20.02.2015 - VorsRiin Simone Käfer vermischt Privates mit Juristischem

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Vorsitzende Richterin Simone Käfer war nicht zu bremsen, Privates mit Juristischem zu vermischen

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

20. Februar 2015


Was war heute los?

20.02.2015

DIE HEUTIGEN KLÄGER


Sarah Brandner: Das sagt sie zu der Trennung



Perten Instruments Inframatic 9500


xxxx



Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen dieser Kammer wieder keine Angaben der Kanzleien, der Richterinnen und der Richter. Zensur im Kleinen eben.

Verkündung

Es gab sechs Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal von Richterin Barbara Mittler, obwohl die Vorsitzende im Haus war und die nächste Verhandlung führte. Wieder Mal ein nicht justiziabler Verstoß gegen die ZPO.

§ 311 ZPO:
Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

"Kann" heißt es, nicht "muss". Volle Ausschöpfung der deutschen Sprache durch die Zensurrichterin Simone Käfer, die eigentlich ansonsten nach Stolpe lüstern verboten wird.

Richterin Barbara Mittler: In der Sache 324 O 38/14 wird die Beklagte nach der üblichen Hamburger Formel verurteilt, nicht erneut durch die Verbreitung ... 50 Millionne ... und/oder vor Jahren .... und/oder Bank, welche den Großteil ihres Geldes ... und/oder Kreditnehmer warteten, deb Verdacht zu erweclen ... im Teil 50 Millionen ... Schadensersatz Ziff. 1 entstanden ist und entstehen wird ... 1.4579,90 Euru zzgöl.Zinsen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbatrkeit.

In der Sache In der Sache 324 O 623/14 (Jauch-Tochter) wird die Eintweilige Verfügung vom 07.07.2011 Az. 324 O 345/11 im Teil 3 aufgtehoben. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens 324 O 345/11. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. (RS: Es war eine Mandantin der Kanzlei Schertz Bergmann, welche verloren hat)

In der Sache In der Sache 324 O 622/14 (Jauch-Tochter) wird die Eintweilige Verfügung vom 28.06.2011 Az. 324 O 328/11 im Teil 3 aufgtehoben. Von den Kosten des Verfügungsverfahrens 324 O 328/11 trägt die AYtragstellerin 76%, die Antragsgegnerin 24 %.(RS: Es war eine Mandantin der Kanzlei Schertz Bergmann, welche verloren hat).

In der Sache In der Sache 324 O 531/11 (Bohlen) wird die >Bekagte nach der Hamburger Formel verschiedene Äüßerungen nicht mehr zu verbreiten und/oder ... (Es ging um die Sicherheit der Wohnanlage von Dieter Bohlen). Die Anztragsgenerin zu 1) hat 897,72 Euro, die Antragsgegnerin zu 2) 364,59 Euru zu zahlen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache In der Sache 324 O 454/14 ergeht ein ASusetzungsbeschlusus auf den 17.04.2015, 9:55, Saal B 335. Grund: Befangenheitsnatrag.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht anwesend.


Heutige Richterinnensprüche

Verhandlungen

10:00

Bastian Schweinsteiger vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 564/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwältin Dr.Stephani Vendt, Rechtsanwältin Verena Haisch

Corpus Delicti

Notizen der Pseudoöffentlichkeit Bastian Schweinsteiger vs. Pabel-Moewig Verlag KG

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch:

Sarah Brandner vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 540/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwältin Dr.Stephani Vendt, Rechtsanwältin Verena Haisch

Corpus Delicti

Notizen der Pseudoöffentlichkeit Sarah Brandner vs. Pabel-Moewig Verlag KG

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch:


11:30

Perten Instruments GmbH vs. N.U. Agrar GmbH, Dr. H. Schönberger 324 O 529/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Götz Gärtner, Rechtsanwältin (Name unbekannt)

Corpus Delicti

Notizen der Pseudoöffentlichkeit Perten Instruments GmbH vs. N.U. Agrar GmbH, Dr. H. Schönberger

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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