20.05.2014 - RA Johannes Eisenberg gerät in die juristische Falle

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Inhaltsverzeichnis

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OLG Hamburg

20.05.2014


Matthias Quinger und Dorothea Klein 7 U 89/12 und 7 U 92/12 vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Es sind zwei Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des LG Hamburg 324 O 192/12 und 324 O 200/12

Matthias Quinger und Dorothea Klein 7 U 89/12 und 7 U 92/12 vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht Meyer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 89/12 und 7 U 92/12

15.06.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg betritt des Gerichtssaal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Könnten Sie bitte die Tür zu machen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Muss ich hier die Robe anziehen.

Die Vorsitzende: Ja.

'Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zieht sich die Robe an.'Die Vorsitzende an den Kläger gewandt: Wussten Sie, dass es vorab Streit um dsen Ball gab?

Der Vorsitzende: Wir haben zwei Parallelsachen. Haben Sie (Eisenberg) jemanden mitgebracht, der ins Protokoll soll?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein.

Der Vorsitzende: Wir meinen die Berufung hat keinen Erfolg. Meinen, die Anschlussberufung hat vielleicht Erfolg. Es ist zweifelsohne ein zeitgeschichtliches Ereignis. Das Ereignis beschränkt sich nicht auf die direkte Veranstaltung, es gilt auch für das Umfeld. Die hatten prominente Gäste aus der rechten Szene. Die Gäste werden auch begleitet von der Polizei. Die Veranstaltung fand statt am Jahrestag des Holocaust. Wenn jemand dort hingeht, dann weiß er, was ist. Betrifft auch das Photo. Polizeibegleitung. Das kann dem Kläger nicht entgangen sein. Das Landgericht sagte, der Kläger wird in die rechte Ecke gedrängt. Dem wollen wir nicht folgen aus zwei Gründen. Wenn jemand zu solch einer Veranstaltung geht, muss er dulden, dass über ihn berichtet wird. Wenn man zu einer solchen Veranstaltung geht, dann darf die TAZ auch so berichten, wie berichtet. Es kann kein Bildnisverbot zusammen mit dem Text ergehen. Das ist zusammengefasst das Ergebnis der Vorberatung.

Klägeranwalt Dr. Frohnecke: Habe Ihre Argumente gehört. Am selben Tag fand eine Veranstaltung der SPÖ in Wien statt. Kann man in die Waage stellen.

Der Vorsitzende: Sie Herr Eisenberg?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: ... .

Die Vorsitzende: Ist ja gut, dass Sie dieser Meinung sind. Wussten Sie (Kläger) von den anderen Personen, die im Artikel aufgeführt sind?

Herr Matthias Quinger: Wussten wir nicht. Wir wären sonst gar nicht hingefahren. Mir war nicht bekannt, Dass der Ball so umstritten ist.

Frau Dorothea Klein: Ich wusste auch nicht, dass der Ball so umstritten ist.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wussten Sie, was Holocaust ist? Bestreite auch diesen Vortrag.

Klägeranwalt: ....

Die Vorsitzende: Brauchen wir nicht. Der Klägervertreter erklärt zum Beweis, dass die Mandanten ... durch die präsenten Zeugen. Das Gericht erklärt, darauf kommt es nicht an.

Klägeranwalt: Wenn das Bild mit dapd gekennzeichnet ist, so haben die Fotografen Künstlernamen. Insofern ist der Auskunftsanspruch gerechtfertigt. Feststellungsantrag ... Es ist die übelste Form. Ich würde den Antrag anpassen, wie geschehen.

Die Vorsitzende: Ja. Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin. Dass der Unterlassungsantrag berechtigt sein dürfte. Die übrigen Anträge dürften unbegründet sein. Antröge werden gestellt. Wie geschehen, ist eine teilweise Rücknahme, damit wir uns darüber im Klaren sind. Taz, 29.01.2012, Überschrift„Tanz der rechten Schläger“. Siehe www.taz.de. .... Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.08.12, 9:55, Saal B335.

Zu 234 O 220/12 – Dorothea Klein vs. Taz gleichlautendes Protokoll. Nur bei den Beweisanträgen Kläger austauschen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Würde was in der Sache sagen. Die Klägerseite sagt nicht, wie sie hingekommen sind. Über Freunde. Sagt nicht über welche Freunde. Hat nicht gesagt, was die Freunde gesagt haben. Wenn ich eingeladen werde ... . stellen sich dümmer, als sie sind. Sie sehen Horden von Demonstranten. Ist doch gerade für solche lebens- und umweltfreie Leute solch ein hervortragendes Ereignis. ... solch ein Bild in den Medien. ... gesamte Polizei spricht davon. Plakativ wird hier der Holocaust geleugnet.

Die Vorsitzende: Stigmatisierung ist erfolgt .... rechtsradikale Ecke

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: .... rechtsradikal ist eine Bewertung, extrem rückwärts gewandt. Es ist eine reine Bewertung. Wird doch nicht viel gesagt, dass diese beiden Figuren hingegangen sind. Gehen in Stöckelschuhen. Müssen Sie (Frau Käfer) drüber nachdenken.

Richterin Gabriele Ellerbrock: ... .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Sind doch nicht überrascht worden. Für die ganz Blöden ist die Traumpartei zuständig.

Klägeranwalt: Die ganz Blöden müssen auch gleich wissen, was drauf steht.

Die Vorsitzende: Gut. Das wird das OLG entscheiden.

31.08.12, Richterin Käfer: In der Sache 324 O 192/12 wird die Beklagte verurteilt, das Photo vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage angewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen der Kläger 84 %, die Beklagte 16 %.

In der Sache 324 O 200/12 wird die Beklagte verurteilt, das Photo vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage angewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen die Klägerin 84 %, die Beklagte 16 %

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Eisenberg]

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