17.04.2015 - Familie Gauck gegen den Boulevard

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Gauck-Tag in Hamburg


Inhaltsverzeichnis


Christian Gauck und Joachim Gauck im Gespräch mit Beckmann (ab min 44:00)


MfS Trainings Video Stasi / Staatssicherheit Secret Service

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

17.04.2015


David Gill: Kooperation mit Stasi-Mitarbeitern

Was war heute los?

Heute war ein reiner Gauck-Tag, allerdings ohne Joachim Gauck. Der Bundespräsident war nur indirekt vertreten von seinem Sohn als zweifacher Kläger und als Vertreter seiner ebenfalls zweifach klagenden Mutter, der Ehefrau von Gauck.

___________

17.04.2015

Die heutigen Termine

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Vier Termine:

In allen vier Terminen ging es um Geldentschädigung, denn die Verlage hatten sich schon strafbewehrt verpflichtet, nicht wieder so zu berichten und nicht wieder die Photos so zu veröffentlichen, wie eben geschehen.

Gerhild (Hansi) Gauck, die Ehefrau des Bundespräsidenten, klagte gegen den Pabel-Moewig Verlag KG und gegen die Klambt Verlag GmbH

Christian Gauck, der Sohn von Joachin Gauck, klagte gegen den Heinrich Bauer Verlag KG und gegen die BUNTE Entertainment Verlag GmbH

Verkündung

Die Verkündung fand parallel zu der Verhandlung im Raum B 334 nach 11:00 statt. Es verkündete Richterin Dr. Kerstin Gronau: drei Aussetzungsbeschlüsse

Verhandlungen

10:00

Gerhild (Hansi) Gauck vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 772/14

Corpus Delicti

Die Ehefrau des Bundespräsidenten wurde beim Einkauf fotografiert. Darüber wurde mit Photo berichtet.

Eingeklagt wurde ein Geldforderung in Höhe von € 30.000,-

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft; Rechtsanwalt Jorg Nabert

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Beklagtenseite: Kanzlei Bird & Bird; Rechtsanwältin Verena Haisch

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Kurzbericht zu den Sachen 324 O 772/14

17.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike In diesem Verfahren fehle es an der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung, so dass eine Geldentschädigung wohl nicht in Frage käme, meinte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer.

Bezeichend finden wir, dass der Sohn der Bundespräsidenten sich eine Kanzlei aussuchte, welche vehement Stasi-Begünstigte und Stasi-Akteure, wie Gregor Gysi, vertritt. Auch Rechtsanwalt Jörg Nabert ist an der Vertuschung der Geschichte über den Weg der formalen juristischen Regeln aktiv beteiligt.

Rechtsanwalt Jörg Nabert meinte in der heutigen Verhandlung, dass die Paparazzis vergleichbar sind mit den Stasi-Verfolgern, welche einen auf Tritt und Schritt nachspionierten.

Rechtsanwalt Jörg Nabert: Vorher waren es die Stasis, welche hinter ihm herschlichen. Jetzt haben wir einen Rechtsrahmen, der hinterher schleicht.

Meint Jörg Nabert: Die Presse ist gleich Stasi. Was den Menschentyp beim Boulevard betrifft – die Macher und die Leser - kann dieser Rechtsanwalt womöglich recht haben. Was schlägt Rechtsanwalt Jörg Nabert vor, wohin mit den Menschen dieses Menschentyps? Raus aus dem Boulevard, rein in die Parteien und Geheimdienste, wie es in der DDR war?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet:

1. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.06.15, 9:55, Saal B 335
________________

Gerhild (Hansi) Gauck vs. Klambt Verlag GmbH & Co KG 324 O 776/14

Corpus Delicti

Es ging um Spekulationen, weshalb Hansi Gauck immer noch mit Joachim Gauck verheiratet ist.

Leidet diese Frau, hofft Sie, dass Joachim Gauck zu ihr zurückkehrt, waren wohl unzulässigen Fragen oder Vermutungen, welche zu dem heutigen Prozess führte. Weshalb trägt sie nimmer noch den Ehering?

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft; Rechtsanwalt Jorg Nabert

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Beklagtenseite: Rechtsabwalt Dirk Knop

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Kurzbericht zu den Sachen 324 O 776/14

17.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike In diesem Verfahren sei die Verletzung der Privatsphäre doch erheblich. Geldentschädigung sei angesagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet:

1. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.06.15, 9:55, Saal B 335
__________________________

Christian Gauck vs. Heinrich Bauer Verlag KG 324 O 771/14

Corpus Delicti

Eingeklagt sind € 30.000,-

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft; Rechtsanwalt Jorg Nabert

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Beklagtenseite: Kanzlei KNPZ Rechtsanwälte; Rechtsabwalt Dr. Gerald NebenKnop

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Kurzbericht zu den Sachen 324 O 771/14

17.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike In diesem Verfahren sei die Verletzung der Privatsphäre doch erheblich. Geldentschädigung sei angesagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet:

1. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.06.15, 9:55, Saal B 335

Christian Gauck vs. BUNTE Entertainmaent Verlag GmbH 324 O 770/14

Corpus Delicti

Es ging um den Familienstreit mit der ehemaligen Lebenspartnerin des Klägers. Um die angebliche Wegnahme eines Sohnes et.

Eingeklagt sind € 30.000,-

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft; Rechtsanwalt Jorg Nabert

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Beklagtenseite:Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Söder

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Kurzbericht zu den Sachen 324 O 770/14

17.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike In diesem Verfahren sei die Verletzung der Privatsphäre doch erheblich. Geldentschädigung sei angesagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet:

1. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.06.15, 9:55, Saal B 335


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien. 24[[Kategorie:Neben]

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