21.10.2016 - Hamburger Zensuranwälte gg. Bürgerinitiative und gg. Wallraff

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Hamburger Rechtsanwalt RA Dr. Sven Krüger, die Hamburger Kanzleien Nesselhauf und Cronemeyer versuchen krampfhaft, den Arbeitsplatz der VorsRi’in Simone Käfer zu sichern

Fliegender Gerichtsstand ausgiebig genutzt

Inhaltsverzeichnis


Hände weg vom Schanzenhof! Schanzenhof bleibt! VoKü 23.01.16


DJANGO ASUEL: RUECKSPIEGEL 2018
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

21.10.2016


Über Wallraffs Pflegeskandal

Was war heute los?

Wir erfahren in diesen Tagen aus dem Internet, dass sich Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und Johann Schwenn getrennt haben. Johann Schwenn ist ausgezogen und betreibt seine Kanzleizusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner. Dieser Strafverteidiger ist spezialisiert auf Aussagedelikte.

Da sind wir gespannt, wann Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mit den falschen eidesstattlichen Versicherungen seiner Mandanten und seinen häufigen falschen Vorträgen vor Gericht in das Blickfeld dieses Strafverteidigers gerät.

Wird sich die neue Kanzlei Schwenn& Böttner auch in dieser Beziehung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer annehmen? Wahrscheinlich nicht. Es gibt keine gut zahlende Auftraggeber aber auch andere Gründe.

Interessant die neue abmahnfähige, weil im Impressum eine falsche web-Site des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger (Stand: 30.10.2016, 19:00):

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Homepage

Sven Krüger
Rechtsanwälte
Anschrift:
Große Elbstrasse 14 / 5.OG
22767 Hamburg
Telefon 040 / 41 43 98 – 0
Telefax 040 / 41 43 98 - 43

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Impressum

Schwenn & Krüger Rechtsanwälte
Große Elbstraße 14 / 5. OG
22767 Hamburg

Telefon: 040 / 41 43 98 – 0
Telefax: 040 / 41 43 98 – 43
E-Mail: info@rechtschaffen.de
Internet: www.rechtschaffen.de

Inhaltlich Verantwortliche:
Johann Schwenn, Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Sven Krüger LL.M, Rechtsanwalt

Und dieser querulatorische Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagt hemmungslos wegen Kleinigkeiten bis geht nicht wehr, wegen tatsächlichem oder angeblichem falschen Eindruck bzw. falschem Verdacht.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer macht freudig mit, den Eindruck vermittelnd, die beiden seien ein Herz und eine Seele.

Verfahren

Es war der Tag der Hamburger Zensuranwälte Dr. Sven Krüger, Dr. Till Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf und des Anwalts Dr. Tobias Hermann von der Kanzlei Dr. Patricia Cronemeyer & Stephan Grulert. Geschäftstüchtig wurden die Möglichkeiten des fliegenden Gerichtsstandes genutzt. Keiner der Klägern oder der Beklagten kommen aus oder wohnen in Hamburg. Für die Kanzlei Gronemeyer allerdings ohne Erfolg, weil Nichts dafür vorlag, dass die Erstbegehungsgefahr bei BILD Print automatisch auf BILD Online übertragen werden kann. Bei BILD Print ging Richterin Simone Käfer davon aus, dass die Münchner Ausgabe von BILD in Hamburg keine Leser hat, damit der fliegende Gerichtsstand nicht greift.

Dr. Sven Krüger vertrat wieder die Interessen von Ulrich Marseille und seiner Einrichtung AMARITA – diesmal aus Oldenburg - gegen den Sender RTL, welcher die Wallraff-Enthüllungen über die unmöglichen Zustände in einer der MK-Kliniken AG ausstrahlte. Ein kleiner Fehler wurde gefunden, mit dem man Wallraff und dem Sender eins auswischen kann. Das gehört zur Methode des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger, mit Peanuts querulatorisch klagen, Kriminelle schützen, Journalisten kriminalisieren.

Es gab auch zwei Verfahren gegen eine Bürgerinitiative, die Schanzenhof e.V., welche die Kläger über kostspielige Gerichtsverfahren finanziell in die Knie zu zwingen vesuchen. VorsRi'in Simone Käfer konnte ihre Interessen wahren und zwei Vergleiche erreichen.

Verkündungen

Vier Verkündungen, davon zwei Aussetzungsbeschlüsse auf einen späteren Termin. Verkündet hat Richter Dr. Thomas Linke, obwohl die Vorsitzende in Hause war. Was interessieret die vorsitzende Richterin Simone Käfer der § 311, Abs. 4, ZPO,der besagt, dass der Vorsitzende Richter zu verkünden hat.

Google Inc. hat in der Sache 324 O 270/15 Ulla Burchardt zu 15 Prozent verloren. Bei Eingabe Ulla Burchardt darf Google zwei URLs mit der Äußerung „Und sie raste aus, wenn einer krank werde“ nicht mehr als Suchergeniss brngen. Die anderen streitgegenständliche Äußerungen wurden nicht verboten. Ulla Burchahrdt hat 85 Prozent der Kosten zu tragen. Wie Google die Fordeugnen der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer ealisieren kann, ist das Problem von Google.

Die Kanzlei Nesselhauf kann sich bei Stefan Mross bedanken. In der Sache 324 O 701/15 muss Burda an die 12.000,-€ an diese Kanzlei zahlen. Das Zensurgeschäft hat sich gelohnt.

Olli Kahn kann muss noch eine Woche warten, eher auch hier Geld an die Kanzlei Nesselhauf fließen kann.

10:00

GBR bestehend aus Maximilian und Moritz Schommartz vs. Schanzenhof e.V., Gunhild Abigt, Jens Meyer 324 O 338/16

Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 02.06.2016.

Corpus Delicti

Über die Antragsgegnerin Schanzenhof e.V. und deren Auseinandersetzungen mit dem Kläger Maximilian und Moritz Schommartz findet man allerhand im Internet.

Geklagt wurde auch gegen Gunhild Abigt (Bekl. zu 2.) und Jens Meyer (Bekl. zu 3.).

Die Bürgerinitiative e.V. wendet sich gegen die Maßnahmen des neuen Besitzers (Klägers) von Objekt Schanzenhof.

Auf der Web-Site der Bürgerinitiative wurde auf einen Gewaltaufruf "Krach- und Protestkundgebung" verlinkte, in dem aufgerufen wurde, mit Farbbeuteln etc. zur Demo zu erscheinen, Material wird zur Verfügung gestellt.

Gegen diese Verlinkung wurde von den Brüdern geklagt.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Schmidt (?), Rechtsanwalt xxx

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Wegner (?)
Jens Meyer (Bekl. zu 3.)

Notizen zu den Sachen 324 O 338/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Kammer hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Ich muss noch Schreiben austeilen vom 13.10.16 und 20.10.16. Das eine betrifft das Ordnungsmittelverfahren (OM-Verfahren). Das OM-Verfahren ist ein eigenes Verfahren. Deswegen haben wir zwei Akten. Bei weiteren Schriftsätzen bitte getrennt zum OM-Verfahren schrieben. Auch Internetseiten … Papierdruck wird verbreitet. Keine Ruhe im Schanzenhof. Es geht um den Streit um Schanzenhof. Die Kläger haben das Grundstück erworben, es gibt Räumungsklagen. Es kam zu Sachbeschädigungen und Körpergewalt. Der Antragsteller meint, es ist ein Aufruf zur Gewalt. Wir sind dem gefolgt und haben eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Antragsgegnerin meint, sie sei nicht passivlegitimiert, es sein nicht sein Flugblatt. Außerdem hat es sich erledigt, weil der Termin verstrichen ist. Wir (die Kammer) meinen, die Antragsgegnerin ist passivlegitimiert. Man haftet auch, wenn man das Flugblatt nicht selbst auf der eigenen web-Site veröffentlicht. Es ist verlinkt. Man wird abgemahnt, ab da beginnt die Störerhaftung. Wir sind sicher, dass unter „Verschönerung“ und „Materialien zur Verschönerung werden bereitgestellt“ ein Aufruf zur Gewalt besteht. Man darf allgemeine einen solchen Aufruf zur Gewalt nicht veröffentlichen. Gründe: Es wird zur Gewalt aufgerufen. Später bedeutet Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. Dass im Abendblatt ()uf einem Flugblatt, das Ende Mai auf der Internetseite der Initiative verbreitet wurde, hieß es: "Wir wollen an diesem Tag bei einem gemeinsamen Brunch den Schanzenhof nach unseren Vorstellungen 'verschönern'. Materialien zur 'Verschönerung' werden zur Verfügung gestellt.") auch verbreitet wurde, ist was anderes. Das bedeutet, wir werden dem Widerspruch nicht stattgeben. Sie(Herr Meyer) sind ja mit dem Antragsgegner zu 1.verbunden. Der Antragsgegner wird das OM-Verfahren gewinnen. Wir denken nicht, dass man in Zukunft noch verbreiten möchte. Die Luft ist raus. Die einstweilige Verfügung akzeptieren, den OM-Antrag zurücknehmen.

Es entwickelte sich eine Diskussion. Der Antragsteller bestand auf einem Unterlassungsverbot. Die Parteien verließen den Gerichtssaal zur Beratung und erklärten nach Wiedereintritt ihr prinzipielles Einverständnis mit dem Vorschlag der Vorsitzenden..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In die mündliche Verhandlung wird wieder eingetreten. Der Antragsgegner erklärt, den Widerspruch nehme ich zurück und erkenne die einstweilige Verfügung vom 02.06.2016 unter Verzicht auf §§ 924,926,927 ZPO als endgültige Regelung an. Der Antragsteller erklärt, dass er diese Erklärung annimmt und erklärt weiterhin, dass er den OM-Antrag vom 13.06.2016 zurücknimmt. Der Antragsgegner beantragt, dass der AntragstellerdieKosten des OM-Verfahrens trägt.

Beschlossen und verkündet:

1.Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen
2.Der Antragssteller hat die Kosten des OM-Verfahrens zu tragen
3. Der Wert des OM-Verfahrens wird auf 1.500,-€ festgesetzt.

Antragsteller-Anwalt: Rechtsausführungen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Ordnungsmittelsache haben wir nicht bis zu Ender

Christian Abel vs. Schanzenhof e.V., Gunhild Abigt, Jens Meyer 324 O 516/16

Corpus Delicti

Der Rechtsanwalt Christian Abel, Vertreter von Maximilian und Moritz Schommatz, wurde als "Winkeladvokat" bezeichnet.

Im, Netz finden wird das immer noch:

Die Brüder Schommartz versuchen nun über ihren Winkeladvokaten Abel die Proteste im Keim zu ersticken. Neben Strafanzeigen, der Postierung eines privaten Sicherheitsdienstes wurden auch gegen alle ehemaligen und zukünftigen Mitarbeiter*innen des Schanzensterns, ehemaligen Mieter*innen und Anwohner*innen lebenslange Hausverbote für die Bartelsstraße 12 und Schanzenstraße 75 – 77 ausgesprochen. D.h. den Betroffenen wird sowohl der Besuch des Kinos 3001 als auch die Teilnahme an einem VHS-Kurs untersagt.
Das Kino 3001 hat eine Abmahnung erhalten. Die Hofnutzung wird unter Androhung der fristlosen Kündigung untersagt. Die Taktik, Aktivist*innen konstant mit Einzelverfahren wegen der noch so kleinsten und abstrusesten „Straftaten“ zu überziehen, ist nicht neu. Dabei geht es nicht nur darum, den Aktivist*innen finanziell schaden zu wollen, sondern auch darum Zeit und Ressourcen zu binden, um sie von ihrer weiteren politischen Arbeit abzuhalten.

Christian Abel fühlte sich beleidigt, obwohl die Bezeichnung begründet wurde und alle erfolgreichen Anwälte Winkeladvokaten sind. Kein Advokat weiss alles, was er wissen müsste, kein Advokat kann erfolgreich sein, ohne unlautere Mittel zu verwenden.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Schmidt (?), Rechtsanwalt Dr. Bischof
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Klingner (für B>ekl.zu 1.und 3.)
Beklagte zu 2. GubhildAbigt war nicht vertreten.
Jens Meyer (Bekl. zu 3.)

Notizen zu den Sachen 324 O 516/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Jens Meyer: Habe keine Klageschrift erhalten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben eine Versäumnisurteil erlassen. Es hat sich niemand legitimiert.

Beklagtenanwalt: Könne das nicht erklären. Kenne die Klage nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gegen Schanzenhof e.V. haben wir erlassen. „Winkeladvokat“ gegen Rechtsanwalt Abel ist nicht zulässig. Wer haftet, weil auch auf dem Flugblatt. Es haften der Schanzenhof e.V. Für Schadensersatz-Feststellung brauchen wir einen Vortrag. Die, die das Flugblatt lesen, dürften nicht Mandanten des Antragstellers sein. Schadensersatz-Feststellungsklage würden wir ablehnen. Die Verfügung gegen Schanzenhof e.V. würden wir stattgeben. Für Schanzenhof e.V. sind Sie (Rechtsanwalt) da, auch Sie (Jens Meyer), wenn Sie jetzt da sind.

Jens Meyer: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haften für alles aus dem Flugblatt. Sie persönlich nicht. Das würden wir verneinen. Wollen Sie überlegen?

Die Beklagtenseite erhält die Gerichtsakte zur Einsicht und zum Überlegen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Versäumnisurteil wurde erlassen, weil der Beklagtenicht legitimiert war. Wir machen inzwischen die Sache 324 O 296/16.Sie könne rausgehen und sich die Akte ansehen.

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal. Zwischendurch wird die nächste Sache verhandelt:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer nach Wiedereintritt der Beklagtenseite: Sie haben sich die Akte angesehen. …. War so anerkannt. Sonst Rücknahme der Klage.

Klägeranwalt: … Kostenaufhebung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kostenvergleich.

Die Richterinnen lachen, Vorsitzende Richterin Simone besonders laut.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Zuerst müssen Sie sich legitimieren für 1.) und 3.).Der Beklagtenvertreter weist darauf hin, dass Schanzenhof e.V. und Herr Meyer die Klageschrift nicht erhalten haben.

Klägeranwalt: Die Zustellungsurkunde liegt vor.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben wir in der Akte. Die Beklagte zu1.) erklärt, ich erkenne den Klagantrag zu 1. An. Vorgelesen und genehmigt. Sodann schließen die Klägerin und die Beklagte zu 1.den folgenden Vergleich:

Die Kosten der Verfahrens, einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Klägervertreter erklärt, die Klage wird im Übrigen zurückgenommen. Der Beklagtenvertreter des Beklagten zu 3.) wird keine Kostenantrag stellen.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir ändern. Der Kläger und die Beklagten zu 1.) und 3.) schließen den folgenden Vergleich:

Die Kosten des Verfahrens, soweit sie betroffen sind, einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Vorgelesen und genehmigt.

Haben nur noch Fragen …

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert wird im Einvernehmen mit den Parteivertretern auf 7.500,-€ festgesetzt.

Die Beklagten jeweils 2.000,-€, Rest Schadensersatzfeststellung. Wenn wir noch mehr ergänzen sollen, machen wir das. O.k. Vielen Dank.

Uğur Bagislayici vs. BILD GmbH & Co. KG 324 O 296/16

Corpus Delicti

Der Kabarettist Uğur Bagislayici, bekannt unter dem Künstlernamen Django Asül, erhielt Fragen von BILD Print in München wg. einer geplanten Veröffentlichung am nächsten oder übernächsten Tag. Django Asül lehnte ab und erwirkte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen BILD Print. Der Fragensteller, Journalist Stefan Kürthy veröffentlicht aber auch nicht selten auch in Bild Online.Der weniger witzige Kläger verlangt nun auch eine Unterwerfung von BILD Online.

Juristisch heiß das „Vermeidung wg. Erstbegehungsgefahr“, im Volksmund „Vorzensur“.

Diskutiert wurde die juristische Frage, ob die Absicht, in BILD Print zu veröffentlichen, automatisch die Gefahr hervorruft auch in BILD Online oder anderswo zu veröffentlichen.

Der Witzbold Django Asül (Uğur Bagislayici) versteht keinen Spaß.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Cronemeyer& Grulert, Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; Rechtsanwalt Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Notizen zu den Sachen 324 O 296/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 14.10.2016. Hier geht es um einen Fall der Erstbegehungsgefahr. Der Kläger ist ein bekannter Kabarettist. Es wurde berichtet. Mahnt einen Journalisten, in der dieser Bezug nimmt auf die Streitigkeit über die morgen geplante Berichterstattung mit Fragen. Beantwortung sollte bis 17:00 erfolgen. E-Mail-Adresse wurde angegeben. Wir haben die Verfügung gegen Print nicht erlassen, weil BILD München nicht überregional verbreitet wird. Aber Online… Erstbegehungsgefahr besteht Online. Beklagtenvertreter rügt die örtliche Zuständigkeit und die Passivlegitimation. Mail-Adresse ins Online, aber keine Automatik von Print zu Online. Passivlegitimierung ist hinreichend, dass BILD-Online das verbreiten wird…. Haben aber BILD-Print vorgelegt. Es ist kein Automatismus, dass BILD-Online alles übernimmt. Entscheiden unabhängig. D.h. wir würden die Klage abweisen, weil wir nichts haben im Hauptsacheverfahren. ….

Verbot würde nur für Print gelten. Die Erstbegehungsgefahr haben wir nicht, was Online betrifft. Bei Erlass der einstweiligen Verfügung waren wir einem Irrtum unterlegen. Sie (Klägervertreter Hermann) haben recht. Sie können es nicht belegen. Da müssen Sie die Konsequenzen ziehen.

Mir der Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Klage keine Erfolg haben wird. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1.Der Klägervertreter kann bis zum11,11,2016 weiter vortragen
2.Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 18.11.16, 9:45, Saal B334.

Es wird die Notwendigkeit der Angabe der Privatadresse des Klägers diskutiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Managementadresse reicht uns aus. Ist aber bestritten.

Klägervertreter diktiert daraufhin die Privatadresse des Klägers gerichtsöffentlich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht überlegen Sie das. Herr Hermann, Sie haben nichts.

AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 6/16

Corpus Delicti

Der Undercover-Journalist Wallraff schickte sein Team los in die Pflegeeinrichtung AMARITA Oldenburg. RTL sendete im Beitrag von „Extra“ am 14.12.2015.

Ulrich Marseille, sein Anwalt Dr. Sven Krüger taten das, was sie nicht anders können. Sie suchten Fehler, unwahre Tatsachen, juristische Tricks, um den Sender und Wallraff und seinem Team finanziell zu schaden.

Fündig wurde der vorbestrafte Ulrich Marseille und sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, welcher falsche eidesstattliche Versicherungen seiner Mandanten dem Gericht vorlegt und das dann verteidigt.

09.12.2016: Wir präzisieren diese Aussage, d.h. wir stellen klar und richtig für die, welche es falsch verstehen konnten:

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verteidigt nicht irgendein Recht, wissentlich und willentlich falsche eidesstattliche Versicherungen seiner Mandanten bei Gericht einzureichen.
RA Dr. Sven Krüger behauptet einfach, die eidesstattliche Versicherung wäre nicht falsch.
Sollte sich herausstellen, dass diese falsch seien, so konnte RA Dr. Sven Krüger das nicht wissen, seine Mandanten hätten ihn falsch informiert bzw. er sieht den Inhalt anders, nicht als falschen Inhalt.

Es gebe unterernährte Patienten wegen mangelndem Essen, hieß es wohl in der Sendung. Das stimme nicht, unterernährte Patienten gebe es, aber nicht wg. mangelndem Essen, sondern wegen derer Demenz etc.

Es stimme auch einiges andere nicht. So stimme es auch nicht, dass der Pflegesatz von 2,90 € wegen der Wallraff-Sendung auf 4,10 € erhöht wurde.

Um was es in den Verfahren ging, werden wir aus dem Urteil erfahren.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischen nur Sven Krüger Rechtsawnälte; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Herr Eilbrich (?) – Leiter der Einrichtungen

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Elmar Schumacher

Notizen zu den Sachen 324 O 6/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Antragsgegnervertreter erhält den Schriftsatz vom1 17.10.2016, welches er mit Fax erhalten hat. Wir verhandeln die einstweilige Verfügung und die Hauptsahen zusammen. Die Antragsgegnerin befasst sich mit dem Antragssteller … Wallraff-Team. Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen. Es geht darum, dass der Antragsteller zu wenig Essen gegeben hat. Unterernährung gibt es unstrittig. Die Frage ist, ob es an zu wenig Essen liegt. Läuft parallel. Frage, ob Beweis erhoben werden muss. Ein Berichterstattungsinteresse besteht wahrlich. Ist nur als Verdacht. Mindesttatsachen sind gegeben. Ja, es ist nur ein Verdacht. Im Kontext … Der Antragsgegner sagt selber, man ist sich nicht ganz sicher. Da die Äußerung so oder so zu untersagen ist. Frage, sind die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten worden? Es fehlt die Stellungnahme des Antragstellers. Acht Heime, Zeitraumzwei Jahre. Hätte man das nicht ein wenig einschränken können. Die Vorwürfe sind erheblich, Unterernährung. Wir würden die einstweilige Verfügung bestätigen.

Zu b. nicht. Vierzig Prozent der Bewohner haben ein BMI unter 20 wegen Mangelernährung. Antragsgegner sagt, ein zu Eigen machen, liegt nicht vor. Wird aber verbreitet. Es ist eine feststehende Tatsachenbehauptung. Sie müssen beweisen. …. Gerstenberger … Ist nicht so sehr konkret. Werden wir bestätigen.

1.c wieder als bestehende Tatsachenbehauptung. Der Antragsgegner sagt, wird nur als Beispiel genannt. Frau Gerstenberger. Herr Krüger ist Haustechniker, wissen auch nicht, was er als Haustechniker …

Bei 1.e kann man drüber sprechen. Haben erlassen in Bezug auf die Vorwürfe. Nach Stolpe kann der Zuschauer davon ausgehen, dass es das Heim gibt. Darüber haben wir jetzt ausführlich diskutiert, ob der Zuschauer konkret das aufnimmt, nicht allgemein.

Zu1.2 Verpflegungsschlüssel ist auf 4.10 € erhöht worden. Ist nicht erhöht worden auf Grund dieser Sendung. Acht Heime in NRW ist zu allgemein. Daraufhin wurde der Pflegesatz erhöht. Auf Grund dieser Sendung, ist nicht richtig. Hinreichende Konfrontation mit den Vorwürfen sehen wir nicht.

Zu Frau Simos 150 Stunden an Überstunden: Uns wurden 5 oder 50 vorgelegt. Man hat das Gehalt verwechselt mit den Stunden. 902 Stunden zu 952 Stunden, ergibt 50 Überstunden. Die eidesstattliche Versicherung von Frau Simon ist zu allgemein. Deswegen reicht Ihre eidesstattliche Versicherung nicht aus.

Meinen, dass wir bestätigen können. D.h. wir werden die einstweilige Verfügung bestätigen.

Es wird diskutiert bis die Vorsitzende unterbricht: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. …einstweilige Verfügung vom 02.02.2016.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B334.

Die einstweilige Verfügung vom 02.02.16 wurde bestätigt. Urteil 324 O 6/16

Berufungsverfahren 7 U 204/16

28.11.17: Berufungsverfahren, Az.7 U 204/16

Wert des Berufungsverfahrens 108.800,- €

09.01.18, Verkündung: Urteil. Auf die Berufung des Antragsgegners wird das LG-Urteil vom 21.10.16 teilweise abgeholfen.

Die einstweilige Verfügung vom 02.02.16 wird in Pkten 1 u. 2 aufgehoben.

Der Hilfsantrag xxx zurückgewiesen

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

Kostenentscheidung.

Berichte im Internet

  • MEEDIA 21.10.2016 Marvin Schade „„Wallraff undercover“ im Marseille-Konzern: RTL drohen Richtigstellung und Schadenersatz“
  • MEEDIA 10.02.2016, Martin Schade „Marseille-Kliniken erwirken einstweilige Verfügung gegen RTL und „Team Wallraff““
RTL unterliegt erneut Marseille-Kliniken
Hamburger Pressekammer verbietet falsche Behauptungen und unberechtigte Verdächtigungen von „Team Wallraff“ - Zweifel an journalistischer Kompetenz
Hamburg, 09.02.2016 - Erneut musste der Sender RTL mit seinem „Team Wallraff“ in seiner Kampagne gegen die MK-Kliniken AG (vorher: Marseille-Kliniken AG) eine juristische Niederlage hinnehmen. Mit Beschluss vom 2. Februar 2016 untersagte die Zivilkammer 24 des Landgerichtes Hamburg gegen dem Privatsender RTL falsche Behauptungen über die MK-Kliniken AG und das mit ihr verbundene Pflegeheim Amarita Oldenburg zu verbreiten. Auch unzulässige Verdachtsberichterstattung über die MK-Kliniken AG und eine weitere ihrer Einrichtungen wurde verboten. Der Beschluss wird in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Der Sender RTL mit seinem „Team Wallraff“ hatte in den vergangenen Monaten drei Mal über die MK-Kliniken AG und dazugehörige Unternehmen berichtet. Jedes Mal hatte sich das Unternehmen gegen die unfaire und falsche Berichterstattung zur Wehr gesetzt. Zum zweiten Mal hat nun ein Gericht eine ohne mündliche Verhandlung ergangene und dementsprechend nicht mit Gründen versehene mehrseitige Verfügung gegen RTL erlassen. Der dritte Bericht ist Gegenstand eines Klageverfahrens, das derzeit bei Gericht anhängig ist. Der Vorstandsvorsitzende der MK-Kliniken AG, Dieter Wopen, dazu: „Dies zeigt ganz klar, wie die manipulative und falsche Berichterstattung sowie die mangelhafte Recherche von Team Wallraff von Fachrichtern bewertet wird. Der Sender und seine Team Wallraff-Reporter haben damit erneut Recht gebrochen.“
Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der „Team Wallraff“-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen.
„Wenn RTL, wie angekündigt, wirklich seine journalistische Kompetenz steigern möchte, sollten die Verantwortlichen erst einmal dringend die journalistische Kompetenz der „Team Wallraff“-Reporter überprüfen“, so Dieter Wopen. „Günter Wallraff war sicherlich früher einmal eine Ikone des Journalismus, doch offensichtlich unterliegt auch seine Professionalität einem Verfallsdatum. Dieser Niedergang scheint sich mit dem Tag beschleunigt zu haben, an dem Herr Wallraff sich mit dem Privatsender RTL ins Bett gelegt hat und nun zwischen „Bauer sucht Frau“ und Dschungelcamp nach Quoten giert.“

AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16

Corpus Delicti

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 6/16

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischewn Sven Krüger Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Herr Eilbrich (?) – Leiter der Einrichtungen

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Elmar Schumacher

Notizen zu den Sachen 324 O 172/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie müssen Vollbeweis führen. Wir meine nicht, dass wir Beweis erheben. Die eidesstattliche Versicherung von Frau Gerstenberger .. ist ken Beweis. Unterlassung bejahen wir. Widerruf … Sehen bei Verdacht eher eine Richtigstellung. Es muss klargestellt werden, dass es eine Unterernährung gibt, die nicht wegen zu wenig Essen entstanden ist. Sie, Herr Krüger, müssen eine neuen Antrag stellen. … Betonung als „weil“ es nicht zu wenig Essen gegeben hat. Hinsichtlich des Verpflegungssatzes sehen wir keine Rufschädigung. Es wird erhöht, aber5 nicht wegen der Wallraff-Sendung. 3,60,3,80.In der Sendung hierß es 4,20. Keien Rufbeeinträchtigung.

Die Richterinnen lachen und lachen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir machen kein Amtsermittlungsverfahren. Um Gottes Willen.

Verhandeln Richtigstellung

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Stellen Anwalt anhand.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: fies.

Alle lachen herzlich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir hatten gerade eine andere Verhandlung. War einfacher. Gesamtschuldnerschaft, Fernsehen, Internet ….,

Es wird weiter gelacht und diskutiert. Wir müssen überlegen, was den Zeitablauf betrifft. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Richtigstellung müsste angepasst werden. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann auf die heutigen Erörterungen Stellung nehmen bis zum 11.11.2016.

Schicken Ihnen zur Stellungnahme und machen gleich einen Termin.

16.12.16, 14:00:

Beweisverhandlung.Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.

10.02.17, 12:00:

Verhandlung über des Sach-und Rechtsstand. Es wurde sehr viel gelacht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Idee war, Unterlassung anerkennen, Richtigstellung fallen lassen, Schadensersatzfestellung laufen lassen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Gehe davon naus, dass ich mit den Anträgen durchkomme. Kann in der Tat nicht alleine entscheiden.

Beklagtenhanwalt Prof. Elmar Schumacher: Ziehen weiter durch.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Bezahlt werden Sie ja. Das mit dem Automaten können wir durchentscheiden. Dann sind wir beim OLG.

Beklagtenhanwalt Prof. Elmar Schumacher: Wie viel Verfahren haben wir?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Fünf, vier. Sie wollen offenbar... . Dann einen weiträumigen Verkündungstermin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist viel Arbeit. Alle vier, viele. Müssen die Sachen angucken.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Nicht wegen der Gurke.

Alle lachen. ... Anträge werden gestellt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheiduzng wird anberaumt auf Freitag, den 31.03.17, 9:45, Saal B334.

Verkündung 324 O 172/16

28.04.17: Urteil 324 O 172/16


Tenor

Es wird verboten unter Anrohung der püblichen Zwangsmittel

1. Im Auftrag der Klöägering zu 1)

a) zu behaupten, zu verbreiten und/ oder behaupten oder verbreiten zu lassen,
(1) in einem Pflegeheim der M.- K. werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Menschen, die dort lebten, unterernährt seien;
(2) „Also es ist so, dass anhand der Speiseversorgung auch ähm zu Mangelernährung bei Bewohnern gekommen ist. Ähm, die so massiv waren, dass da also auch ́ne BMI-Bemessung unter 20 gelegen hat [...] Das bedeutet im Prinzip, dass die ähm Leute untergewichtig sind, dass sie mangelernährt sind und ähm letztendlich lässt das zurückführen, dass da keine ausreichende Speiseversorgung stattfindet [...] es sind [...] konkret eigentlich an die 40 Bewohner [...] Knapp 30 Prozent.“;
3) „[Reporterin: „Warum führen Sie das so eindeutig auf die Speisenversorgung zurück? [ M. W.:] „Wenn ich sehe, es sind ähm im Wohnbereich, ich sag mal mit beispielweise 30 Bewohnern, es gehen genau 30 Scheiben Käse nach oben, ist mir klar, dass jeder nur eine Scheibe kriegt.“ [Das sind einfach zu kleine Portionen und ähm einfach auch zu wenig von der Menge her.]“;
(4) [in Bezug auf die von der im Beitrag M. W. genannten Person geäußerten Vorwürfe, in der Einrichtung der Klägerin zu 2., in der sie gearbeitet hat, seien Bewohner untergewichtig bzw. mangelernährt, da keine ausreichende Speiseversorgung stattfinde, dies seien „eigentlich an die 40 Bewohner“, knapp 30 %, und in Bezug auf folgende Äußerungen dieser Person: „Weil ich sehe, es sind ähm im Wohnbereich, ich sag mal mit beispielweise 30 Bewohnern, es gehen genau 30 Scheiben Käse nach oben, ist mir klar, dass jeder nur eine Scheibe kriegt. Das sind einfach zu kleine Portionen und ähm einfach auch zu wenig von der Menge her.“:
Wir haben die M.- K. AG mit diesen Vorwürfen konfrontiert.“;
b) durch Behaupten, Verbreiten und/oder Behaupten oder Verbreitenlassen der folgenden Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, in der Einrichtung der Klägerin zu 2), in der die im Beitrag M. W. genannte Person gearbeitet hat, sei wegen einer Team W.-Sendung der Verpflegungsschlüssel von 2,75 EUR auf 4,10 EUR erhöht worden:
[Off:] M. W. hat sich gekümmert und unsere Sendung damals zum Anlass genommen, sich die Versorgung der Bewohner in dem Heim, in dem sie arbeitet, genauer anzusehen.
[G. W.:] „Wie hat sich das ausgewirkt dann, auf das Essen der Bewohner, nachdem wir darüber berichtet haben?“
[ M. W.:] „Ich weiß von einer Einrichtung, dass ähm dort der Ernährungsschlüssel von € 2,75 auf € 4,10 erhöht worden ist [...]. Und ich führ das eigentlich mit darauf zurück, dass da tatsächlich jetzt auch jemand mal hingeguckt hat.“
[Off: Die M.- K. bestreiten allerdings, dass das mit unserer Sendung zusammenhing. Ihr Wareneinsatz sei generell höher. Wie hoch der Verpflegungssatz aktuell in den verschiedenen Einrichtungen wirklich ist, wissen wir nicht.]“;
c) durch Behaupten, Verbreiten und/ oder Behaupten oder Verbreitenlassen der folgenden Berichterstattung den Verdacht zu erwecken,
(1) Bewohner in der Einrichtung der Klägerin zu 2), in der die im Beitrag M. W. genannte Person gearbeitet hat, seien unterernährt gewesen, weil am Essen gespart worden sei und weil sie deshalb zu wenig Essen bekommen hätten;
(2) in dem Heim der Klägerin zu 2), aus dem die erwähnten Unterlagen stammen, hätten 21 Bewohner Ende Juni einen BMI von unter 20 auch deshalb gehabt, weil am Essen gespart worden sei und weil sie deshalb zu wenig Essen bekommen hätten:
„Sie [die im Beitrag M. W. genannte Person ...] beklagt, dass Menschen so wenig Essen bekommen, dass sie unterernährt sind.[...]„
[Off: Der Vorwurf ist hart. Sind Menschen unterernährt, weil am Essen gespart wird? [...]
Worauf die teils massive Gewichtsabnahme zurückzuführen ist, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Interne Unterlagen [bei gleichzeitiger Abbildung von Unterlagen], die uns vorliegen, bestätigen allerdings: In diesem Heim, das zur M.- K. AG gehört, verloren mehr als 23 Prozent der Bewohner in wenigen Monaten so viel an Gewicht, dass das heimeigene Computersystem Handlungsbedarf anmeldete. Hier werden die Gewichtsdaten der Bewohner erfasst, genauso wie der BMI, der Body-Maß-Index. Laut einer Grundsatzstellungnahme zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen, die vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen herausgegeben wurde [...besteht] schon ab einem BMI von 24 und weniger [...] ein erhöhtes Risiko von Ernährungsstörungen. Nach dem internen Ernährungs-Screening, das uns vorliegt, hatten aber 21 Bewohner Ende Juni in der Einrichtung einen BMI von unter 20. [...] Zusammengenommen mit den Gewichtsverlusten erhärtet sich der Verdacht, dass hier Bewohner mangelernährt sind. Wir haben die M.- K. mit diesen Hinweisen konfrontiert [...]
Wir zeigen die Dokumente mit den Gewichtsverläufen aus der Einrichtung C. F. [...] „Man steht eigentlich fassungslos davor, dass man so viele mangelernährte Menschen in einem Pflegeheim vorfindet. Also eigentlich frägt man sich, ähm wo es ist, kann das sein, dass diese Pflegeheime in Deutschland sind? Ich kann‘s mir nur erklären, aufgrund der vielen, vielen Berichte und Hilferufe, dass in vielen Pflegeheimen sogar am Essen gespart wird. Beil pflegebedürftigen Menschen. Die essen doch sowieso nicht mehr so viel. Da auch noch zu sparen, da fällt mir nur noch der Begriff ‚pervers‘ ein.“ Doch die Sparpolitik in einigen Heimen ist seiner Erfahrung nach nicht der einzige Grund, warum es immer wieder zu Mangelernährung in Deutschen Pflegeheimen kommt [...]“

2. auf Antrag beider Klägerinnen: zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

a) „Frau A. S.: ‚Es haben sich in dem letzten halben Jahr, was ich da gearbeitet habe, äh 150 Überstunden angesammelt (...)‘“
und
b) Auch damit (sc. mit der Äußerung von A. S.) haben wir die M. K. konfrontiert. Die Antwort: ‚Es ist im Einzelfall durchaus möglich, dass Mitarbeiter 150 Stunden ansammeln, die dann durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. (...)‘“;

II. Auf Antrag der Klägerin zu 2) wird die Beklagte zu 1) verurteilt,

in der nächsten erreichbaren Sendung des Fernsehmagazins „ R. E.“ nach Rechtskraft dieses Urteils die folgende Richtigstellung in der Anmoderation der Sendung unter Verwendung des gesprochenen Hinweises „Richtigstellung zum Beitrag „ R. E.“ vom 14.12.2015“ anzukündigen und anschließend während der Sendung verlesen zu lassen:
„Richtigstellung
In der Sendung „ R. E.“ vom 14.12.2015 wurde eine Frau vorgestellt, die in einem Pflegheim der M. K. gearbeitet hatte, und der Verdacht erweckt, Bewohner in der Einrichtung der M.- K. AG, über die diese Frau berichtete, seien unterernährt gewesen, weil dort am Essen gespart worden sei und weil die Bewohner deshalb zu wenig Essen bekommen hätten;
Hierzu stellen wir richtig:
Kein Bewohner der Einrichtung ist unterernährt gewesen, weil dort am Essen gespart worden wäre und er deshalb zu wenig Essen bekommen hätte.
R. T. GmbH“

III. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Klägerinnen sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von Äußerungen gemäß Ziffer 1. dieses Klageantrags entstanden ist und/oder entstehen wird.

IV. Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden jeweils verurteilt, an die Klägerin zu 1) jeweils 100,68 Euro und an die Klägerin zu 2) jeweils 453,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2016 zu zahlen.

V. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

VI. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

und beschließt:

Der Gegenstandswert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.


Bericht bei meedia.de

Kommentar RS

Allein die Kostenentscheidung zeugt vom falschen Herangehen dieswer Martseille.Enrih´chtung gegen Kritik.

Mitt allen Mitteln wird versucht, Kritik zu unterdrücken.

Viele Verbote beruhen auf rein formalen Regel, welche wenig Bezug zum tatsächlichen geschehen haben.

Diese Marseille-Enricvhtuign würde ich niemanden empfehlen. Bei der Entsorgung von alten menshcne geht es den Machern, geführt vonn Ulrich Marseille, offenbar vordergründig um Profit.

Max Kruse u.a. vs. BILD GmbH & Co. KG 324 O 341/16

Corpus Delicti

Es wurde vom Nacktvideo des Klägers berichtet, ohne näher zu erläutern, um was es geht. Keine Verlinkung etc.

Die Kanzlei Nesselhauf entdeckte eine Geldquelle.

Beanstandet werden die Passagen der Art wie: Nun droht neuer Ärger wegen einem nun bekannten Nacktvideo im Internet und Isst viel Nutella.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

Beklagtenseite: Kanzlei DLA Piper; Rechtsanwältin Verena Haisch

Notizen zu den Sachen 324 O 341/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Fragestellungen sind in beiden Verfahren völlig identisch. Der Kläger ist Prififussballer,hat ein Dating-App entwickelt. Es gab Vorfälle. Pockertermin, 75.000,- € bar im Taxiliegen gelassen. Kurz daran soll er einer Reporterin bei der Geburtstagsfeier das Handy weggenommen und Fotos gelöscht haben und wegen Fehlverhalten eine Geldstrafe gezahlt haben. Es gibt die Stellungnahme von Oliver Bierhoff.Der Kläger ist ausgeschlossen worden als Kader der Nationalmannschaft. Dann das Video. Es gab Reaktionen von Oliver Bierhoff. Es gibt außerdem ein Verfügungsverfahren(324 O 172/16) in Berlin. Die Verfügung wurde anerkannt. Der Kläger hat sich geäußert. Soll gepralt,Sex mit einer Bachelor-Kandidatin gehabt zu haben.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Nur die Medien haben verbreitet, er habe geprahlt.

Rechtsanwältin Verona Haisch: Kommt auf das Fragen der <Öffentlichkeit an. Hat gegenüber Dritten,… Gegenüber sich selbst geht es nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht, freut sich: Es könnte ein Unterschied sein gegenüber Journalisten zwecks Veröffentlichung oder gegenüber Dritten. Klägervertreter sagt, er habe gegenüber Dritten geprahlt, Sex mit einer Bachelor-Kandidatin gehabt zu haben.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: So würden wir das beurteilen. Der Kläger steht in der Öffentlichkeit. Ist Nationalspieler. Vorfall mit der BILD-Journalistin. Wird vorgetragen, keine Intimsphären, tragisch. Es heißt “Nacktvideo“, ohne näher zu erläutern. Das Verfahren in Berlin führt zur Öffentlichkeit. Wir werden der Klage stattgeben. Es sind Beschreibungen, sehen darin nicht die Intimsphäre. Privatsphäre ist es jedenfalls. Innerster Fall der Privatsphäre. Alle Verfahren haben sich anders abgespielt. Pokerturnier war Taxi. Geburtstagsfeier … Äußerungen von Bierhoff beziehen sich nicht auf das Video. Man kann sich nicht auf den einen Satz von Bierhoff berufen. … Der Ausschluss aus der Nationalmannschaft nicht nur wegen … . Wir meinen,der Privbatsphärenschutz überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit. Nacktvideoist vorstellbar,intime SArt als …. Haben solche eine Fall …natürlich Ausschluss der Öffentlichkeit, Wir haben die sächsische Korruptionsaffäre… Der BGH sagt nicht… . Kann nicht … .Hanfpflanze ist anders zu bewerten.

Rechtsanwältin Verona Haisch: Hatte getwittert.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Twitter abends davor. Sendung 8:00 früh 21.03.2016.Doe Breitenwirkung.

Rechtsanwältin Verona Haisch: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Wir verneinen nicht das Interesse der Öffentlichkeit. Spannungsverhältnis Informationsinteresse, dass solche Informationen ursächlich …heißt, nicht berichten. Es heißt, es gibt ein Nacktvideo.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Dieses Argument greift nicht. Nacktvideo. Natürlich ist das eine Belastung für den Kläger. Frage, wie das in der Waagschale wiegt. Diese Berichterstattung geht auch in Fragte nach dem Vorbildcharakter ein. Geburtstagsfeier, nicht Handy, sondern, dass er viel spiele, und man ihm viel Geld dafür zahlt.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Haben Sie nicht vorgetragen.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Wird aus der Nationalmannschaft geschmissen. Es wird diskutiert nicht als wenn Merkel einen Minister entlässt. Dann Nacktvideo. Auch ein Kontrollversagen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das sagen Sie.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Manager der Nationalmannschaft sagen das.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Aber nicht wegen dem Video.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Das geht, wenn über Tratsch hinaus Quatsche und … . Es ist eine Mitteilung aus der Privatsphäre, an der die Öffentlichkeit Interesse hat. Sollte er auch aus der Nationalmannschaft ausgeschlossen werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War schon ausgeschlossen.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Bierhoff äußert sich wieder. Eine Entscheidung kann sich als richtig erweisen, was danach kommt. …Meine, dieser Aspekt ist nicht ausreichend betrachtet worden bei Ihnen bei der Güterabwägung. Aller letztens. Die Kammer ein bisschen zu kurz, etwas verfehlt. …Zweierbeziehung … Trifft sich zu Vierjahreszeiten. Dann schickt der Mann solch ein Video an einen Bettgenossin, die er nicht richtig kennt.

Richter Dr. Thomas Linke: Mag er andersbewertet haben.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Ja. Aber er ist Profi. Kann die Öffentlichkeit nicht erfahren,… . Blindes Vertrauen, solch ein Video per Internet zu versenden, wo es so einfach per Klick … . Kontrollverlust, Sorglosigkeit. Passt zu den beiden anderen Fällen. Zu sagen, damit muss er nicht rechnen, kann man nicht sagen. Es ist ein Fehlverhalten, nachlässiges Verhalten. Abwägung treffen muss die nächst Instanz.

Richter Dr. Thomas Linke: Damit kann man über alles Verhalten in der Privatsphäre schreiben. Dazu sagen wir, es muss eine Grenze geben. Gibt digital weiter, anders geht es heute nicht. Sie sagen, dritte Person, Vertrauen …

ProSieben SAT1.-Anwältin Verona Haisch: Würden wir hoffen..

Psychologie wird diskutiert.

Richter Dr. Thomas Linke: Es war niemand Wildfremdes

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Nun droht neuer Ärger wegen einem nun bekannten Video im Internet. Über die Realität zu berichten, wird untersagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kontext … Man kann nachdenken im Kontext. Was das OLG sagt, wissen wir nicht. Ich war nicht dabei, Herr Dunckel war dabei.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Sprach sogar von der Intimsphäre.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Wenn Penisvideo gestanden hätte, ja. Aber in unserem Falle wurden die Gemächte von Herrn Kruse gar nicht angesprochen.

Alle lachen.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Wenn Herr Buske das als Intimsphäre wertet, …

Es wird diskutiert.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: BILD hat sehr umfangreich berichtet. Masturbationsvideo, Sexvideo. Aus Lesersicht völlig klar. Esx geht um Auslebung seiner Sexualität. Ist Vorbild.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist vielleicht Teil seiner Sexualität.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Ich kannte Herr Kruse vorher nicht. Frau Haisch kannte ihn auch nicht..

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Ich kannte ihn.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Die Bekanntheit haben BILD innerhalb von anderthalb Jahren (hoch gehalten). Pokert als Sport. 2015 im Herbst Taxi. BILD hat eine Serie daraus gemacht. Dann der Nutella-Skandal, isst zu viel Nutella. Fotos gelöscht, ist ungeschickt. Dann kam BILD … Der Druck ist herangezaubert durch die BILD. Problematisch über das Ausleben von Herrn Kruse zu berichten.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Das ist alles nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Dass Bierhoff … . Von den Spielen gegen England und Italien gestrichen. Dann die Erklärung von Bierhoff.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht durfte nicht darüber berichten.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann liest die Erklärung von Bierhoff vor.

Diskutieren.

ProSieben SAT1.-Anwältin Verona Haisch: Wir kommen darauf, dass man über die Äußerung von Herrn Bierhoff nicht berichten darf.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ….

ProSieben SAT1.-Anwältin Verona Haisch: Klang jetzt anders.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Irgendwo wird man die Grenze ziehen.

ProSieben SAT1.-Anwältin Verona Haisch: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In der Privatsphäre darf man nicht alles, auch nicht alle wahren Tatsachen verbreiten.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: … .

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Wir drehen uns im Kreis. … In diese Debatte kommt das Video.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Diese Dinge stehen in keinem Zusammenhang. Liegen zeitlich auseinander.

BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Spielt keine Rolle.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Einen sachlichen Zusammenhang gibt es auch nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut. Die Sach-und Rechtslage wird erörtert.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Kläger-Vertreter erklärt, der Kläger hat sich nicht öffentlich über den Sex mit der Bachelor-Kandidatin geäußert. Dies geschah gegenüber wenigen engen Freunden. Meinen, hat nicht wieder erwähnt, dass er Sex mit ihr hatte. Kann nicht sagen.

In der Sache 324 O 341/16werden Anträge gestellt. Klägervertreter beantragt Schriftsatznachlass.

Beschlossen und verkündet:

1. Beklagtenvertreter kann biszum11.11.2016zu den heutigen Hinweisen und Sachverhalt vortragen
2. Termin zur Ver5gündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.12.16,9:45, Saal B334.

Max Kruse u.a. vs. ProSieben Sat.1 Digital GmbH 324 O 314/16

Corpus Delicti

Nacktvideo des Klägers.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

Beklagtenseite: Kanzlei Raue; Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann

Notizen zu den Sachen 324 O 314/16

21.10.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Beschlossen und verkündet

In der Sache 324 O 314/16 werden Anträge gestellt. Klägervertreter beantragt Schriftsatznachlass.

Beschlossen und verkündet:

1. Beklagtenvertreter kann bis zum 11.11.2016 zu den heutigen Hinweisen und zum Sachverhalt vortragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.12.16, 9:45, Saal B334.

Schauen wir, was der BGH sagt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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