15.03.2013 - Eine Nesselhauf-Orgie am Landgericht Hamburg

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15.03.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Köstliches absurdes Theater.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

15.(18.) März 2013



Im Zensurrecht wird ebenfalls abgezockt

Was war heute los?

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15.03.13, Stadtgalerie Radebeul: Ausstellungseröffnung Karen Graf & Christian URI Weber
Nach der heutigen Nesselhauf-Veranstaltung im absurden Theaters des Landgerichts Hamburg war es ein Genuss, die Kunst der Malerin Karen Graf und des Schriftstellers und Malers Christian URI Weber zu genießen. Interessante Gespräche bis spät in die Nacht am runden Tisch in einer der vielen Radebeuler Nachwende-Gaststätten in der Radebeuler Flaniermeile Altkötzschenbroda.



Die Zensoren waren heute in ihrem Element, hörten einander interessiert zu, ohne sich zensurrechtlich anzunähern. Es roch zwar nicht nach Dynamit, aber trotzdem konnte man im Hintergrund die Dynamitladungen auf beiden Seiten ahnen.

15.(18.)03.2013

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Die Verkündungen fanden wieder vernünftiger Weise in der Geschäftsstelle statt. Richterin Dr. Kerstoin Gronau verkündete, dass die Verkündung in der Sache Amarita (Marseille) ./. Schälike – ausgesetzt ist. Die Pseudoöffentlichkeit weiß weswegen: die Befangenheitsorgie ist noch nicht abgeschlossen. In der Sache Sylke Wegener wurde die Klage auf Schadensersatz abgewiesen.



In den Verhandlungen ging es nur um Nesselhauf-Sachen, genauer um die Sachen seiner Mandanten Ballack, Bohlen + Walz, Hertel + Lanner. Sechs Termine wurden auf diesen einen Freitag gelegt. Die Kanzlei Nesselhauf konnte es sich leisten, zwei Anwälte in die Verhandlungen zu entsenden. Fremdbezahlte Zensur-Schulung sozusagen. Es fällt der Pseudoöffentlichkeit schwer, den Eindruck zu unterdrücken, dass die Kammer sich bemüht, der Kanzlei Nesselhauf finanziell unter die Arme zu greifen. Der Boulevard muss in seine Schranken gewiesen werden, sind die Argumente der Zensoren.



Die Ballack-Sachen wurden nicht verhandelt. Auf dr Terminrolle einfach wieder gestrichen. Was hat es die Öffentlichkeit zu interessieren, wie sich Simone und Michael Ballack um die Weiterentwicklung der Zensurrechtsprechung und die Honoreare Ihrer Anwälte und Anwätinnen bemühen.



Was die Fortentwicklung der Zensurrechtsprechung betrifft, so waren alle vier verhandelten Sachen interessant. Spaß machte es, zuzuschauen und zuzuhören, wie die Juristen - jeder schlauer als der andere – genüsslich selbstdarstellend Argumente austauschten, ohne die Bedeutung für die Meinungsfreiheit im Auge zu behalten.



In der Verkündung am Dienmstag, den 18.03.13 war interessant, dass auf der Terminrolle Ri’in LG Ellerbrock aufgeführt war, obwohl diese Richterin an den Verhandlungen am 15.03.13 nicht beteiligt war. Auf die entsprechende Frage antwortete die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, es käme nicht darauf an, was auf der Terminrolle steht, sondern das, was in den Akten ist. Richterin Käfer zeigte auf die Akte.



Rolf Schälike: Ist Richterin Ellerbrock überhaupt noch für die Kammer tätig oder ist Sie schon im Schwangerschaftsurlaub?

Richterin Simone Käfer: Das weiß ich nicht.

Rolf Schälike: Mich interessiert das Ganze nur deswegen, weil, mache ich solche Fehler im Netz, mir das verboten wird und ich zur Kasse gebeten werde. Es kann mich mehr als eintausend Euro kosten.

Richterin Simone Käfer brummte etwas Unverständliches.

10:30

Carina Walz vs. M.I.G Medien Innovation GmbH 324 S 10/12

Corpus Delicti

Es ging um Abmahngebühren, d.h. um die Honorare von der Kanzlei Nesselhauf. Carina Walz, mit der Dieter Bohlen liiert ist und eine gemeinsame Tochter hat, klagte gegen Passagen aus dem gleichen Artikel, wo Dieter Bohlen ebenfalls eine zu verbietende Passage fand.

Das Amtsgericht sah das als eine Angelegenheit. Die Kanzlei Nesselhauf sah sich vom Unrecht getroffen und ging in Berufung.

Für die Anfänger: Es ging darum, wie die Anwaltshonorare gerechnet werden. Honorar für Sache 1 mit dem Streitwert Z1 plus Honorar für die Sache zwei mit dem Streitwert Z2, oder Honorar für eine Sache mit dem Streitwert Z1+Z2. Das letztere ergibt weniger Moneten in die Kasse der Kanzlei Nesselhauf.

Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau , Richter Dr. Philipp Link, Rechtsanwalt Hennig Lorenzen

Passagen aus der Verhandlung 324 S 10/12


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Abmahnkosten. Das Amtsgericht hat das als eine Angelegenheit angesehen. Maßstab ist die Beschäftigung mit der Sache, nicht, ob es eine Angelegenheit ist. Der BGH hat sehr eng eingeschränkt. (Siehe BGH Urteil VI ZR 64/10 vom 11.Januar 2011 -. Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt wird, gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorzugehen, die sämtliche Auftraggeber in gleicher Weise betrifft (hier: Berichterstattung über ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen drei Angeklagte).) Hier gibt es die Besonderheit, dass die Abmahnung nicht die gleiche ist. .... kleiner Halbsatz. Es ist eine solch geringe Teilidentität. Es gibt kein BGH-Urteil bei nicht identischen bzw. weitgehend nicht identischen Abmahnungen. Wir werden der Klägerin die € 369,68 zusprechen

Burdaanwalt Markus Herrmann: Wenn ich Sie richtig verstehe, darf man aus einem Bericht zwanzig Mal abmahnen, weil es unterschiedlich Prüfungen sind. So kann man jede Passage ... . Der kleinste Maßstab ist der Artikel. Es gibt keine grund für den Rechtsmissbrauch.

Vorsitzende: Wenn man sich entscheidet zu splitten, um höhere Gebühren zu erzielen, dann hat es den Nachteil für den Mandanten, dass er keinen Rechtsschutz erhält.

Kommentar RS: Was für ein Unsinn Aus dem Munde der Vorsitzenden. Man splittet im Verfügungsverfahren. Der einstweilige Schutz geht tatsächliche verloren, aber nicht das Recht zu klagen. Da kann man wieder splitten und zwar umgekehrt.

Burdaanwalt Markus Herrmann: ... .

Vorsitzende: Wie erklären Sie die BGH-Entscheidung ... weitgehend identische ... Schädiger.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wir haben nicht mehrere Schädiger.

Vorsitzende spricht das Machtwort: Wir werden so entscheiden. Es stellt sich die Frage, ab wann haben wir die gleiche Idendität?

Walzanwalt Hennig Lorenzen: .... Es geht uns um die Frage, hat der Anwalt eine Tätigkeit geleistet, wenn es keine Überschneidung gibt.

Burdaanwalt Markus Herrmann: .... Zwei Punkte. Ein Mandant bestellt nicht fünf Mal Text und drei Mal Photos, d.h. bestellt nicht acht Prüfungen. Werde zusätzlich .....

Vorsitzende: Vielleicht lassen wir die Revision zu.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie tun kein Gefallen für den BGH—Anwalt. Er muss auch seine Kinder ernähren.

Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Antragstellerin-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 31,10.2012., Der Beklagtenvertreter nimmt die Berufung zurück.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Lassen Sie die Revision zu?

Vorsitzende: Weiß ich nicht.

Burdaanwalt Markus Herrmann: War bisschen schnell, Frau Käfer..

Vorsitzende: Habe vorher überlegt, machen wir oder nicht. Habe entscheiden, wir machen nicht..

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sonst nehme ich zurück.

Walzanwalt Hennig Lorenzen: Hätte ganz gern eine Entscheidung.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie müssen nicht zustimmen..

Vorsitzende: Teilwiderspruch weisen wir in der Berufung zurück.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ich möchte nicht, dass Sue das aufschreiben, was Sie gesagt haben. Dann wird überall mit diesem Urteil rumgewedelt.

Walzanwalt Hennig Lorenzen: Der BGH hat so noch nicht entschieden.

Vorsitzende: Ja, ja..

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie müssen dien Revision zulassen..

Vorsitzende: Ja, der BGH hat noch nicht entschieden. Das BGH-Urteil war anders.

Walzanwalt Hennig Lorenzen: Sie müssen das Interesse haben, ... .

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie müssen das global sehen.

Vorsitzende: Der BGH entscheidet erst in drei Jahren.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Vielleicht entscheidet er früher. Wenn Sie mir nichr klipp und klar sagen, sie werden die Revision zulassen, dann nehme ich dien Berufung zurück.

Vorsitzende: Entscheiden tue ich so und so. Wir haben eine überschüssige Berufung Dann schreibe ich, sehen als eine Angelegenheit an.

Walzanwalt Hennig Lorenzen: .... Brauche eine Entscheidung. Es ist .... .

Vorsitzende: Damit wir über ... Grundsätze ... .

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ich mache das anders. Ich stelle keinen Antrag. Dann ergeht ein Versäumnisurteil. Das wird nicht begründet.

Vorsitzende: ... . .

Burdaanwalt Markus Herrmann: Stelle einfach keinen Antrag.

Richterin Barbara Mittler: Machen normal ....

Vorsitzende: Schreibe trotzdem was. Bei der einen Teilentscheidung entscheide ich dann ... Einen Betrag bearbeiten wir durch.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Wenn ich keine Antrag stelle?

Vorsitzende: Bin auf € 200,-. Der Antrag ist schlüssig.

Burdaanwalt Markus Herrmann: ... ..

Vorsitzende: Führt wieder dazu, dass ich eine Diktus schreibe.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Dann kann ich sagen, wie der Diktus zu Stande gekommen ist. Mir ist es gleich.

Vorsitzende: Dann müssen Sie alles anerkennen.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Machen wir anders. Ich erkenne den Fall an, wo sie Berufung zurückweisen würden. Dann machen Sie Teilanerkenntnis.

Vorsitzende überlegt: Er will nicht 1.548,- ... würde bekommen 1,6

Richterin Barbara Mittler: ... dann ist es völlig egal.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Ich möchte nur, dass Sie nichts schreiben.

Vorsitzende: Der Beklagten-Vertreter .... Anträge aus ... Dann ... Der Beklagten-Vertreter erklärt, die Klageanträge im der Berufung anzuerkennen. Der Klägerin-Vertreter beantragt Anerkenntnisurteil. Kann nach § 307 ZPO erfolgen.

Das machen wir auch so in der Parallelsache:

Dieter Bohlen vs. M.I.G Medien Innovation GmbH 324 S 12/12

Vorsitzende: Wir haben nicht damit gerechnet.

11:30

Stefanie Hertel vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 23/13

Corpus Delicti

In einer Burdazeitschrift wurde über eine mögliche Hohzeit zwischen Hertel und Leopold Lanner spekuliert. Dagegen klagen nun beide.

Die hiesigen Zensoren

Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau , Richter Dr. Philipp Link, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 23/13

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist ein Bericht mit der Frage, ob es eine Hochzeit der Antragstellerin geben könnte. Das Amtsgericht hatte die Äußerung verboten, dass mit der Ehe geordnete Verhältnisse fü die Tochter geschaffen werden.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: .... denke, dass man dann fragen darf nach dem legalen Stand.

Vorsitzende: Wir ordnen das der Privatsphäre zuz. Wenn sie heiraten, dann ist das Sozialsphäre. Dann brauchen wir etwas von der allgemeinen Debatte. Hat sie schon selber die Privatsphäre geöffnet? Ist die Information im öffentlichen Interesse? Fühle mich frei, werde nicht wieder ein festes Bündnis eingehen. Wenn beide Scheidung beantragt haben ... . Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sie scheuen in die Zukunft. Dass müssen Sie der Presse überlassen. Hat überhaupt nichts mit dem öffentlichen Interesse zu tun, sondern mit dem Interesse der Öffentlichkeit. Sie reden offensichtlich ... . Neue Liebe verleiht mir Flügel.

Hertel-Anwätin Dr. Stephanie Vendt: Sie haben gerade eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Bin glücklich. Fühle mich phantastisch. Der SuperIllu hat sie ein Interview gegeben. Deswegen ein Blick in die Zukunft ... .

Hertel-Anwätin Dr. Stephanie Vendt: Der Gegenstand ist Spekulation.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das ist keine rechtliche Begründung.

Hertel-Anwätin Dr. Stephanie Vendt: ... .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sie müssen das sagen.

Hertel-Anwätin Dr. Stephanie Vendt: Sie auch.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Dann darf ich etwas +über die zukünftige Hochzeit sagen.

Hertel-Anwätin Dr. Stephanie Vendt: Dann, wenn Sie einen Ring sehen. Das ist das einzige, was meine Mandantin auf die Palme bringt, ist dass sie immer wieder und wieder Spekulationen bringen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wir haben den Fall Oliver Kahn. Der Senat hat gesagt, es ist völlig in Ordnung. Sie haben den Antrag zurückgenommen. Möchte das ins Protokoll haben. Ansonsten habe ich nichts mehr zu sagen.

Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter legt in diesem Zusammenhang das Urteil des HansOLG zu Oliver Kahn vor..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es gibt keine Entscheidung. Das Aktenzeichen kann ich nennen.

Vorsitzende: Der Beklagten-Vertreter weist auf die Entscheidung /Rechtsprechung zur Frage der Hochzeit von Oliver Kahn hin. Die Kläger-Vertreterin weist darauf hin., dass es sich hierbei um nicht vergleichbare Fälle handelt.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Kläger war Oliver Kahn. Die Berufung wurde zurückgenommen. Das war 2011. Das Aktenzeichen kann ich Montag zufaxen, wenn Sie Dienstag verkünden würden.

Kommentar RS: Es dürften die Verfahren 324 O 216/10 Oliver Kahn - Urteil vom 12.11.10: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, die Äußerung, Oliver Kahn und Svenja Kögel ... bald Hochzeit .. Kommt bald eine Hochzeit mit einer 12 Jahre Jüngeren?... Oliver Kahn ist nun geschieden. Heiratet er sie? Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte und das Verfahren 324 O 275/10 Svenja Kögel - Urteil vom 05.10.10:; Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, verschiedene Behauptungen über die Klägerin zu veröffentlichen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 EUR - gewesen sein. Burga ging in beiden Fällen in Berufung. Am 28.02.11 nahmen Oliver Kahn 7 U 140/10 und Svenja Kögel 7 U 139/10 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, nachdem das OLG angedeutet hatte, das Buske-Urteil aufzuheben. Eine Verhandlung fand nicht statt.

Vorsitzende: Das Gericht west darauf hin, dass nach seiner Ansicht noch keine hinreichende Anknüpfungspunkte bekannt sind. Wen bei Oliver Kahn .... zusammengezogen .... möglich sein .... Das Gericht meint ... kann man nicht ... Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird im Einvernehmen mit den Parteien verkündet am Montag, den 18.03.13, 12:00, Raum B334.

18.03.13, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 23.01.13 wird bestätigt. Es erfolgt eine Kostenentscheidung.

Kommemnztar RS

In der SAache 324 O 216/10 wurde die Beklagte (Burda) voon den Richternm Buske, Dr. Maatsch und Richterin Dr. Wiese in der Hochzeitssache veriurteilt. Beim OLG saßen 28.02.11: 7 U 140/10


11:45

Leopold Lanner vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 3/13

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 3/13

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Unterscheiden sich .... sagen, die Hochzeit hat stattgefunden. Schauen nach, aber alles, was noch nicht stattgefunden hat. Sollen wir parallel protokollieren. Die Anlagen überreichen wir nicht. Parallele Protokolle. Kommt raus, dass Antragsgegner Anlagen überreicht. Der Antragsgegner verweist auf die Sache 324 O 23/13 . Bleibt das mit Oliver Kahn und Hans OLGV. Anträge werden gestellt. Noch zu Beginn, die Antragsteller-Vertreterin erhält den Schriftsatz der Gegenseite vom 05.03.13.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird im Einvernehmen mit den Parteien verkündet am Montag, den 18.03.13, 12:00, Rum B334.

18.03.13, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 08.01.13 wird bestätigt. Es erfolgt eine Kostenentscheidung.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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