13.10.2017 - LG HH ZK 24 - Nesselhauf-Vendt-Tag

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Privatsphäre Prominenter über alles

Zweiter Nesselhauf–Tag

VorsRi‘in Simone Käfer und Richterin Henrike Stallmann fehlten. Richterin Pia Böert führte bescheiden den Vorsitz

Inhaltsverzeichnis


Stefanie Hertel und Lanny Lanner: Nachwuchs!


Nanu? Shermine Shahrivar mit den Kaulitz-Twins unterwegs
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06.10.2017


Stefanie Hertel: So bleibt die Liebe frisch und glücklich

[bearbeiten] Was war diese Woche los?

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte. Auch Richterin Stallmann war nicht gesehen worden. Zur Verfügung standen Richter auf Probe Johannes Kersting und Richter Dr. Thomas Linke. Es fehlte sozusagen die Chefin und ihre Vertreterin. Richterin Pia Böert durfte die Vorsitzende spielen mit den Richtern an ihrer Seite. Demonstration der Frauenqoute. Richterin Pia Böert sprach wenig, umso mehr die beiden Richter. Sie diktierten auch in Protokoll, wirkten nicht unterdrückt wie bei den Verhandlungen unter dem Vorsitze von Simone Käfer. Das Moderne setzt sich offenbar durch.

Richter Dr. Thomas Linke war auch heute in seiner Form, eines Buske, Maucks, einer Käfer, Reske, Raben würdig.

Wegen dem Fehlen der Vorsitzenden und ihrer Vertreterin, waren natürlich auch die Besetzung am Richtertisch weit entfern von der in dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen. Bei fünf Richtern einer Kammer dürfte der Geschäftsverteilungsplan keine Rolle mehr spielen. Wozu auch?

[bearbeiten] Verkündungen

Verkündungen gab es heute keine.

10:30

[bearbeiten] Stefanie Hertel, Lanny Lanner vs. Klambt Programmzeitschriften GmbH 324 O 201/17

Drei Prominente, Stefanie Hertel, Ihr Ehemann seit 2014 Lanny Lanner sowie ihr Ex-Mann der dreifache Vater Stefan Mross, , auch Vater des Sohnes von Stefanie Hertel haben alle eine gutes Verhältnis miteinander/zueinander.

Für viele Boulevardleser unverständlich, Spekulationen kreisen in den Köpfen dieser Durchschnittsleser: Führen die eine Ehe zu Dritte? Leben sie wir eine Familie? Hat gar die Stefanie morgens den einen und abends den anderen? Ist ein intimes Arrangement getroffen worden? Und viele Fragen/Spekulationen mehr.

Der Boulevard darf solche Fragen nicht aufwerfen, auch wenn er diese beantwortet. Zumindest so, wie es die Zeitschrift „die zwei“ tat.

15.000 Euro Geldentschädigung ist eine solche Fragestellung und Beantwortung der Fragen wert, meint die Kanzlei Nesselhau mit der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt.

Die verklemmten Zensoren am Richtertisch der Pressekammer Hamburg sahen das nicht viel anders, meinten allerding, 5.000,- Euro würden genügen.

[bearbeiten] Wie diskutierten die Juristen in Robe?

Die den Vorsitz speilende Richterin Pia Böert nickt dem links neben ihr sitzendem Richter zu.

Richter Johannes Kersting begann: Zwischen dem Kläger, der Ex-Frau von Stefan Mross und Stefan Mross gebe es ein Verhältnis der Drei zueinander. „Ehe zu Dritt“, „leben wie in einer Familie“, „Er hat den anderen akzeptiert“ steht auf dem Titelblatt der Zeitschrift vom 20.08.2016. Es gibt noch viele andere Äußerungen, „wie ein Paar“, „brisante Bilder“, „Weshalb ist Stefanie bei Stefan?“ „am Morgen bei dem einen, abends bei dem anderen“, „intimes Engagement“. Im Text wird dann verneint, verstehen sich einfach gut, vertrauen einander, sind vereint. Der Artikel erschien am 20.08.2016, abgemahnt wurde am 29.08.201. Die Beklagte gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Beantragt werde 15.000,- Euro Geldentschädigung. Mit Blick auf die Klägerin heißt das, hat wieder Beziehung zu Stefan Mross aufgenommen. Die Beklagte hat unsachlich gehandelt.

Betreffend der Geldentschädigung meinen wir, fehlt es an der schwerwiegenden Persönlichkeitsrechte des Klägers. Es ist nur eine Frage, diese wird verneint. Sie sind eine moderne Familie, bei der das Kind im Vordergrund steht. Die Geldentschädigung sehen wird differenziert. Es ist eine Spekulation, dass die Klägerin eine Dreierbeziehung führe. Das intime Engagement ist in sexuelle Richtung gerichtet. „Wir haben sie erwischt.“ … Dann wird berichtet, … besondere Entspanntheit. „Er hat die anderen akzeptiert,“ heißt es. Morgens den einen, abends den anderen. . Er ist Vater ihrer Tochter.

Sie, Herr Knop, weisen zu recht darauf hin, dass die Spekulation eindeutig verneint wird. Die Titelseite reicht nicht, man muss den Beitrag vollständig zu Grunde legen. Es ist aber eine Spekulation, die die Privatsphäre betrifft. Ist nichts dran, meinen wir zumindest. Das ist der Anspruch dem Grunde nach. Wir bejahen die Geldentschädigung für die Klägerin. Für den Kläger nur mittelbar. Er hat selbst keine Beziehung zu Mross. Deswegen keine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Beklagtenanwalt Dirk Knop: … .

Richter Johannes Kersting: Vielleicht wollen Sie sich vergleichen?

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Sehe überhaupt keinen Anspruch weden für den einen nioch für die andere.

Richter Johannes Kersting: Sie Frau Vendt

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Kann man sprechen, 10.000,- Euro.

Richter Johannes Kersting: Wir dachten 5.000,- Euro.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Dann müssen wir weiter gehen.

Richter Dr. Thomas Linke mischt sich ein: Auf der Titelseite wird nicht erwähnt, ..

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: … ..

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Im Text steht, ist nichts dran.

Richter Dr. Thomas Linke „begründet“ die Schwere: Stimmt, es wird gesagt, ist einfach nichts. Der Leser wird aber in eine Situation geführt. Huh, läuft das was zu Dritt? Hat Sie Beziehung zu zwei Männern, dann garniert mit Foto beider Männer, die sich gut verstehen. Der Titel „Ehe zu Dritt“. Das Persönlichkeitsrecht ist schwer verletzt.

Kommentar RS: Weshalb eigentlich? Welche Nachteile haben die Klägerin und der Kläger von solchen Fragen, Meinungen?

Richter Dr. Thomas Linke „begründet“ weiter: Wenn richtiggestellt wird, dann denken wir nur noch über die Höhe der Geldentschädigung nach.

Kommentar RS: Wie wird nachgedacht? Mit dem Bauch, mit einer Glaskugel? Nüchtern oder high?

Richter Dr. Thomas Linke stellt eine „kluge“ Frage: Können Sie sich vorstellen, dass nur an die Klägerin gezahlt wird?

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Ja, nichts. Sehe überhaupt kein schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung..

Richterin Pia Böert: Der Antrag ist überhöht.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Richterin Pia Böert: O.k. Dann Anträge stellen

Richter Johannes Kersting: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.

Richterin Pia Böert: Die Klägervertreterin erklärt, ich nehme den Antrag aus dem Schreiben vom 26.04.17 zu Ziffer 2 zurück. Klägervertreterin stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 26.04.17 zu Ziffer 1 und 2. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verküdet:

Richter Johannes Kersting: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 24.11.17, 9:45, … .

[bearbeiten] In Internet

Stefanie-Hertel-Die-Zwei-2-630x353.jpg Verhandlungsbericht bei meedia.de von Marvin Schade

...

„Ehe zu dritt? Sie leben wie eine Familie“. So lautete die Zeile eines Titels der Zeitschrift Die 2, die im August vergangenen Jahres erschienen war. Auf Seite 1 zeigte die Redaktion ein Foto des bekannten Trompeters und Moderators Stefan Mross. In der Geschichte geht es um ihn und seine Beziehung zu Ehefrau Stefanie Hertel und ihren neuen Ehemann Lanny Lanner. Letztere wollen für die Geschichte Geld sehen. Vor dem Landgericht in Hamburg fordert das Ehepaar 15.000 Euro Geldentschädigung (Az. 324 O 201/17) – für Spekulationen, die über ein gutes Verhältnis hinaus gehen.

...

11:30

[bearbeiten] Bill Kaulitz vs. Bauer Xcel Medie Deutschland GmbH 324 O 287/17


Bill Kaulitz in love? Verstecke Botschaft in neuem TH-Video!

Richter Dr. Thomas Linke führt hier das Kommando: Es geht um eine Berichterstattung, die Online erschien. Der Kläger ist ein bekannter Sänger, der jetzt auf Welttournee ist. Ihm wird ein Verhältnis nachgesagt, es wird bzw. die Frage gestellt, ob es ein Verhältnis mit einem ebenfalls bekannten … .

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt hilft: Person .

Richter Dr. Thomas Linke: Model. Hintergrund ist ein Bademantel, welchen beide tragen. Es ist nicht klar, ob es der gleiche Bademantel ist. Wir haben untersagt. Wir haben eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass der Antragsteller nicht wusste, dass sie das Bild mit dem Bademantel gepostet hatte. Es ist nicht der gleiche Bademantel. Es ist ein Hotelbademantel. Die Frage ist, gibt es Anhaltspunkte, dass er ihr neuer Freund ist. Wir haben nur den Bademantel. Frage, hat er gepostet in Kenntnis, dass sie auch eine solchen Bademantel hat. Er wusste nicht. Sie hat einen hashtext gesetzt. Er hat kommentiert. Das reicht uns nicht. …. Es ist ein doppelsave, wo sie drauf sind. Das beide Freund, bekannt sind, ist unstrittig. Aber es geht nicht nur um Bekanntschaft.

Beklagtenanwalt: Sehe das anders. Es ist kein Nachsagen, es ist eine Frage. Bin noch bei Ihnen, wenn er das Foto gekannt hätte, dann könnte es anders sein, sagen Sie als Kammer. Es kommt nicht darauf an für den Betrachter. Es kommt auf die objektiven Tatsachen an. Es sind Fotos im gleichen Bademantel. Wenn es Hotelbademäntel sind, dann ist es das gleich Hotel. Darauf kommt es aber auch nicht an. Das gibt Anlass zu fragen, warum sind die beiden zusammen,. Die Kammer ist bekannt für … . Hier ist es kein Straßenfoto, kein Paparazzi-Foto. Wir haben zwei eigene Fotos auf Instagram zur Erzeugung von Aufmerksamkeit. Es ist die Aufgabe der Presse, … . Das Bundesverfassungsgericht sagt, keiner hat den Anspruch so gesehen zu werden, wie ihm das genehm ist. Küsschen auf den Mund, gleicher Bademantel. Es geht um gezielte Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit. Das wäre das Erste.

Das Zweite. Der Antragsteller wusste, dass das Foto hochgeladen war. Wir haben Kommentare. Es muss gefolgt werden, gibt es Anknüpfungspunkte. Küsschen, Herz … .

Der letzte Punkte nochmal. Dann höre ich auf. Ob er Kenntnis von dem Bademantel hatte. Bis gestern noch im Internet. Er hat jetzt Kenntnis. Da gibt es Anlass für die Frage, ist es ein Paar oder nicht.

Das ist jetzt wirklich das Letzte. Es ist nicht vorgetragen worden, dass er erst nach der streitgegenständlichen Veröffentlichung, Kenntnis vom Foto erhalten habe.

Alle lache leise, aber herzlich.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt behauptet: Wenn er Kenntnis gehabt hatte, hätte er nicht gepostet. Sehe keine Anlass, nach Kenntnis zu löschen. Daraus, dass beide, die sich kennen, nach Eliza reisen und dann zufällig in der gleichen Kneipe sind, kann man nicht folgen, sie sind ein Paar.

Beklagtenanwalt: Das ist gerade nicht gemacht worden. Mna hatte nahcgefragt.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Es ist Spekulation.

Beklagtenanwalt: Es ist keine Spekulation, sondern eine Frage. Schauen, vor einer Woche wurde gemunkelt, ob .. Sind die beiden Fotos ein beweis? Nein.

Richter Dr. Thomas Linke trotzig mit seiner begrenzten Logik: Hier wird suggeriert. Weir haben verschiedene Baustelle. … Wir haben keinen Vortrag, dass der eine den anderen kommentiert hat. Er schreibt…. Es geht in beiden Fotos über den Bademantel hinausgehende Verknüpfungen. Keine kommentiert das Bild. Das mit dem Kussmund … Herzaugen. Das sind alle keine tragfähigen Anhaltspunkte, da läuft was. Sie haben recht, nach Außen wird es nicht …, was die eidesstattliche Versicherung betrifft.

Beklagtenanwalt: Relevant sind nur die gegenüberstehenden Interessen. Wir haben die Kommentare, die die Fotos verbinden. Haben sehr eng vertrautes Foto, haben … Kussmund …. Dann die Frage, ist es völlig abwegig, die Frage zu stellen?hartr…

Richter Dr. Thomas Linke lacht.

Beklagtenanwalt: So provoziert man …

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Finde, sind sympathisch und süß.

Beklagtenanwalt: Hart…

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie sind Künstler. Anwälte würden das vielleicht nicht so machen.

Richter Dr. Thomas Linke lacht: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Antragsgegnervertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 04.07.17 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Die Antragstellervertreterin beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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