22.03.2017 - Die Öffentlichkeit ist eine Bestie

Aus Buskeismus

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Berichtersattung ausdem Gewrichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren

Veranstaltung des DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V. zusammen mit dem Institut für Europäisches Medierecht am 22. März 2017 in Berlin


Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder?

Die Öffentlichkeit ist eine Bestie,“ hieß im Schlusswort aus dem Podium. Das war ein der wenigen offenen Sätze, den man von den hochqualifizierten Vertretern des heutigen Zensurgeschehens in Deutschland auf der Veranstaltung des DEUTSCHEN-EDV-GERICHTSTAG E.V.am 22.03.17 in der „Kleinen Lounge“ des Hotels Ellington in Berlin zu hören bekam.
Nichts von den ausgeprägten geschäftlichen Interessen der Diskussionsteilnehmer auf dem Podium und aus dem Publikum.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion.
Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, durfte den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten und natürlich eiernd mitdiskutieren.
Für die ins Zensurgeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte "Stephan+Detjen" Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz und wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret.
Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat verquert der Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR). Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zu Begründung des Unterschiedes zwischen Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des Papstes Benedikt XVI und der ehemaligen Präsidenten Christian Wulff, wissen wir nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass diese Fällen in die Knochen gingen und zur Kreativität bei der Durchsetzung staatlicher Zensur durch diesen Rechtsanwalt führten. Für die Zensoren aus der Politik diskutierte Stefanie Otte, Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischen Justizministerium. Es ist natürlich, dass diese Politikerin keinesfalls für mehr Öffentlickeit als gegenwärtig gesetzlich zulässig plädiert hat. Wer weiß, welche Peinlichkeiten und Zusatzarbeit sich diese Dame für die Richter zu vermeiden versucht. Ihre Funktion als Staatssekretärin sieht sie in der Stabilisierung der bestehenden Strukturen und Beziehungen. Gesellschaftlich-politische Weitsicht konnten wir aus ihren Ausführungen nicht erkennen
Sicht der Gerichte:
Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und das Institut für Europäisches Medienrecht EMR laden am Mittwoch, dem 22. März, von 18.30 bis 21 Uhr in Berlin Journalisten, Medienmacher, Anwälte, Richter und die interessierte Öffentlichkeit ein zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“. Die Veranstaltung findet statt im Hotel Ellington, „Kleine Lounge“, Nürnberger Straße 50-55, in 10789 Berlin.
Mündliche Verhandlungen vor Gericht sind regelmäßig öffentlich. Eine Berichterstattung durch elektronische Medien findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Deutschland kraft Gesetzes nicht statt. Im europäischen Ausland ist dies teils anders. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, das strikte gesetzliche Verbot der Bild- und Tonberichterstattung aus dem Gerichtssaal zu lockern.
Die Gerichtsberichterstattung der Presse ist ein ganz besonders sensibles Genre. In den meisten Verfahren werden persönliche Dinge oder Geschäftsgeheimnisse erörtert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit dient indes auch dazu, die rechtsprechende Gewalt in die öffentliche Meinungsbildung, die wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips ist, einzubinden. Bei der Berichterstattung über grundsätzliche Verfahren - nicht nur - der Obergerichte geht es den Medien nicht um Voyeurismus. Es geht um die öffentliche Begleitung richterlicher Rechtsfortbildung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft – auch in der modernen Medienwelt.
Inwieweit das Rechtsgespräch des Gerichts und der Beteiligten in diesen Verfahren mit O-Ton und Bildern aus dem Gerichtssaal in den zeitgemäßen elektronischen Medien aufgegriffen werden kann, ohne die rechtsstaatlichen Prozessziele und berechtigten Belange der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen, ist Gegenstand einer kontroversen Debatte.
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