14.02.2020 - LG HH - Wolfschützen und Wolfschützer, V-Mann des VS bei NSU

Aus Buskeismus

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(Dr. Heiko Granzin vs. Christian Berge <font color="#800000">'''324 S 3/19'''</font>)
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Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.
-'''Beschlossen und verkündet:''' Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 27.03.2020, 9:45, Saal b334.+'''Beschlossen und verkündet:''' Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 27.03.2020, 9:45, Saal B334.
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= Dr. Heiko Granzin vs. Christian Berge <font color="#800000">'''324 S 3/19'''</font>= = Dr. Heiko Granzin vs. Christian Berge <font color="#800000">'''324 S 3/19'''</font>=
-Der Kläger, ein [https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/de/anwaelte-der-kanzlei/rechtsanwalt-dr-granzin/ Rechtsanwalt] ist der Anwalt der “Wolfschützen“. Der [https://www.facebook.com/Christian.Berge1 Beklagte ist „Anwalt der Wölfe“.+Berufung des Klägers gegen das Urteil des AK 716b C 86/19 vom 13.08.19.
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 +Der Kläger, ein [https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/de/anwaelte-der-kanzlei/rechtsanwalt-dr-granzin/ Rechtsanwalt] ist der Anwalt der “Wolfschützen“. Der [https://www.facebook.com/Christian.Berge1 Beklagte] ist „Anwalt der Wölfe“.
-Der Kläger hat Geld, der Beklagte Ideen und eine Willen.+Der Kläger hat Geld, der Beklagte Ideen und einen Willen.
==Corpus Delicti== ==Corpus Delicti==
Zu den Auseinandersetzungen zwischen den Parteien findet man allerhand im Internet. So das [https://www.jawina.de/djv-interview-mit-dem-anwalt-des-wolfsschuetzen-der-jaeger-hat-gerechtfertigt-gehandelt/ DJV-Interview] mit dem Anwalt des Wolfsschützen: “Der Jäger hat gerechtfertigt gehandelt” mit einem Kommentar des Beklagten „PS: Als ehemaliger Strafverteidige ist es mir ein Rätsel, wie ein Strafverteidiger derart offen mit allem umgehen kann, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und das medizinische Gutachten zu dem toten Wolf eingesehen zu haben. Wie heißt es so schön, die haben sich so richtig ins Knie geschossen.“ Zu den Auseinandersetzungen zwischen den Parteien findet man allerhand im Internet. So das [https://www.jawina.de/djv-interview-mit-dem-anwalt-des-wolfsschuetzen-der-jaeger-hat-gerechtfertigt-gehandelt/ DJV-Interview] mit dem Anwalt des Wolfsschützen: “Der Jäger hat gerechtfertigt gehandelt” mit einem Kommentar des Beklagten „PS: Als ehemaliger Strafverteidige ist es mir ein Rätsel, wie ein Strafverteidiger derart offen mit allem umgehen kann, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und das medizinische Gutachten zu dem toten Wolf eingesehen zu haben. Wie heißt es so schön, die haben sich so richtig ins Knie geschossen.“
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==Die Parteien== ==Die Parteien==
-'''Klägerseite:''' Rechtsanwalt Kenzin (?)<br>+'''Klägerseite:''' Rechtsanwalt Fiedler<br>
Kläger persönlich Kläger persönlich
'''Beklagtenseite:''' Rechtsanwalt Heidrich<br> '''Beklagtenseite:''' Rechtsanwalt Heidrich<br>
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 +:Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,- Euro zu zahlen.
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= Kai Dalek vs. Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG <font color="#800000">'''324 O 235/19'''</font>= = Kai Dalek vs. Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG <font color="#800000">'''324 O 235/19'''</font>=
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'''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Folgegeschehen. Dann greift das Recht auf Vergessen nicht. '''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Folgegeschehen. Dann greift das Recht auf Vergessen nicht.
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Version vom 17:47, 23. Apr. 2020

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Realsatire
Buskeismus-Forschung

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Ex-Strafverteidiger der Wolfschützer pöbelt gegen Verteidiger der Wolfschützen


Ex-V-Mann des Verfassungsschutzes in der rechten Szene möchte namentlich nicht genannt werden


Inhaltsverzeichnis



Google-Einträge löschen lassen – so geht es | Rechtsanwalt Christian Solmecke



Achtung, nichts für schwache Nerven!!!
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

14.02.2020

Rolf Schälike



Der NSU-Komplex - Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz?

Was war heute los?

Es klagten heute kein überragend bekannte Persönlichkeiten. Trotzdem hatte es die Verfahren in sich.

Die Klage gegen Google gehört schon zum Standard, auch gegen Bewertungen bei Google. Interessant war heute, was die Vorsitzende Richterin Simone Käfer so alles als zulässige Meinungsäußerung durchließ.

Bei den beiden anderen Verfahren ging es um aktuelle Themen, darum, wie geht man mit absolut entgegengesetzten Meinungen um.

In der einen Sache klagte eine Strafverteidiger, bekannt als „Anwalt der Wolfsschützen“ gegen einen ehemaligen Strafverteidiger, inzwischen ein „Anwalt der Wölfe“. Dieser Anwalt der Wölke beschimpfte aus Liebe zu den Wölfen auf übelste Art den Anwalt der Wolfsschützen. Der Anwalt der Wolfschützen verlangte eine überzeugende Entschuldigung, die überzeugender klingt, als „es tut mir wahrlich leid, werde ich nie wieder mache“

Die letzte Sache war hoch politisch. Ein ex-V-Mann aus der rechten Szene, ein wesentlicher Zeuge im NSU-Prozess, wollte nicht mehr namentlich in der Presse genannt werden. Angesichts vieler Unklarheiten bei der Rolle des Verfassungsschutzes als mögliche Beteiligte/Mitverantwortliche an den NSU-Morden hoch brisant. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer klärt so etwas natürlich presserechtlich.

G. Mayer vs. Google Ireland Limited 324 O 348/19

Corpus Delicti

Der Kläger hält die Bewertung bei Google für unzulässig, weil falsch. Google hatte auf Hinweise nicht geantwortet.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Erb

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Silge

Beklagtenseite: Rechtsanwältin Dr. Britta Heymann
Instruierte Vertreterin Todsen

Notizen aus der G. Mayer vs. Google Ireland Limited

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Kläger klagt auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. Die Beklagte hat angefragt und erhielt die Antwort, kenne das Unternehmen gar nicht, ich war es nicht. Dann heißt es vom Kläger, es gab kein Telefonat mit ihm. Kläger meint, Google hätte aufklären müssen. Beklagte meint, die Bewertung war zulässig. Wir meinen, dass es kein Telefonat gegeben hätte, ist wertneutral, weil Hinweise entgegengenommen wurden. Rückverkauf … ist eine Meinungsäußerung. … K12 ist eine wertneutrale Falschbehauptung, weil es egal ist ob am Telefon oder per Mail. Deswegen geht dieser Antrag des Klägers nicht durch. Zum Fake-Account. Was ist ein Fake-Account? Herr S. sagt, er war es nicht. Hat dies dem Kläger nicht mitgeteilt. Es spricht alles dafür, dass es Herr S. war, brauche dem Kläger nicht mitzuteilen. War dieselbe Mail-Adresse. Dann sagt er, er kenne das Unternehmen nicht. Wir haben den Mail-Verkehr. Deswegen ist die beklagte nicht verpflichtet, das mitzuteilen. Deswegen werden wir die Klage abweisen. Dann eine Frage an Frau Heymann. Im Unternehmen gibt es Günter Mayer nicht mehr.

Google-Anwältin Dr. Britta Heymann: Der Kläger sagt selber … seine andere Firma.

Kläger-Anwältin: Es sind die gleichen Adressen, nur der Firmenname ist umbenannt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War vorher Juwelenmarkt, jetzt CSM … . War … in Bezug auf CSM. Wir haben keine Täterschaft, sind im Bereich der Störerhaftung. Ist es nicht eine Art Löschung? Musste bislang nicht mitmachen. Ist auch im Bezug auf Juwelenmarkt nicht mehr da.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 27.03.2020, 9:45, Saal B334. r 17.04.2020, Verkündung: Es ergeht ein Urteil.

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitwert 10.000.- Euro.

Dr. Heiko Granzin vs. Christian Berge 324 S 3/19

Berufung des Klägers gegen das Urteil des AK 716b C 86/19 vom 13.08.19.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt ist der Anwalt der “Wolfschützen“. Der Beklagte ist „Anwalt der Wölfe“.

Der Kläger hat Geld, der Beklagte Ideen und einen Willen.

Corpus Delicti

Zu den Auseinandersetzungen zwischen den Parteien findet man allerhand im Internet. So das DJV-Interview mit dem Anwalt des Wolfsschützen: “Der Jäger hat gerechtfertigt gehandelt” mit einem Kommentar des Beklagten „PS: Als ehemaliger Strafverteidige ist es mir ein Rätsel, wie ein Strafverteidiger derart offen mit allem umgehen kann, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und das medizinische Gutachten zu dem toten Wolf eingesehen zu haben. Wie heißt es so schön, die haben sich so richtig ins Knie geschossen.“

Darum ging es im Verfahren nicht, sondern um solche Ausdrücke wie „Arschloch, „Übler Mensch, ist nicht lebenswert.“, der Tod wurde angedroht, die Adresse wurde angefragt,

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Erb

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Fiedler
Kläger persönlich Beklagtenseite: Rechtsanwalt Heidrich

Notizen aus der Verhandlung Dr. Heiko Granzin vs. Christian Berge

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Parteien tatsächlich geladen. Es geht um Geldentschädigung. Sie, Herr Berge, haben Postings verbreitet, weil Wölfe erschossen werden sollten. Sie, Herr Granzin, haben die Jäger vertreten. Es gibt eine Gruppe zum Schutz der Wölfe. Der Kläger wurde als Arschloch bezeichnet, bezog sich eindeutig auf den Kläger. Das Amtsgericht hat 500,00 Euro ausgeworfen. Das Amtsgericht hat gefragt, was wollten Sie mit den Kommentaren sagen. Was meine Sie (Beklagter), was Sie machen wollen, damit der Kläger es ernst nimmt? Sie sagen, sie haben sich emotional sehr provoziert gefühlt.

Christian Berge: War nicht einverstanden mit dem Artikel. Wenn er einen Wolf auf der Jagd trifft, dann darf er den Wolf erschießen. Dann ein anderer Artikel, der Wolf wurde erschossen. Er sagte, mein Mandant hat den Wolf erschossen, weil … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Möchte unterbrechen. Sie haben beim Amtsgericht gesagt, dass Sie sich emotional provoziert gefühlt haben. Verstehe das so, dass Sie das heute bereuen.

Christian Berge: So nicht, keinesfalls so gesagt. Würde sachlich diskutieren. Viele Leute haben schlimme Sachen gesagt, hat alle verklagt. Wir streiten uns sachlich und rechtlich. Es tut mir leid, dass er das so erleben musste. Es ist ein Lernprozess. Diese Schmähungen machen wir nicht mehr. Die Jäger werden angeklagt in Potsdam bei Gericht von der Staatsanwaltschaft

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist nicht der Streitgegenstand.

Christian Berge: Es ist ein Präzedenzfall. Wir lernen alle. In der Schaumburger Zeitung gab es einen Artikel. Über 90 Prozent schützen die Tiere.

Klägeranwalt: Christian Berge:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine falsche Diskussion. Diese wollen wir hier nicht fortführen..

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemüht sich um das Zustandekommen eines Vergleichs.

Christian Berge: Ich habe geschrieben. Vermutlich gibt es eine Hauptsache-Verfahren in Potsdam.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Berge sagt heute, es tut mir leid.

Dr. Heiko Granzin: …. Aber wir wissen … es kam überhaupt nc hat zum Ausdruck. … ob ich das als bare Münze nehmen soll. Ich zweifle an dem Läuterungsprozess. Heißt „übler Menshc, ist nicht lebenswert“, der Tod wurde mir angedroht, die Adresse wurde angefragt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was wünschen Sie sich?

Dr. Heiko Granzin: Ich wünsche mir kein Geld, wünsche mir aber, dass er zahlt. Soll er doch selber aussuchen, an wen. Ich wurde persönlich diffamiert. Herr Maaß hat zu Recht gesagt, … . zu irgendeinem Projekt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Tieren soll es zukommen.

Christian Berge: Sie kennen meine wirtschaftliche Situation. Kann nicht Mal eine Raten von vier Euro zahken.

Dr. Heiko Granzin: Dann können Sie es immer wieder tun. Kann immer sagen, Herr Berge hat nichts.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie (Berge) haben doch Unterstützer.

Christian Berge: Habe keine Unterstützung. Das andere ist meine Zeit. Das sind jeden Tag 8 bis 10 Stunden. Nicht nur im Internet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist aber nicht schön, … sollen arbeiten.

Christian Berge: Bin ein ex-Anwalt, mein ex-Kommunalpolitiker. Man hat versucht, mich mundtot zu machen. Aufruf zu Beleidigungen.

Dr. Heiko Granzin: Sie sagen er. Ich bin für Sie Herr Dr. Granzin oder nur Herr Granzin.

Christian Berge: Sie können davon ausgehen, dass ich jetzt anders auftrete, Herr Dr, Granzin

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist schon ein Unterscheid, wenn der gesamte Auftritt anders ist.

Klägeranwalt: Was mich überzeugt hätte, … . Wenn Sie auf uns zugekommen wären. Es gibt immer den Versuch sich in der Sachebene zu bewegen. Auch hier haben Sein auf die Frage der Vorsitzenden, würden Sie sich entschuldigen, nicht geantwortet. Sie haben die Gelegenheit nicht genutzt.im Sinne einer Reue. Ob Sie Ihre Postings anders managen, steht nicht zur Debatte.

Beklagtenanwalt: War nicht dagegen. Habe die Frage der Vorsitzenden gut verstanden. Die Reaktion von Herrn Berge war richtig. Es war eine Entschuldigung.

Dr. Heiko Granzin: Habe das nicht gehört. Es sagte, tut mir leid. Das ist keine Entschuldigung. Er hatte jetzt die Chance. Wir sitzen zwei Jahre vor dem Landgericht. Ich meine das als Anwalt. Ganz offen gesagt, … es hat genug Gelegenheiten gegeben.

Richterin Barbara Mittler: Es ist eine schwierige Situation in Gerichtssachen.

Christian Berge: … .

Richterin Barbara Mittler: Bleiben Sie mal, ganz Sie (Kläger) wolle einen Titel haben. Wird möglicherweise Jahre von Auseinandersetzungen bedeuten. Frage, wie lange wollen Sie sich ärgern?

Dr. Heiko Granzin: Als Strafverteidiger heißt es, sei wochenlang privat in Lebensgefahr. …, wenn jemand aufs Dach des Autos klopft. Ob es 600,00 oder 1000,00 Euro werden, ist für mich nicht von Bedeutung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn er das deutlich ausdrückt?

Dr. Heiko Glanzin: Glaube so und so wenig.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

Dr. Heiko Glanzin: Das er anerkennt, … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er hat kein Geld. Es wäre kein Urteil, wenn er sagt, erkenn die 500,- an. Kann auch 1.500,- werden. … .

Christian Berge: Kann nicht zugeben, was ich nicht habe, wäre Betrug.

Beklagtenanwalt: Was soll Herr Berge zur Entschuldigung sagen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War nicht … . Kann sagen, die Forderung … Anerkenntnis … . Sie sagen, dieses geld gebe ich … dem Haus für Hunde.

Christian Berge: Mache ich nicht. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders.

Beklagtenanwalt: Zu Prozedure. Herr Berge ist nicht zahlungsfähig.

Christian Berge: Das, was wir hier erleben, geht über fünf Jahre. Ich habe das nicht, … habe nie gesagt, habe kein Geld. Es sind … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sein können nicht sagen, die anderen sind die Maulhelden.

Dr. Heiko Granzin: Es sind zwei … . Da sind die Herren auf dem Hof. Gesagt … Scheibe … eingeschlagen. Die Adresse ist nicht bekannt. Würde ich in Tierschutz stecken. Wenn Sie nicht wollen, dann sind Ihre Werte nichts wert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn wir ins Protokoll aufnehmen?

Beklagtenanwalt: Möchte mit Herrn Berge sprechen.

Die Beklagtenseite und die Richterinne verlassen den Gerichtssaal.

Beklagtenanwalt nach Widereintritt: Mein Mandant meint, er habe sich heute entschuldigt. Ein Anerkenntnis des Urteils des Amtsgerichts ist angemessen. Die unterschiedlichen Verhandlungen sind schwierig.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir werden noch urteilen. Vielleicht viel, viel mehr als beantragt, 5.000,- Euro. Wir würden jedenfalls zu 1.500,00 kommen. Wir erkennen an, dass der Kläger der Auffassung ist, ein sehr deutliches Urteil zu bekommen. Heißt … überflüssiger Mensch … . Verbreitet das … überheblich. Meine Frage, wir gehen prozessual davon aus, … alles was da steht, ist Ihre Facebook-Seite. … .

Christian Berge: Kann ich nicht sagen, habe die Kommentare nicht gelesen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: K5. Wir sind durchaus der Ansicht, wenn man eine Seite hat, dass man die Postings lesen muss. … Wünsche mir jedes Mal, dass die Waffe, die zum Töten des Wolfs benutzt wird, nach hinten losgeht.

Christian Berge: habe nicht alles gelesen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann darf man die Seite nicht betreiben.

Klägeranwalt: Sie sagten beim Amtsgericht, Sie verbrauchen täglich Stunden im Internet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Welche Seiten sind von Ihnen?

Christian Berge: Weiß es nicht, kann mich dazu nicht verhalten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am 17.04.2020,, 9:45, Saal B334.

17.04.2019, Verkündung: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil vom 13.08.19, Az. 716b C 86/19 abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,- Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Kai Dalek vs. Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG 324 O 235/19

Corpus Delicti

Beanstandet wird die namenetliche Nennung des Klägers sowie die behauptete persönliche Bekanntschaft mit den NSU-Tätern im Artikel Der "Gauleiter" von Franken wurde vom Staat bezahlt

Geheimdienst-Mitarbeiter baute die Kommunikationsstruktur für die Rechten mit auf — In Nürnberg sprach man über Anschlag auf Justiz - 20.04.2018 06:00 Uhr

NÜRNBERG - Sie schmiedeten Attentatspläne und feierten Partys in Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach. Ein früherer Neonazi-Aktivist offenbart jetzt: Auch "Böhni, Mundi und die Beate aus Jena" sind oft dabei gewesen. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beförderte die Kontakte.

Kai Dalek will kein Interview geben, will nicht darüber sprechen, wie er die fränkische Neonazi-Szene in den 1990er Jahren stark gemacht hat.
Dalek will unerkannt bleiben. Deswegen ruft er eine Polizeistreife herbei, um die lästigen, fragenden Gäste an der Haustür loszuwerden.

Im Internet finden wir: „… Oder Kai Dalek, der mit technischer Unterstützung des Verfassungsschutzes in den 1990er Jahren das Thule-Netz aufbaute, ein Mailbox-System für die interne Kommunikation von Nazigruppen.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Erb

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Ritter

Beklagtenseite: Rechtsanwältin Scholze

Notizen aus der Verhandlung Kai Dalek vs. Verlag Nürnberger Presse

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Klägervertreter überreicht Schriftsatz vom 13.02.20 für Gericht und Gegner. Will gleich zu Anfang klären. In Streit steht die Adresse. Kann man c/o Frank streichen?

Beklagtenanwältin: Für die Post ja, aber beim Gerichtsvollzieher schwierig. An der Klingel steht nur Frank, nicht Dalek. Wenn jemand nur klingelt, findet er Dalek nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn c/o Frank steht. Nehmen wir mal auf. Im Hinblick auf die Adresse des Klägers erklärt dieser, dass der Name auf dem Briefkasten steht, an der Klingel steht nur Franz. Dann müssen wir uns Gedanken machen, ob die Rüge auf Unzustellbarkeit … . Sie (Kläger) waren V-Mann des Verfassungsschutzes, zuständig für GAULeiter. Es geht um den NSU-Prozess. Sie haben da als Zeuge ausgesagt bezüglich des Verfassungsschutzes, zu den Fehlern bei der NSU. Sie sind da namentlich genannt. Auch bei den Links.

Kai Dalek: Ist alles schriftlich gelaufen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie machen Unterlassung geltend bezüglich der Namensnennung. Möchten nicht genannt werden. Frage, gar nicht oder nur Kai D.? Sie sagen, Sie hätten Kontakt zu den NSU-Personen, stimme nicht. Sie möchten Anonymitätsschutz. Sie müssten als V-Mann geschützt werden. Sie hatten auch nur beschränkte Aussagegenehmigung im NSU-Prozess. Sie sind schon zwanzig Jahre raus aus der Szene. Sie sagen, der Name ist genannt.

Kai Dalek: Der Name ist genannt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben als Zeuge ausgesagt, ohne dass dem Gericht der Name nicht bekannt war. Wenn man mitschreibt, darf man Ihren vollen Namen nennen, mit Vornamen. Bezüglich der anderen Zeitschriften steht die Entscheidung noch aus. Aber unter dem Blickwinkel, wie arbeitet der Verfassungsschutz … . Da standen Sie schon als wichtige Person im NSU-Prozess in der Öffentlichkeit. Es waren wichtige Fragen. Wie funktioniert die rechtsradikale Szene? Wie arbeitet der Verfassungsschutz? Haben vielleicht da zugeschaut? Wie wird ein V-Mann geführt? In den offiziellen Dokumenten (B5) wird der Name geführt. Man braucht den Namen nicht zu nennen, wir können den Prozess nicht vorbereiten. Die Kammer ist in Diskussion, werden zulassen, nicht nur Kai. D., sondern Kai Dalek. Jetzt zu den Äußerungen.

Kai Dalek: Es geht um die Unterstützung der NSU

… .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie wollen die grafische Darstellung nicht.

NSU.jpg

Beklagtenanwalt: Der Kläger gehört zu den NSU-Unterstützern.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ob der Kläger zum NSU-Unterstützern gehört ist nicht unser Streitgegenstand.

Beklagtenanwalt: In der Darmstädter Klage heißt es, wie geschehen in.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Zu den einzelnen Äußerungen. Die Äußerung Auch "Böhni, Mundi und die Beate aus Jena" sind oft dabei gewesen.“ Ist für sich genommen zulässig. Sie (Kläger) sagen, es wird unterstellt, Sie hatten Kontakt zu ihnen. Dann müssen Sie den Antrag anders stellen. Gelegenheit zur Stellungnahme. Macht nicht, dass Sie überfallen wurden. Hinreichend anonymisiert ist es auch. Es wird damit nicht gesagt, es stimmt. Einen Verdachtsbericht finden wir für berechtigt.

Kai Dalek: Das BKA hat nicht bestätigt,, hat kein Kontakt gegeben. Muss ich sagen, boh!. Zur Namensnennung. Wenn mein Name nicht so prägnant wäre, dann hätt ich nichts dagegen. Ich laufe Spierruten. Ich habe nach zwanzig Jahren ein Recht auf Ruhe. Meine Vergangenheit als V-Mann ist gefährlich, sage das im Fernsehen. Habe keine Aussagegenehmigung. Die Hände sind mir gebunden, mich im Zusammenhang mit der NSU zu bringen. Am liebsten wäre, ich gestehe der Presse, ein V-Mann des Bayerischen Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Es muss kein Name genannt werden. Es gibt eine Schutzpflicht für mich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kann gut sein, dass wir Ihnen zusprechen. Unsere Überlegung, … .

Klägeranwalt: Es war ein zeitlicher Zusammenhang. Die Tätigkeit ist zwanzig Jahre zurück, aber die Aktualität.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann die Beklagte erklären. Ändern es in Kai D.?

Beklagtenanwältin: Gibt man bei Google NSU V-Leute ein, findet man den Namen des Klägers.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mag ja rechtswidrig sein.

Beklagtenanwältin: Siefinden den Namen überall voll ausgeschrieben. Ist im Netz überall.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nur in diesem Beitrag, auch in den zukünftigen Beiträgen nicht,

Kai Dalek: Sie könnten mit gutem Beispiel vorangehen, einen Riegel vorschieben. Ein Gericht muss einen Riegel vorlegen.

Klägeranwalt: Wenn es heißt, voller Name überall im Netzt. Mein Mandant kann es sich nicht leisten, gegen alle vorzugehen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In den offiziellen Dokumenten mag das anders sein. Den Antrag zur Äußerung zu b würden wir zurückweisen. „Gefördert“ ist eine Meinungsäußerung. Zu c. Die konkrete Verletzungsform „Will nicht darüber reden über seine Wehrsportübungen und das Schießtraining“ Es geht um die Teilnahme. Sie müssen beweisne, es ist nicht ehrenrührig.

… .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben das Thule-Netz aufgebaut, dass der Kläger sich gestellt hat. Sie, der Kläger, tragen die Beweislast, ist nicht ehrenrührig.

Kai Dalek: Mundlos und Tzschäpe haben es nicht genutzt. Es gibt dazu keine BKA-Erkenntnisse. Weden mit Namen, noch mit Synonymen. Es gibt nichts. Es ist eine Behauptung der Medien. Sogar das OLG München hat zusammen mit dem BKA alles auf den Kopf gestellt. Mundlos steht nicht … Es ist sehr leicht für die Medien, zu behaupten … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir müssen überlegen, wir sind im Zivilverfahren. Prozessual, denken wir schon, dass Sie (Kläger) die Beweislast tragen. Vielleicht Sie (Beklagter) vortragen, wie Sie dazu kommen.

Kai Dalek: Es ist Aufgabe eines V-Mannes, Erkenntnisse zu gewinnen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dritten wollen wir nicht geben. Die grafische Darstellung behauptet nicht, dass Sie Kontakt hatten. Es gibt Unterstützer im Wege der Meinung. Halten wir für zulässig. Das bedeutet, dass Geldentschädigung nicht gegeben wird. c. und d. reichen nicht für eine Geldentschädigung. Die Geldentschädigung ist ein sehr schmaler Grad. Die Abmahnkosten sind entsprechend niedrig. Kann man nicht unter der Überschrift schreiben … . Wäre das vorstellbar?

Beklagtenanwältin: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes förderte die Kontakte. Ist meine Formulierung, Journalisten machen das besser.

Beklagtenanwältin: Kontakte, wen er das auch bestreitet..

Kai Dalek: Es bleibt was hängen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Es ist Ihre Lebensgeschichte.

Richterin Barbara Mittler: … . Man kann nicht anderen vorschreiben, aber die … .

Kai Dalek: Es gibt das Recht auf Vergessen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Folgegeschehen. Dann greift das Recht auf Vergessen nicht.

Kommentar RS: Diese Äußerungszensoren, müsste die Sprache, erst recht die juristische, eigentlich beherrschen. Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer, Simone Käfer, kann offenbar immer noch nicht zwischen dem Recht auf Vergessen und Recht auf Vergessenwerden unterscheiden. Wozu auch. Der Deutsche Untertan unterwirft sich jedem Urteil, so falsch, dämlich, lebensfremd es auch sei. Das weiß diese Vorsitzende Richterin, brauch sich nicht um eine sauber Sprache, saubere Gedanken zu kümmern.

Kai Dalek: Betina Wulff, Kachelmann.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War alles rechtswidrig.

Kai Dalek: Frage, ist, muss es in der Form sein?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir beurteilen nicht die Sachmeinung, sondern den Artikel der aktuelle zum NSU-Verfahren geschrieben wurde. Ich war nicht dabei. Vergleich? Auf Widerruf. Alles wird eschklagen, alles ist weg. Osten, jeder selbst. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen sodann die Parteien ohne Verzicht auf ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich in dem Online-Artikel – Anlage K1 zum Rechtsstreit - „Der "Gauleiter" von Franken wurde vom Staat bezahlt“ vom 20.04.2018 hinter dem Satz „Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beförderte die Kontakte.“ „auch wenn er diese bestreitet“ einzufügen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3. Die Parteien bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich mit Schriftsatz, eingehend bei Gericht bis zum 06.03.2020, zurückzutreten.

Vorgespielt und genehmigt.

Für den Fall des Rücktritts werden Anträge gestellt. Der Kläger stellt Antrag mit Maßgaben zu den einzelnen Punkte.

Beschlossen und verkündet:

1, Die Beklagtenvertreterin kann auf den Schriftsatz des Klägers vom 13.02.2020 und zu den heutigen Erörterungen Stellung nehmen bis zum 27.03.2020.

Das Gericht weist daraufhin, dass im Wege der sekundären Beweislast nicht genug zum Teil „mit aufgebaut“ vorgetragen wurde.

2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.04.2010, 9:45, Saal B334.
Der Streitwert wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt, mit Klageerweiterung auf 85.000,00 Euro.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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