16.05.2014 - Typischer Zensurfreitag

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 22:09, 26. Mai. 2014 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Artikel zum Thema)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 22:09, 26. Mai. 2014 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Kommentar einer Architektin)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 337: Zeile 337:
Und bei einem echten Vollbrand ist der Brandriegel zur Verhinderung von solchen Brandüberschlägen ohnehin nutzlos. Einziger Unterschied: unter dem Oberputz schmilzt das Styropor überwiegend entflammungsfrei. Und bei einem echten Vollbrand ist der Brandriegel zur Verhinderung von solchen Brandüberschlägen ohnehin nutzlos. Einziger Unterschied: unter dem Oberputz schmilzt das Styropor überwiegend entflammungsfrei.
 +
 +'''Fall Frankfurt'''
Der Fall Frankfurt zeigt tatsächlich die problematische Entzündlichkeit des Materials bei Vollbrand, die durch den mineralischen Oberputz, aber nicht durch den Brandriegel eingedämmt wird. Das Ganze nennt sich dann "Systemaufbau" und bekommt eine "bautechnische Zulassung". Der Fall Frankfurt zeigt tatsächlich die problematische Entzündlichkeit des Materials bei Vollbrand, die durch den mineralischen Oberputz, aber nicht durch den Brandriegel eingedämmt wird. Das Ganze nennt sich dann "Systemaufbau" und bekommt eine "bautechnische Zulassung".

Version vom 22:09, 26. Mai. 2014

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


MACHT DES GELDES; LOBBYISMUS BEI GERICHT


Inhaltsverzeichnis


16.05.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Mai 2014


Videos zu Styrpor

Was war heute los?

16.05.2014

Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter

Bekanntmachung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern © DBT / Sylvia Bohn

Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.

Eine Registrierung erfolgt bis zum Redaktionsschluss der nächsten Drucklegung.

Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.

Gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind folgende Angaben für die Registrierung eines Verbandes erforderlich:

Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse weitere Adresse, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich, Mitgliederzahl, Anzahl der angeschlossenen Organisationen, Verbandsvertreter, Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung.

Diese Angaben sind in ein Meldeformular einzutragen, das auch für Änderungen genutzt werden kann. Das Formular ist unterzeichnet zusammen mit der Vereinssatzung (falls der zu registrierende Verband auf einem derartigen Statut beruht) und ggf. einem Auszug aus dem Vereinsregister schriftlich per Post an das Parlamentsarchiv zu senden.

Seit dem 1. April 2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet. Die amtliche Fassung der öffentlichen Liste, die bis dahin als Beilage zum Bundesanzeiger in gedruckter Form erschienen ist, steht daher nur noch in elektronischer Form zur Verfügung. Die amtliche Fassung sowie eine aktualisierte Fassung finden Sie im Anhang dieser Seite.


Amtliche Fassung der registrierten Lobbyverbände und Lobbyvertreter

Aktuelle Fassung

Wer hat die Macht im Staate Deutschland?

Das Volk? Kaum. Die Regierung? Kaum. Die Justiz? Kaum.

Das Geld? Vereinfacht gesagt, ja. Was bedeutet das konkret? Wie funktioniert das?

Kompliziert, unübersichtlich, vertraulich-verborgen, manipuliert, verlogen. Die Justiz ist dabei der wesentliche Handlanger der Mächtigen unter dem pervertierten Mantel „Rechtsstaat“. Die Lobbyisten brauchen die Justiz. Verträge, Vereinbarungen werden von Juristen entwickelt und bindend begleitet. Die Öffentlichkeit erfährt wenig Details. Datenschutz, Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnis etc. sind die Ecksteine für das Funktionieren des pervertierten Rechtsstaates. Etwas kann man über die von Bundestag veröffentlichten Liste – <- siehe links) der offiziellen Lobbyorganisationen erfahren. Nicht alle in der Liste aufgeführten Organisation üben Einfluss aus. Verdeckte Lobbyorganisation und deren Strukturen ergeben sich aus der Liste nicht.

Die Mainstream-Medien offenbaren ab und zu einige Wahrheiten.

Dagegen gehen die Lobbyisten vor. Wir erleben das als Pseudoöffentlichkeit jeden Freitag bei den Verhandlungen unter dem Vorsitz von Richterin Simone Käfer und an manchen Dienstagen beim Oberzensor VorsRi am HansOLG Andreas Buske.

Das Schema ist immer das gleiche. Kleine Ungenauigkeiten, vermeintliche Mehrdeutungen, unwesentliche Fehler, hohe Streitwerte, fliegender Gerichtsstand, kurze Termine, Anwaltszwang, Beweisunterdrückung mit dem Argument der Ausforschung werden dazu genutzt, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken, zu verbieten. Die Konstrukt des Unternehmens-Persönlichkeitsrechts, Verdacht und Eindruck dienen dem gleichen Ziel: Zensur im Interesse der vermeintlichen Herrschaftssicherung.

Wir erlebten das sehr anschaulich an den beiden letzten Freitagen.

So wurde am Freitag, den 09.05.2014 über Lobbyismus gestritten. Kläger war das Institut für Zukunft der Arbeit, welches sich dagegen wehrte, ein Lobbyinstitut zu sein. Vertreten wurde das Institut von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Die Kanzlei, welche auch Christian Wulff und auch den Papst als Vertreter Gottes gegen die Medien vertrat.

Am Freitag, den 16.05.2014 klagte diese Kanzlei für Sunpor Kunststoff GmbH, einen Produzenten von Styropor-Granulat, gegen die Frankfurter Zeitung wegen dem Artikel „Aufgeschäumt und angebrannt“, in dem recht kritisch über den brandgefährlichen Styropor-Dämmstoff berichtet wurde.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs leistet konsequente Lobbyarbeit über die Zensur. Da ist diese Kanzlei Spitze, führend.

Hinzu kommt, dass die Vorsitzende Richterin der Hamburger Zensurkammer Simone Käfer nur das für ihre Unrechtsprechung nutzen darf, was von den Parteien in den Schriftsätzen vorgetragen und in der Verhandlung gesagt wird. Entschieden wird formal juristisch, nicht materiell. Die juristische Wahrheit entscheidet, was zu tun und zu lassen ist. So darüber, ob weitere Brände gedämmter Gebäude mit Todesopfern in Kauf genommen werden oder doch sehr kritisch hinterfragt werden dürfen. Die kritische Berichterstattung wird kaputt geklagt, die Presse muss angesichts der hohen Verfahrenskosten einknicken. Seriöse Journalisten werden kriminalisiert, entwürdigt. So war es auch heute.

All das, weil es der Vorsitzende Richterin Simone Käfer offenbar Spaß macht, von Stolpe zu träumen und eindeutige Formulierungen zu verlangen, zu welchen sie selbst weder in der Lage noch bereit ist. Das nicht nur deswegen, weil die Vorsitzende Richterin die Deutsche Sprache nicht so gut beherrscht wie die Journalisten der FAZ und offenbar auch weniger Kenntnisse über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge besitzt, sondern, weil die Deutsche Sprache, jede Sprache an sich, immer mehrdeutig ist. Davon lebt jede Sprache und darin besteht die Kraft und Kunst engagierter, kreativer Journalisten, Publizisten und Schriftsteller. Der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer liefert die Stolpe die Vorlage, ihrer Rolle als Sprachaufseherin auf Gutsherren Art genüsslich gerecht zu werden. Viel Verstand, gar Bildung gehört nicht dazu.

Erläutern wir mal bei dieser Gelegenheit, was die Stolpe-Entscheidung so alles hergibt. Nehmen wir das Beispiel „Vorsitzende Richterin“. Auch der dumme Michel, zumindest genügend Leute in ganz Deutschland, verbinden den Begriff Vorsitzender mit Mao Zedong, dem Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas, einem Massenmörder von Millionen von Chinesen. Eine herrliche Vorlage für Zensoren, mit dem Kunstrukt Eindruck oder Verdacht Zensur zu über und unliebsame Journalisten und Medien zur Kassen zu bitten und dabei zu kriminalisieren.

Nach Stolpe kann durchaus in „Vorsitzende Richterin“, erst recht, wenn nur kurz geschrieben steht „Vorsitzende: “ die Deutung hineingedacht werden, das der Eindruck erzeugt werden soll, Simone Käfer sei eine Massenmörderin, denn sie handle wie der Massenmörder Mao Zwedong.

Juristisch richtig, stolperein wäre zu schreiben „Vorsitzende in Deutschland ohne irgendwelcher Beziehung zu China: “. Vielleicht hat Richterin Simone Käfer bessere Einfälle. Uns wird sie diese nicht verraten. Geheimjustiz, eben.

Auch heute entschied diese Andreas Buske vorgeschobene Richterin, „Scham“ sei mehrdeutig und deswegen sei dem Unterlassungsanspruch des Ehepaars von Guttenberg stattzugeben.

Die heutigen Termine

terminrolle_140516_Vk.jpg

terminrolle_140516_Vh.jpg

Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute ausnahmsweise fast eingehalten. Die Richter/Innen wechselten ständig am Richtertisch, mit Ausnahme der Vorstzenden.

Allerdings wurde in der Sache 324 O 295/13 Ehepaar Guttenberg vs. Medien Innovation GmbH heute in einer anderen dem Geschäftsverteilungsplan widersprechenden Besetzung als in der ersten Verhandlung am 25.10.13 verhandelt.

Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Davon einen Aussetzungsbeschluss.

In der Sache (Az. 324 O 675/13) Till Backhaus gg. Norddeutscher Rundfunk wurde die Klage abgewiesen.

In der Sache (Az. 324 O 249/13) Prof. Dr. Horst Pöttker gg. WAZ Zeitungsgruppe NRW GmbH verlor der Professor wegen fehlender Passivlegitimation in Folge der Umstruktuierung des Beklagten.

Bei Nasser Abuo-Chaker gg. Spiegel TV GmbH. (Az. 324 O 711/12) erfolgt die Verkündung erst am 06.06.14.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut gelaunt. Sie lachte viel. Sprach fast nur allein. Verließ mit den anderen ab und zu den Gerichtssaal und genoss heute das Mittagessen in der Gerichtskantine, nicht mit Buske beim Italiener.

Viel Publikum war heute nicht im Saal. Trotzdem genoss die Vorsitzende sichtbar ihre Macht und führte die Verhandlungen locker, alles wie auswendig gelernt. Im Prinzip ersetzbar durch einen Computer, bei den nicht Mal die besten und intelligentesten Programmierer die Software schreiben müssten. Wieder verlangte diese Richterin von den Beklagten etwas, was sie selber nicht einzuhalten gedenkt und auch gar nicht in der Lage ist. Die Parteivertreter nannte sie nach wie vor Parteien und die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, obwohl das nicht immer stimmte. Stolpe war für die Vorsitzende eine BGH-Entscheidung, tatsächlich aber die des Bundesverfassungsgerichts.

Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

  • Würden wir zustimmen, wenn es die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe nicht gegeben hätte.
  • Bei Vertragsstrafe gelten die gleichen Kriterien wir beim Ordnungsmittel.
  • Wir haben das OLG. Brauchen uns keine Gedanken zu machen.
  • Denke an den Sommer. Interessante Frage, spannende Frage.
  • Flitterwochen. Das ist evident privat.
  • Wir haben lange diskutiert. Können auch anders entscheiden.
  • Wir haben den typischen Fall, bei dem ein anderes Gericht sagen würde, das wollen wir der Presse nicht vorschreiben, deswegen machen wir das mit dem Eindruck.
  • Ist es vorstellbar, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung?
  • Geht die Zustimmung nach Abschluss des Verfahrens? Bin prozessual etwas überfordert.

Verhandlungen

10:00

Autohaus Werner Bröhan GmbH vs. Axel Springer SE 324 O 705/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Berichterstattung der Beklagten um einen Autounfall mit Opfern, in dem es heißt, haben einen gemeinsamen Arbeitgeber. ... Haben eidesstattliche Versicherung abgegeben. Verfügung wurde nicht anerkannt. Bei Google findet man zu Autohaus Jork mehrere Autohäuser. Es heißt es war ein großes Kulturfest, deren Veranstalter das Autohaus in Jork war. Der Geschäftsführer des Autohauses war der Ideengeber dieser Veranstaltung.

Wir haben eine Verfügung erlassen und meinte und meinen die Erkennbarkeit ist gegeben. Die Namen, Vornamen werden abgekürzt, Dass gemeinsamer Arbeitgeber, ist erkennbar. Außerdem nach Stolpe versteht man bei gemeinsamen Arbeitgeber den Betrieb. Hat er sich als Arbeitgeber so verhalten, das die jungen Mitarbeiter sich nicht so betrinken?

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Die aufgezählten Autohäuser sind fünf. Auch Google zeigt das. Der Begriff „Autohaus“ reicht für Erkennbarkeit nicht aus.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen. Wir haben aber mehr.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Haben Sie Jork auch mit „J“ geschrieben? Habe gesucht.

Alle lachen. Ganz laut Richterin Barbara Mittler.:

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Wir haben nur zwei Personen mit Abkürzungen genannt.

Die Vorsitzende: Sie haben nicht nur die Namen genannt, sondern auch, dass der eine Sohn eines Polizisten ist.

Richterin Barbara Mittler: Berufsschullehrer, Mitschüler finden die Klägerin. Darüber haben wir die Erkennbarkeit.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Dann geht es um die Verletzbarkeit. Das Autohaus muss verletzt sein. Es ist Sozialsphäre, dort haben die beiden gearbeitet. Es war eine Veranstaltung des Arbeitgeber als Sponsor.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen, wenn es nicht die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe gegeben hätte.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es geht um die Sorgfaltspflicht. Lokal war das ein erhebliches Thema. Jork ist nicht groß. Wenn gesagt wird, Autohaus ist mit verantwortlich, dann ...

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Steht nicht Autohaus, sondern Arbeitgeber. Der Geschäftsführer war Veranstalter der Ralley-Veranstaltung.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Werner ..

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Bernd Bröhan war Geschäftsführer. Das ist Arbeitsgeber.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es macht einen Unterschied, ob Firma oder Geschäftsführer als Arbeitsgeber bezeichnet wird.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Wolle Sie ergänzen mit der konkreten Berichterstattung vom 23.09.2013 mit der Maßgabe „Volvo mit Tempo 200 am Baum zerfetzt, wir in BILD vom 12.08.2013 berichtet. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland verlässt den Gerichtssaal:. Ja. Ein schönes Wochenende.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel verlässt ebenfalls den Gerichtssaal: Auf Wiedersehen.

10:30

Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg vs. Medien Innovation GmbH 324 O 295/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Es war heute dienzweite Verhandlung in dieser Sache. Wir hatten über die erste Verhandlung am 25.10.2013 berichtet

Die damaligen Zensoren. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Felix Zimmermann, Rechtsanwältin Theresa Arand von der Kanzlei Schertz Bergmann. Seitens der Beklagten erschien Burda-Rechtanwalt Markus Herrmann.

Die heutigen Zensoren. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Simon Bergmann von der Kanzlei Schertz Bergmann. Seitens der Beklagten erschien Burda-Rechtanwalt Markus Herrmann.

Die Vorsitzende: Wir haben schon mal verhandelt und die Verhandlung wiedereröffnet. Die Kammer hatte gesagt, sie wird das verbot wegen der Mehrdeutigkeit erlassen. Dem Antrag auf Richtigstellung wird nicht stattgegeben. Der Kinderschutzverein wird nicht erwähnt. Wollen Sie darauf bestehen?

Guttenberg-Anwalt Simon Bergmann: Nein. Nehme zurück.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass das die die Ziffer 2 und 4 aus der Klage vom 11.06.2013 zurückgewiesen werden wird. Der Klägervertreter nimmt darauf hin die Anträge zu 2 und 4 zurück. Der Beklagtenvertreter stimmt zu und stellt Kostenantrag. Dann stellen wir die Anträge. Der Klägervertreter beantragt Ziff 1 und 3 aus der Klage vom 11.06.2013. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

11:30

Sunpor Kunststoff GmbH vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 112/14

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching von der Kanzlei Redeker/Selner/Dahs. Seitens der Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung erschienen Rechtsanwalt Dr. Oliver Stegmann von der Kanzlei Esche Schüman Commichau und Rechtsanwalt Dr. Name unbekannt.

Corpus Delicti

Artikel „Aufgeschäumt und angebrannt“ von Bernd Freytag, erschienen am 25.01.2014 in der FAZ. Im Internet ist dieser Artikel bei der FAZ verschwunden. Wir finden diesen aber unter bauberufe.eu.

Notizen von der Verhandlung

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 15.05.2014 für Gericht und Gegner. Die Präsenzen schon aufgenommen?

Protokollführerin: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alle sind Doktoren, wunderbar. Wir haben eine Berichterstattung. Befasst sich mit einem Brand, der in Frankfurt stattgefunden hat. Es geht um Styropor. Der Feuerwehrmann war sicher. Er sagte: Die Brandriegel waren schon eingebaut. Sie hatten überhaupt keine Wirkung. Der Kläger produziert Granulat. Daraus werden Platten gemacht. Werden dann bis zum Wohnhaus geführt. Der Antragsteller sagt, es ist wichtig, das ganzflächig verriegelt wird. Die Verputzung der Brandriegel war noch nicht fertig. Deswegen kam es zum Brand. Der Antragsgegner sagt, es gibt keine Betroffenheit beim Antragsteller. Außerdem sei man nicht ordnungsgemäß abgemahnt worden. Nicht der Geschäftsführer hätte den Antrag stellen müssen, sondern ... .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: War fertig. Die Brandriegel waren vorhanden.

Die Vorsitzende: Wir wollen dabei bleiben, dass der falsche Eindruck erzeugt wird, Styropor sei gefährlich. Die Betroffenheit der Abtragstellerin würden wir bejahen. Dazu ein Beispiel. Der Bauer liefert Milch, aus welcher Joghurt hergestellt wird. Dann heißt es, der Joghurt sei schlecht, weil die Milch schlecht sei. Es heißt, der Rohstoff ist schon gefährlich. Bei einer Aufschäumung verringert sich die Brandgefährlichkeit. Da scheint, das einzige Problem, der Rohstoff zu sein. Deswegen wollen wir die Betroffenheit bejahen. Dass teilweise verputzt wurde nach Einbau der Brandriegel, wird eingeräumt. Sie hätten vortragen müssen, dass die Brandriegel .... . Sie sind dran, der Antragsgegner. Beim Erlass haben wir die Stellungnahme des Feuerwehrmanns berücksichtigt. Es kann nicht erkannt werden, dass die aufgebrachte Schicht den Brandschutz wesentlich verbessert hat. es haben aber zwei Stockwerke weniger gebrannt.. Nur Flächenbrand ... Würde der eidesstattlichen Versicherung nicht entgegenstehen. Das heißt, wir würden die Verfügung bestätigen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Überrascht uns.

Die Vorsitzende überzeugend: Ja. Wir haben lange diskutiert. Kann auch anders entscheiden werden.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Vielleicht kann ich sie überzeugen. .... Der Vortrag war, die Brandschutzriegel haben nicht funktioniert, weil der Putz nicht aufgetragen war. Putz war aufgetragen, trotzdem wurden zwei Brandschutzriegel überwunden. Es heißt, die Brandriegel sollen die Ausbreitung des Brandes verhindern. Wie soll der Umstand, dass nicht die gesamt Fassade verputzt war, auf die Ausbreitung des Brandes ... . Wir haben das System mit den Brandriegeln.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann diskutiert mit der Vorsitzenden wissenschaftlich über zu Baumaterialkunde: Zum Rohstoff. Sie haben das Beispiel mit dem Bauer gebracht, dem Wein oder dem Müller, der den Wein verarbeitet. Besser wäre ein Beispiel mit dem Fahrrad. Rohre werden verarbeitet, der Rahmen bricht. Es ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Produzenten, den der Rohre und den des Fahrrads. Es ist bei der Dämmung ein ganzer Kitt, es kommt ein ganze anderer Stoff raus. Wir haben nichts geschrieben, dass das Rohmaterial Pyropor in den Dämmplatten enthalten ist. Der Autor umschifft das, er schreibt Rohmaterial.

Die Vorsitzende: Mann kann das aber auf die Antragstellerin beziehen.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Der Vorwurf bezieht sich auf den Rohstoff, das Granulat. ... Das Feuer bricht aus ... auch über darüber liegende Etagen. Brandschutzmaßnahmen ist ein ganz anderes Thema. Die Brandentwicklung konnte sich nur so verbreiten, weil unten noch nicht verputzt war. Die Brandschutzmaßnahmen warfen noch nicht abgeschlossen.

Die Vorsitzende: Wir haben uns Gedanken gemacht. Weshalb macht man Brandriegel. Wir sind keine Brandsachverständige.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: ... Es gibt die Feststellung des Feuerwehrmanns. Er sagt, dass der Fertigungszustand keinen Einfluss auf die Ausbreitung des Feuers hatte. Ein Teil war nicht verputzt, dort gab es kein Feuer.

Die Vorsitzende liest vor : „Die Fassade in Frankfurt habe sich in kurzer Zeit in einen riesigen Feuerball verwandelt, sagte er. Durch die hohen Temperaturen sei sofort ein „flüssiger, brennender See“ entstanden. Styropor müsse als Baustoff „eigentlich sofort gestoppt. Die Forderung ist keine Lappalie. Schließlich ist kein Dämmmaterial so billig wie Styropor, die weißen Platten kleben auf fast achtzig Prozent aller deutschen Energiesparfassaden. “ werden.“ Klingt sprachlich so. Was heißt nicht wesentlich verbessert? War nicht doch entscheidend, dass nicht alles verputzt war?

Es wird diskutiert.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Der Feuerwehrmann schreibt ... es ist keine wissenschaftliche Erkenntnis.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Die Anlage Ast6 liest sich ganz anders. Auswirkung der Wärmestrahlung führt zur Überwindung der Wärmeriegel.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Die Brandbeaufschlagung ist ganz anders

Die Vorsitzende: Man kann die Gefährlichkeit des Rohstoffes thematisieren. Wir haben den typischen Fall, bei dem ein anderes Gericht sagen würde, das wollen wir der Presse nicht vorschreiben, deswegen machen wir das mit dem Eindruck.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Wozu sind die Brandriegel? Um den Brand zu verhindern.

Die Vorsitzende: Um den Brand zu erschweren. Dafür sind die Brandriegel da.

FAZ-Anwalt Dr. xxxxx: Der Feuerwehrmann schreibt, der Brand wäre nicht verhindert, auch wenn voll verputzt gewesen wäre. Das Feuer hätte trotzdem übergegriffen über die Brandriegel zum anderen Teil.

Die Vorsitzende: Sie haben das Problem. Sie hätten darlegen müssen, dass es keinen Unterscheid gibt.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Dann verstehe ich nicht den Eindruck.

Die Vorsitzende: Man hätte schreiben können ... die Brandschutzmassnahmen waren noch nicht fertig gestellt.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: ... .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Heiß aber nicht, die Fassade im Barndbereich wäre nicht fertiggestellt.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: In bezug auf die Anlage AG 7 wollen wir klarstellen, was gemeint ist. Es ist nicht substantiiert bestritten.

Es wird diskutiert. ..

Die Vorsitzende: Bislang war das für uns unstreitig. Dann nehmen wir auf, dass es streitig ist.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Was den Rohstoff betrofft, so ist es identisch wie beim Fahrrad.

Die Vorsitzende: .... Bei mir ist der Vorwurf, dass der Rohstoff brandgefährlich war.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Er ist auch gefährlich.

Die Vorsitzende: Wir haben einen einzigen Streitgegenstand ... Brandschutzmassnahmen wie fertiggestellt. Ist ganz eng.

Richterin Barbara Mittler: Ganz eng. Ziemlich eng. Es geht um den Eindruck.

Die Vorsitzende: Ist es vorstellbar, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben?

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Habe darüber mit meinem Mandanten nicht gesprochen. Aber angesichts der Lobbyarbeit ... Mein Mandant wird nicht eine solche Lobbyarbeit ... Die Situation ist unbefriedigend.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Vorschlag: Wen wir mit der Frankfurter Zeitung ein Paket schnüren würden. Es gibt die Pressemitteilung: „Wegen eines Artikels, der sich kritisch mit der Wärmedämmung durch Styropor auseinandersetzt, hat sich die "FAZ" Ärger eingehandelt: Das Landgericht Hamburg beschloss am 10. März eine einstweilige Verfügung (EV), die sich gegen eine Behauptung in dem Beitrag "Aufgeschäumt und angebrannt" richtet. .. .“

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Kein gangbarer Weg. Möchte ... vielleicht telefonieren.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Vielleicht einen langfristigen Verkündungstermin.

Richterin Barbara Mittler: Wenn sie bestreiten, werden wir vielleicht anders entscheiden. Aber die zweite Instanz kann, wenn vorgebracht wird, wieder anders entscheiden.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter bestreitet, dass die Fassaden noch nicht mit den fraglichen Kunststoffputz versehen waren und hält die Glaubhaftmachung für unzureichend. Vorschlag. Wie wäre es die einstweiligen Verfügungen würden gegenseitig anerkannt werden.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Dann aber auch die gegen den Verband.

Die Vorsitzende: Verband Hartschaum

12:10: Die Anwälte verlassen den Gerichtssaal zu Beratung. Zwischendurch wird die nächste Sache gegen Google verhandelt.

12:45: Die Vorsitzende nach Ende der anderen Verhandlung und Wiedereintritt der Anwälte: Einer muss anfangen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Grundsätzlich können wir uns einen Vergleich vorstellen. Beide einstweiligen Verfügungen anerkennen. Alle Pressemitteilungen zu der einstweiligen Verfügung des Verbandes entfernen. Kostenaufhebung.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Besser wäre einen Vergleich in Hamburg, einen anderen in Frankfurt.

Die Vorsitzende: Wir verkünden am nächsten Freitag. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 23.05.14, 9:55, Saal B335

23.05.14, VorsRi'in Simone Käfer: Die einstweilige Verfügung vom 10.03.2014 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Kommentar RS

Weshalb sich die FAZ einer Rechtsprechung mit dem pressefeindlichen, diktatorischem Konstrukt „Eindruck“ beugen soll, ist schwer nachvollziehbar, vertraut man dem Rechtsstaat und der Rechtsprechung. Wahrscheinlich kann die FAZ nur geschäftlich entscheiden.

Diese Macht, die feine Arbeitsweise der Industrielobby haben wir heute auf erlebt. Kaputtklagen, vertrauend auf der größeren Kapitalmacht, ist ein Bestandteil der Lobbyings.

Artikel zum Thema

11:30-11:40

Kommentar einer Architektin

Erläuterungen zu Brandriegel:

Ein Brandriegel verhindert selbst überhaupt gar keinen Brand, sondern dient allein der Verhinderung von einem Abtropfen des brennenden und verflüssigten Styropor über dem Fenster. D.h. Brandriegel dienen dem Schutz der Rettungswege!

Das ist die eigentliche Funktion von Brandriegeln, der Rest ist Nebensache. Auch wenn nicht jedes Fenster ein Rettungsweg ist, ist über jedem Fenster, einmal ringsrum der Brandriegel Pflicht, auch weil sich im Brandfall die Personen nicht immer an die geplanten Rettungswege halten werden.

Der als "Brandriegel" verkaufte Streifen Mineralwolle in der Fassade ist aber für den Brandschutz selbst nicht wirklich relevant, auch wenn ein solcher Brandriegel in Kombination mit einem mineralischen Oberputz bisweilen auch praktisch als gewisser Schutz gegen einen Brandüberschlag aus dem Fenster auf die Fassade, bzw. den vertikalen Brandüberschlag bei einer entflammten Fassade zwischen den Geschossen funktionieren mag. Dazu gibt es ein paar bautechnische Prüfungen unterschiedlichen Ergebnisses, aber einen wirklich abschließenden wissenschaftliche Nachweis gibt es nicht.

Und bei einem echten Vollbrand ist der Brandriegel zur Verhinderung von solchen Brandüberschlägen ohnehin nutzlos. Einziger Unterschied: unter dem Oberputz schmilzt das Styropor überwiegend entflammungsfrei.

Fall Frankfurt

Der Fall Frankfurt zeigt tatsächlich die problematische Entzündlichkeit des Materials bei Vollbrand, die durch den mineralischen Oberputz, aber nicht durch den Brandriegel eingedämmt wird. Das Ganze nennt sich dann "Systemaufbau" und bekommt eine "bautechnische Zulassung".

Noch so ein Blödsinn: baulicher Brandschutz dient nicht dem Verhindern von Bränden selbst, sondern lediglich dem Vorbeugen der Entstehung und dann vorwiegend dem Schutz von Personen im Brandfall.

1. Selbstrettung, 2. Fremdrettung und Schutz der Rettungskräfte. In der Reihenfolge, Sachwerte haben Nachrang.

Und ein Feuerwehrmann ist kein Fachmann für baulichen Brandschutz sondern für Brandbekämpfung. Auch der Begriff der "Brandbeaufschlagung" hat mit der Frage der Gefährlichkeit von Styropor im Bauwesen allgemein kaum was zu tun. Ob und wie man leicht entflammbare Baustoffe im Wohnungsbau verbaut, sollte aber sehr wohl Gegenstand öffentlicher Diskussionen dürfen, die unsinnige Vermengung mit anderen Themen ist aber nur unzulässiger Blödsinn, Blödsinn, Blödsinn.

Vor Gericht ging es aber ums Äußerungsrecht. Und da redete ein Haufen Wichtigtuer mit großer Verve und in leeren Worthülsen über völlig unverstandene fachliche Zusammenhänge und Begriffe noch größeren Blödsinn und wie die Blinden von der Farbe!

Keiner hat wirklich verstanden, was ein Brandriegel ist und wie der wirklich wirkt, aber wollen das Äußerungsrecht zur "Wirkung von Brandriegeln" juristisch festgelegt haben. Das geht nicht, auch nicht mit der unsinnigen Stolperechtsprechnung. Oder hinten durch die Brust.

Sagt doch dann die Ober-Blinde über die Wirkungsweise Brandriegel: "Ich sehe rot, rosa auch"... "aber man könnte den Eindruck violett"... "ein bisschen"... "aber die Leute, die das lesen, sind ja alle blind, deswegen verbotener falscher Eindruck" ... Ist doch nicht zu fassen.

Was dann am Ende "juristisch" rauskommt ist dann auch keinem mehr klar und nachvollziehbar, weder dem Laien, noch dem Fachmann! Bestimmt aber früher oder später den fachlichen Alltag auf der Baustelle!

Na ich bin ja gespannt, was jetzt für dumme Bauherrendiskussionen zum Thema Brandschutz zu erwarten sind...

Und Verschwörungstheorien sind auch schon mal vorprogrammiert.

Beim Bauherren, kommt nämlich dann wirklich nur noch ein falscher Eindruck an, ein höchst fataler, der beide falsche "Eindrücke" kongenial zusammenfasst:

Etwa so: "Styropor ist ein Baustoff des Teufels. Aber die böse Styroporlobby verhindert ja die Wahrheit über die Untauglichkeit der Brandriegel (ergo: und des ganzen baulichen Brandschutzes im Allgemeinen und Besonderen gleich mit)...

Das ist erst wirklich der "falsche Eindruck", den es vor Richterin Frau Käfer gar nicht mal gegeben hätte.

Ich fass es nicht.

Ich bin auch echt kein Styroporfreund, schon gar nicht in Massen an den Hausfassaden, aber man muss differenzieren, und den Blödsinn, den die Styroporgegner bisweilen so verbeiten und dann die Juristen vor Gericht hier vortragen, geht ja wohl gar nicht.

Das ist ja alles nur noch Ideologie.

Sagen wir mal so, Styropor an der richtigen Stelle und richtig eingebaut (z.B. unterm Estrich) ist tatsächlich der billigste und summa, summarum sogar noch der ökologischste Dämmstoff, gerade wenn man den von der Herstellung bis zur Entsorgung betrachtet...

Aber Styropor ist wauch nicht der Weisheit letzter Schluss und ist tatsächlich, und in Kombination mit hochdichten Fenstern und ohne kontrollierte Lüftung sogar fatal.

Die alternativen Materialien sind nämlich bisweilen auch nicht viel besser, oder haben bisweilen große Nachteile.

Der ganze Dämmstoffwahn ist auch ein einziger Wahnsinn, aber ohne Wärmedämmung geht es auch nicht. Es bedarf grundsätzlicher Alternativen.

Und unter dem ganzen dummen und lauten Grabenkämpfen der ganzen selbsternannten "Experten" in ihren Schwarz- Weiß- Lagern (nach ukrainischem Vorbild) haben alle anderen vernünftigen Lösungen gleich gar keine Chance.

Aber die Gerichte sind aber gerade nicht der Ort, wo diese ganzen dämmstoffideologischen und anderen Fragen vernünftig ausdiskutiert werden können, da die Beteiligten dort leider reihum alle keine Ahnung haben, aber absolut nicht, nicht mal der Feuerwehrmann. Machen sich aber faktisch zum Gesetzgeber.

Und wer profitiert höchstens von dem Streit? Vielleicht gerade noch eine hochmafiöse Ziegelmafia, die selbst Styroporkügelchen in ihren fluffigen Keksziegeln verbrennt und die ganzen Löcher wieder mit Styropor ausschäumt und das Stück Stein für 5 € verkauft, welch ein Irrsinn.

Langsam wird mir immer klarer, dass das eigentliche Problem unserer Gesellschaft hauptsächlich die Rechtanwälte sind. Und nicht mal die Richter! Eine nutzlose, teilweise gefährliche, aggressive Kaste von ähnlich arroganten "Schriftgelehrten" und bzw. brandriegelmissverstehen(-wollenden) "Philistern", die nur Gott und die Menschen lästern, wie schon vor 2000 Jahren ein gewisser Herr im nahen Osten feststellte... :-)

Es sind nämlich die Anwälte, denen, selbst keine fachliche Ahnung, aber so tun, als ob, und dann unbedingt den Prozess für ihr Partei gewinnen müssend (wegen des Honorars), jedes Mittel recht ist, auch das des Prozessebetrugs (Helge Bayer) oder der Verleitung des Mandanten zum Prozessbetrug oder das der populistischen und haarsträubenden Sinnverdrehung von allen Begrifflichkeiten und fachlichen Zusammenhängen.

Die Richter blicken rigendwann eh nicht mehr durch und verziehen sich auf ihre gefestigten Sicherheitszonen und die Sachverständigen sind teilweise korrupt. Und auch die Staatsanwaltschaften können da nicht wirklich eingreifen oder schlichten oder die ganzen falschen eidesstattlichen auch noch wirklich strafrechtlich verfolgen, denn dann würden sie gleich gar nicht mehr fertig und die ganzen notwendigen "Wohnplätzchen" in den öffentlichen Besserungsanstalten sind auch nicht da...

Das ist unser Problem im Rechtsstaat.

Im Gegenteil, eine solche sinnlose Beschäftigung des Rechtsstaates mit bereits von zuständigen Stellen abgelehntem Unsinn und fachlichen Unsachlichkeiten müsste genauso unter Strafe gestellt werden, genauso wie sinnlose "Unterhaltungen" von irgendwelchen Schwarzkittelträgern über von ihnen nicht verstandene "Wirkungsweisen von Brandriegeln".

Seocomplete GmbH vs. Google Inc. 324 O 591/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwälte der Klägerin


Weitere Videos zu Seocomplete

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: es geht um eine Äußerung, um einen Link in den Suchergebnisses von Google. Auf der verlinkten Seite findet man die streigegenständliche Äußerung nicht, erst beim weiteren Klicken. Vorab muss man sich registrieren lassen, um die Äußerung, dass die Klägerin gelogen habe, zu sehen. Hat eine Einstweilige Verfügung erreicht aber nicht zugestellt. Die Antragsgegnerin sagt, weil man sich registrieren muss, ... . Außerdem sei das eine Meinungsäußerung. Wir würden die Passivlegitimation abweisen. Dafür haftet der Betreiber der Suchmaschine nicht. Hätten vielleicht bestätigt, wenn nur verlinkt wäre. Aber hier haben wir ein Forum. Es ist nicht adequat. Die Beklagte hat keinen Einfluss. Mit der Frage der Registrierung haben wir uns gar nicht beschäftigt.

Klägeranwalt: Wo war die Entscheidung?

Die Vorsitzende: Ist nicht veröffentlicht. Wir würden Klagerücknahme vorschlagen.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Beklagte als Störer nicht in Frage kommt, weil ... noch auf eine weitere Seite des Forumbetreibers geklickt werden muss, um die streitgegenständliche Äußerung zu lesen. Das Gericht empfiehlt, dass eine Klagerücknahme erfolgt. Der Klägervertreter erklärt, dass mit seinem Mandanten zu besprechen. Anträge werden gestellt.

Geht die Zustimmung nach Abschluss des Verfahrens? Bin prozessual etwas überfordert. Deswegen besser wir gehen ins schriftliche Verfahren.

Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird das schriftliche verfahren angeordnet

1. Die Klägerseite kann bis zum 30.05.2014 zu den Hinweisen vortragen.
2. Die Beklagtenseite kann bis zum 16.06.2014 Stellung beziehen.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag; den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

Kommentar

Die Seocomplete GmbH, ist eine Online-Marketing Agentur, die sich auf das Fachgebiet der Suchmaschinenoptimierung (SEO) spezialisiert hat.

Ob es klug ist für solch eine Agentur, gegen Google zu klagen, dürfte eine berechtigte Frage sein.

Die drei weiteren Verhandlungen am heutigen Freitag

Zwei Boulevard-Verhandlungen zur Entwicklung der Zensurregeln und zur Finanzierung der Hamburger Kanzlei Nesselhauf

sowiue eine Boluevard-Verhandlung des Königshauses Schweden zur Stärlung der Berlner Kanzlei Schertz Bergmann

standen heute ebenfalls auf der Tagesordnung.

Die Kanzlkei Nesselhauf wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt.

Für die Kanzlei Schertz Bergmann kam der Kanzleichef Simon Bergmann persönlich nach Hamburg.

Michael Ballack vs. Burda 324 O 35/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke. Ballack wurde vertreten von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf. Burda wurde vertreten von Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

In diesem Verfahren ging es um die Beziehungen von Michael Ballack. Es wurde gestritten um die Weiterentwicklung der Zensurregeln.

Die Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 13.06.14, 9:55, Saal B335

Amelie Bohlen vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 70/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Dr. Kerstin Gronau. Amelie Bohlen wurde vertreten von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf. M.I.G. (Burda) wurde vertreten von Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

Hier ging es um sechs Photos, vier davon auf der Titelseite, Eltern-Kind-Beziehung, Hartnäckigkeit.

Bohlen verlangte € 50.000,-. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer meinte, € 30.000,- sind mindestens drin.

Diskutiert wurde über die Bedingungen, wann was veröffentlicht werden darf, ob Verbote auch auf andere Bilder Wirkung ausüben.

Bilder von Kinderwagen ohne Kind und Mutter ohne Kind, aber mit Text, dass das Kind dabei ist, erst recht gepixelte Bilder reifen in das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die Veröffentlichung muss verboten und schmerzhaft geahndet werden.

Wie hoch werden wir am Freitag, den 25.07.2014, 9:55, Saal B335 erfahren.

Christopher O`Neill (Ehemann von Madeline von Schweden) vs. BUNTE 324 O 72/14

flitterwochen.jpg In der Sache 324 O 72/14 ging es um Bilder von den Strandflitterwochen von Christopher O`Neill und Ehemann von Madeline von Schweden.

Vertreten wurde der Kläger von Rechtsanwalt Simon Bergmann aus der Kanzlei Schertz Bergmann. Überraschung: Wird doch dieses Königshaus von der Kanzlei des Prof. Prinz vertreten.

100.000,- Geldentschädigung wegen Eingriff in die Privatsphäre wurden eingeklagt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sprach von einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, weil gerade für die Flitterwochen das Paar eine kleine Insel gesucht habe. Die Photos seien außerdem heimlich gemacht worden. Es sei evident privat. Das Tattoo sei zu sehen, was sonst niemand sieht. Das sei besonders schlimm.

Die 100.000 seien vielleicht zu hoch, aber unter 30.000,- geht es keinesfalls.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 04.07.2014, 9:55, Saal B335.

Die Verletzung sei außergewöhnlich, meint Rechtsanwalt Simon Bergmann.

BUNTE-Anwalt Markus Herrmann meinte, es ist doch nicht so, dass der Hund zum Knochen kommt. Die beiden laden die Presse ein.

Kommentar

Geldentschädigung für Strandbilder sind mindestens € 30.000,- Wert, wenn es sich um Prominente handelt.

Der einfache Mensch muss sich bei mit Null begnügen oder € 250,-.

In die Abwägung werden die Reichweite, das Verschulden des Verletzers, Bedeutung von Photos und Texte genommen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge