle: Juve 2016)

Dr. Sven Krüger auf der eigenen web-Site.

Info zum Hamburger RA Dr. Sven Krüger

Wenn Strafrechtler Johann Schwenn deutschlandweit bekannt geworden ist durch die Vertretung von Kachelmann und relativ häufig öffentlich auftritt, so meidet Dr. Sven Krüger offenbar die Öffentlichkeit. Man findet so gut wie keine Fotos von ihm im Internet.

Allein der Internetauftritt von Dr. Sven Krüger seiner Kanzlei sprach für sich. Bis 2019 keine Angaben über Partner, die oft die Kanzlei Schwenn & Krüger recht schnell verließen. Erst 2019 hat sich Internetauftritt verändert. Meht Offenheit inzwischen.

Die Öffentlichkeit wird von Dr. Sven Krüger gefürchtet und er bekämpft Archive, Aufklärung und Kritik, schreibt allerdings Artikel in der Fachpresse und den Massenmedien.

Dieser Rechtsanwalt wird nicht nur von von mir als anwaltlicher Querulant gesehen, er redet bei Gericht sehr viel, beleidigt die Gegner und auch deren Anwälte.

Rechtlich gesehen, kann RA Dr. Sven Krüger als Vertreter des Rückschritts, der Vergangenheit, des mittelalterlichen Denkens und Herangehens gesehen werden.sehen.

Es bestehen großer Zweifel daran, ob RA Dr. Sven Krüger als Rechtsanwält zu empfehlen ist, seinen Mandanten tatsächlich nutzt.

RA Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Kanzleipartner

frühere Partner

  • Inke Linde (geb. Janssen) (2006-2018)
  • Rechtsanwältin Vogtland - 2010, 2011

Auffällig:

Offfenbar ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht besonders teamfähig, deswegen möglicherweise auch die Trennung von Joachim Schwenn. Rechstanwalt Dr. Sven Krüger arbeitet meist nur mit einem Partner/Partnerin zusammen. Seine Partner/Innen verlassen relativ schnell die Kanzlei.

Charakter, Auftritt vor Gericht

  • Beleidigt nicht selten den Gegner und dessen Anwalt
  • Nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, verschweigt bei Gericht wesentliche Tatsachen
  • Wirft seinen Gegnern unlauteres Verhalten vor, meist aus purer Einbildung nach der Sprichwort "Jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit".

Verfahren von RA Dr. Sven Krüger

Info

Äußerungsverfahren gegen Archive

  • Schwensen
  • Ulrich Marseille
  • Paul-Friedrich Termann
7 U 49/11 / 324 O 113/10 Paul-Friedrich Termann vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH (Kanzlei Latham & Watkins LLP RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert). Beschluss des BVerfG 1 BvR 16/13 vom 06.11.2019
Bericht in Sachen Termann vs. Westdeutscher Rundfunk (Az.: 324 O 452/06).

Äußerungsverfahren von Stasi-Akteuren

Bericht in Sachen 324 O 978/05 - Boßdorf vs. Hubertus Knabe

Äußerungsverfahren von dopenden Sportlern

  • Jan Ullrich
24.02.2012 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Verhandlunhsbericht
19.04.2013 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Beweisverhandlung
  • Breuer Grit

Äußerungsverfahren gegen Bürgerinitiativen

Äußerungsverfahren Krimineller, Mörder

  • Mustafa Güngör, verurteilter Mörder
Mustafa Güngör wurde wegen Mord am Nebenbuhler vom Landgericht Hamburg verurteuilt. Aktenzeichen 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13. Vertreten wurde Mustafa Güngör von den Verteidigern Dr. jur. Gerhard Strate, Matthias Huse und der Verteidigerin Anita Hirsch.
02.10.2015 AG Hamburg In der Sache 36a C 118/15 verlor die Ehefrau vom Mustafa Güngör, G. Güngör gegen Harburg-aktuelle.de GmbH & Co.KG. Urteil Verhandlungsbericht
Kanzlei Krüger ging für Frau Güngör in Berufung 324 S 6/15 Verhandlumngsbericht. Die Berufung wurde 2017 zurückgenommen.
04.09.2015 Verhandlung beim LG HH 324 O 123/15 (Vertragstrafe-Verfahren)G. Güngör, Mustafa Güngör vs. Morgenpost Verlag GmbH. 23.10.2015: Klägervertreter erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Wiedereröffnung der Verhandlung ohne Angabe des Termins.

Klage dürfte zurückgenommen sein.


28.08.2015 - LG HH 324 O 118/15 Urteil Mustafa Güngör vs. Zeitungsgruppe Hamburg (Hamburger Abendblatt) - Verbot zu berichten, dass der Kläger der Mörder ist, weil das nicht bewiesen ist. Verhandlungsbericht. Die Beklagte ging in Berufung - Az. 7 U 88/15. Am 07.01.2016 nahm Mustafa Güngör die Klage zurück.
  • Sexualstraftäter W. H. M. P.
05.12.2014 Urteil 324 O 535/14

Äußerungsverfahren von Ärzten, Krankenhäuser und Ärztevertretungen

Ist zwar kein verurteilter Mörder, tötete jedoch seine Patienten durch Verabreichung von Galavit als angebliches Krebsmittel.
In diesem Fall erwiews und erweist sich die Justiz als Versagerin.
Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug

Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft

Verfahren gegen eigene Mandanten

  • Klaus Schädel

Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger gewonnene Prozesse

Drei Prozesse hat Buskeismus Betreiber verloren.

AMARITA BREMERHAVEN GmbH

28.09.11: Einstweilige Verfügung von AMARITRA BREMERHAVEN 324 0 487/11
15.08.13: Ordnungsmittel-Verfahren AMARITRA Bremerhaven 324 0 487/11, Ordnungsmittelbeschluss.
25.03.14 7 W 88/13. Festsetzung von Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,-Euro, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft je 500,- Euro festgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 15.05.2014 nicht zur Entscheidung an, 1 BvRb1128/14.
19.-22.03.15 Knastantritt Bericht
26.04.13 AMARITA Bremerhaven GmbH Hauptsacheverfahren 324 O 616/11 Urteil
09.04.19 AMARITA Bremerhaven GmbH Berufung gegen das LG-Urteil 324 O 616/11 im Hauptsacheverfahren 7 U 44/13 Urteil
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 09.05.2019 nicht zur Entscheidung an, AR 3095/19.

RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache gewonnene Prozesse

  • 06.02.13: 324 O 38/13 - einstweilige Verfügung RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache
"Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." Begründung: Das Gericht und der Antragsteller meinen, dass mit diesem Satz Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im eigene Namen eine falsche eidesstatliche Versicherung abgab. Das ist jedoch mit diesem Satz vöm Buskeismus Betreiber nicht gemeimnt worden,ist auch nicht der Fall.
08.15.15: RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache Hauptsacheverfahren - 324 O 146/13 Urteil mit ausführlicher Begründung, weswegen die Äußerung "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." mehrdeutig ist und aus Sicht der Kammer verboten werden muss.
05.03.2019 Darüber wurde beim OLG 7 U 47/15 am 05.03.2019 verhandelt,Verhandlungsbericht. Es erging ein Versäumnisurteil, weil Buskeismus-Betreiber keinen Antrag stellte. Am 25.06.2019 wurde das Versäumnsurteil betätigt. OLG-Verhandlungsbericht vom 04.06.2019.
  • 10.04.19: RA Dr.Sven Krüger in eigener Sache - Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 143/19 'Der Kläger ist kein lügender Anwalt und log beim OLG nicht, dass es keinen Aufnahmestopp bee Amarita Bremerhaven GmbH gab.
19.11.21: Versäumnisurteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Tenor, wie im Verfügungsverfagren
09.09..22 Urteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Versäumnisurteil bestätigt.

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger verlorene Prozesse

Fünf Prozesse hat Rechstanwalt Dr. Sven Krüger gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

  • 09.02.13: Erlass einer einstweiligen Verfügung 324 O 460/13 Beschluss Ulrich Marseille - Hansel, Schummeleien
01.11.13: Beschluss im Ordnungsmittelverfahren in der Sache 324 O 460/13. Der Antrag von Ulrich Marseille auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wird zurückgewiesen.
13.02.19: Ulrich Marseille hat auf seine Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Kostenpflicht verzichtet.
13.02.19: Ulrich Marseille hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen Urteil
  • Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber - Ulrich Marseille ist Chef, AMARITA Bremerhaven ist ein Marseille-Unternehmen. Das AMARIA Bremerhaven ein Marseille-Unternhemen ist wurde bestätigt.
09.01.13: 20a C 72/12 Urteil
13.09.13: Berufungsverfahren 324 S 2/13 Urteil, die Klage von Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH wird angewiesen, die Klagen haben die Kosten des Verfahresn zun tragen.
  • Wilhelm Mittrich klagte gegen Google 324 O 660/12. Wegen dem Bericht darüber erließ das LG Hamburg die einstweilige Verfügung 324 O 33/14.
Wilhelm Mittrich gewann im Hauptsacheverfahren 324 O 454/14
OLG-Verfahren 7 U 110/17 zum HS-Verfahren. Wilhelm Mittrich verzichtete beim OLG nach Hinweis des Senats auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Das OLG beschloss, dass er auch die Kosten in beiden Verfahren (e.V., HS) zu tragen hat. Dr. Sven Krüger legte davor sein Mandat nieder. Mittrich entschwand nach England und begleicht nicht die Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
  • 29.11.13: Dr. Nikolaus Klehr vs. Buskeismus-Betreiber 36a C 557/11 Urteil, Dr. Nikolaus Klehr war am Galavit-Betrug beteiligt

Dr. Sven Krüger in eigener Sache verloren

  • 11.12.13: 18b C 352/12 RA Dr. Sven Krüger in eigenem Namen klagte gegen die Notiz, er hätte einen Schriftsatz nicht rechtzetog zu schreiben geschafft. Urteil, die Klage wurde angewiesen.

Von RA Dr. Sven Krüger teilweise verlorenen Prozesse gegen den Buskeismus Betreiber

Kläger Dr. Nikolaus Klehr ist verstorben. Berufungsverfahren beim OLG kann nicht mehr stattfinden, weil niemand die Erbschaft dieses Betrügers angenommen hat.

  • 20.08.12: Einstweilige Verfügung 324 O 476/12 - Zeugenaufruf; LG-Hauptsachevetrfcahren 324 O 559/12 Urteil vom 26.09.14 Dr. Nikolaus Klehr hat für Galavit geworben zulässig; 1/4 der Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
OLG-Berufugngsverfahren 7 U 107/14 ruht, weil Kläger verstorben ist, das Erbe wurde ausgeschlagen.
Einstweiliege Verfügung vom 07.01.2019 Beschluss
03.12.19: Antrag, das Hauptsacheverfahren bis zum Abscgkuss des Aterafverfahrebns ruhren,
01.07.20: Zurückweisung des Antrages durch das OLG 7 W 79/20
01.07.20: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen OLG-Urteil 7 W 79/20 und LG-Beschluss 324 O O 81/19 vom 05.05.20:
05.08.20: Das Bundesverfassungsgericht 7 W 79/20 meint, die Beschwerde genüge nicht den den erforderlichen Anforderungen an eine nVerfassungsbeschwerde, sie sei nicht ausreichend begründet. Der Buskeismus-Betreiber beliess es dabei.
27.01.21: Hauptsacheverfahren ohne mündlicher Verhandlung gegen das LG-Urteil 324 O O 81/19, Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwal Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen, sogar eidesstattlich. des Verfügungsverfahrens wurde bestätigt.
30.11.21: Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren 7 U 17/21 Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21:: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen. Das LG-Verbot""sogar eidesstattlich" wurde erlaubt, die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.

Gegen den Buskeismus-Betreiber noch offene Prozesse mit RA Dr. Sven Krüger

  • Strafverfahren beim Amtsgericht Hamburg-Altona wg. der Google-Rezension, einem persönlichem Mail am RA Der. Sven Krüger und einer Äußerung bezüglich Lügen. 329 Ds 216/19
Verhandlungstermin 11.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101, Zewugenbefragung RA. D. Sven Krüger und 30.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht von RA Dr. Sven Krüger

beim BVerfG gewonnen

Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

beim BVerfG verloren

Tenor:
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 23. März 2012 - 324 O 552/11 - und des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Oktober 2012 - 7 U 34/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrer Presse- und Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2014 - VI ZR 480/12 - gegenstandslos.
Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Tenor:
Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. September 2004 - 324 O 571/04 - richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Hamburg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 – 18 U 4890/03 – sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 – 9 O 11360/03 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch „Esra“ in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.
2. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 - wird im Umfang der unter Ziffer 1) festgestellten Grundrechtsverletzung aufgehoben. Die Sache wird insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben der Beschwerdeführerin jeweils ein Viertel der ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Schemata und Methoden von RA Dr. Sven Krüger

Siehe

Im Internet

  • Eigene web-Site de facto bemühen, den Buskeismus-Btreiber, mich, einen 80jährigen Rentner, zu entsorgen, indem sie mich materielle und ideell maximal zu schädigen versuchen und es auch tun. Hier zusammen mit dem Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH. .

Zum Vergleich mit dem Dritten Reich

Ein Vergleich mit dem Dritten Reich ist grundsätzlich nicht verboten. Muss aber gut formuliert und begründet sein, keinesfalls vorranging der Schmähung/Anprangerung dienen.

Es geht weiter

22.03.2019, 23:03, von Kläger Peter Steckel Schorsch, ich bin entspannt. Aber ich lasse mich nicht als Helfer eines Blockwartes bezeichnen. Andreas Bauer hat Zeit bis Ostern sich zu entschuldigen, danach gibt es eine Anzeige. Das lasse ich mir von niemandem bieten. (Quelle NVG-Forum

Gruß

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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