16.05.2014 - Typischer Zensurfreitag

Aus Buskeismus

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MACHT DES GELDES; LOBBYISMUS BEI GERICHT


Inhaltsverzeichnis


16.05.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Mai 2014


Videos zu Styrpor

Was war heute los?

16.05.2014

Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter

Bekanntmachung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern © DBT / Sylvia Bohn

Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.

Eine Registrierung erfolgt bis zum Redaktionsschluss der nächsten Drucklegung.

Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.

Gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind folgende Angaben für die Registrierung eines Verbandes erforderlich:

Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse weitere Adresse, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich, Mitgliederzahl, Anzahl der angeschlossenen Organisationen, Verbandsvertreter, Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung.

Diese Angaben sind in ein Meldeformular einzutragen, das auch für Änderungen genutzt werden kann. Das Formular ist unterzeichnet zusammen mit der Vereinssatzung (falls der zu registrierende Verband auf einem derartigen Statut beruht) und ggf. einem Auszug aus dem Vereinsregister schriftlich per Post an das Parlamentsarchiv zu senden.

Seit dem 1. April 2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet. Die amtliche Fassung der öffentlichen Liste, die bis dahin als Beilage zum Bundesanzeiger in gedruckter Form erschienen ist, steht daher nur noch in elektronischer Form zur Verfügung. Die amtliche Fassung sowie eine aktualisierte Fassung finden Sie im Anhang dieser Seite.


Amtliche Fassung der registrierten Lobbyverbände und Lobbyvertreter

Aktuelle Fassung

Wer hat die Macht im Staate Deutschland?

Das Volk? Kaum. Die Regierung? Kaum. Die Justiz? Kaum.

Das Geld? Vereinfacht gesagt, ja. Was bedeutet das konkret? Wie funktioniert das?

Kompliziert, unübersichtlich, vertraulich-verborgen, manipuliert, verlogen. Die Justiz ist dabei der wesentliche Handlanger der Mächtigen unter dem pervertierten Mantel „Rechtsstaat“. Die Lobbyisten brauchen die Justiz. Verträge, Vereinbarungen werden von Juristen entwickelt und bindend begleitet. Die Öffentlichkeit erfährt wenig Details. Datenschutz, Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnis etc. sind die Ecksteine für das Funktionieren des pervertierten Rechtsstaates. Etwas kann man über die von Bundestag veröffentlichten Liste – <- siehe links) der offiziellen Lobbyorganisationen erfahren. Nicht alle in der Liste aufgeführten Organisation üben Einfluss aus. Verdeckte Lobbyorganisation und deren Strukturen ergeben sich aus der Liste nicht.

Die Mainstream-Medien offenbaren ab und zu einige Wahrheiten.

Dagegen gehen die Lobbyisten vor. Wir erleben das als Pseudoöffentlichkeit jeden Freitag bei den Verhandlungen unter dem Vorsitz von Richterin Simone Käfer und an manchen Dienstagen beim Oberzensor VorsRi am HansOLG Andreas Buske.

Das Schema ist immer das gleiche. Kleine Ungenauigkeiten, vermeintliche Mehrdeutungen, unwesentliche Fehler, hohe Streitwerte, fliegender Gerichtsstand, kurze Termine, Anwaltszwang, Beweisunterdrückung mit dem Argument der Ausforschung werden dazu genutzt unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken, zu verbieten. Die Konstrukt des Unternehmens-Persönlichkeitsrechts, Verdacht und Eindruck dienen dem gleichen Ziel: Zensur im Interesse der vermeintlichen Herrschaftssicherung.

Wir erlebten das sehr anschauliuch an den beiden letzten Freitagen.

So wurde am Freitag, den 09.05.2014 über Lobbyismus gestritten. Kläger war das Institut für Zukunft der Arbeit, welches sich dagegen wehrte, ein Lobbyinstitut zu sein. Vertreten wurde das Institut von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Die Kanzlei, welche auch Christian Wulff und auch den Papst als Vertreter Gottes gegen die Medien vertrat.

Am Freitag, den 16.05.2014 klagte diese Kanzlei für Sunpor Kunststoff GmbH, einen Produzenten von Styropor-Granulat, gegen die Frankfurter Zeitung wegen dem Artikel „Aufgeschäumt und angebrannt“, in dem recht kritisch über den brandgefährlichen Styropor-Dämmstoff berichtet wurde.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs leistet konsequente Lobbyarbeit über die Zensur. Da ist diese Kanzlei Spitze, führend.

Hinzu kommt, dass die Vorsitzende Richterin der Hamburger Zensurkammer Simone Käfer nur das für ihre Unrechtsprechung nutzen darf, was von den Parteien in den Schriftsätzen vorgetragen und in der Verhandlung gesagt wird. Entschieden wird formal juristisch, nicht materiell. Die juristische Wahrheit entscheidet, was zu tun und zu lassen ist. So darüber, ob weitere Brände gedämmter Gebäude mit Todesopfern in Kauf genommen werden oder doch sehr kritisch hinterfragt werden dürfen. Die kritische Berichterstattung wird kaputt geklagt, die Presse muss angesichts der hohen Verfahrenskosten einknicken. Seriöse Journalisten werden kriminalisiert, entwürdigt. So war es auch heute.

All das, weil es der Vorsitzende Richterin Simone Käfer offenbar Spaß macht, von Stolpe zu träumen und eindeutige Formulierungen zu verlangen, zu welchen sie selbst weder in der Lage noch bereit ist. Das nicht nur deswegen, weil die Vorsitzende Richterin die Deutsche Sprache nicht so gut beherrscht wie die Journalisten der FAZ und offenbar auch weniger Kenntnisse über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge besitzt, sondern, weil die Deutsche Sprache, jede Sprache an sich, immer mehrdeutig ist. Davon lebt jede Sprache und darin besteht die Kraft und Kunst engagierter, kreativer Journalisten, Publizisten und Schriftsteller. Der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer liefert die Stolpe die Vorlage, ihrer Rolle als Sprachaufseherin auf Gutsherren Art genüsslich gerecht zu werden. Viel Verstand, gar Bildung gehört nicht dazu.

Erläutern wir mal bei dieser Gelegenheit, was die Stolpe-Entscheidung so alles hergibt. Nehmen wir das Beispiel „Vorsitzende Richterin“. Auch der dumme Michel, zumindest ein paar Leute in ganz Deutschland, verbinden den Begriff Vorsitzender mit Mao Zedong, dem Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas, einem Massenmörder von Millionen von Chinesen. Eine herrliche Vorlage für Zensoren, mit dem Kunstrukt Eindruck oder Verdacht Zensur zu über und unliebsame Journalisten und Medien zur Kassen zu bitten und dabei zu kriminalisieren.

Nach Stolpe kann durchaus in „Vorsitzende Richterin“, erst recht, wenn nur kurz geschrieben steht „Vorsitzende: “ die Deutung hineingedacht werden, das der Eindruck erzeugt werden soll, Simone Käfer sei eine Massenmörderin, denn sie handle der Massenmörder Mao Zwedong.

Juristisch richtig, stolperein wäre zu schreiben „Vorsitzende in Deutschland ohne irgendwelcher Beziehung zu China: “. Vielleicht hat Richterin Simone Käfer bessere Einfälle. Uns wird sie diese nicht verraten. Geheimjustiz, eben.

Auch heute entschied diese Andreas Buske vorgeschobene Richterin, „Scham“ sei mehrdeutig und deswegen sei dem Unterlassungsanspruch des Ehepaars von Guttenberg stattzugeben.

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute ausnahmsweise fast eingehalten. Die Richter/Innen wechselten ständig am Richtertisch, mit Ausnahme der Vorstzenden.

Allerdings wurde in der Sache 324 O 295/13 Ehepaar Guttenberg vs. Medien Innovation GmbH heute in einer anderen dem Geschäftsverteilungsplan widersprechenden Besetzung als in der ersten Verhandlung am 25.10.14 verhandelt.

Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Davon einen Aussetzungsbeschluss.

In der Sache (Az. 324 O 67563/13) Till Backhaus gg. Norddeutscher Rundfunk wurde die Klage abgewiesen.

In der Sache (Az. 324 O 249/13) Prof. Dr. Horst Pöttker gg. WAZ Zeitungsgruppe NRW GmbH verlor der Professor wegen fehlender Passivlegitimation in Folge der Umstruktuierung des Beklagten.

Bei Nasser Abuo-Chaker gg. Spiegel TV GmbH. (Az. 324 O 711/12) erfolgt die Verkündung erst am 06.06.14.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut gelaunt. Sie lachte viel. Sprach fast nur allein. Verließ mit den anderen ab und zu den Gerichtssaal und genoss heute das Mittagessen in der Gerichtskantine, nicht mit Buske beim Italiener.

Viel Publikum war heute nicht im Saal. Trotzdem genoss die Vorsitzende sichtbar ihre Macht und führte die Verhandlungen locker, alles wie auswendig gelernt. Im Prinzip ersetzbar durch einen Computer, bei den nicht Mal die besten und intelligentesten Programmierer die Software schreiben müssten. Wieder verlangte diese Richterin von den Beklagten etwas, was sie selber nicht einzuhalten gedenkt und auch gar nicht in der Lage ist. Die Parteivertreter nannte sie nach wie vor Parteien und die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, obwohl das nicht immer stimmte. Stolpe war für die Vorsitzende eine BGH-Entscheidung, tatsächlich aber die des Bundesverfassungsgerichts.

Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

Würden wir zustimmen, wenn es die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe nicht gegeben hätte.

Bei Vertragsstrafe gelten die gleichen Kriterien wir beim Ordnungsmittel.

Wir haben das OLG. Brauchen uns keine Gedanken zu machen.

Denke an den Sommer. Interessante Frage, spannende Frage.

Flitterwochen. Das ist evident privat.

Wir haben lange diskutiert. Können auch anders entscheiden.

Wir haben den typischen fall, wie das auch andere Gericht machen, zu veröffentlichen, wie dass in ... . Wir wollen der Presse aber nicht vorschreiben, deswegen verbieten wir den Eindruck.

Ist es vorstellbar, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung?

Verhandlungen

10:00

Autohaus Werner Bröhan GmbH vs. Axel Springer SE 324 O 705/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Berichterstattung der Beklagten um einen Autounfall mit Opfern, in dem es heißt, haben einen gemeinsamen Arbeitgeber. ... Haben eidesstattliche Versicherung abgegeben. Verfügung wurde nicht anerkannt. Bei Google findet man zu Autohaus Jork mehrere Autohäuser. Es heißt es war ein großes Kulturfest, deren Veranstalter das Autohaus in Jork war. Der Geschäftsführer des Autohauses war der Ideengeber dieser Veranstaltung.

Wir haben eine Verfügung erlassen und meinte und meinen die Erkennbarkeit ist gegeben. Die Namen, Vornamen werden abgekürzt, Dass gemeinsamer Arbeitgeber, ist erkennbar. Außerdem nach Stolpe versteht man bei gemeinsamen Arbeitgeber den Betrieb. Hat er sich als Arbeitgeber so verhalten, das die jungen Mitarbeiter sich nicht so betrinken?

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Die aufgezählten Autohäuser sind fünf. Auch Google zeigt das. Der Begriff „Autohaus“ reicht für Erkennbarkeit nicht aus.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen. Wir haben aber mehr.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Haben Sie Jork auch mit „J“ geschrieben? Habe gesucht.

Alle lachen. Ganz laut Richterin Barbara Mittler.:

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Wir haben nur zwei Personen mit Abkürzungen genannt.

Die Vorsitzende: Sie haben nicht nur die Namen genannt, sondern auch, dass der eine Sohn eines Polizisten ist.

Richterin Barbara Mittler: Berufsschullehrer, Mitschüler finden die Klägerin. Darüber haben wir die Erkennbarkeit.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Dann geht es um die Verletzbarkeit. Das Autohaus muss verletzt sein. Es ist Sozialsphäre, dort haben die beiden gearbeitet. Es war eine Veranstaltung des Arbeitgeber als Sponsor.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen, wenn es nicht die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe gegeben hätte.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es geht um die Sorgfaltspflicht. Lokal war das ein erhebliches Thema. Jork ist nicht groß. Wenn gesagt wird, Autohaus ist mit verantwortlich, dann ...

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Steht nicht Autohaus, sondern Arbeitgeber. Der Geschäftsführer war Veranstalter der Ralley-Veranstaltung.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Werner ..

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Bernd Bröhan war Geschäftsführer. Das ist Arbeitsgeber.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es macht einen Unterschied, ob Firma oder Geschäftsführer als Arbeitsgeber bezeichnet wird.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Wolle Sie ergänzen mit der konkreten Berichterstattung vom 23.09.2013 mit der Maßgabe „Volvo mit Tempo 200 am Baum zerfetzt, wir in BILD vom 12.08.2013 berichtet. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland verlässt den Gerichtssaal:. Ja. Ein schönes Wochenende.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel verlässt ebenfalls den Gerichtssaal: Auf Wiedersehen.

10:30