14.08.2015 - Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang der Pressefreiheit

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Antiquitätenhändler klagt ob seiner Geschäfte

Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang "Pressefreiheit"


Antiquitäten: Sekretäre schätzen, bewerten, begutachten

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

14.08.2015


Moderne Schatzsucher in Deutschland

Inhaltsverzeichnis


Dr. Hubertus Kolster, Managing Partner, CMS Hasche Sigle

Was war heute los?

Geschäft mit Antiquitäten und dem Presserecht

Antiquitäten


Antiquitäten in Wiesbaden


Antiken haben es schwer in der Neuzeit

Weshalb die Pressekammer?



___________

14.08.2015

Die heutigen Termine

Verkündung

Verhandlungen

________________

10:00

Manfred Altmann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 185/15

Corpus Delikti

Über Entrümpelungen in Hamburg und Manfred Altmann wurde kaum erkennbar in der 08:20 Minulen lkangen NDR-Sendung "Abzocke mit Porzellan" am 17.11.2014 berichtet.

Es gab einen Wohnungsbesuch mit dem Kläger und einer versteckten Kamera. Der Kläger versprach wohl faire Preise. Doch NDR meinte, dass das nichtr der Falkl sei. In der Sendung "Markt" wurde.

Manfred Altmann meint, er sei ekennbar und erwartet die völlige Entfernung seiner Person aus dewr Sendung.

Im Internet finden wir die NDR-Stellungnahme zu den Beschwerden bezüglich dieser streitgegenständlichen Sendung:

Programmbeschwerde vom 15.01.2015 über den Beitrag „Abzocke mit Porzellan“ in der Sendung „Markt“ vom 17.11.2014

Nach eingehender Beratung im Rechts- und Eingabenausschuss hat sich der Rundfunkrat abschließend mit der Beschwerde befasst. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten konnte kein Verstoß gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag festgestellt werden. Der Rundfunkrat hat die Beschwerde daher zurückgewiesen.

Richter

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Ri Dr. Thomas Linke auf dem Weg zure Beratzung mit Ri Andreas Buske

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Ri'innen Simone Käfer und Barbara Mittler auf dem Weg zur Beratung mit Ri Andreas Buske Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

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Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Jan Mohr; Rechtsanwalt Jan Mohr

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Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche SigleHasche; Rechtsanwalt Michael Fricke
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Kurzbericht zu der Sache 324 O 185/15

14.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

_______________

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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