14.08.2015 - Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang der Pressefreiheit

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<center>Moderne Schatzsucher in Deutschland</center> <center>Moderne Schatzsucher in Deutschland</center>
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=Was war heute los?= =Was war heute los?=

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Buskeismus-Forschung

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Antiquitätenhändler klagt ob seiner Geschäfte

Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang "Pressefreiheit"


Antiquitäten: Sekretäre schätzen, bewerten, begutachten

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

14.08.2015


Moderne Schatzsucher in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Was war heute los?

Geschäftsleute

Antiquitäten


Antiquitäten in Wiesbaden

YouTube : bad video ID !



Weshalb verschweigen?:


.

___________

24.07.2015

Die heutigen Termine

Verkündung

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Verhandlungen

________________

10:00

Manfred Altmann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 185/15

Corpus Delikti

Über den Bahrenfelder Antiquitätenhändler Jörg Heimann wurde kaum erkennbar in der NDR-Sendung "Abzocke mit Porzellan" am 17.11.2014, 08:20 Minuten lang berichtet.

Für altes Porzellan versprechen zahlreiche Ankäufer faire Preise und eine schnelle Abwicklung. Doch unter ihnen sind auch unseriöse Firmen. Markt deckt auf und berichtet. Als Fachmann für Geschirr sollte Jörg Herimann angeblich eine bekannte Porzellanmarke nicht gekannt haben.

Jörg Heimann fordert eine Gegendarstellung.

Im Internet finden wir die NDR-Stellungnahme zu den Beschwerden bezüglich der streitgegenständlichen Sendung:

Programmbeschwerde vom 15.01.2015 über den Beitrag „Abzocke mit Porzellan“ in der Sendung „Markt“ vom 17.11.2014

Nach eingehender Beratung im Rechts- und Eingabenausschuss hat sich der Rundfunkrat abschließend mit der Beschwerde befasst. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten konnte kein Verstoß gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag festgestellt werden. Der Rundfunkrat hat die Beschwerde daher zurückgewiesen.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Jan Mohr

Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke

Kurzbericht zu der Sache 324 O 185/15

14.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

_______________

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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